107 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schusswaffe"
Drucksache 112/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... "1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1, ausgenommen Blasrohre),
‚Artikel 7 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
Artikel 8 Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes
Drucksache 290/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/686
der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477 /EWG
/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
... /EWG /EWG bestehenden Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über das Verbringen von Schusswaffen. Neben Erlaubnissen zum Verbringen von Schusswaffen aus dem Staatsgebiet eines Mitgliedstaats in das Staatsgebiet eines anderen Mitgliedstaats und entsprechenden Verbringensanzeigen müssen die Mitgliedstaaten künftig auch erteilte Erlaubnisse zum Verbringen von Schusswaffen in ihr eigenes Staatsgebiet austauschen. Hierdurch soll die Fälschung derartiger Erlaubnisse erschwert werden. Daneben verpflichtet die Delegierte Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft
4.2. Verwaltung 4.2.1 Übermittlung von Erlaubnissen zum Verbringen in den Geltungsbereich des WaffG an das Bundesverwaltungsamt, § 32 Absatz 1 AWaffV-
4.2.2 Wegfall der bisherigen Pflicht zur Übermittlung erteilter Erlaubnisse zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des WaffG in andere Mitgliedstaaten durch ein Doppel des Erlaubnisscheins und Ersetzung durch eine elektronische Meldung, § 32 Absatz 1 AWaffV-E
4.2.3 Verarbeitung der Meldungen über erteilte Erlaubnisse zum Verbringen in das Gebiet eines Mitgliedstaats durch das Bundesverwaltungsamt, § 32 Absatz 2 Nummer 1 AWaffV-E
4.3 Ergebnis
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Artikel 2
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen des Antragstellers anzuordnen, ist erforderlich, da die Erlaubnisbehörden nur auf diese Weise evidente Mängel, die Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, etwa merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen kann. Auch wenn es sich nur um eine geringe Anzahl von Fällen handelt, geht von diesen Personen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, da die begründete Sorge besteht, dass diese Personen unsachgemäß oder unvorsichtig mit Schusswaffen oder Munition umgehen. Zwar kann durch ein persönliches Erscheinen des Antragstellers nicht vollständig jedweder Mangel der persönlichen Eignung ausgeschlossen werden. Es verbessert den Erkenntnisgewinn der Erlaubnisbehörden jedoch enorm und stellt sicher, dass zumindest in derartigen Fällen eine Erlaubniserteilung unterbleibt, in denen der Mangel der persönlichen Eignung so offensichtlich und so schwerwiegend ist, dass auch ohne Auferlegung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses hinreichende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition besitzt. Das persönliche Erscheinen kann zum Beispiel bei der Abholung des Erlaubnisdokuments erfolgen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
Zu § 5
Zu § 5
2. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 3a
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG
5. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 5
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG
9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
11. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 26
12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG
15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG
16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die im bisherigen Absatz 3 genannten schwersten Schädigungsfolgen sind überwiegend typische Kriegsverletzungen durch Schusswaffen, Bomben und Granaten. Dies ist nicht mehr zeitgemäß.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 651/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass
§ 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen.
§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften.
‚Artikel 4a Änderung des Sprengstoffgesetzes
Artikel 4b Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4c Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 363/2/19
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... "3.2 unbrauchbar gemachte Schusswaffen."
Drucksache 207/19
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Das alleinige Anknüpfen an die in der Vergangenheit an diesem Orten stattgefundenen Straftaten bedeutet aber auch, dass zunächst Straftaten stattfinden müssen, ehe den von Waffen ausgehenden Gefahren durch die Ausweisung einer Verbotszone begegnet werden kann. Dies ist für jeden Einzelfall, in dem ein Angriff mit einer Waffe ausgeführt wird, zu spät. Relevanz hat dies gerade für die in Anlage 2 Abschnitt 2 Waffengesetz genannten erlaubnispflichtigen und nicht erlaubnispflichtigen Waffen, die keinem generellen Umgangsverbot unterliegen - wie z.B. Schreckschusswaffen.
Drucksache 495/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung - WaffRÄndV )
... ), an der Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetz (NWRG-DV) und an der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) vorzunehmen. Betroffen sind insbesondere die Regelungen über die Kennzeichnung von Schusswaffen und ihren wesentlichen Teilen sowie über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen. In der NWRG-DV (künftig: Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes - WaffRGDV) sind die technischen Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung der Waffenhersteller und der Waffenhändler an die Waffenbehörden und der Waffenbehörden an die Registerbehörde unter Nutzung des automatisierten Fachverfahrens zu regeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Unterabschnitt 2 Ersatzdokumentation
§ 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
§ 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
§ 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
§ 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
§ 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
§ 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
§ 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
§ 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2015/2403 entsprechen
Artikel 2 Änderung der Beschussverordnung
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
Abschnitt 4a Verfahren bei der Einzelprüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
Abschnitt 3 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
Abschnitt 4a Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 21a Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
§ 21b Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
§ 21c Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung
Artikel 3 Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung
§ 2a Datenübermittlung an die Waffenbehörden
§ 6 Identitätsfeststellung durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen
Artikel 4 Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Systematisierung der Vorschriften über das Verbringen
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Rechtsetzungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsetzungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 7 und 8
Zu Nummer 6
Zu § 25a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25b
Zu § 25c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zur Aufhebung des Absatzes 3
Zur Aufhebung des Absatzes 4
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu § 21a
Zu § 21b
§ 21c Die Vorschrift regelt die Ausstellung der Deaktivierungsbescheinigung nach den Vorgaben des Anhangs III zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2403 .
