[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schuldnerin"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 439/20 (Beschluss)

... In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zutreffend festgestellt, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung, obgleich sie infolge des mit ihr verbundenen Wegfalls der Abtretung der schuldnerischen Einkünfte und der Undurchsetzbarkeit der von der Restschuldbefreiung erfassten Altforderungen die Fähigkeit der Schuldnerin bzw. des Schuldners zur Erfüllung von Neuforderungen an sich positiv beeinflusst, nicht selten als ein Negativmerkmal interpretiert wird, das Wirtschaftsteilnehmer davon abhält, mit dem Schuldner zu kontrahieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO :

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 295 Absatz 1 Nummer 2 InsO :

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 296 Absatz 1a InsO :

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 301 Absatz 5 - neu - InsO , Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 2 EGInsO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 1 EGInsO

6. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 439/1/20

... In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zutreffend festgestellt, dass die Erteilung der Restschuldbefreiung, obgleich sie infolge des mit ihr verbundenen Wegfalls der Abtretung der schuldnerischen Einkünfte und der Undurchsetzbarkeit der von der Restschuldbefreiung erfassten Altforderungen die Fähigkeit der Schuldnerin bzw. des Schuldners zur Erfüllung von Neuforderungen an sich positiv beeinflusst, nicht selten als ein Negativmerkmal interpretiert wird, das Wirtschaftsteilnehmer davon abhält, mit dem Schuldner zu kontrahieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO :

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 295 Absatz 1 Nummer 2 InsO :

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 296 Absatz 1a InsO :

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 301 Absatz 5 - neu - InsO , Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 2 EGInsO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 103k Absatz 2 Satz 2 Tabelle, Spalte 2 EGInsO

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Artikel 107a Absatz 1 Satz 1 EGInsO

7. Zu Artikel 5 Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 5 Weitere Änderung der Insolvenzordnung

Hilfsempfehlung zu Ziffer 7 und Ziffer 8

9. Zu Artikel 9 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/20 (Beschluss)

... Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sollte bei § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO eine aus sozial- und familienpolitischer Sicht dringend erforderliche Harmonisierung von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht vorgenommen werden. Nach der geltenden Rechtslage müssen Schuldnerinnen und Schuldner, die in einer Patchwork-Konstellation leben, gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 811 ZPO , Nummer 3a - neu - § 811a Absatz 1 ZPO , Nummer 3b - neu - § 813 Absatz 3 ZPO

§ 811
Unpfändbare Sachen

Zu Buchstabe a

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 905 Satz 2 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 906 Absatz 2 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 908 Absatz 2 ZPO


 
 
 


Drucksache 166/1/20

... Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sollte bei § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO eine aus sozial- und familienpolitischer Sicht dringend erforderliche Harmonisierung von Sozial- und Zwangsvollstreckungsrecht vorgenommen werden. Nach der geltenden Rechtslage müssen Schuldnerinnen und Schuldner, die in einer Patchwork-Konstellation leben, gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 811 ZPO , Nummer 3a - neu - § 811a Absatz 1 ZPO , Nummer 3b - neu - § 813 Absatz 3 ZPO

§ 811
Unpfändbare Sachen

Zu Buchstabe a

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 850f Absatz 1 Buchstabe a ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 899 Absatz 3 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 905 Satz 2 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 906 Absatz 2 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 908 Absatz 2 ZPO


 
 
 


Drucksache 75/20

... (7) Krankenkassen können von anderen Krankenkassen die Beseitigung und Unterlassung unzulässiger Maßnahmen verlangen, die geeignet sind, ihre Interessen im Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigte Krankenkasse soll die Schuldnerin vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihr Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann die Abmahnende von der Abgemahnten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Zur Sicherung der Ansprüche nach Satz 1 können einstweilige Anordnungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in § 86b Absatz 2 Satz 1 und 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/20




Gesetz

Artikel 0
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung

§ 329
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7a
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

