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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schulungsaufwand"


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Drucksache 152/19 (Beschluss)

... § 34 Absatz 2 IRegG regelt, dass mit der Vergütung nach § 34 Absatz 1 IRegG der Aufwand für die Erfüllung der entsprechenden Pflichten der Gesundheitseinrichtungen abgegolten wird. Unklar ist, ob hiermit auch der einmalige Erfüllungsaufwand (Anschaffung Scanner, Schulungsaufwand) abgegolten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 IRegG

2. Zu Artikel 1 § 9 und § 26 IRegG

3. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - IRegG

4. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IRegG

5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 IRegG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 91b SGB V

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 94 Absatz 1a und Absatz 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 137c Absatz 1 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 137c Absatz 1 Satz 7 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 137e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 bis 7 SGB V


 
 
 


Drucksache 152/1/19

... § 34 Absatz 2 IRegG regelt, dass mit der Vergütung nach § 34 Absatz 1 IRegG der Aufwand für die Erfüllung der entsprechenden Pflichten der Gesundheitseinrichtungen abgegolten wird. Unklar ist, ob hiermit auch der einmalige Erfüllungsaufwand (Anschaffung Scanner, Schulungsaufwand) abgegolten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/19




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 IRegG

2. Zu Artikel 1 §§ 9, 26 IRegG

3. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - IRegG

4. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IRegG

5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 IRegG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 91b SGB V

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 94 Absatz 1a und Absatz 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 137c Absatz 1 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 137c Absatz 1 Satz 7 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 137e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 bis 7 SGB V


 
 
 


Drucksache 496/19

... Umstellungskosten für Software sind in Bund, Ländern und Kommunen nicht zu erwarten. Die Neugestaltung der Vordrucke (Anlage D11, 14, 14a) können im Rahmen vorhandener Wartungsverträge für Software im Rahmen von Updates kostenneutral in den für die Ausstellung der Vordrucke verwendeten Rechnersystemen berücksichtigt werden. Bei der Bundespolizei und in den für die Ausstellung der Dokumente verwendeten Landesbehörden entsteht durch die Neugestaltung der Vordrucke kein zusätzlicher Schulungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Änderung der Personalausweisverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 550/18

... Umstellungskosten für Software sind in Bund, Ländern und Kommunen nicht zu erwarten. Die Neugestaltung der Vordrucke (Anlage D10, D13a und D13b) einschließlich einer Änderung der verwendeten Nummernkreise (nur bei Anlage D 10) können im Rahmen vorhandener Wartungsverträge für Software im Rahmen von Updates kostenneutral in den für die Ausstellung der Vordrucke verwendeten Rechnersysteme berücksichtigt werden. Bei der Bundespolizei und in den für die Ausstellung der Dokumente verwendeten Landesbehörden entsteht durch die Neugestaltung der Vordrucke kein Schulungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 151/17

... Umstellungskosten für Software sind in Bund, Ländern und Kommunen nicht zu erwarten. Die Neugestaltung des Vordrucks einschließlich einer Änderung der verwendeten Nummernkreise kann im Rahmen vorhandener Wartungsverträge für Software im Rahmen von Updates kostenneutral in den für die Ausstellung der Vordrucke verwendeten Rechnersysteme berücksichtigt werden. Bei der Bundespolizei und in den für die Ausstellung der Dokumente verwendeten Landesbehörden entsteht durch die Neugestaltung der Vordrucke kein Schulungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Anlage
D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 179/17