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die im bisherigen Absatz 3 genannten schwersten Schädigungsfolgen sind überwiegend typische Kriegsverletzungen durch Schusswaffen, Bomben und Granaten. Dies ist nicht mehr zeitgemäß.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *
19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV
24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV
28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *
33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG
49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG
§ 20 Kostenregelung
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG
52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG
53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 363/3/19
Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Das alleinige Anknüpfen an die in der Vergangenheit an diesem Orten stattgefundenen Straftaten bedeutet aber auch, dass zunächst Straftaten stattfinden müssen, ehe den von Waffen ausgehenden Gefahren durch die Ausweisung einer Verbotszone begegnet werden kann. Dies ist für jeden Einzelfall, in dem ein Angriff mit einer Waffe ausgeführt wird, zu spät. Relevanz hat dies gerade für die in Anlage 2 Abschnitt 2 WaffG genannten erlaubnispflichtigen und nicht erlaubnispflichtigen Waffen, die keinem generellen Umgangsverbot unterliegen - wie zum Beispiel Schreckschusswaffen.
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
... (1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten, oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Unterrichtung der Gewerbeämter, Antragsstellung
§ 1 Örtliche Zuständigkeit
§ 2 Unterrichtung in Strafsachen
§ 3 Angaben bei der Antragsstellung
Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren
§ 4 Zweck
§ 5 Zuständige Stelle
§ 6 Verfahren
§ 7 Inhalt der Unterrichtung
§ 8 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 3 Sachkundeprüfung
§ 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
§ 10 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 11 Prüfung, Verfahren
§ 12 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 4 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
§ 13 Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Abschnitt 5 Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung
§ 14 Umfang der Versicherung
§ 15 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 6 Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
§ 16 Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal
§ 17 Dienstanweisung
§ 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
§ 19 Dienstkleidung
§ 20 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
§ 21 Buchführung und Aufbewahrung
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)
Anlage 2 (zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Anlage 3 (zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Anlage 1 bis 3:
Drucksache 363/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen des Antragstellers anzuordnen, ist erforderlich, da die Erlaubnisbehörden nur auf diese Weise evidente Mängel, die Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, etwa merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen kann. Auch wenn es sich nur um eine geringe Anzahl von Fällen handelt, geht von diesen Personen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, da die begründete Sorge besteht, dass diese Personen unsachgemäß oder unvorsichtig mit Schusswaffen oder Munition umgehen. Zwar kann durch ein persönliches Erscheinen des Antragstellers nicht vollständig jedweder Mangel der persönlichen Eignung ausgeschlossen werden. Es verbessert den Erkenntnisgewinn der Erlaubnisbehörden jedoch enorm und stellt sicher, dass zumindest in derartigen Fällen eine Erlaubniserteilung unterbleibt, in denen der Mangel der persönlichen Eignung so offensichtlich und so schwerwiegend ist, dass auch ohne Auferlegung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses hinreichende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition besitzt. Das persönliche Erscheinen kann zum Beispiel bei der Abholung des Erlaubnisdokuments erfolgen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
Zu § 5
Zu § 5
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG
11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG
12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG
13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1);
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet. Der Erwerb und Besitz, das Führen einer Waffe sowie das Schießen mit einer Schusswaffe sind grundsätzlich verboten und nur unter den im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVÜ erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung zu aktualisieren und seine Praktikabilität zu erhöhen. Er stellt jedoch fest, dass nicht allein der unsachgemäße Umgang mit legalen Schusswaffen die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt.
1. Zu Artikel 1 allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa:
Zu Dreifachbuchstabe bbb:
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV
12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 393/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... "(4) Die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gelten nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Absatz 2] erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, entsprechen oder die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt wurden. Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, sowie des § 13 der Allgemeinen
Drucksache 61/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung zu aktualisieren und seine Praktikabilität zu erhöhen. Er stellt jedoch fest, dass nicht allein der unsachgemäße Umgang mit legalen Schusswaffen die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt.