Artikel 8a
Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 517/19

... (7) Krankenkassen können von anderen Krankenkassen die Beseitigung und Unterlassung unzulässiger Maßnahmen verlangen, die geeignet sind, ihre Interessen im Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigte Krankenkasse soll die Schuldnerin vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihr Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann die Abmahnende von der Abgemahnten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Zur Sicherung der Ansprüche nach Satz 1 können einstweilige Anordnungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in § 86b Absatz 2 Satz 1 und 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 1/1/17

... 1. Der Bundesrat unterstützt das von der Kommission verfolgte Ziel, Wachstum und Beschäftigung in Europa durch die Ermöglichung einer frühzeitigen und effektiven Umstrukturierung in der Krise zu fördern. [Allerdings kritisiert der Bundesrat, dass zwingend ein neues, dem bisherigen Instrumentarium des Insolvenzrechts zeitlich vorgelagertes Verfahren eingeführt werden soll, das voraussichtlich zu großen Teilen das abgestimmte und gut funktionierende deutsche Insolvenzrecht außer Kraft setzt. Denn im Falle eines Scheiterns einer Restrukturierung wird das Insolvenzverfahren mangels Masse, da diese wegen der hohen und zugleich gesicherten Kosten des Restrukturierungsverfahrens aufgebraucht ist, nur noch in den seltensten Fällen eröffnet. Zudem wird ein Paradigmenwechsel eingeführt: Das deutsche Insolvenzrecht sorgt derzeit für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Gläubigerinteressen und den Schuldnerinteressen. Außerdem erfolgt eine Sanierung eines Unternehmens nur dann, wenn dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Gegensatz dazu hat der Richtlinienvorschlag überwiegend die Interessen des Schuldners im Blick; dies erfolgt zu Lasten der Gläubigergesamtheit. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens sind zudem sehr gering, die dem Schuldner zur Verfügung stehenden Maßnahmen (allgemeines Durchsetzungsverbot der Gläubigerforderungen, keine Insolvenzantragspflicht während eines Durchsetzungsverbots, et cetera) jedoch extrem scharf. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass eine Restrukturierung eines Unternehmens auch dann stattfindet, wenn diese betriebswirtschaftlich und/oder volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Leidtragende sind hierbei die Gläubiger. Im Richtlinienvorschlag wird zudem nicht berücksichtigt, dass auch die Gläubiger in der Regel Unternehmen sind, so dass eine starke Privilegierung des Schuldners zu Lasten anderer Unternehmen geht. Folgeinsolvenzen von Gläubigerunternehmen und damit ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden sind gut vorstellbar.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/17




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 59/1/17

... Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, ist die Gesellschaft als Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer (§ 5) antragsberechtigt im Sinne von § 3a Absatz 1 Satz 1. Insoweit weicht die Gewerbesteuer von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ab, wo das Antragsrecht beim jeweiligen Mitunternehmer liegt.



Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt das von der Kommission verfolgte Ziel, Wachstum und Beschäftigung in Europa durch die Ermöglichung einer frühzeitigen und effektiven Umstrukturierung in der Krise zu fördern. Allerdings kritisiert er, dass zwingend ein neues, dem bisherigen Instrumentarium des Insolvenzrechts zeitlich vorgelagertes Verfahren eingeführt werden soll, das voraussichtlich zu großen Teilen das abgestimmte und gut funktionierende deutsche Insolvenzrecht außer Kraft setzt. Denn im Falle eines Scheiterns einer Restrukturierung wird das Insolvenzverfahren mangels Masse, da diese wegen der hohen und zugleich gesicherten Kosten des Restrukturierungsverfahrens aufgebraucht ist, nur noch in den seltensten Fällen eröffnet. Zudem wird ein Paradigmenwechsel eingeführt: Das deutsche Insolvenzrecht sorgt derzeit für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Gläubigerinteressen und den Schuldnerinteressen. Außerdem erfolgt eine Sanierung eines Unternehmens nur dann, wenn dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Gegensatz dazu hat der Richtlinienvorschlag überwiegend die Interessen des Schuldners im Blick; dies erfolgt zu Lasten der Gläubigergesamtheit. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens sind zudem sehr gering, die dem Schuldner zur Verfügung stehenden Maßnahmen (allgemeines Durchsetzungsverbot der Gläubigerforderungen, keine Insolvenzantragspflicht während eines Durchsetzungsverbots, et cetera) jedoch extrem scharf. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass eine Restrukturierung eines Unternehmens auch dann stattfindet, wenn diese betriebswirtschaftlich und/oder volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Leidtragende sind hierbei die Gläubiger. Im Richtlinienvorschlag wird zudem nicht berücksichtigt, dass auch die Gläubiger in der Regel Unternehmen sind, so dass eine starke Privilegierung des Schuldners zu Lasten anderer Unternehmen geht. Folgeinsolvenzen von Gläubigerunternehmen und damit ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden sind gut vorstellbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, ist die Gesellschaft als Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer (§ 5) antragsberechtigt im Sinne von § 3a Absatz 1 Satz 1. Insoweit weicht die Gewerbesteuer von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ab, wo das Antragsrecht beim jeweiligen Mitunternehmer liegt.