... Der Verwaltung des Bundes entsteht Erfüllungsaufwand im Zusammenhang mit dem Auslesen mobiler Datenträger im Asylverfahren. Im Jahr 2016 wurden rd. 280.000 Asylsuchende registriert. Es wird unterstellt, dass eine Auswertung der Datenträger bei 50-60 % der Antragsteller angezeigt ist. Aus dieser Annahme leiten sich rund 150.000 Personen her, bei denen ein Auslesen eines oder mehrerer Datenträger zur Erhellung und Verifikation der Fluchtwege und Schutzgründe in Betracht kommt. Es wird eine Auswertung von 24 Datenträgern (20 Minuten) pro Auslesepunkt und Tag unterstellt. Bei 100 Auslesepunkten ergibt dies 2.400 Datenträger, die pro Tag ausgelesen werden können. Für einen Auslesepunkt sind einmalig etwa 10.000 EUR für die Hardware und einmalig 7.000 EUR sowie jährlich 3.000 EUR für die Softwarelizenz anzusetzen. Den Schulungsaufwand je Nutzer schätzt das Ressort auf 500 EUR. Für die Erstbeschaffung fallen bei 100 Auslesepunkten insgesamt einmalig 1.750.000 EUR und jährlich 300.000 EUR an. Weiter ist zu berücksichtigen, dass für die Auswertung von nicht deutschsprachigen Geräten und Applikationen Sprachunterstützung notwendig sein kann. Alle tatsächlichen Kosten lassen sich laut Ressort zuverlässig erst im Rahmen eines durchzuführenden Markterkundungs- und Vergabeverfahrens validieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 56a
Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

§ 15a
Auswertung von Datenträgern

Artikel 3
Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3932, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

Verwaltung Bund/Land

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 505/16 (Beschluss)

... Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine mit einem Mehraufwand verbundenen Pflichten. Soweit durch die Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten die Einrichtung einer Betreuung vermieden wird, werden die Betroffenen und ihre Angehörigen von den Kosten und dem Aufwand eines Betreuungsverfahrens entlastet. Für Ärzte, Einrichtungen, Sozialleistungsträger, Krankenversicherer sowie für Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter entsteht allenfalls ein geringfügiger zusätzlicher Schulungsaufwand, um sich mit der Neuregelung vertraut zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 505/16

... Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine mit einem Mehraufwand verbundenen Pflichten. Soweit durch die Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten die Einrichtung einer Betreuung vermieden wird, werden die Betroffenen und ihre Angehörigen von den Kosten und dem Aufwand eines Betreuungsverfahrens entlastet. Für Ärzte, Einrichtungen, Sozialleistungsträger, Krankenversicherer sowie für Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter entsteht allenfalls ein geringfügiger zusätzlicher Schulungsaufwand, um sich mit der Neuregelung vertraut zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung behördlicher

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 735/1/16

... 7. Wegen des Risikos von Fehlanwendungen, des zusätzlichen Schulungsaufwands für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer sowie des nicht messbaren Nutzerverhaltens als solches wird die Wirtschaftlichkeit solcher sektorenübergreifender Maßnahmen als wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz in Frage gestellt. Der verstärkte Fokus auf die Gebäudeautomatisierung wird aufgrund fehlender Standards und fehlender einfacher Anwenderprogramme noch nicht praxistauglich für die Regelanwendung eingeschätzt, und deswegen auch hinsichtlich der Akzeptanz bei der Bevölkerung kritisch gesehen. Insbesondere wegen des großen bürokratischen Aufwandes und des zu hinterfragenden Mehrwerts für die Gebäudeeffizienz und Verhältnismäßigkeit sind die Erweiterungen zu überprüfen.



Drucksache 413/15

... Schulungsaufwand für neue Nutzer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 325/13

... Eine Erhöhung des Aufwands ist für einige Bereiche des Gesundheitsdienstes durch die Umsetzung der Nadelstichrichtlinie zu erwarten, weil Kosten durch die Einführung sicherer medizinischer Geräte zum Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen entstehen können. Diese Geräte sind derzeit noch teurer als die herkömmlichen und die Umstellung ist mit einem erhöhten Schulungsaufwand verbundenen. Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Einrichtung und deshalb nicht bezifferbar. In Deutschland ist die Einführung dieser Geräte für besonders gefährdende Tätigkeiten bereits seit 2006 in einer Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) gefordert. Von vielen Krankenhäusern sowie fast dem gesamten Rettungsdienst ist bekannt, dass bereits auf die sicheren Geräte umgestellt wurde. Somit sind lediglich die Betriebe betroffen, die die Regelungen der TRBA 250 noch nicht umgesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 92/12

