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"Schutzgarantie"
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Selbst wenn aber davon ausgegangen wird, dass der Verwaltungsgerichtsschutz entgegen der vorgehenden Darstellung doch insgesamt ausgeschlossen ist, könnte sich hieraus bereits mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Absatz 4 Satz 1 des
Drucksache 582/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... -Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) für Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Anwendung mehr. Diese Änderung erfolgte aufgrund der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-137/15. Der EuGH hat jedoch zuletzt in seiner Entscheidung in der Rechtssache C-664/15 die Anforderungen an verfahrensrechtliche Regelungen im Anwendungsbereich der Aarhus-Konvention unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsschutzgarantie weiter spezifiziert.
Drucksache 473/2/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... Der Bundesrat stellt fest, dass das neu vorgeschlagene Grenzverfahren (Kapitel V, Artikel 22 des Richtlinienvorschlags) wegen der damit einhergehenden verminderten Schutzgarantien und der vorgesehenen summarischen Prüfung für unbegleitete minderjährige Ausländer nicht geeignet ist. Die Verfahren widersprechen zum einen dem deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Zum anderen muss unterstellt werden, dass unbegleitete Minderjährige grundsätzlich nicht in der Lage sind, ihre Belange in solch abgekürzten Verfahren ausreichend darzulegen und geltend zu machen. Weiter ist auch nicht ersichtlich, wie im Rahmen eines solchen Verfahrens eine rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sichergestellt werden kann. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Grenzverfahren nicht auf unbegleitete minderjährige Ausländer angewendet werden.
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... Der vorliegende Vorschlag erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen untereinander sowie zwischen den zentralen Meldestellen und den zuständigen Behörden. Dieser Rahmen für den Informationsaustausch unterliegt besonderen Bedingungen und ist auf bestimmte Straftatbestände (Geldwäsche und damit zusammenhängende Vortaten, Terrorismusfinanzierung) sowie auf schwere Straftaten beschränkt. Er enthält eine Reihe von Bestimmungen für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene zu verbessern und zu verhindern, dass sich Kriminelle die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften zunutze machen. Ferner ist vorgesehen, dass der Austausch von Finanzdaten bestimmten Bedingungen unterliegt und bestimmten Behörden vorbehalten ist. Diese zuständigen Behörden erhalten nur bei bestimmten Straftaten und unter Berücksichtigung der nationalen Verfahrens- und Datenschutzgarantien die Möglichkeit, auf Finanzdaten zuzugreifen und diese auszutauschen.
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Artikel 10 enthält den Datenschutzrahmen und die Datenschutzgarantien.
Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... 21. Der Bundesrat lehnt das neu vorgeschlagene Grenzverfahren (Kapitel V, Artikel 22 des Richtlinienvorschlags) wegen der damit einhergehenden verminderten Schutzgarantien und der vorgesehenen summarischen Prüfung insgesamt ab. Es stellt eine erhebliche Verkürzung der Garantien für Schutzsuchende dar. Die betroffenen Personengruppen können berechtigte Schutzbedarfe haben, die in einem ordentlichen Verfahren zu prüfen sind. Komplexen Fallkonstellationen kann in einem solchen beschleunigten Verfahren kaum Rechnung getragen werden. Die schutzwürdigen Interessen von schutzbedürftigen Personen sind ebenfalls in Gefahr, in einem verkürzten Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Folglich sollte die Bundesregierung auch die Rückführungsregelungen zum Grenzverfahren ablehnen.