Drucksache 535/17

... (5) Ist der Nutzer im Rahmen einer Einrichtung tätig, so ist nur sie die Vergütungsschuldnerin. Für Vervielfältigungen, die gemäß Absatz 1 Satz 2 nach den §§ 54 bis 54c abgegolten werden, sind nur diese Regelungen anzuwenden."



Drucksache 491/1/16

... weiterhin schriftlich entschieden wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung erteilt wird und die einmonatige Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird. Außerdem kann nur durch einen schriftlichen Bescheid die notwendige Rechtssicherheit für Antragsteller und Antragstellerinnen, Unterhaltsschuldner und Unterhaltsschuldnerinnen sowie die Unterhaltsvorschussstelle geschaffen werden.



Drucksache 491/16 (Beschluss)

... weiterhin schriftlich entschieden wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung erteilt wird und die einmonatige Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird. Außerdem kann nur durch einen schriftlichen Bescheid die notwendige Rechtssicherheit für Antragsteller und Antragstellerinnen, Unterhaltsschuldner und Unterhaltsschuldnerinnen sowie die Unterhaltsvorschussstelle geschaffen werden.



Drucksache 22/15

... Die Finanzierung der Aktiengesellschaft soll in zweierlei Hinsicht flexibilisiert werden. Erstens kann nach jetziger Rechtslage aufsichtsrechtlich kein regulatorisches Kernkapital gebildet werden, indem die Gesellschaft stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgibt. Denn der Vorzug wird seit jeher als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden, und das verhindert die Anerkennung als Kernkapital. Den Gesellschaften soll deswegen aktienrechtlich eine angemessene Gestaltungsmöglichkeit eröffnet werden, mit der sie Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können. Zweitens sehen die aktienrechtlichen Bestimmungen bei Wandelschuldverschreibungen bisher nur ein Umtauschrecht des Gläubigers vor, nicht aber auch ein solches der Gesellschaft als Schuldnerin. Ein Umtauschrecht der Gesellschaft, mit dem diese die Anleihen gegen Gewährung von Anteilen in Grundkapital umwandelt, kann jedoch ein sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen. Dafür sollen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26
... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2014 vom ... [einsetzen: Tag der Ausfertigung]

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzmarkstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2894: Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes

1 Zusammenfassung

2 Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 465/15

... Absatz 3 trifft ergänzende Regelungen für den Fall des Erlöschens eines Betreibers. Satz 1 erstreckt die Nachhaftung auch auf Zahlungspflichten gemäß Absatz 1, die wegen Erlöschens eines Betreibers nicht mehr entstehen oder diesem, obwohl entstanden, wegen zwischenzeitlichen Erlöschens nicht mehr auferlegt werden können. Satz 2 betrifft den Fall, dass eine Handlungspflicht eines Betreibers nicht entsteht, weil er erloschen ist. In diesem Fall muss die zuständige Behörde die Handlungspflicht erfüllen. Das herrschende Unternehmen haftet gemäß Satz 2 in gleicher Weise, wie es bei Fortbestehen des Betreibers nach Absatz 2 für die Kosten einer Ersatzvornahme gehaftet hätte. Die Regelung soll insbesondere den Insolvenzfall erfassen. Es besteht ein nicht auszuschließendes Risiko, dass eine Betreibergesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens im Handelsregister gelöscht wird und damit kein originär Verpflichteter im Sinne der Absätze 1 und 2 mehr existiert. Die Haftung des beherrschenden Unternehmens besteht gemäß dieser Regelung daher auch dann, wenn die eigentliche gesicherte Verbindlichkeit mangels Existenz der Betreibergesellschaft als Schuldnerin nicht mehr zur Entstehung gelangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Nachhaftung

