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0240/05
0618/05B
0088/05
0189/1/05
0618/1/05
0444/1/05
0211/1/05
0620/05
0238/05
0248/05
0942/1/05
0121/05
0212/05
0286/1/05
0397/05
0897/05
0334/05
0596/05
0648/05
0479/05B
0515/05
0039/05
0003/05
0232/05
0329/05
0515/1/05
0335/05
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0249/05
0375/05
0002/05
0163/1/05
0937/05B
0937/1/05
0089/05
0186/05
0015/05
0615/05
0002/05B
0937/05
0211/05B
0479/1/05
0460/05
0042/05
0002/1/05
0744/05
0944/05
0197/05
0622/05
0211/05
0939/05
0942/05B
0189/05B
0618/05
0942/05
0122/05
0873/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0361/04
0873/1/04
0852/04
1002/04
0438/04
0676/2/04
0891/04
0676/04B
0586/04
0428/04B
0458/04B
0873/04B
0361/04B
0870/04
0906/1/04
0955/04
0821/04
0140/04
0613/04
0441/04
0850/04
0428/04
0663/03
0736/03
0325/03B
0830/03B
0663/03B
Drucksache 897/05

... (18) Da die neue Rolle der Zollbehörden die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Binnen- und Grenzzollstellen und deren Zusammenarbeit mit sich bringt, sollte die Zollschuld in den meisten Fällen an dem Ort entstehen, an dem der Zollschuldner ansässig ist, da die für diesen Ort zuständige Zollstelle die Tätigkeiten des Beteiligten am besten überwachen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/05




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Titel II
: Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Titel III
: Zollschuld und Sicherheitsleistung

Titel IV
: ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel V
: allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Titel VI
: ÜBERFÜHRUNG IN den zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Titel VII
: besondere Verfahren

Titel VIII
: ABGANG von Waren AUS dem Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel IX
: Ausschuss für den Zollkodex und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Auftrag der Zollbehörden

Artikel 3
Zollgebiet

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
RECHTE und Pflichten von Personen NACH den zollrechtlichen Vorschriften

Artikel 5
Datenaustausch

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 8
Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden

Artikel 9
Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden

Artikel 10
Gemeinsames System der elektronischen Datenverarbeitung

Artikel 11
Zollvertreter

Artikel 12
Vertretungsmacht

Artikel 13
Vertretung in Sonderfällen

Artikel 14
Antrag und Bewilligung

Artikel 15
Bewilligung des Status

Artikel 16
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 17
Allgemeine Vorschriften

Artikel 18
Gemeinschaftsweite Geltung von Entscheidungen

Artikel 19
Rücknahme begünstigender Entscheidungen

Artikel 20
Aufhebung und Änderung begünstigender Entscheidungen

Artikel 21
Besondere Entscheidungen

Artikel 22
Zollsanktionen

Artikel 23
Von einem Gericht erlassene Entscheidungen

Artikel 24
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Artikel 25
Aussetzung der Vollziehung

Artikel 26
Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 27
Zollamtliche Prüfungen

Artikel 28
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 29
Nachträgliche Prüfung

Artikel 30
Ausnahmen

Artikel 31
Aufbewahrung der Unterlagen und Speicherung sonstiger Informationen

Artikel 32
Gebühren und Kosten

Kapitel 3
Währungsumrechnung, Fristen und Vereinfachungen

Artikel 33
Währungsumrechnung

Artikel 34
Fristen

Artikel 35
Vereinfachungen

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Kapitel 1
gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren

Artikel 36
Gemeinsamer Zolltarif

Artikel 37
Zolltarifliche Einreihung von Waren

Kapitel 2
Warenursprung

Artikel 38
Geltungsbereich

Artikel 39
Ursprungserwerb

Artikel 40
Ursprungsnachweis

Artikel 41
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 42
Präferenzieller Ursprung von Waren

Kapitel 3
ZOLLWERT der Waren

Artikel 43
Geltungsbereich

Artikel 44
Transaktionswert

Artikel 45
Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung

Artikel 46
Schlussmethode

Artikel 47
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
ENTSTEHEN der Zollschuld

Artikel 48
Zollschuld

Artikel 49
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung

Artikel 50
Besondere Vorschriften über Nichtursprungswaren

Artikel 51
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 52
Verrechnung mit bereits entrichteten Abgaben