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Zu Artikel 22
3 Weiteres
Drucksache 692/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
... Um dieses Risiko zu begrenzen, wird vorgeschlagen, dass die Kommission nicht nur wie bisher jederzeit Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit der Wiedereinführung oder Verlängerung von Grenzkontrollen äußern kann, sondern nunmehr eine Stellungnahme abgeben muss, wenn Grenzkontrollen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten durchgeführt werden. Das Konsultationsverfahren enthält eine weitere Schutzgarantie, da nun auch die zuständigen Agenturen mit einzubeziehen sind. Dem vorgeschlagenen Wortlaut für das von der Kommission zu leitende Konsultationsverfahren zufolge sollen die Standpunkte der Mitgliedstaaten, die von diesen Kontrollen betroffen sind, gebührend berücksichtigt werden.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 101/16
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz
... Wesentliches Kennzeichen rechtsprechender Tätigkeit ist typischerweise die letztverbindliche Klärung der Rechtslage im Rahmen besonders geregelter Verfahren (BVerfGE 103, 111, 137 f.; BVerfG NJW 2004, 2725; NJW-RR 2010, 1063 f.). Ist jedoch über § 11 RPflG sichergestellt, dass die Entscheidungen des Rechtspflegers durch einen Richter überprüft werden können, entscheidet der Rechtspfleger nicht letztverbindlich. Der in Artikel 19 Absatz 4 GG geregelten Rechtsschutzgarantie ist damit aus verfassungsrechtlicher Sicht hinreichend Rechnung getragen.
Drucksache 101/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz
... es geregelten Rechtsschutzgarantie ist damit aus verfassungsrechtlicher Sicht hinreichend Rechnung getragen.
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Auch diese Entscheidung soll, wie sich aus § 169 Absatz 4 GVG-E ergibt, nicht anfechtbar sein, damit der Verfahrensablauf nicht beeinträchtigt und verzögert werden kann. Die Unanfechtbarkeit der Entscheidung beeinträchtigt nicht die Rechtsschutzgarantie aus Artikel 19 Absatz 4 GG.
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Die Staatsanwaltschaft hat nach § 84e Absatz 2 zum einen zu prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines der in § 84d aufgezählten Bewilligungshindernisse vorliegen, und zum anderen abzuwägen, ob sie im konkreten Einzelfall beabsichtigt, von einem oder mehreren der vorliegenden Bewilligungshindernisse Gebrauch zu machen. Ihre aus der Prüfung und Abwägung resultierende Entscheidung, kein Bewilligungshindernis geltend zu machen, hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu begründen. Die Regelung, die § 79 Absatz 2 Satz 2, § 87i Absatz 2 Satz 2 und § 88d Absatz 1 Satz 2 IRG nachgebildet ist, ermöglicht die gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft und dient damit der Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Artikel 19 Absatz 4 GG) . Die Rechtsweggarantie greift immer dann, wenn der betroffenen Person eine Rechtsposition zusteht. Die Verletzung bloßer Interessen genügt nicht. Eine solche Rechtsposition kann sich aus einem Grundrecht oder einer grundrechtsgleichen Gewährleistung ergeben. Sie kann aber auch - wie vorliegend - durch ein Gesetz begründet sein, wobei der Gesetzgeber bestimmt, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat. Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Gesetz eine Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde stellt. Gibt das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde auf, bei der Ermessensausübung auch rechtlich geschützte Interessen der betroffenen Person zu berücksichtigen, so greift die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Absatz 4 GG. Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen der betroffenen Person, muss die Ermessensentscheidung für sie nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (BVerfGE 96, 100, 114 und 115; BVerfGE 113, 273, 310 und 311).
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Die Regelungen zum Rechtsschutz wahren die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Insbesondere, wenn die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit negativ ausfällt, manifestiert sich die "too big to fail"-Problematik dergestalt, dass das Institut beziehungsweise die Gruppe von der Markterwartung einer impliziten Staatsgarantie profitiert, weil man einer Krisensituation nicht mit hergebrachten Instrumenten Herr werden kann. Dies stellt im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung jedoch einen absoluten Ausnahmefall dar: Jedes andere Unternehmen und dessen Eigner tragen das Risiko des unfreiwilligen Marktaustritts über eine Insolvenz. Demnach soll durch die Maßnahmen in Abschnitt [4a] der einer marktwirtschaftlichen Ordnung entsprechende Zustand hergestellt werden. Folglich und auch im Hinblick auf rasche Planungssicherheit für Adressaten und Behörden ist bei den Maßnahmen Eile geboten, weshalb der Rechtsschutz wie vorgesehen beschleunigt wird. Insbesondere ist kein Bedürfnis für das Durchlaufen eines Widerspruchsverfahrens erkennbar. Der Grad der Eilbedürftigkeit ist im Hinblick auf eine potentiell unvermittelt eintretende Krisenlage nicht wesentlich anders einzuschätzen als zum Beispiel in Bezug auf die entsprechende Regelung in § 48r. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Krisen (zum Beispiel im Fall plötzlich auftretender oder offenbar werdender Verluste im Handelsbereich) unvermittelt auftreten können und dann die fehlende Abwicklungsfähigkeit ebenso unvermittelt ein akutes Problem darstellt.