1. Zu Artikel 1 allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV
9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 5/17
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Die menschenverachtenden Amoktaten in Orlando am 12.06.2016 mit 50 Todesopfern, in Newton 2012 mit 26 Opfern und in Aurora mit 12 Toten sowie der grausame Massenmord auf der Insel Utøya 2011 zeigen auf brutale Weise, dass zunehmend eine erhebliche Gefahr von radikalisierten, oft politisch motivierten Einzeltäterinnen und -tätern ausgeht. Dabei handelte es sich jedenfalls bei dem Täter von Utøya um einen Sportschützen, der seine beiden Tatwaffen legal erworben hatte: Die Glock-Pistole als Sportwaffe, das halbautomatische Gewehr Ruger-Mini 14 als Jagdwaffe1. Diese Vorfälle führen auf tragische Weise die anerkannte kriminologische Grunderkenntnis vor Augen, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen einen direkten (kausalen) Einfluss auf die Bereitschaft zu und die Art und Weise von Gewaltanwendung hat. Dies ist insbesondere durch Studien in den USA belegt. Die Verfügbarkeit und auch der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung, löst sie ggf. auch erst aus (sog. Trigger-Funktion), verschärft die Folgen für die Betroffenen und leistet Beihilfe zur Selbst- oder Fremdheroisierung solcher Taten. Die Verwendung von Feuerwaffen durch die schwere und organisierte Kriminalität sowie durch terroristische Vereinigungen stellt zudem generell eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Dies macht deutlich, dass es Aufgabe eines jeden Staates sein muss, Waffen nur bei Vorliegen und im Umfang eines berechtigten Bedürfnisses zuzulassen. In der Konsequenz dieses Gedankens geht auch das Bundesverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus:
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 357/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Das Waffenrecht ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet. Der Erwerb und Besitz, das Führen einer Waffe sowie das Schießen mit einer Schusswaffe sind grundsätzlich verboten und nur unter den im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
C. Erfüllungsaufwand
C.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
C.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
C.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Waffenrechtliche Erlaubnisse, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ZVO erfordern1
2. Häufigkeit/Anzahl pro Jahr
3. Erfüllungsaufwand der Waffenbehörden
4. Erfüllungsaufwand der Verfassungsschutzbehörden
5. Berechnung Bundesgebiet
D. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Was den Aspekt der Sicherheit anbelangt, so bedeutet eine echte und wirksame Sicherheitsunion6, dass die Mitgliedstaaten in Sicherheitsfragen eng zusammenarbeiten und dabei anerkennen, dass die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats mit der inneren Sicherheit aller Mitgliedstaaten und der Union insgesamt verknüpft ist. Dringend erforderlich sind Maßnahmen in Bereichen wie Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, verbesserter Informationsaustausch, Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastrukturen, Unterbindung des Zugangs von Terroristen und Kriminellen zu Schusswaffen und Finanzmitteln, damit jede der EU zur Verfügung stehende Möglichkeit genutzt wird, gegen Sicherheitsbedrohungen anzugehen. Eine vollständige und rasche Durchführung der Maßnahmen in allen genannten Bereichen bildet den Ausgangspunkt für weitere Schritte.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... Insbesondere die Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine wesentliche Aufgabe der Bundespolizei. Diese ist als Teil der Organisierten Kriminalität zunehmend von einer starken Abschottung und von einem konspirativen Täterverhalten geprägt. Schleuserorganisationen gehen dabei mit menschenverachtenden Modi Operandi vor und nehmen Gefahren für Leib und Leben der Geschleusten bis hin zum Tod billigend in Kauf, wie der Fund von 71 Leichen in einem luftdicht verschlossenen Kühllastwagen auf einer österreichischen Autobahn am 27. August 2015 verdeutlicht. Die organisierte Schleusungskriminalität unterliegt aufgrund der immensen Gewinne ("highprofit"-Kriminalität) einer erhöhten Gewaltbereitschaft. Kriminelle Schleuserbanden schrecken auch nicht vor der Anwendung von Gewalt - bis hin zum Schusswaffengebrauch - zurück. Die erhöhte Gewaltbereitschaft richtet sich nicht nur gegen Geschleuste, sondern auch gegen Konkurrenten oder "Verräter". Verdeckte Ermittler müssen sich in diesem hoch gefährlichen Täterumfeld orientieren und zunächst eine Vertrauensbasis zur kriminellen Szene aufbauen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
Artikel 2 Änderung des BND-Gesetzes
§ 2a Besondere Auskunftsverlangen
Artikel 3 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 28a Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
Artikel 4 Änderung des VIS-Zugangsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 9 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
Artikel 10 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VII. Sonstige Kosten
VIII. Weitere Gesetzesfolgen
IX. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 22b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 22c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 150
Zu § 150
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbetrachtung
Drucksache 584/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477 /EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen - COM(2015) 750 final; Ratsdok. 14422/15
... es zum Umgang mit Schusswaffen bereits zu den strengsten Bestimmungen in den Mitgliedstaaten zählen und grundsätzlich einen hohen Schutz gewährleisten, der in vielen Fragen über die Mindestanforderungen der EU-Waffenrichtlinie hinaus geht. So sieht das deutsche
Drucksache 732/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels - COM(2013) 716 final
Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels - COM(2013) 716 final
Drucksache 12/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31.
