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101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzaspekte"


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Drucksache 102/08 (Beschluss)

... Es muss bereits jetzt in der Richtlinie für den Zeitraum 2013 bis 2020 detailliert festgelegt werden, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Anlagen genügend kostenlose Zertifikate auf der Basis EU-weiter brennstoffbezogener Benchmarks erhalten, um sowohl unter Arbeitsplatz- als auch Klimaschutzaspekten negative Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Eine solche Festlegung bereits in der Richtlinie ist erforderlich, um für die betroffenen Unternehmen die benötigte Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.



Drucksache 102/1/08

... 12. Es muss bereits jetzt in der Richtlinie für den Zeitraum 2013 bis 2020 detailliert festgelegt werden, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Anlagen genügend kostenlose Zertifikate auf der Basis EU-weiter brennstoffbezogener Benchmarks erhalten, um sowohl unter Arbeitsplatz- als auch Klimaschutzaspekten negative Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Eine solche Festlegung bereits in der Richtlinie ist erforderlich, um für die betroffenen Unternehmen die benötigte Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.



Drucksache 718/07

... Die Pflegeberatung übernimmt ferner die Nachsteuerung, passt den Hilfebedarf an und schreibt ihn bei sich verändernden Situationen fort. Dies dient letztlich der Qualitätssicherung in der Versorgung und kann auch Verbraucherschutzaspekte beinhalten, wie etwa die Unterstützung bei der Durchführung von Verträgen über Hilfe- oder Betreuungsleistungen.



Drucksache 128/1/07

... " ist. Dies wäre mit den herkömmlichen Mitteln der Ausweisung allerdings nur mit ganz erheblichen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in vielen Schutzgebieten der Anteil des eigentlich zu schützenden Lebensraums gerade einmal 30 % ausmacht. Bei Orchideenwiesen etwa verbietet sich die genaue Benennung der Vorkommen, weil dies erfahrungsgemäß Sammler anziehen würde und die Orchideen so einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt wären. Ferner sind viele nach den beiden Naturschutzrichtlinien zu schützenden Lebensräume auf bestimmte Nutzungen angewiesen. Gleichzeitig unterliegt ihre Ausprägung oder ihr Erhaltungszustand im Hinblick auf natürliche Gegebenheiten - insbesondere das Wetter - natürlichen Schwankungen. Danach kann eine erhebliche Schädigung geschützter Lebensräume von Jahr zur Jahr unterschiedlich beurteilt werden. Andererseits kann die schlechte Ausprägung eines Lebensraumtyps heute langfristig im Hinblick auf die Zielsetzungen der Naturschutzrichtlinien unschädlich sein. So ist es in einem Wald beispielsweise in Folge von Windwurf, anderen natürlichen Schadensereignissen oder der natürlichen Sukzession unvermeidlich, dass sich der Erhaltungszustand des Waldes für einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren verschlechtert. Wollte man insoweit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügen, müssten die Schutzgebiete in einer bisher nicht üblichen Detailschärfe erfasst und die Daten dauerhaft qualitätsgesichert werden, um auf ... diese Art und Weise den Umfang der von einem Dritten oder dem Bewirtschafter - nur er könnte wohl grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln - verursachten Störung oder Beeinträchtigung überhaupt nachweisen zu können. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung werden zum Zwecke der Gewinnerzielung durchgeführt. Es ist hierzu unvermeidlich, dass einzelne Flächen im Rahmen der Betriebsabläufe vorübergehenden Beeinträchtigungen unterworfen sind. Dies fällt nicht ins Gewicht, solange im Rahmen eines auch Naturschutzaspekte einbeziehenden Verständnisses der guten fachlichen Praxis insgesamt ein Ausgleich stattfindet. Dies ist besonders ausgeprägt in der Forstwirtschaft, bei der die Ernte alter und damit für den Naturschutz wertgebender Bestände Hand in Hand geht mit der Nachzucht neuer Bestände. Hier müssten künftig im Wege der Ausweisung die Bereiche genau bezeichnet werden, in die eingegriffen beziehungsweise nicht eingegriffen werden darf. Dabei würden voraussichtlich weitere Schwierigkeiten entstehen, weil die in großflächige Schutzgebiete einbezogenen Grundstücke einer Vielzahl von Eigentümern gehören oder einer Vielzahl von Nutzungsberechtigungen unterliegen. Damit diese Eigentümer und Nutzer nicht dem Risiko der Strafverfolgung ausgesetzt werden, müsste ein jeweils gebietsbezogenes System der Zuteilung von Nutzungsrechten eingerichtet werden. Eine gewinnorientierte freie Land- und Forstwirtschaft wäre in solchen Gebieten durch die auf diese Weise entfachte Bürokratie kaum noch möglich. Nicht nur diese Bürokratie, sondern auch die entstehenden Entschädigungsansprüche würden Kosten in erheblichem Umfang verursachen.



