101 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schutzaspekte"
Drucksache 102/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Es muss bereits jetzt in der Richtlinie für den Zeitraum 2013 bis 2020 detailliert festgelegt werden, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Anlagen genügend kostenlose Zertifikate auf der Basis EU-weiter brennstoffbezogener Benchmarks erhalten, um sowohl unter Arbeitsplatz- als auch Klimaschutzaspekten negative Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Eine solche Festlegung bereits in der Richtlinie ist erforderlich, um für die betroffenen Unternehmen die benötigte Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Drucksache 102/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... 12. Es muss bereits jetzt in der Richtlinie für den Zeitraum 2013 bis 2020 detailliert festgelegt werden, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Anlagen genügend kostenlose Zertifikate auf der Basis EU-weiter brennstoffbezogener Benchmarks erhalten, um sowohl unter Arbeitsplatz- als auch Klimaschutzaspekten negative Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Eine solche Festlegung bereits in der Richtlinie ist erforderlich, um für die betroffenen Unternehmen die benötigte Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Die Pflegeberatung übernimmt ferner die Nachsteuerung, passt den Hilfebedarf an und schreibt ihn bei sich verändernden Situationen fort. Dies dient letztlich der Qualitätssicherung in der Versorgung und kann auch Verbraucherschutzaspekte beinhalten, wie etwa die Unterstützung bei der Durchführung von Verträgen über Hilfe- oder Betreuungsleistungen.
Drucksache 128/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... " ist. Dies wäre mit den herkömmlichen Mitteln der Ausweisung allerdings nur mit ganz erheblichen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in vielen Schutzgebieten der Anteil des eigentlich zu schützenden Lebensraums gerade einmal 30 % ausmacht. Bei Orchideenwiesen etwa verbietet sich die genaue Benennung der Vorkommen, weil dies erfahrungsgemäß Sammler anziehen würde und die Orchideen so einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt wären. Ferner sind viele nach den beiden Naturschutzrichtlinien zu schützenden Lebensräume auf bestimmte Nutzungen angewiesen. Gleichzeitig unterliegt ihre Ausprägung oder ihr Erhaltungszustand im Hinblick auf natürliche Gegebenheiten - insbesondere das Wetter - natürlichen Schwankungen. Danach kann eine erhebliche Schädigung geschützter Lebensräume von Jahr zur Jahr unterschiedlich beurteilt werden. Andererseits kann die schlechte Ausprägung eines Lebensraumtyps heute langfristig im Hinblick auf die Zielsetzungen der Naturschutzrichtlinien unschädlich sein. So ist es in einem Wald beispielsweise in Folge von Windwurf, anderen natürlichen Schadensereignissen oder der natürlichen Sukzession unvermeidlich, dass sich der Erhaltungszustand des Waldes für einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren verschlechtert. Wollte man insoweit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügen, müssten die Schutzgebiete in einer bisher nicht üblichen Detailschärfe erfasst und die Daten dauerhaft qualitätsgesichert werden, um auf ... diese Art und Weise den Umfang der von einem Dritten oder dem Bewirtschafter - nur er könnte wohl grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln - verursachten Störung oder Beeinträchtigung überhaupt nachweisen zu können. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung werden zum Zwecke der Gewinnerzielung durchgeführt. Es ist hierzu unvermeidlich, dass einzelne Flächen im Rahmen der Betriebsabläufe vorübergehenden Beeinträchtigungen unterworfen sind. Dies fällt nicht ins Gewicht, solange im Rahmen eines auch Naturschutzaspekte einbeziehenden Verständnisses der guten fachlichen Praxis insgesamt ein Ausgleich stattfindet. Dies ist besonders ausgeprägt in der Forstwirtschaft, bei der die Ernte alter und damit für den Naturschutz wertgebender Bestände Hand in Hand geht mit der Nachzucht neuer Bestände. Hier müssten künftig im Wege der Ausweisung die Bereiche genau bezeichnet werden, in die eingegriffen beziehungsweise nicht eingegriffen werden darf. Dabei würden voraussichtlich weitere Schwierigkeiten entstehen, weil die in großflächige Schutzgebiete einbezogenen Grundstücke einer Vielzahl von Eigentümern gehören oder einer Vielzahl von Nutzungsberechtigungen unterliegen. Damit diese Eigentümer und Nutzer nicht dem Risiko der Strafverfolgung ausgesetzt werden, müsste ein jeweils gebietsbezogenes System der Zuteilung von Nutzungsrechten eingerichtet werden. Eine gewinnorientierte freie Land- und Forstwirtschaft wäre in solchen Gebieten durch die auf diese Weise entfachte Bürokratie kaum noch möglich. Nicht nur diese Bürokratie, sondern auch die entstehenden Entschädigungsansprüche würden Kosten in erheblichem Umfang verursachen.