§ 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31
Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
Artikel 2a Folgeänderungen in Rechtsverordnungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 17/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final
... 11. "Dabei ist "Sicherheit" in dieser Mitteilung im weitesten Sinne zu verstehen: allgemeine Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit (kriminelle Vorhaben, drohende Terroranschläge u.a.), Bedrohungen, bei denen Waren eine Rolle spielen (z.B. Schmuggel oder illegaler Handel mit Schusswaffen, biologischen Erzeugnissen oder Sprengstoff) und die unmittelbaren Bedrohungen durch Waren, die eine Gesundheits- oder Umweltgefahr darstellen". Mitteilung der Kommission über die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen, KOM (2003)
1. Einleitung
2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette
2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit
2.2. Der EU-Zollrisikorahmen
2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren
2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes
2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten
2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte
2.4.3. Operative Methodik
- Kapazitätsbedingte Unterschiede
- Unterschiedliche Arbeitsbelastung
- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch
3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet
3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette
3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden
3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz
4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven
4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten
4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem
4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden
4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten
4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO
4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel
4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten
4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten
4.3.2. EU-Ebene
4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen
4.5. Internationale Zusammenarbeit
5. Fazit
Drucksache 712/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
... - Flankiert wird das neue Zulassungsverfahren von einer Änderung der See-Eigensicherungsverordnung. Dort ist festgelegt, dass ab dem 1. Dezember 2013 nur vom BAFA zugelassene private Bewachungsunternehmen auf deutschflaggigen Schiffen eingesetzt werden dürfen, beim Einsatz die IMO-Leitlinien eingehalten und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, dem BAFA und der Bundespolizei Berichte bei Abfeuerung von Schusswaffen oder auf Anforderung vorgelegt werden müssen.
Antwort der Bundesregierung auf die Entschließung 98-12 B des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
Drucksache 732/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels - COM(2013) 716 final
Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels - COM(2013) 716 final
Drucksache 675/12
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz -Verordnung
... Schießstätten sind gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 AWaffV vor ihrer ersten Inbetriebnahme zu überprüfen. Darüber hinaus sind Schießstätten, auf denen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird, nach § 12 Absatz 1 Satz 2 AWaffV mindestens alle vier Jahre zu überprüfen. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Waffen zulässig, so ist eine Überprüfung gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 AWaffV mindestens alle sechs Jahre erforderlich. Legt man die Zeiträume zugrunde, in denen Schießstände mindestens zu überprüfen sind, so ist mit mehr als 3.000 Überprüfungen im Jahr zu rechnen. Bei Überprüfungen bedienen sich die zuständigen Behörden regelmäßig des Sachverstandes von anerkannten Schießstandsachverständigen. Eine Beleihung mit der Überprüfung ist nicht vorgesehen, so dass in der Breite nicht von einer regelmäßigen Einkommensquelle ausgegangen werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand, Folgenabschätzung, Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung
IV. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2332: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Drucksache 31/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... 2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen, die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange unterstützen, vorbereiten, oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen oder bei denen Schusswaffen ohne die erforderlichen waffenrechtlichen Berechtigungen, Kriegswaffen oder Explosivstoffe aufgefunden wurden,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Mit freundlichen Grüßen
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen
§ 1 Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
§ 2 Inhalt der Datei und Speicherungspflicht
§ 3 Zu speichernde Datenarten
§ 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5 Zugriff auf die Daten
§ 6 Weitere Verwendung der Daten
§ 7 Erweiterte Datennutzung
§ 8 Übermittlung von Erkenntnissen
§ 9 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 10 Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 11 Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 13 Errichtungsanordnung
§ 14 Einschränkung von Grundrechten
§ 15 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Evaluierung
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Nachhaltigkeit
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
Drucksache 473/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... es berühren nicht den Umgang mit Schusswaffen und Munition auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 5 - neu - GewO Nummer 6 Buchstabe b und c § 144 Absatz 2 und 4 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Inhaltsübersicht, §§ 28a, 48 Absatz 1 Satz 2, § 53 Absatz 1 Nummer 4 WaffG Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten
'Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu deutschen Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge
Drucksache 473/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... 1. § 53 Absatz 1 Nummer 14a bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine nicht berechtigte Person Umgang mit einer Schusswaffe oder Munition erlangt, oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Sonstiger Erfüllungsaufwand
Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen; Beauftragung von Bewachungsunternehmern
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
Sonstiger Erfüllungsaufwand
Summe Erfüllungsaufwand je Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft
2.2 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 31
Zu § 31
Zu § 31
Zu § 31
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 6
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2098: Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... - Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, um Verbrechen zu Lasten des EU-Haushalts zu bekämpfen und die finanziellen Interessen der EU zu schützen; - Bekämpfung des Handels mit Schusswaffen;
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 631/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nummer 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums
... "(3a) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die zuständige Behörde zur Erteilung von Genehmigungen nach Artikel4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1)."