Artikel 53
Ausfuhranmeldung

Artikel 54
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 55
Verbote und Beschränkungen

Artikel 56
Mehrere Zollschuldner

Artikel 57
Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 58
Besondere Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 59
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 60
Ort des Entstehens der Zollschuld

Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder entstandene Zollschuld

Artikel 61
Allgemeine Vorschriften

Artikel 62
Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung

Artikel 63
Fakultative Sicherheitsleistung

Artikel 64
Leistung der Sicherheit

Artikel 65
Wahl der Sicherheitsleistung

Artikel 66
Bürge

Artikel 67
Gesamtsicherheit

Artikel 68
Zusätzliche Vorschriften über die Verwendung von Sicherheitsleistungen

Artikel 69
Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersetzung der geleisteten Sicherheit

Artikel 70
Freigabe der Sicherheit

Kapitel 3
ERHEBUNG und Entrichtung der Abgaben sowie Erstattung und Erlass der Abgaben

Artikel 71
Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 72
Mitteilung der Zollschuld

Artikel 73
Frist für die Mitteilung einer Zollschuld

Artikel 74
Buchmäßige Erfassung

Artikel 75
Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung

Artikel 76
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 77
Allgemeine Zahlungsfristen, Überwachung der Abgabenentrichtung

Artikel 78
Abgabenentrichtung

Artikel 79
Zahlungsaufschub

Artikel 80
Aufschubfrist

Artikel 81
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 82
Sonstige Zahlungserleichterungen

Artikel 83
Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen

Artikel 84
Allgemeine Vorschriften

Artikel 85
Erstattung und Erlass

Artikel 86
Erstattung und Erlass zu hoch bemessener Abgabenbeträge

Artikel 87
Schadhafte Waren

Artikel 88
Erstattung und Erlass aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden

Artikel 89
Erstattung und Erlass der Abgaben aus Billigkeitsgründen

Artikel 90
Verfahren für die Erstattung und den Erlass

Artikel 91
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel 4
ERLÖSCHEN der Zollschuld

Artikel 92
Erlöschen

Titel IV
ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Kapitel 1
VERBRINGEN von Waren IN das Zollgebiet

Artikel 93
Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 94
Abgabe und Verantwortlicher

Artikel 95
Änderung einer summarischen Anmeldung

Artikel 96
Zollanmeldung anstelle der summarischen Anmeldung

Kapitel 2
ANKUNFT der Waren

Artikel 97
Zollamtliche Überwachung

Artikel 98
Beförderung zum zugelassenen Ort

Artikel 99
Innergemeinschaftlicher Luft- und Seeverkehr

Artikel 100
Beförderung unter besonderen Umständen

Artikel 101
Gestellung der Waren

Artikel 102
Entladung und Beschau der Waren

Artikel 103
Verpflichtung zur Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zollverfahren

Artikel 104
Waren, die als in die vorübergehende Verwahrung übergeführt gelten

Artikel 105
Ausnahmeregelung für im Versand eintreffende Waren

Artikel 106
Vorschriften für Nichtgemeinschaftswaren nach Beendigung eines Versands

Titel V
allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Kapitel 1
ZOLLRECHTLICHER Status von Waren

Artikel 107
Vermutung des Gemeinschaftsstatus

Artikel 108
Verlust des Gemeinschaftsstatus Gemeinschaftswaren werden zu Nichtgemeinschaftswaren,

Artikel 109
Das Zollgebiet vorübergehend verlassende Waren

Kapitel 2
Zollanmeldung

Artikel 110
Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Gemeinschaftswaren

Artikel 111
Zuständige Zollstellen

Artikel 112
Arten der Zollanmeldung

Artikel 113
Inhalt einer Zollanmeldung und Begleitunterlagen


 
 
 