Drucksache 722/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... Die Änderung wird wegen der weiteren Änderungen in Satz 1 notwendig. Die Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird erweitert. Sie ist nicht mehr auf Rechtsverordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs auf Wasserflächen und in Häfen beschränkt, sondern umfasst jetzt auch Vorschriften. die ausschließlich dem Schutz der Meeresumwelt dienen. Dies ist erforderlich, um z.B. das Ballastwasser-Übereinkommen angemessen in nationales Recht umsetzen zu können. Die neue Nr. 4b ermächtigt zu Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens, das die Verschleppung fremder Organismen verhindern soll, und ausschließlich umweltschützende Ziele hat. Der alte Einleitungssatz, der nur den Erlass von Verordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs betrifft, kann deshalb nicht beibehalten werden. Der Verweis in § 9 Abs. 2 SeeAufgG braucht nicht angepasst zu werden. Er gilt, wie bisher, ergänzend für die Verordnungen, die vorrangig zur Gefahrenabwehr erlassen werden, daneben aber auch Umweltschutzaspekte regeln.
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... (27) Der Ausbau von Flughäfen wird durch Lärmschutzaspekte erheblich beschränkt. Die vollständige in mehreren Schritten vollzogene Außerdienststellung der lautesten älteren Luftfahrzeuge („Flugzeuge nach Kapitel 2“) ab dem 1. April 2002 stellte einen großen Fortschritt bei der Verringerung der Lärmbelastung an Flughäfen dar. Dieser Fortschritt könnte angesichts des zu erwartenden Luftverkehrswachstums jedoch bald wieder aufgezehrt sein. Die Richtlinie
Drucksache 420/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und Tausches derselben KOM (2007) 303 endg.; Ratsdok. 10686/07
... Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien Der Vorschlag ergänzt geltendes EU-Recht, insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die ab 12. Dezember 2007 anzuwenden ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Richtlinie Probleme, die durch aggressive oder missbräuchliche Geschäftspraktiken entstehen, löst. Sie sieht jedoch kein Widerrufsrecht oder Anzahlungsverbot vor, die wichtige Schutzaspekte der Richtlinie 94/47/EG sind. Diese vertraglichen Rechte können den Verbrauchern nur durch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 94/47/EG gewährt werden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe des Vorschlags und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Erläuterungen zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorvertragliche Information und Werbung
Artikel 4 Vertrag
Artikel 5 Widerrufsrecht
Artikel 6 Anzahlung
Artikel 7 Beendigung akzessorischer Verträge
Artikel 8 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 9 Rechtsbehelfe bei Gericht oder Verwaltungsbehörden
Artikel 10 Verbraucherinformation und außergerichtlicher Rechtsschutz
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Anhang I (Teilzeitnutzungsrechte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang II (Teilzeitnutzungsrechte) Zusätzliche Anforderungen für im Bau befindliche Unterkünfte gemäß Artikel 3
Anhang III (Langfristige Urlaubsprodukte) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang IV (Wiederverkauf) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang V (Tausch) Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2
Anhang VI Entsprechungstabelle
Drucksache 96/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... Die Kommission hat eine Reihe von Forschungsprojekten über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere10, die von soziologischen Untersuchungen des Verbraucherverhaltens bis zu Betriebsstudien über die Haltungsbedingungen von Mastgeflügel und Mastkälbern11 reichen, kofinanziert und unterstützt zur Zeit im Rahmen des Programms .Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln. ein integriertes Vorhaben zum Thema Einbeziehung des Tierschutzaspektes in die Qualitätssicherung: von Protesten der Öffentlichkeit hin zu besseren Haltungsbedingungen und mehr Transparenz bei der Lebensmittelqualität(Integration of animal welfare in the food quality chain: from public concern to improved welfare and transparent quality.12). Sie fördert auch eine Reihe von Projekten zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Zucht und Reproduktion landwirtschaftlicher Nutztiere (und neuer Reproduktionstechnologien, einschließlich des Klonens). Subventioniert werden außerdem Forschungsarbeiten im Rahmen des Programms "Globale Veränderung und Ökosysteme" über intelligente Prüfstrategien für
Drucksache 417/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden, zur Aufnahme biometrischer Identifikatoren einschließlich Bestimmungen über die Organisation der Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen KOM (2006) 269 endg.; Ratsdok. 10023/06
... (5) Sonstige Optionen wie die Kolokation, gemeinsame Visumsantragstellen und Outsourcing sollten eingeführt werden. Unter Berücksichtigung von insbesondere Datenschutzaspekten sollte ein geeigneter Rechtsrahmen für diese Optionen festgelegt werden. Auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die von ihnen in den einzelnen Drittländern zu verwendende Organisationsstruktur frei wählen können. Die Merkmale dieser Strukturen sollten von der Kommission veröffentlicht werden.