‚Artikel 1a Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
§ 14b Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011
Artikel 1b Änderung des Waffengesetzes
Artikel 1c Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Abschnitt 4a Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
§ 13a Gleichstellung
Drucksache 244/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Durchführung des Nationalen Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung - NWRG-DV)
... /EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 256 vom 13.9.1991, S. 51), der durch die Richtlinie 2008/51/EG (ABl. L 179 vom 8.7.2008, S. 5) neu gefasst worden ist (EU-Waffenrichtlinie), um. Es regelt den Aufbau und Betrieb eines Nationalen Waffenregisters, in dem insbesondere Daten zu Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar erfasst und auf aktuellem Stand gehalten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inhalt der Datensätze
§ 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 3 Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde
§ 4 Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren
§ 5 Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 6 Auskunft bei Anfragen mit unvollständigen Angaben
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit
§ 8 Übergangsbestimmung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen
1. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
4. Erfüllungskosten
a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1967: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
Drucksache 473/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... Die Anordnung der Einziehung rechtfertigt sich aus der Besorgnis, dass durch den weiteren Besitz von Schusswaffen und Munition eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstehen kann. Das Bestehen einer solchen Gefahr ist bereits Tatbestandsvoraussetzung für die Ahndung vorsätzlicher Verstöße nach § 52a
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 31 Absatz 5 - neu - GewO Nummer 6 Buchstabe b und c § 144 Absatz 2 und 4 GewO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Inhaltsübersicht, § 28a, § 48 Absatz 1 Satz 2, § 53 Absatz 1 Nummer 4 WaffG Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten
'Artikel 2 Änderung des Waffengesetzes
§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal zum Schutz von Seeschiffen, die die Bundesflagge führen
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Inhaltsübersicht WaffG Nummer 2 § 28a - Überschrift - und Absatz 3 WaffG Nummer 4 § 52a WaffG und Nummer 6 § 53 Absatz 1 Nummer 14a WaffG
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 2 Nummer 6
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu deutschen Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge
Drucksache 331/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Die Form des Nachweises der ordnungsgemäßen Verwahrung der Waffen ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Der Zeugenbeweis ist daher rechtlich zulässig und grundsätzlich anzuerkennen. Sofern landesrechtlich zulässig, kann dieser durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt seine Beweiskraft verstärkt werden. Durch die Überprüfung einer Person des Vertrauens des Waffenbesitzers wird das Ziel des Gesetzgebers, die ordnungsgemäße Verwahrbarkeit der Schusswaffen zu überprüfen und den Waffenbesitzer auf Mängel aufmerksam zu machen, erreicht, ohne dass Probleme hinsichtlich des Rechtes zum Betreten von Wohnungen auftreten.
1. Zu Abschnitt 1 Nummer 3.3 Satz 6 - neu - und 7 - neu -, Nummer 3.4 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4
2. Zu Abschnitt 1 Nummer 4.4 - neu -
3. Zu Abschnitt 1 Nummer 36.7 Absatz 2 - neu -
4. Zu Abschnitt 1 Nummer 42a.3 Satz 2
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... i) Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Verwendung von und des illegalen Zugangs zu Schusswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen im Rahmen der Kooperationspolitik der Union und ihrer Ziele; diese Unterstützung könnte auch Untersuchungstätigkeiten, Hilfe für die Opfer, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Förderung rechtlichen und administrativen Fachwissens und bewährter Praktiken umfassen
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
1 Öffentliche Konsultation
2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
1 Vereinfachung
2 Delegierte Rechtsakte
3 Ausführliche Erläuterung
Vorschlag
Titel I Ziele und Geltungsbereich
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union
Artikel 3 Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Artikel 4 Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung
Artikel 5 Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen
Titel II Programmierung und Durchführung
Artikel 6 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung
Artikel 7 Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme
Artikel 8 Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 9 Übertragung von Befugnissen an die Kommission
Artikel 10 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 13 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3
Anhang II Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4
Anhang III Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5
1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit
2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen
Finanzbogen
Drucksache 352/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität KOM (2011) 335 endg.
... - Besitzt die Auskunftsperson eine Schusswaffe"
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Datenmerkmale und Zeitplan
Artikel 5 Probenahme und Probengröße
Artikel 6 Erhebungseinheit
Artikel 7 Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Artikel 8 Übermittlung der Daten und Metadaten
Artikel 9 Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 10 Qualitätsbewertung
Artikel 11 Finanzierung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I
1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität
1.1. Kfz-Kriminalität
1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;
1.3. Verbrechen gegen die Person:
1.4. Neuere Formen der Kriminalität:
2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:
4 2.2.