§ 2
Beherrschung eines Betreibers

§ 3
Fortbestand der Nachhaftung in besonderen Fällen

§ 4
Zeitliche Beschränkung der Haftung

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 467/1/12

... Auch wenn die Begründung zu Artikel 10 Nummer 1 des Gesetzentwurfes darlegt, dass der Anwendungsbereich der Neuregelung auf Fälle der Vergütung für die Gewährung von Beratungshilfe nach Maßgabe des Beratungshilfegesetzes beschränkt ist und sich nicht auf die Vergütung für anderweitige Tätigkeiten mit dem Ziel einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung erstreckt, erscheint eine Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung in diesen Fällen auf lediglich 60 Euro auch aus sozialpolitischen Gründen unangemessen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Schuldnerinnen und Schuldner keine Anwälte finden, die zur Vertretung in verbraucherinsolvenzrechtlichen Mandaten zur Verfügung stehen. Bei einer Beratungshilfegebühr von 60 Euro für die Ausstellung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung wird damit gerechnet, dass selbst hoch spezialisierten Kanzleien eine kostendeckende Bearbeitung der Insolvenzmandate nicht mehr möglich sein wird. Die bisher von den Anwältinnen und Anwälten bearbeiteten Fälle, die je nach Land einen Anteil von bis zu 60 Prozent an den Gesamtfallzahlen ausmachen, müssten ansonsten von den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu betreuen sein. Dies würde erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand für die Sozialhaushalte der Länder und Kommunen nach sich ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *

§ 305a
Antrag auf Zustimmungsersetzung

§ 306a
Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung

§ 307
Zustellung an die Gläubiger

§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans

§ 309
Ersetzung der Zustimmung

§ 311
Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG

25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO

26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG


 
 
 


Drucksache 66/12

... 6. Verzögert sich die Besichtigung des Schiffes nach dem Eintreffen der oder des Beauftragten des Hafenärztlichen Dienstes aus Gründen, die die Gebührenschuldnerin oder der Gebührenschuldner zu vertreten hat, insbesondere weil sie oder er den Verpflichtungen nach § 19 Absatz 4 nicht nachkommt, so wird für jede volle Viertelstunde der Verzögerung eine zusätzliche Gebühr erhoben in Höhe von 35 Euro.



Drucksache 844/11

... (UVG) unterstützt alleinerziehende Elternteile vorübergehend, weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil fehlenden Unterhalt aufkommen müssen. Aufgrund dieser erschwerten Bedingungen muss den alleinerziehenden Elternteilen und ihren Kindern die unterstützende Wirkung der Unterhaltsleistung nach dem UVG so einfach und so effektiv wie möglich zukommen. Zur Entbürokratisierung der Unterhaltsleistung nach dem UVG wird deshalb den alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfacht. Den zuständigen Stellen wird der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner oder die Unterhaltsschuldnerin erleichtert. Der Rückgriff dient auch der zukünftigen Sicherung der Unterhaltsansprüche des Kindes für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr besteht.



Drucksache 521/11

... muss mit dem Antrag des Schuldners oder der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung einer als geeignet anerkannten Stelle oder Person vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolglos war. Die Länder können bestimmen, welche Personen oder Stellen als geeignet anzusehen sind. Da an anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Art und Zweck

§ 2
Durchführung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Periodizität

§ 5
Erhebungsmerkmale, Berichtszeitpunkte und -zeiträume

§ 6
Hilfsmerkmale

§ 7
Auskunftserteilung

§ 8
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden oder an Statistikstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände

§ 9
Bericht

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Satz 2

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1800: Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz- ÜSchuldStatG)


 
 
 