Drucksache 664/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
... kein flächendeckendes Erfordernis einer Benachrichtigung der von einer Auskunft Betroffenen ergebe. Es hat dabei offen gelassen, ob Benachrichtigungspflichten für bestimmte Fälle bereits in den Abrufnormen geboten sein könnten (BVerfG, a.a. O., Rz. 187). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu für den Betroffenen nicht erkennbaren Grundrechtseingriffen "gebietet auch die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Absatz 4 GG grundsätzlich eine Benachrichtigung, wenn dies Voraussetzung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ist" (BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - BVerfG 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - "Großer Lauschangriff", Rz. 302).
Drucksache 307/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
... Das Ergebnis der Recherche, der Recherchebericht, wird dem Antragsteller mitgeteilt. Es besteht keine Möglichkeit, den Recherchebericht anzugreifen. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des
Drucksache 664/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
... § 113 TKG-E sieht auch keine Mitteilungspflicht der eine Auskunft nach dieser Norm einholenden Behörden gegenüber den hiervon Betroffenen vor. Eine solche Mitteilungspflicht findet sich auch nicht in den einschlägigen Fachgesetzen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht zwar festgestellt, dass sich aus den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an Auskünfte gemäß den §§ 112 und 113 TKG kein flächendeckendes Erfordernis einer Benachrichtigung der von einer Auskunft Betroffenen ergebe. Es hat dabei offen gelassen, ob Benachrichtigungspflichten für bestimmte Fälle bereits in den Abrufnormen geboten sein könnten (BVerfG, a.a. O., Rz. 187). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu für den Betroffenen nicht erkennbaren Grundrechtseingriffen "gebietet auch die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Absatz 4 GG grundsätzlich eine Benachrichtigung, wenn dies Voraussetzung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ist" (BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - BVerfG 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - "Großer Lauschangriff", Rz. 302).
Drucksache 308/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
... Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1995 festgestellt, dass die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung für die Urteile über zivilrechtliche Klagen von Verfassungs wegen zum damaligen Zeitpunkt nicht geboten war (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995, BVerfGE 93, 99 ff.), da die Rechtsschutzgarantie eine Rechtsmittelbelehrung nur dann gebiete, wenn damit unzumutbare Schwierigkeiten des Rechtswegs auszugleichen seien. Das Bundesverfassungsgericht hat dies insbesondere in Verfahren angenommen, in denen kein Anwaltszwang besteht. Im zivilrechtlichen Klageverfahren sei das Rechtsmittelsystem jedoch überschaubar und die Rechtsmittel der Berufung und der Revision unterlägen ausnahmslos dem Anwaltszwang.
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Eine strengen Datenschutzgarantien unterliegende systematischere Erfassung, Verwendung und Speicherung von PNR-Daten für internationale Flüge würde die Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität erleichtern. Außerdem ist dies, wie unten näher erläutert, notwendig, um den Bedrohungen für die Sicherheit begegnen zu können und den hierdurch verursachten Schaden einzudämmen.