... Die Einführung der neuen berufsförderungsrechtlichen Bestimmungen macht einen einmaligen Schulungsaufwand erforderlich. Anzusetzen ist eine einwöchige zentrale Schulung mit insgesamt 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmern als so genannte "Multiplikatoren" in zwei Abschnitt en, jeweils intern durchgeführt von einer Beamtin oder einem Beamten des gehobenen Dienstes. Hierdurch entstehen Kosten für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes bei 41 Arbeitsstunden pro Woche in Höhe von 32 903 Euro. Die Schulung neuer Mitarbeiter wird im Rahmen der standardmäßig vorgesehenen Einweisungsphase sichergestellt und verursacht keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 78/11

... -Ozonschichtverordnung führt zu Minderkosten der Wirtschaft, da sich der Schulungsaufwand verringert. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

§ 2
Anzeige der Verwendung von Halonen

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Artikel 2
Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung

§ 1
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 3
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeit

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1473 : Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung


 
 
 


Drucksache 821/10

... § 5 Schulungsanforderungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Befreiungen

§ 3
Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

§ 4
Schulungsnachweis

§ 5
Schulungsanforderungen

§ 6
Prüfungen

§ 7
Zuständigkeiten

§ 8
Pflichten des Gefahrgutbeauftragten

§ 9
Pflichten der Unternehmer

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Aufheben von Vorschriften

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1341: Entwurf der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen


 
 
 


Drucksache 168/08 (Beschluss)

... Insbesondere für die Kreditinstitute bedeuten die Änderungen von GwG und KWG, die teilweise über die erforderliche Umsetzung hinausgehen, eine erhebliche Belastung. Allein schon die grundlegende Neugestaltung der Pflichtenkataloge für Kreditinstitute lässt einen hohen Schulungsaufwand für Geldwäschebeauftragte und Bankmitarbeiter erwarten. Die fragmenthafte Aufteilung von Pflichten und Vorschriften in GwG und KWG ist für das Kreditgewerbe äußerst unübersichtlich, birgt die Gefahr von Anwendungsfehlern und wird zu erhöhten Anwendungskosten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG

3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG

6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG

7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG

8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG

9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

10. Zu Artikel 2 § 6 GwG

11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG

12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG

15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG

16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG

17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG

18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung

Artikel 7a
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

19. Zu Artikel 2 § 16 GwG

20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG

21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 168/1/08

... Insbesondere für die Kreditinstitute bedeuten die Änderungen von GwG und KWG, die teilweise über die erforderliche Umsetzung hinausgehen, eine erhebliche Belastung. Allein schon die grundlegende Neugestaltung der Pflichtenkataloge für Kreditinstitute lässt einen hohen Schulungsaufwand für Geldwäschebeauftragte und Bankmitarbeiter erwarten. Die fragmenthafte Aufteilung von Pflichten und Vorschriften in GwG und KWG ist für das Kreditgewerbe äußerst unübersichtlich, birgt die Gefahr von Anwendungsfehlern und wird zu erhöhten Anwendungskosten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG

3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG

5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG

7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *

8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG

9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG

10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG

11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG

13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11

14. Zu Artikel 2 § 6 GwG

15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG

16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG

18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG

19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG

20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG

21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG

22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG

Artikel 7a
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche

23. Zu Artikel 2 § 16 GwG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG

25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG

26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/08

... -Schulungsverordnung dient der Schaffung eines einheitlichen Schulungsniveaus auf den Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik. Der vorgesehene Unterricht erhöht das Sicherheitsbewusstsein von Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen eines Verkehrsflughafens haben. Die Schulungsanforderungen an privates Sicherheitspersonal werden den bereits bestehenden Anforderungen an die behördlich eingesetzten Luftsicherheitsassistenten angepasst um vor allem in den sensiblen Teilen der nicht allgemein zugänglichen Bereiche ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 302/06

... folgend - klar, dass sich das Maß der erforderlichen Fachkunde des Beauftragten für den Datenschutz insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten bestimmt, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet. Der Umfang der erforderlichen Fachkunde wird so konkretisiert und begrenzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Betrieb zu tragenden Schulungsaufwand für die zum Beauftragten für den Datenschutz zu bestellende Person.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 4
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 11
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 12
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 13
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 14
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 15
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.