Drucksache 661/10

... ) und in der Vergangenheit Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, nicht zweckentsprechend verwendet hat. Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis setzt voraus, dass die Schuldnerin oder der Schuldner wegen einer festgestellten Verbindlichkeit die eidesstattliche Versicherung über das Vermögen abgegeben hat oder dass zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Haft angeordnet oder vollstreckt worden ist. Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis in Verbindung mit einer in der Vergangenheit wiederholt zweckwidrigen Verwendung begründen die konkrete Gefahr einer künftig missbräuchlichen Verwendung. Die Interessen Leistungsberechtigter sind durch die Regelungen zur Löschung der Eintragung (§ 915a ZPO) hinreichend gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 849/2/10

... Daher wurde bei der Erarbeitung des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten - JFDG - neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit zum Abschluss einer zweiseitigen Vereinbarung zwischen Freiwilligen und Träger (§ 11 Absatz 1 JFDG) mit dem § 11 Absatz 2 JFDG die Möglichkeit eröffnet, dass auch die jeweilige Einsatzstelle (beim Inlandsdienst) vertraglich in die Vereinbarung mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin einbezogen wird. In diesem Fall ist die Einsatzstelle selbst unmittelbar und ausschließlich Schuldnerin der Sach- und Geldleistungen gegenüber den Freiwilligen, der Träger bleibt daneben zur Betreuung und Vermittlung verpflichtet. Wenn die Beteiligten von dieser erweiternden Regelung des § 11 Absatz 2 JFDG Gebrauch machen, ist ein Leistungsaustausch nach Art einer Personalüberlassung zwischen Träger und Einsatzstelle ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/2/10




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 139/10

... Die vorgenannten Ausführungen gelten in gleichem Maße für die bisher in § 850a Nr. 2, 4 und 5 (1. Alt.) genannten, aus besonderem Anlass gezahlten Bezüge (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Treuegelder, Heiratsbeihilfen etc). Eine uneingeschränkte Privilegierung dieser Einkommensteile erscheint zudem bei der gebotenen Abwägung von Gläubiger- und Schuldnerinteressen nicht angemessen. Es ist nicht gerechtfertigt, z.B. Mehraufwendungen für Urlaub und Urlaubsreisen des Schuldners in Form von Urlaubsgeld pfändungsrechtlich über das Niveau des § 850c Abs. 4 hinaus zu schützen und hierdurch den Vollstreckungserfolg des - sich möglicherweise selbst in engen finanziellen Verhältnissen befindlichen - Gläubigers zu gefährden. Die Privilegierung von Heiratsbeihilfen ist schon deshalb nicht mehr sachgerecht, da diese in der Regel nicht mehr für die Einrichtung eines ersten Hausstandes der Eheleute notwendig sein dürften, sondern zumeist für die Finanzierung von Hochzeitsfeiern verwendet werden. Auch hier erscheint es unbillig, dem Schuldner zu Lasten des Gläubigers eine seine Vermögensverhältnisse übersteigende Hochzeitsfeier zuzugestehen. Die Interessen des Schuldners werden bereits dadurch hinreichend gewahrt, dass er aus seinem Mehreinkommen gemäß § 850c Abs. 4 einen Betrag ansparen kann, um die anlassbezogenen Mehraufwendungen zu finanzieren. So kann bei einem monatlichen Mehreinkommen in Höhe von 400 Euro und einem zusätzlichen Urlaubsgeld in Höhe von jährlich 1.200 Euro ein Betrag in Höhe von jährlich 2.700 Euro angespart werden. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gläubigers erscheint dies angemessen, aber auch ausreichend, um dem Schuldner in dem gebotenen bescheidenen Rahmen z.B. Weihnachts- oder Urlaubsaufwendungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 139/10 (Beschluss)