Drucksache 280/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Spanien, des Königreichs Belgien, der Republik Estland, der Republik Bulgarien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen Ratsdok. 9145/10
... Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat
Vermerk des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für die Delegationen
Vorschlag
Kapitel I Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)
Artikel 1 Definition der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung
Artikel 4 Verfahrensarten, für die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden kann
Artikel 5 Inhalt und Form der Europäischen Ermittlungsanordnung
Kapitel II Verfahren und Schutzgarantien für den Anordnungsstaat
Artikel 6 Übermittlung der Europäischen Ermittlungsanordnung
Artikel 7 Europäische Ermittlungsanordnung in Bezug auf eine frühere Ermittlungsanordnung
Kapitel III Verfahren und Schutzgarantien für den Vollstreckungsstaat
Artikel 8 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 9 Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art
Artikel 10 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
Artikel 11 Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung
Artikel 12 Übermittlung der Beweismittel
Artikel 13 Rechtsbehelfe
Artikel 14 Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung
Artikel 15 Informationspflicht
Artikel 16 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Artikel 17 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
Artikel 18 Vertraulichkeit
Kapitel IV Spezifische Bestimmungen für bestimmte Ermittlungsmassnahmen
Artikel 19 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen
Artikel 20 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke von Ermittlungen
Artikel 21 Vernehmung per Videokonferenz
Artikel 22 Vernehmung per Telefonkonferenz
Artikel 23 Informationen über Bankkonten
Artikel 24 Informationen über Bankgeschäfte
Artikel 25 Überwachung von Bankgeschäften
Artikel 26 Kontrollierte Lieferungen
Artikel 27 Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 28 Mitteilungen
Artikel 29 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 30 Übergangsregelungen
Artikel 31 Umsetzung
Artikel 32 Bericht über die Anwendung
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang A Europäische Ermittlungsanordnung (EEA)
A Durchzufuhrende Ermittlungsmassnahme
B Identität der betroffenen Personen
C Justizbehörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung erlassen Hat
D Beziehung EU einer etwaigen früheren Europäischen Ermittlungsanordnung
E Art des Verfahrens, für das die Europäische Ermittlungs-Anordnung erlassen wurde
F Gründe für den Erlass der Europäischen Ermittlungs-Anordnung
G Vollstreckung der Europäischen Ermittlungsanordnung
H Spezifische Modalitäten für die Vollstreckung
I Schlussbestimmungen und Unterschrift
Anhang B Empfangsbestatigung für die Europäische Ermittlungsanordnung
A Betreffende Europäische Ermittlungsanordnung
B Behörde, die die Europäische Ermittlungsanordnung entgegengenommen hat 1
C GGF. Zuständige Behörde, der die Europäische Ermittlungsanordnung von der unter Abschnitt B genannten Behörde übermittelt wird
D Unterschrift und Datum
Drucksache 281/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der EU, den europaweiten Anstieg der Anzahl illegal einreisender unbegleiteter Minderjähriger zum Anlass zu nehmen, ein gemeinsames Konzept zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen aufzustellen. Er ist aber der Auffassung, dass der Aktionsplan die Erhöhung der Aufnahme- und Schutzgarantien unbegleiteter Minderjähriger zu einseitig in den Vordergrund stellt und Gefahr läuft, den durch das Stockholmer Programm gezogenen politischen Rahmen zu überschreiten. Die in der Mitteilung über den Aktionsplan eingangs aufgestellte Prämisse, der Grundsatz des Kindeswohls sei bei allen Maßnahmen "
Drucksache 105/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur E-Justiz (2008/2125(INI))
... Jeder technologische Fortschritt ist zu begrüßen, vorausgesetzt, dass er nicht die Grundrechte beeinträchtigt. Bei der Konzipierung und Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans sollte dies berücksichtigt und großes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Grundrechte und insbesondere die Verfahrensrechte und der Datenschutz gewahrt bleiben, indem die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Recht auf Zugang zu den gespeicherten und zwischen den zuständigen Behörden ausgetauschten Daten erhalten und sie über die verfügbaren Rechtsbehelfe unterrichtet werden. Eine echte Strategie für die e-Justiz kann nicht ohne eine Harmonisierung der Verfahrensgarantien und geeignete Datenschutzgarantien, die für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gelten, funktionieren.
Drucksache 67/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)
... es). Die Rechtsweggarantie greift zwar nur ein, wenn dem Betroffenen eine Rechtsposition zusteht. Diese Rechtsposition kann aber auch durch ein Gesetz begründet sein, wobei der Gesetzgeber bestimmt unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat. Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Gesetz eine Maßnahme in das Ermessen der zuständigen Behörde stellt. Gibt das Entscheidungsprogramm des Gesetzes der Behörde jedoch auf, bei der Ermessensausübung auch rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen, so greift die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (BVerfG, Beschluss vom 18.06.1997, Az. 2 BvR 483/ 95, Rn. 86).