Drucksache 677/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch - und Reinigungsmittelgesetz - WRMG )
... Artikel 2 Nr. 1 der EG-Verordnung umfasst nicht die unter Umweltschutzaspekten bedeutsame und umsatzstarke Produktgruppe der tensidhaltigen Kosmetika (z.B. Körperpflegemittel), da diese nicht der Reinigung von Wäsche, Textilerzeugnissen, Geschirr und anderen harten Oberflächen dienen (s. Begriffsbestimmung "
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... Schuldnerschutzaspekte sind beim Forderungskauf den verfassungsrechtlichen Belangen des alten und des neuen Gläubigers gegenüberzustellen. Dabei sprechen Gründe des Schuldnerschutzes dafür, möglichst jede Art des Gläubigerwechsels zu unterbinden, da sich der Schuldner als Folge der Forderungsübertragung dem Zugriff eines neuen Gläubigers ausgesetzt sieht, mit dem er vertraglich nicht verbunden war und auf dessen Auswahl er – außer in den Fällen, in denen die Abtretung von seiner Zustimmung abhängig ist – keinen Einfluss hat. Er kann in diesen Fällen auch nicht verhindern, dass der neue Gläubiger die Forderung möglicherweise effizienter und nachdrücklicher durchsetzt als der ursprüngliche Forderungsinhaber. Allerdings entstehen bei einer Forderungseinziehung durch diesen Neugläubiger auch keine Inkassokosten für den Schuldner, soweit dieser nicht wiederum ein – dann aber registrierungspflichtiges – Inkassounternehmen mit dem Inkasso beauftragt.
Drucksache 245/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... Die Anforderungen der Absätze 4 und 5 (alt) werden übernommen und um die speziellen Anforderungen nach Nr. 1.1.2 Buchst. g der Ratsentscheidung für Asbestabfälle und sonstige gefährliche Mineralfaserabfälle ergänzt. Soweit die Ratsentscheidung Verfahrenserleichterungen vorsieht werden auch diese im deutschen Recht übernommen. Die Ausweitung der Verfahrenserleichterungen von Asbestabfällen auf gefährliche Mineralfaserabfälle ist nach Nummer 1.1.4 Buchst. c der Ratsentscheidung zulässig und aus Arbeitsschutzaspekten auch geboten.
Drucksache 696/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg. Ratsdok. 13388/06
... , Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Naturschutz und Pestizide. Positive Auswirkungen auf den Zustand landwirtschaftlich genutzter Böden werden auch von der Einführung von Bestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen im Zuge der Einführung von Bodenschutzaspekten in die reformierte gemeinsame Agrarpolitik und von der Politik im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erwartet. Aufgrund anderer Zielsetzungen und eines anderen Anwendungsbereichs und aufgrund der Tatsache, dass sie häufig auf den Schutz anderer Umweltmedien abzielen, bieten die bestehenden Bestimmungen selbst bei vollständiger Anwendung nur einen unzusammenhängenden und unvollständigen Bodenschutz, da sie nicht alle Böden und alle erkannten Gefahren für die Böden abdecken. Deshalb schreitet die Verschlechterung der Bodenqualität noch immer voran.
Drucksache 361/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt .. der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45 /EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe
... Das Verfahren bietet unter Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten folgende Vorteile:
Drucksache 466/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
... /EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere gelten auf Gemeinschaftsebene zur Zeit keine spezifischen Tierschutzvorschriften für Mastgeflüge1. Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass unterschiedliche nationale Regelungen zum Schutz von Hühnern und diverse freiwillige Qualitätssicherungsregelungen, die auch bestimmte Tierschutzaspekte abdecken, EU-weit Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen und das reibungslose Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation beeinträchtigen können. Der europäische Bürger ist um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Masthühnern in zunehmendem Maße besorgt. Auch Tierschutzorganisationen haben Kampagnen lanciert und fordern bessere Tierschutznormen.