... genannten, aus besonderem Anlass gezahlten Bezüge (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Treuegelder, Heiratsbeihilfen etc). Eine uneingeschränkte Privilegierung dieser Einkommensteile erscheint zudem bei der gebotenen Abwägung von Gläubiger- und Schuldnerinteressen nicht angemessen. Es ist nicht gerechtfertigt, z.B. Mehraufwendungen für Urlaub und Urlaubsreisen des Schuldners in Form von Urlaubsgeld pfändungsrechtlich über das Niveau des § 850c Absatz 4 ZPO-E hinaus zu schützen und hierdurch den Vollstreckungserfolg des - sich möglicherweise selbst in engen finanziellen Verhältnissen befindlichen - Gläubigers zu gefährden. Die Privilegierung von Heiratsbeihilfen ist schon deshalb nicht mehr sachgerecht, da diese in der Regel nicht mehr für die Einrichtung eines ersten Hausstandes der Eheleute notwendig sein dürften, sondern zumeist für die Finanzierung von Hochzeitsfeiern verwendet werden. Auch hier erscheint es unbillig, dem Schuldner zu Lasten des Gläubigers eine seine Vermögensverhältnisse übersteigende Hochzeitsfeier zuzugestehen. Die Interessen des Schuldners werden bereits dadurch hinreichend gewahrt, dass er aus seinem Mehreinkommen gemäß § 850c Absatz 4 ZPO-E einen Betrag ansparen kann, um die anlassbezogenen Mehraufwendungen zu finanzieren. So kann bei einem monatlichen Mehreinkommen in Höhe von 400 Euro und einem zusätzlichen Urlaubsgeld in Höhe von jährlich 1 200 Euro ein Betrag in Höhe von jährlich 2 700 Euro angespart werden. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gläubigers erscheint dies angemessen, aber auch ausreichend, um dem Schuldner in dem gebotenen bescheidenen Rahmen z.B. Weihnachts- oder Urlaubsaufwendungen zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 539/10

... Die strenge Zweckbindung des § 850k Absatz 8 Satz 4 ZPO-E dient der Information der Banken und damit der Vermeidung des Unterhaltens mehrerer P-Konten durch die Schuldnerin oder den Schuldner. Sie dient demgegenüber nicht der Information etwaiger Gläubigerinnen und Gläubiger und darf daher nicht für Fragen nach der Kreditwürdigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners oder für die Berechnung von Score-Werten verwendet werden (vgl. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 849/10 (Beschluss)

... Daher wurde bei der Erarbeitung des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten - JFDG - neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit zum Abschluss einer zweiseitigen Vereinbarung zwischen Freiwilligen und Träger (§ 11 Absatz 1 JFDG) mit dem § 11 Absatz 2 JFDG die Möglichkeit eröffnet, dass auch die jeweilige Einsatzstelle (beim Inlandsdienst) vertraglich in die Vereinbarung mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin einbezogen wird. In diesem Fall ist die Einsatzstelle selbst unmittelbar und ausschließlich Schuldnerin der Sach- und Geldleistungen gegenüber den Freiwilligen, der Träger bleibt daneben zur Betreuung und Vermittlung verpflichtet. Wenn die Beteiligten von dieser erweiternden Regelung des § 11 Absatz 2 JFDG Gebrauch machen, ist ein Leistungsaustausch nach Art einer Personalüberlassung zwischen Träger und Einsatzstelle ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zur Dauer und zeitlichen Einteilung des Bundesfreiwilligendienstes

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BFDG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 5 Satz 4 - neu - BFDG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 6 - neu - BFDG

6. Zu Artikel 1 § 10 BFDG ,

7. Zu möglichen umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnissen


 
 
 


Drucksache 703/08

... Mit Absatz 3 wird das Verhältnis des anhand des formalen Kriteriums der Registrierung definierten Ist-Sondervermögens zum Soll-Sondervermögen geregelt, das nur die zur Deckung materiell bestimmten Werte einschließlich sichernder Überdeckung umfasst. Übertragungsansprüche haben insoweit Treugeber, deren Werte zwar mitregistriert, aber im Deckungsregister als Treuhandwerte bezeichnet sind (vergl. Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b dieses Gesetzes); dabei kann es sich um Treuhandwerte des Refinanzierungsregisters nach §§ 22a ff. KWG handeln oder um klassische Treuhandwerte, die unmittelbar dem Vermögen des Treugebers entstammen. Diese Übertragungsansprüche treffen die insoweit solvente Pfandbriefbank, vertreten durch den Sachwalter als Schuldnerin. Übertragungsansprüche hat aber auch die durch den Insolvenzverwalter der Pfandbriefbank repräsentierte Insolvenzmasse, deren Rechtsträger die Pfandbriefbank ist; diese Ansprüche betreffen die nicht deckungsfähigen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Drucksache 166/08