3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:
4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:
5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:
6. Technische Variablen:
7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :
4 7.1.
4 7.2.
3 8.
Anhang II Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Das Schengener Informationssystem (SIS) dient dazu, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, d.h. auch die nationale Sicherheit im Schengen-Raum aufrechtzuerhalten. Das SIS ist ein zentralisiertes Informationssystem, das aus einem nationalen Teil in jedem beteiligten Staat sowie einer technischen Unterstützungseinheit in Frankreich besteht. Von den Mitgliedstaaten können ausgeschrieben werden: Personen, die verhaftet oder ausgeliefert werden sollen, Drittstaatsangehörige, denen die Einreise verweigert werden soll, vermisste Personen, Zeugen oder Personen, die vor Gericht geladen werden sollen, Personen und Fahrzeuge, die zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden sollen, verlorene oder gestohlene Fahrzeuge, Dokumente und Schusswaffen sowie verdächtige Banknoten.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
• Auswirkungen auf die Grundrechte
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Räumlicher Geltungsbereich
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Verarbeitung der PNR-Daten
Artikel 5 Zuständige Behörden
Artikel 6 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 7 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 8 Weitergabe von Daten an Drittländer
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen gegen Fluggesellschaften
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Nationale Kontrollstelle
Kapitel IV Durchführungsmabnahmen
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten
Drucksache 24/11
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
... , der bei Betäubungsmitteldelikten das Mitführen von Schusswaffen oder ähnlichen Gegenständen unter Strafe stellt, handelt es sich um eine neue Regelung. Sowohl aus dem Wortlaut "Ebenso wird bestraft ( ... )" als auch durch den identischen Strafrahmen "Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren" wird die Gleichstellung mit § 30a Abs. 1 BtMG deutlich. Für die Aufnahme des § 30a Abs. 2 BtMG spricht zudem ein Vergleich mit den Anlasstaten der §§ 29 Abs. 1, 29a Abs. 1 und 30 Abs. 1 BtMG, die im Vergleich einen geringeren Unrechtsvorwurf verkörpern.
A. Problem und Zielsetzung
B. Alternativen
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
D. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... Die Europäische Union (vormals Europäische Gemeinschaft1) muss tätig werden, um die Umsetzung des ‚Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit2, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität’, (nachstehend das "
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... c) Sie müssen eine Ad-hoc-Grundausbildung von mindestens 200 Stunden erfolgreich absolviert haben, Schulungen zur Verwendung von Schusswaffen nicht inbegriffen.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung
3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung
4. Rechtliche Aspekte
Vorschlag
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausschlüsse
Artikel 3 Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen
Artikel 4 Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Artikel 5 CIT-Sicherheitspersonal
Artikel 6 Führen von Waffen
Artikel 7 Ausrüstung des Fahrzeugs
Artikel 8 Rolle der nationalen Polizeikräfte
Artikel 9 Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)
Artikel 10 Einziehung neutralisierter Banknoten
Artikel 11 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 12 Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten
Artikel 13 Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 14 Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Artikel 15 Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 16 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
Artikel 17 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 18 Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug
Artikel 19 Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug
Artikel 20 Nationale Ausnahmeregelungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Artikel 21 Kontrolle
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle
Artikel 24 Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals
Artikel 25 Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld
Artikel 26 Überprüfung
Artikel 27 Änderung der technischen Vorschriften
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 30 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Anhang II Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Allgemeine Bestimmungen
Anhang III Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)
I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen
II. IBNS-Zulassungsverfahren
i Hauptfunktionen des Überwachungssystems
ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS
iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen
III. Testverfahren
a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien
b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten
c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik
Anhang IV IBNS-Piktogramme
Anhang V Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge
Anhang VIInhalt der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt
Anhang VII Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 577/09 (Beschluss)
... a) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; dabei ist vor allem zu untersuchen
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Darüber hinaus werden durch Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes die mit dem WaffRÄndG vom 26. März 2008 vorgesehenen Vorschriften zur Neuregelung der Bestimmungen für Transporte von Schusswaffen aus und in Drittstaaten revidiert, die mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Kraft treten sollten. Hierfür wurden für die Wirtschaft 4 neue und 3 erweiterte Informationspflichten mit einem Kostenvolumen von rd. 39.000,- Euro ermittelt, die ebenso wie 4 Informationspflichten für die Bürger und 6 Informationspflichten für die Verwaltung nicht wirksam werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... "(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 173/2/09
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Durch die letzte Änderung der EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 31. Dezember 2014 ein computergestützes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen und darin für mindestens 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers.