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... - Damit die Behörden alle notwendigen Informationen einholen können, um den zuständigen Mitgliedstaat bestimmen zu können, und damit sie den Antragsteller gegebenenfalls mündlich über die Anwendung der Verordnung aufklären können, wird jetzt vorgeschrieben, dass mit dem Antragsteller ein Gespräch zu führen ist. Auf diese Weise soll durch eine einfachere Anwendung des Systems dessen Leistungsfähigkeit erhöht und den Personen, die internationalen Schutz beantragen, hinreichende Schutzgarantien geboten werden.
Drucksache 493/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA am 10. Juni 2008
... " (ATS), Rechtsunsicherheit haben entstehen lassen, soweit es um die notwendigen transatlantischen Datenschutzgarantien im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und Weitergabe von Daten zwischen der Europäischen Union und den USA im Interesse der Terrorismusbekämpfung geht,
Drucksache 213/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen
... " (ATS) eine Situation der Rechtsunsicherheit haben entstehen lassen, soweit es um die notwendigen Datenschutzgarantien im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und der Weitergabe von Daten zwischen der EU und den USA im Interesse der öffentlichen Sicherheit und insbesondere der Terrorismusvorbeugung und -bekämpfung geht;
Drucksache 665/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR ) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
... Im Vergleich zu dem vorherigen Interimsabkommen vom 19. Oktober 2006 sind die Datenschutzgarantien weiter gelockert worden. Hervorzuheben ist hier die weiterhin umfangreiche Liste der zu übermittelnden Daten, die Ausweitung des Adressatenkreises im Bereich des US-Heimatschutzministeriums, die Herabsetzung der Anforderungen an die Weiterübermittlung an Dritte sowie die Verlängerung der Speicherfristen auf insgesamt 15 Jahre.
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... "-Methode, den Grad der Beachtung der Datenschutzgarantien, die Einschätzung der Länge der Datenspeicherfrist und die Qualität der Risikobewertungen.
Drucksache 414/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem KOM (2007) 301 endg.; Ratsdok. 10516/07
... (2) Wie könnte der Zugang zum Asylverfahren wirkungsvoll verbessert werden? Allgemeiner gesagt, welche Aspekte des Asylverfahrens, so wie es derzeit geregelt ist, könnten in Bezug auf Effizienz und Schutzgarantien verbessert werden?
Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem
1. Einleitung
2. Rechtsinstrumente
2.1. Bearbeitung von Asylanträgen
2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende
2.3. Gewährung von Schutz
2.4. Querschnittsthemen
2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit
2.4.2. Integration
2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein
3. Durchführung - Begleitmaßnahmen
4. Solidarität und Lastenteilung
4.1. Geteilte Verantwortung
4.2. Finanzielle Solidarität
5. Externe Dimension der Asylproblematik
5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes
5.2. Wiederansiedlung
5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen
5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen
6. Schlussfolgerung
Annex I Bibliography
I. European Council Conclusions
II. Legislative Instruments
A. Instruments establishing minimum standards
B. Dublin System
C. Financial Programmes
D. Legislative Proposals
E. Other
III. Commission Comunications and Staff Working Documents
IV. Studies
Annex II Asylum Statistics
New asylum applications
Decisions on asylum applications
New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded
Refugee population of UNHCR regions
Drucksache 404/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen
... 8. stellt fest, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der damit zusammenhängenden Verbrechen ist, betont jedoch, dass umfassende Datenschutzgarantien die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtern und zugleich für den Schutz der Privatsphäre sorgen würden und dass eine solche gemeinsame Nutzung von Daten in jedem Fall aufgrund eines oder mehrerer internationaler Abkommen erfolgen müsste, die ähnlich aufgebaut sind wie das Abkommen zwischen der EU und den USA über die gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen und die Auslieferung, das gegenwärtig vom amerikanischen Kongress geprüft wird;
Drucksache 623/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... Die öffentliche Verwaltung ist das Instrument, durch das der Staat gegenüber dem Bürger handelt. Sie wird grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und nur in einem beschränkten Umfang und unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen durch die Erhebung von Gebühren oder Beiträgen, die an eine konkrete Verwaltungsleistung (oder an die Möglichkeit ihrer Inanspruchnahme) anknüpfen. Die öffentliche Verwaltung wird vom Staat nicht um ihrer selbst willen unterhalten und vorgehalten, sondern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gegenüber dem Bürger. Zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung gehört es auch, dass sie ihr Handeln vor Gericht zu verantworten und zu vertreten hat, wenn der davon betroffene Bürger, gestützt auf die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 Satz 1 GG, es einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lässt. Dies ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates und gehört kraft Verfassungsrechts zu den originären Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Hierzu zählen auch die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in einem gegen sie geführten Verwaltungsrechtsstreit und der Zeitaufwand dafür.