... Die Erklärung könnte auf einem Standardformular abgegeben werden, das in allen EU-Amtssprachen erhältlich ist. Die Voraussetzungen für die Abgabe der Erklärung, der Inhalt der Erklärung und Sanktionen könnten durch Mindestvorschriften (oder gar durch eine einheitliche Gesamtregelung) geregelt werden. Gläubiger erhielten so innerhalb des europäischen Rechtsraums gleichen Zugang zu Vermögensinformationen, während für Schuldner einheitliche Schutzbestimmungen gälten. Gleichzeitig bestünde für die Gläubiger weniger Anlass, die Vollstreckung in dem Mitgliedstaat mit den besten Schuldnerinformationen zu betreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08




Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens

I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

II. Lösungsmöglichkeiten

1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten

2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

a Handelsregister

b Melderegister

c Sozialversicherungs- und Steuerregister

3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

4. Offenbarungsversicherung des Schuldners

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung

5. Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 10/08

... (1) Auf Antrag der Anlagenbetreiberin oder des Anlagenbetreibers kann das für die Hauptsache zuständige Gericht bereits vor Errichtung der Anlage unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles durch einstweilige Verfügung regeln, dass die Schuldnerin oder der Schuldner der in den §§ 5, 8, 9 und 16 bezeichneten Ansprüche Auskunft zu erteilen, die Anlage vorläufig anzuschließen, sein Netz unverzüglich zu optimieren, zu verstärken oder auszubauen, den Strom abzunehmen und hierfür einen als billig und gerecht zu erachtenden Betrag als Abschlagszahlung zu leisten hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 5
Anschluss

§ 6
Anschlussvoraussetzungen

§ 7
Ausführung und Nutzung des Anschlusses

§ 8
Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

§ 9
Erweiterung der Netzkapazität

§ 10
Schadensersatz

§ 11
Einspeisemanagement

§ 12
Härtefallregelung

Abschnitt 3
Kosten

§ 13
Netzanschluss

§ 14
Kapazitätserweiterung

§ 15
Vertragliche Vereinbarung

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

§ 16
Vergütungsanspruch

§ 17
Eigenvermarktung

§ 18
Vergütungsberechnung

§ 19
Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen

§ 20
Degression

§ 21
Vergütungsbeginn und -dauer

§ 22
Aufrechnung

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

§ 23
Wasserkraft

§ 24
Deponiegas

§ 25
Klärgas

§ 26
Grubengas

§ 27
Biomasse

§ 28
Geothermie

§ 29
Windenergie

§ 30
Windenergie Repowering

§ 31
Windenergie Offshore

§ 32
Solare Strahlungsenergie

§ 33
Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

§ 34
Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber

§ 36
Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern

§ 37
Weitergabe an die Lieferanten

§ 38
Nachträgliche Korrekturen

§ 39
Abschlagszahlungen

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 40
Grundsatz

§ 41
Unternehmen des produzierenden Gewerbes

§ 42
Schienenbahnen

§ 43
Antragsfrist und Entscheidungswirkung

§ 44
Auskunftspflicht

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 45
Grundsatz

§ 46
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

§ 47
Netzbetreiber

§ 48
Übertragungsnetzbetreiber

§ 49
Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 50
Testierung

§ 51
Information der Bundesnetzagentur

§ 52
Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 2
Differenzkosten

§ 53
Anzeige

§ 54
Abrechnung

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

§ 55
Herkunftsnachweis

§ 56
Doppelvermarktungsverbot

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 57
Clearingstelle

§ 58
Verbraucherschutz

§ 59
Einstweiliger Rechtsschutz

§ 60
Nutzung von Seewasserstraßen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Bußgeldvorschriften