Drucksache 173/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Der Bundesrat hatte dazu bereits mehrfach Stellung bezogen und zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2008 eine Entschließung -BR-Drucksache 129/08 (Beschluss)- gefasst. Darin machte der Bundesrat deutlich, dass mit der vorgeschlagenen Regelung sichergestellt würde, dass Sportschützen nur die Waffen besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist nötig, um das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 16
7. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG
8. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG
Zu Artikel 1 Nummer 25
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV
12. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV ,
14. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV
16. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV
17. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV
18. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV
19. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV
20. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV
21. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV
22. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV
23. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV
25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1 WaffG *
26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a02 - neu - § 22 Absatz 2 Nummer 3 WaffG *
27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a03 - neu - § 25 Absatz 2 WaffG *
28. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG
29. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG
30. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG
31. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG
32. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG
33. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG
34. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz
Drucksache 577/2/09
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... bb) ob Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, verboten werden soll."
Drucksache 176/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
... (5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen von Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 8 Schadensersatz
Artikel 2 Änderung des Bundespolizeigesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 593: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... 1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung anderer Vorschriften
§ 80c Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.
Artikel 5 Zitiergebot
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 89b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten
Drucksache 559/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet KOM (2009) 214 endg.; Ratsdok. 10875/09
... "), ist aufgrund der großen Unterschiede bei den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in der Praxis jedoch sehr schwierig. Daher gibt es gegenwärtig auf den Landweg kaum grenzüberschreitende Transporte. Die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften betreffen eine große Bandbreite von Fragen wie den Besitz und das Tragen von Schusswaffen durch das Sicherheitspersonal, Schulungsanforderungen, zulässige Transportmodalitäten, Panzerung und Ausstattung der Sicherheitsfahrzeuge, die Verwendung Intelligenter Banknoten-Neutralisationssysteme (IBNS), die Personalausstattung von Sicherheitsfahrzeugen, Informationsverpflichtungen gegenüber der Polizei sowie Lizenzierungsbestimmungen und entsprechende Sanktionen.
1. Einleitung
2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen
3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages
3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports
3.5. Sanktionen
3.6. Sonstige Bestimmungen
4. Weiteres Vorgehen
Anhang
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld
A. Anwendungsbereich
B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
C. Sicherheitspersonal des Geldtransports
D. Ausrüstung des Fahrzeugs
E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden
F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird
G. Gegenseitige Unterrichtung
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind
A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist
B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist
D. Transport von Münzen
Abschnitt 3 Verschiedenes
A. Definitionen
B. Sanktionen
C. Überprüfung
D. Notfallmaßnahmen
E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften
F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS
G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Drucksache 577/1/09
... aa) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist dabei ist vor allem zu untersuchen
Drucksache 173/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Der Bundesrat hatte dazu bereits mehrfach Stellung bezogen und zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2008 eine Entschließung -BR-Drucksache 129/08 (Beschluss)- gefasst. Darin machte der Bundesrat deutlich, dass mit der vorgeschlagenen Regelung sichergestellt würde, dass Sportschützen nur die Waffen besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist nötig, um das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a1 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2a - neu - SprengG , Buchstabe c - neu - § 6 Absatz 4 - neu - SprengG , Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SprengG Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a1 - neu - § 45 Absatz 4a - neu - 1. SprengV
2. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 34 Absatz 5 - neu - SprengG
3. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 36 Absatz 6 SprengG und Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a § 26 Absatz 6 AWaffV
4. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c § 47 Absatz 3 SprengG
5. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a § 49 Absatz 2 SprengG
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 1 Nummer 12 1. SprengV
7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 4 Absatz 6 1. SprengV
8. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 3 Satz 2 1. SprengV , Nummer 16 Buchstabe b § 12a Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 1. SprengV Nummer 16 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa - neu - § 12a Absatz 4 Satz 1 und Satz 3 1. SprengV , Nummer 19 § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 5 1. SprengV
9. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 6 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 1. SprengV
11. Zu Artikel 2 Nummer 24 Buchstabe a § 20 Absatz 2 1. SprengV
12. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 22 Absatz 1 1. SprengV
13. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 1 1. SprengV
14. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 3 1. SprengV
15. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 23 Absatz 6 und 7 - neu - 1. SprengV und Nummer 38 Buchstabe d § 46 Nummer 8c und 8d 1. SprengV
16. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 3 1. SprengV
17. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40 Absatz 5 Satz 2 1. SprengV
18. Zu Artikel 2 Nummer 33 § 40a Absatz 1 Satz 1 1. SprengV
19. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe a § 46 Nummer 2a 1. SprengV
20. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a01, a02 und a03 - neu - § 14 Absatz 4 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 3 und § 25 Absatz 2 WaffG
Zu Buchstabe a01
Zu Buchstabe a02
21. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe d § 48 Absatz 4 WaffG
22. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe e1 - neu - § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG
23. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa - neu - und bbb - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 7 WaffG
24. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe dd - neu - § 53 Absatz 1 Nummer 23 WaffG
25. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe g - neu - § 58 Absatz 10 WaffG
26. Zu Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe h - neu - Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 8 - neu - WaffG
27. Zu Artikel 3 Absatz 5 Waffengesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
29. Zur Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sprengstoffgesetz
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... 2. für Schusswaffen und den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhr - Höchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll
Artikel 3 Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 3 § 2
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
§ 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften
Drucksache 129/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Mit dem Vorschlag soll verhindert werden, dass Sportschützen Schusswaffen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip erwerben können.