Drucksache 392/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
... es werden die Voraussetzungen für eine Anpassung der rechtlichen Regelungen zum Huf- und Klauenbeschlag an die heutigen Erfordernisse geschaffen, die Tätigkeiten von Hufbeschlagschmieden eindeutig definiert und den Erfordernissen eines erweiterten Dienstleistungsmarktes entsprochen. Insbesondere unter Tierschutzaspekten dürfen diese Tätigkeiten auch weiterhin nur von qualifizierten Fachkräften ausgeübt werden.
Drucksache 361/4/05
Empfehlungen der Ausschüsse 816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45 /EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe KOM (2003) 644 endg.; Ratsdok. 15409/03
... Das Verfahren bietet unter Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten folgende Vorteile:
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... -V umfasst die Genehmigung der klinischen Prüfung durch die zuständige Bundesoberbehörde die Genehmigung der Freisetzung dieser gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der klinischen Prüfung. Da die behördliche Prüfung der Freisetzung auch Drittschutz- und Umweltaspekte einzubeziehen hat, ist die vorzunehmende Abwägung von Dritt- und Umweltschutzaspekten und die Vertretbarkeit der klinischen Prüfung mit GVO-Arzneimitteln im Gesetz (§ 40 Satz 3 Nr. 2a) als eigene Voraussetzung formuliert worden, die sich im Übrigen in einem entsprechenden Versagungsgrund widerspiegelt.
Drucksache 683/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung - Antrag des Freistaates Bayern -
... Es ist dabei (auch unter Beachtung der Tatsache, dass die schriftliche Genehmigung der Eltern nur bei wenigen Rechtsgeschäften vorausgesetzt wird) von Belang, dass bei einem solchen Geschäft Jugendschutzaspekte (hier in Form der Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben) in hohem Maße berücksichtigt werden. Allein auf die Tatsache, dass bei fehlender Genehmigung durch die Eltern das Rechtsgeschäft mit dem Minderjährigen nichtig ist, kann nicht abgestellt werden. Es geht darum, Minderjährige im Vorfeld vor möglicherweise unseriösen Angeboten zu schützen. Dazu ist eine (schriftlich dokumentierte) Kenntnisnahme und Genehmigung der Eltern vorab notwendig.
Drucksache 173/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Entwicklung einer thematischen Strategie für städtische Umwelt " KOM (2004) 60 endg.; Ratsdok. 6462/04
... Somit sind Umweltschutzaspekte integrierte Bestandteile der Stadtentwicklung.
Drucksache 890/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgut -Ausnahmeverordnung
... Die Ausnahme sollte auch deshalb in angepasster Fassung beibehalten werden, weil mit der neuen Regelung in Kapitel 7.3 VV15/VW15 eine Grenze für von 1000 mg/kg eingeführt wurde. Mit der bisherigen Ausnahme waren die Entsorger nicht an diese Grenzen gebunden. Der Aufwand und die entstehenden Kosten durch die Einzelverpackung dieser Stoffe in Verpackungen (Fässer oder IBC) stehen in keinem Verhältnis zur evtl. höheren Sicherheit gegenüber dem Transport in loser Schüttung. Es entstehen bei der hierfür erforderlichen Zerkleinerung zur Beförderung in Verpackungen, die Gefahr der höheren Belastung der Umwelt gegenüber der vollständigen Beförderung von den Gegenständen die diese Stoffe enthalten. Außerdem ist fraglich, ob diese Art der Entsorgung auch aus Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten gewollt sein kann.
Drucksache 890/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgut -Ausnahmeverordnung
der Entsorgung auch aus Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten
Drucksache 574/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Zweite
Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Gleichzeitig sind Abwanderungsprozesse im Gange, die in Staaten führen, die auf einem wesentlich niedrigeren Niveau Tierschutzaspekte in der Hennenhaltung berücksichtigen. Somit ist ein Prüfverfahren nach § 13a des
Drucksache 7/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
Drucksache 45/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final
Drucksache 46/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final
Drucksache 86/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Drucksache 155/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
Drucksache 164/17
Drucksache 219/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit - COM(2016) 205 final
Drucksache 246/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
Drucksache 268/17
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
Drucksache 302/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 , der Verordnung (EU) Nr. 2018/XX [Interoperabilitäts-Verordnung] und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Drucksache 314/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
Drucksache 432/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Drucksache 439/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
Drucksache 620/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
Drucksache 659/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zur Anzeigepflicht gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen gemäß §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Zweiter Monitoring-Bericht)
Drucksache 674/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.