Drucksache 578/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz von Minderheiten und den Maßnahmen gegen Diskriminierung in einem erweiterten Europa
... 55. fordert nachdrücklich die Schaffung spezifischer Einheiten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie der Bewerber- und Kandidatenländer, um Fälle von rassistisch bedingten Vergehen und die Tätigkeiten rassistischer Gruppierungen zu bekämpfen; diese Einheiten sollten Systeme einrichten, um rassistische Vorfälle, die ihnen zur Kenntnis gebracht werden, zu überwachen, einzustufen, zu registrieren und weiterzuverfolgen; empfiehlt die Weiterentwicklung von Leitlinien zur Datenerhebung über rassistische Vorfälle durch die EUMC entsprechend den Datenschutzgarantien und in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, wie z.B. Polizei und Staatsanwaltschaften; ermutigt zur Entwicklung alternativer Mechanismen zur Datenerhebung, wie z.B. Studien über rassistische Verbrechen;
Drucksache 622/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung
... Absatz 3 lässt für die Dauer von 20 Jahren (bis zum 1. Juli 2026) nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes die Wahrnehmung der Bezirks- und Anflugkontrolldienste und für die Dauer von 16 Jahren (bis zum 1. Juli 2022) die Wahrnehmung der Flugplatzkontrolldienste nur durch die DFS zu. Diese Regelung gilt auch für die Flugplatzkontrolldienste an den Flugplätzen nach § 8 Abs. 1, für die das BMVBW einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus verkehrspolitischen Interessen anerkannt hat. Hier besteht ebenfalls eine Frist von 16 Jahren (bis zum 1. Juli 2022). Die Vorschrift sichert der DFS damit für eine bestimmte Übergangszeit eine Monopolstellung. Der für diesen Zeitraum vorgesehene Bestandsschutz der DFS rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass bei ihrer Beauftragung die rechtliche Neugestaltung des Flugsicherungswesens nicht absehbar gewesen ist und sich die DFS darauf nicht einstellen konnte. Die Bestandsschutzgarantie des Absatzes 3 steht allerdings unter dem Vorbehalt von Artikel 5 der VO (EG) Nr. 551/2004, der die Möglichkeit der Bildung von funktionalen Luftraumblöcken vorsieht und eventuell noch zu schließender völkerrechtlicher Verträge. Im Übrigen wird zur Begründung der Dauer der festgelegten Beleihungszeiträume auf die Begründung von § 4 Abs. 4 verwiesen.
Drucksache 981/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
international anerkannter Schutzgarantien durchgeführt worden seien, einschließlich
Drucksache 35/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 515/2014, (EU) Nr. 2016/399 , (EU) Nr. 2016/794 und (EU) Nr. 2016/1624 - COM(2016) 731 final
Drucksache 219/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit - COM(2016) 205 final
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 390/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final
Drucksache 421/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Drucksache 510/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (SOLVABILITÄT II) KOM(2007) 361 endg.; Ratsdok. 11978/07
Drucksache 534/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
Drucksache 540/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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