§ 63
Fachaufsicht

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

§ 64
Verordnungsermächtigung

§ 65
Erfahrungsbericht

§ 66
Übergangsbestimmungen

Anlage n

Anlage 1
: Technologie-Bonus

Anlage 2
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Begriffsbestimmungen

III. Positivliste

IV. Negativliste

V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge

VI. Bonushöhe

VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs

Anlage 3
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 4
(zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 5
(zu § 29): Referenzertrag

Artikel 2
Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 598/07

... Der Gesetzentwurf enthält eine erweiternde Regelung, wonach die Einsatzstelle im Inland Schuldnerin der vertraglichen Rechte und Pflichten aus der Freiwilligendienstvereinbarung werden kann. Die Beteiligung des Trägers am Vertragsschluss ist erforderlich, um seine Gesamtverantwortung für die Durchführung des Freiwilligendienstes zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)

§ 1
Fördervoraussetzungen

§ 2
Freiwillige

§ 3
Jugendfreiwilligendienst

§ 4
Jugendfreiwilligendienst im Ausland

§ 5
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst

§ 6
Förderung

§ 7
Träger

§ 8
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis

§ 9
Datenschutz

§ 10
Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 11
Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen

§ 12
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Regelungsinhalte

4 Gesetzgebungskompetenz

4 Kosten

Sonstige Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 9

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste


 
 
 


Drucksache 600/07 (Beschluss)

... Analog der Bescheinigung über eine erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs muss der Ausstellung der Aussichtslosigkeitsbescheinigung eine lückenlose Analyse der finanziellen Situation und eine damit zusammenhängende fachgerechte Beratung der Schuldnerinnen und Schuldner durch die geeignete Person oder Stelle vorausgehen. Ein bloßes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV

11. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO

12. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO

14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO

17. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO

19. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

20. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

22. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

23. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO

24. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO

25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO

26. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO

27. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG

28. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG

29. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO

30. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV

31. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG

32. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO

33. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG

34. Zu Artikel 14 Abgabenordnung

35. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten

36. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners


 
 
 


Drucksache 600/1/07

... Analog der Bescheinigung über eine erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs muss der Ausstellung der Aussichtslosigkeitsbescheinigung eine lückenlose Analyse der finanziellen Situation und eine damit zusammenhängende fachgerechte Beratung der Schuldnerinnen und Schuldner durch die geeignete Person oder Stelle vorausgehen. Ein bloßes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3, 4 - neu - InsO

10. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO

12. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV

13. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO

14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO

15. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO

19. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 298 Abs. 2 Satz 2 InsO

21. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO

22. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

24. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO

25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

26. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

27. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

28. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO

29. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO

30. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO

31. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO

32. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG

33. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG

34. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO

35. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV

36. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG

37. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO

38. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG

39. Zu Artikel 14 Abgabenordnung

40. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten

41. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... Für den Gläubiger eines Zahlungsanspruchs kann die mit einer langen Verfahrensdauer verbundene Verzögerung der Titulierung erhebliche Belastungen mit sich bringen (etwa Liquiditätsausfall, erhöhtes Risiko einer Schuldnerinsolvenz), die bei ordnungsgemäßem Prozessverlauf gleichwohl unvermeidlich und daher grundsätzlich hinzunehmen sind. Besonders schwierig kann die Lage für den Gläubiger jedoch werden, wenn der Erfolg seiner Klage nach dem erreichten Verfahrensstand zwar schon nahe gerückt ist die Entscheidungsreife aber gleichwohl noch nicht gegeben ist und sich auch in absehbarer Zeit noch nicht herstellen lässt, etwa weil das Gericht weiteren Beweisangeboten nachzugehen hat. Je höher in solchen Fällen die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage ist und je länger sich zugleich der Entscheidungszeitpunkt hinauszögert desto schwerer wiegt die daraus folgende prozessuale Belastung des Gläubigers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 168/20 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 312/17 PDF-Dokument



Drucksache 402/16 PDF-Dokument



Drucksache 439/16 PDF-Dokument



Drucksache 455/17 PDF-Dokument



Drucksache 602/16 PDF-Dokument



Drucksache 620/16 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 633/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.