Drucksache 722/07

... Die Änderung wird wegen der weiteren Änderungen in Satz 1 notwendig. Die Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird erweitert. Sie ist nicht mehr auf Rechtsverordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs auf Wasserflächen und in Häfen beschränkt, sondern umfasst jetzt auch Vorschriften. die ausschließlich dem Schutz der Meeresumwelt dienen. Dies ist erforderlich, um z.B. das Ballastwasser-Übereinkommen angemessen in nationales Recht umsetzen zu können. Die neue Nr. 4b ermächtigt zu Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens, das die Verschleppung fremder Organismen verhindern soll, und ausschließlich umweltschützende Ziele hat. Der alte Einleitungssatz, der nur den Erlass von Verordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs betrifft, kann deshalb nicht beibehalten werden. Der Verweis in § 9 Abs. 2 SeeAufgG braucht nicht angepasst zu werden. Er gilt, wie bisher, ergänzend für die Verordnungen, die vorrangig zur Gefahrenabwehr erlassen werden, daneben aber auch Umweltschutzaspekte regeln.



Drucksache 80/07

... (27) Der Ausbau von Flughäfen wird durch Lärmschutzaspekte erheblich beschränkt. Die vollständige in mehreren Schritten vollzogene Außerdienststellung der lautesten älteren Luftfahrzeuge („Flugzeuge nach Kapitel 2“) ab dem 1. April 2002 stellte einen großen Fortschritt bei der Verringerung der Lärmbelastung an Flughäfen dar. Dieser Fortschritt könnte angesichts des zu erwartenden Luftverkehrswachstums jedoch bald wieder aufgezehrt sein. Die Richtlinie



Drucksache 420/07

... Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien Der Vorschlag ergänzt geltendes EU-Recht, insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die ab 12. Dezember 2007 anzuwenden ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Richtlinie Probleme, die durch aggressive oder missbräuchliche Geschäftspraktiken entstehen, löst. Sie sieht jedoch kein Widerrufsrecht oder Anzahlungsverbot vor, die wichtige Schutzaspekte der Richtlinie 94/47/EG sind. Diese vertraglichen Rechte können den Verbrauchern nur durch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 94/47/EG gewährt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe des Vorschlags und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Erläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorvertragliche Information und Werbung

Artikel 4
Vertrag

Artikel 5
Widerrufsrecht

Artikel 6
Anzahlung

Artikel 7
Beendigung akzessorischer Verträge

Artikel 8
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 9
Rechtsbehelfe bei Gericht oder Verwaltungsbehörden

Artikel 10
Verbraucherinformation und außergerichtlicher Rechtsschutz

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang I
(Teilzeitnutzungsrechte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang II
(Teilzeitnutzungsrechte) Zusätzliche Anforderungen für im Bau befindliche Unterkünfte gemäß Artikel 3

Anhang III
(Langfristige Urlaubsprodukte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang IV
(Wiederverkauf) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang V
(Tausch) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2

Anhang VI
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 96/06

... Die Kommission hat eine Reihe von Forschungsprojekten über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere10, die von soziologischen Untersuchungen des Verbraucherverhaltens bis zu Betriebsstudien über die Haltungsbedingungen von Mastgeflügel und Mastkälbern11 reichen, kofinanziert und unterstützt zur Zeit im Rahmen des Programms .Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln. ein integriertes Vorhaben zum Thema Einbeziehung des Tierschutzaspektes in die Qualitätssicherung: von Protesten der Öffentlichkeit hin zu besseren Haltungsbedingungen und mehr Transparenz bei der Lebensmittelqualität(Integration of animal welfare in the food quality chain: from public concern to improved welfare and transparent quality.12). Sie fördert auch eine Reihe von Projekten zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Zucht und Reproduktion landwirtschaftlicher Nutztiere (und neuer Reproduktionstechnologien, einschließlich des Klonens). Subventioniert werden außerdem Forschungsarbeiten im Rahmen des Programms "Globale Veränderung und Ökosysteme" über intelligente Prüfstrategien für