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... (e) Nachahmungen echter Schusswaffen;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen
3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug
3.1.2. Gefahrenhinweise
3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung
3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln
3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung
3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie
3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten
3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier
3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung
3.2.4. Sicherheitsbewertung
3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 3 Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Bevollmächtigte
Artikel 5 Pflichten der Importeure
Artikel 6 Pflichten der Händler
Artikel 7 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 8 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität des Spielzeugs
Artikel 9 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Artikel 10 Warnungen
Artikel 11 Freier Warenverkehr
Artikel 12 Konformitätsvermutung
Artikel 13 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 14 EG-Konformitätserklärung
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 16 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV Konformitätsbewertung
Artikel 17 Sicherheitsbewertungen
Artikel 18 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 19 EG-Baumusterprüfung
Artikel 20 Technische Unterlagen
Kapitel V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 21 Notifizierung
Artikel 22 Notifizierende Behörden
Artikel 23 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 24 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 25 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 26 Konformitätsvermutung
Artikel 27 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 28 Anträge auf Notifizierung
Artikel 29 Notifizierungsverfahren
Artikel 30 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 31 Änderungen der Notifizierung
Artikel 32 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 33 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 34 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 35 Erfahrungsaustausch
Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI Marktüberwachung
Artikel 37 Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung
Artikel 38 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
Artikel 39 Anweisungen an die notifizierte Stelle
Artikel 40 Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung
Kapitel VII Schutzklauselverfahren
Artikel 41 Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 43 RAPEX-Meldungen
Artikel 44 Formale Nichtkonformität
Kapitel VIII Ausschussverfahren
Artikel 45 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 46 Ausschuss
Kapitel IX Besondere Verwaltungsvorschriften
Artikel 47 Berichterstattung
Artikel 48 Transparenz und Vertraulichkeit
Artikel 49 Begründung von Maßnahmen
Artikel 50 Sanktionen
Kapitel X Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
Artikel 52 Übergangsfrist
Artikel 53 Umsetzung
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Anhang I Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten
Anhang II Besondere Sicherheitsanforderungen
I. Physikalische und mechanische Eigenschaften
II. Entzündbarkeit
III. Chemische Eigenschaften
IV. Elektrische Eigenschaften
V. Hygiene
VI. Radioaktivität
Anhang III EG-Konformitätserklärung
Anhang IV Technische Unterlagen
Anhang V Gefahrenhinweise (Artikel 10)
Teil A Allgemeine Gefahrenhinweise
Teil B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist
2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten
3. Funktionelles Spielzeug
4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug
5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder
6. Wasserspielzeug
7. Spielzeug in Lebensmitteln
Finanzbogen
Drucksache 655/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen KOM (2008) 469 endg.; Ratsdok. 12604/08
... alle grausamen Jagdmethoden, die keine Gewähr für einen schmerzlosen unverzüglich eintretenden Tod bieten, sowie das Betäuben von Tieren mit Spitzhacken (hakapiks), Keulen und Schusswaffen zu verbieten
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl der Instrumente
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Vorschriften
• Überprüfung/Überarbeitung/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbote
Artikel 4 Bedingungen für das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Durchfuhr und die Ausfuhr
Artikel 5 Ausnahmen
Artikel 6 Bescheinigungen
Artikel 7 Etikettierung und Kennzeichnung
Artikel 8 Änderung der Anhänge
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Sanktionen und Durchsetzung
Artikel 11 Berichte
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Arten von Flossenfüßern gemäß Artikel 2
Anhang II Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit der geltenden Rechtsvorschriften und anderen Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2
1. Tierschutzprinzipien:
2. Jagdgeräte:
3. Überprüfung des sicheren Bewusstseinsverlusts und des eingetretenen Todes durch angemessene Überwachungsmethoden:
4. Ausbluten erschossener oder betäubter Tiere:
5. Jagdbedingungen:
6. Ausbildung von Robbenjägern:
7. Unabhängige Kontrolle:
8. Möglichkeit der Kontrolle durch Dritte:
9. Berichtspflichten:
10. Sanktionen und Einhaltung:
Drucksache 129/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... "Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist."
§ 21a Stellvertretungserlaubnis
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2) Waffen- und Munitionsarten
Artikel 7 In- und Außerkrafttreten
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Schusswaffen, Teile von Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe
Drucksache 129/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Mit dem Vorschlag soll verhindert werden, dass Sportschützen Schusswaffen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip erwerben können.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.