Drucksache 417/06

... (5) Sonstige Optionen wie die Kolokation, gemeinsame Visumsantragstellen und Outsourcing sollten eingeführt werden. Unter Berücksichtigung von insbesondere Datenschutzaspekten sollte ein geeigneter Rechtsrahmen für diese Optionen festgelegt werden. Auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die von ihnen in den einzelnen Drittländern zu verwendende Organisationsstruktur frei wählen können. Die Merkmale dieser Strukturen sollten von der Kommission veröffentlicht werden.



Drucksache 677/06

... Artikel 2 Nr. 1 der EG-Verordnung umfasst nicht die unter Umweltschutzaspekten bedeutsame und umsatzstarke Produktgruppe der tensidhaltigen Kosmetika (z.B. Körperpflegemittel), da diese nicht der Reinigung von Wäsche, Textilerzeugnissen, Geschirr und anderen harten Oberflächen dienen (s. Begriffsbestimmung "



Drucksache 623/06

... Schuldnerschutzaspekte sind beim Forderungskauf den verfassungsrechtlichen Belangen des alten und des neuen Gläubigers gegenüberzustellen. Dabei sprechen Gründe des Schuldnerschutzes dafür, möglichst jede Art des Gläubigerwechsels zu unterbinden, da sich der Schuldner als Folge der Forderungsübertragung dem Zugriff eines neuen Gläubigers ausgesetzt sieht, mit dem er vertraglich nicht verbunden war und auf dessen Auswahl er – außer in den Fällen, in denen die Abtretung von seiner Zustimmung abhängig ist – keinen Einfluss hat. Er kann in diesen Fällen auch nicht verhindern, dass der neue Gläubiger die Forderung möglicherweise effizienter und nachdrücklicher durchsetzt als der ursprüngliche Forderungsinhaber. Allerdings entstehen bei einer Forderungseinziehung durch diesen Neugläubiger auch keine Inkassokosten für den Schuldner, soweit dieser nicht wiederum ein – dann aber registrierungspflichtiges – Inkassounternehmen mit dem Inkasso beauftragt.



Drucksache 245/06

... Die Anforderungen der Absätze 4 und 5 (alt) werden übernommen und um die speziellen Anforderungen nach Nr. 1.1.2 Buchst. g der Ratsentscheidung für Asbestabfälle und sonstige gefährliche Mineralfaserabfälle ergänzt. Soweit die Ratsentscheidung Verfahrenserleichterungen vorsieht werden auch diese im deutschen Recht übernommen. Die Ausweitung der Verfahrenserleichterungen von Asbestabfällen auf gefährliche Mineralfaserabfälle ist nach Nummer 1.1.4 Buchst. c der Ratsentscheidung zulässig und aus Arbeitsschutzaspekten auch geboten.



Drucksache 696/06

... , Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Naturschutz und Pestizide. Positive Auswirkungen auf den Zustand landwirtschaftlich genutzter Böden werden auch von der Einführung von Bestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen im Zuge der Einführung von Bodenschutzaspekten in die reformierte gemeinsame Agrarpolitik und von der Politik im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erwartet. Aufgrund anderer Zielsetzungen und eines anderen Anwendungsbereichs und aufgrund der Tatsache, dass sie häufig auf den Schutz anderer Umweltmedien abzielen, bieten die bestehenden Bestimmungen selbst bei vollständiger Anwendung nur einen unzusammenhängenden und unvollständigen Bodenschutz, da sie nicht alle Böden und alle erkannten Gefahren für die Böden abdecken. Deshalb schreitet die Verschlechterung der Bodenqualität noch immer voran.



Drucksache 361/1/05

... Das Verfahren bietet unter Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten folgende Vorteile:



Drucksache 466/05

... /EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere gelten auf Gemeinschaftsebene zur Zeit keine spezifischen Tierschutzvorschriften für Mastgeflüge1. Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass unterschiedliche nationale Regelungen zum Schutz von Hühnern und diverse freiwillige Qualitätssicherungsregelungen, die auch bestimmte Tierschutzaspekte abdecken, EU-weit Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen und das reibungslose Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation beeinträchtigen können. Der europäische Bürger ist um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Masthühnern in zunehmendem Maße besorgt. Auch Tierschutzorganisationen haben Kampagnen lanciert und fordern bessere Tierschutznormen.



Drucksache 392/05

... es werden die Voraussetzungen für eine Anpassung der rechtlichen Regelungen zum Huf- und Klauenbeschlag an die heutigen Erfordernisse geschaffen, die Tätigkeiten von Hufbeschlagschmieden eindeutig definiert und den Erfordernissen eines erweiterten Dienstleistungsmarktes entsprochen. Insbesondere unter Tierschutzaspekten dürfen diese Tätigkeiten auch weiterhin nur von qualifizierten Fachkräften ausgeübt werden.



Drucksache 361/4/05

... Das Verfahren bietet unter Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten folgende Vorteile:



Drucksache 237/05

... -V umfasst die Genehmigung der klinischen Prüfung durch die zuständige Bundesoberbehörde die Genehmigung der Freisetzung dieser gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der klinischen Prüfung. Da die behördliche Prüfung der Freisetzung auch Drittschutz- und Umweltaspekte einzubeziehen hat, ist die vorzunehmende Abwägung von Dritt- und Umweltschutzaspekten und die Vertretbarkeit der klinischen Prüfung mit GVO-Arzneimitteln im Gesetz (§ 40 Satz 3 Nr. 2a) als eigene Voraussetzung formuliert worden, die sich im Übrigen in einem entsprechenden Versagungsgrund widerspiegelt.



Drucksache 683/04

... Es ist dabei (auch unter Beachtung der Tatsache, dass die schriftliche Genehmigung der Eltern nur bei wenigen Rechtsgeschäften vorausgesetzt wird) von Belang, dass bei einem solchen Geschäft Jugendschutzaspekte (hier in Form der Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben) in hohem Maße berücksichtigt werden. Allein auf die Tatsache, dass bei fehlender Genehmigung durch die Eltern das Rechtsgeschäft mit dem Minderjährigen nichtig ist, kann nicht abgestellt werden. Es geht darum, Minderjährige im Vorfeld vor möglicherweise unseriösen Angeboten zu schützen. Dazu ist eine (schriftlich dokumentierte) Kenntnisnahme und Genehmigung der Eltern vorab notwendig.



Drucksache 173/04 (Beschluss)

... Somit sind Umweltschutzaspekte integrierte Bestandteile der Stadtentwicklung.



Drucksache 890/1/04

... Die Ausnahme sollte auch deshalb in angepasster Fassung beibehalten werden, weil mit der neuen Regelung in Kapitel 7.3 VV15/VW15 eine Grenze für von 1000 mg/kg eingeführt wurde. Mit der bisherigen Ausnahme waren die Entsorger nicht an diese Grenzen gebunden. Der Aufwand und die entstehenden Kosten durch die Einzelverpackung dieser Stoffe in Verpackungen (Fässer oder IBC) stehen in keinem Verhältnis zur evtl. höheren Sicherheit gegenüber dem Transport in loser Schüttung. Es entstehen bei der hierfür erforderlichen Zerkleinerung zur Beförderung in Verpackungen, die Gefahr der höheren Belastung der Umwelt gegenüber der vollständigen Beförderung von den Gegenständen die diese Stoffe enthalten. Außerdem ist fraglich, ob diese Art der Entsorgung auch aus Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten gewollt sein kann.



Drucksache 890/04 (Beschluss)

der Entsorgung auch aus Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten



Drucksache 574/03 (Beschluss)

... Gleichzeitig sind Abwanderungsprozesse im Gange, die in Staaten führen, die auf einem wesentlich niedrigeren Niveau Tierschutzaspekte in der Hennenhaltung berücksichtigen. Somit ist ein Prüfverfahren nach § 13a des



Drucksache 7/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 155/18 PDF-Dokument



Drucksache 164/17 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 268/17 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 314/17 PDF-Dokument



Drucksache 432/18 PDF-Dokument



Drucksache 439/15 PDF-Dokument



Drucksache 620/16 PDF-Dokument



Drucksache 659/16 PDF-Dokument



Drucksache 674/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.