Drucksache 334/05

... In Kraft ist nur noch Artikel 4 des Gesetzes betreffend den Wucher. Danach hat, wer gewerblich ein Geld- oder Kreditgeschäften betreibt, binnen drei Monaten nach Schluss des Jahres seinen Schuldnern aus solchen Geschäften schriftlich nach Maßgabe des § 1 des Gesetzes Rechnung zu legen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem erlischt der Zinsanspruch. Ausnahmen bestehen nach Artikel 4 Abs. III des Gesetzes. So sind die Bestimmungen unter anderem auf Geschäfte unter Kaufleuten nicht anwendbar. Soweit ersichtlich werden die Bestimmungen des Gesetzes nicht mehr angewendet. Aufgrund der Einschränkungen des Artikel 4 Abs. III betrifft das Gesetz in erster Linie Verträge mit Verbrauchern. In diesen Fällen greift bereits regelmäßig § 492 Bürgerliches Gesetzbuch (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung der Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(703-1-4)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens(703-3)

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft(704-2)

Artikel 4
Aufhebung des Zonenrandförderungsgesetzes(707-9)

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über die staatliche Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe(708-20-1)

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Aussetzung des Zensus im Produzierenden Gewerbe(708-20-2)

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung über die Aussetzung der Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe(708-20-3)

Artikel 8
Aufhebung der Verordnung zur Aussetzung von Erhebungsmerkmalen nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe(708-20-4)

Artikel 9
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung eines Berichtszeitraums nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe(708-20-5)

Artikel 10
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung des Erhebungsabstandes der Ergänzungserhebung im Gastgewerbe(708-22-1)

Artikel 11
Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung kriegsbedingter gewerberechtlicher Vorschriften(7100-2)

Artikel 12 Aufhebung der Verordnung betreffend die Ausdehnung der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung auf Werkstätten der Tabakindustrie(7100-3)

Artikel 13
Aufhebung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit(7100-4-a)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden(7101-1)

Artikel 15
Aufhebung des Gesetzes zum Schutz des Bernsteins(7127-2)

Artikel 16
Aufhebung des Gesetzes betreffend den Wucher(7135-1)

Artikel 17
Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung(7141-6-1-6-1)

Artikel 18
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung(7141-6-1-6-2)

Artikel 19
Aufhebung der Heizpreisverordnung(720-1-2)

Artikel 20
Aufhebung des Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatzernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes(720-2)

Artikel 21
Aufhebung des Preisbildungsgesetzes(720-3d)

Artikel 22
Aufhebung der Anordnung zur Änderung der Preise für elektrischen Strom(721-2-a)

Artikel 23
Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle von Einfuhren, die mit Marshallplanmitteln finanziert werden(7401-1-1)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken(750-12)

Artikel 25 Aufhebung der Verordnung über die Vereinfachung des Verfahrens nach § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes(752-1-1)

Artikel 26
Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1991(754-2-2-8)

Artikel 27
Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1992(754-2-4)

Artikel 28
Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1993(754-2-5)

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1994(754-2-6)

Artikel 30
Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1995(754-2-7)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über die Ermittlung und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz(754-2-8)

Artikel 32
Aufhebung der 1. Erdölfreigabeverordnung(754-5-3)

Artikel 33
Aufhebung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen(754-6)

Artikel 34
Aufhebung der Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin(800-10-1)

Artikel 35
Auflösung des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes(800-20-1)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes(801-9)

Artikel 37
Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung (801-10)

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland(802-3)

Artikel 39
Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes(805-1)

Artikel 40
Aufhebung der Verordnung zur Einführung des Gesetzes über den Ladenschluss im Saarland(8050-20-4)

Artikel 41
Aufhebung der Verordnung Nr. 1037 der Landesregierung über die Verwendung von Benzol(8051-8b)

Artikel 42
Aufhebung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung(810-1)

Artikel 43
Aufhebung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Anzeigen bei Arbeitskämpfen)(810-1-6)

Artikel 44
Aufhebung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen)(810-1-16)

Artikel 45
Aufhebung des Gesetzes über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege(810-3)

Artikel 46
Aufhebung der Landesverfügung über Bestimmungen des ehemaligen Reichsarbeitsministers über die Kranken- und Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 28. Januar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 33 vom 9. November 1942)(8230-19)

Artikel 47
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Notwendigkeit der Rechtsbereinigung

III. Gegenstände der Bereinigung

IV. Zu einigen Grundfragen der Bereinigung

VI. Sonstige Gesetzesfolgen

VI. 1. Bereinigungserfolg

VI. 2. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VI. 3. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47


 
 
 


Drucksache 596/05

... bezüglich des Postens „Verschiedene Schuldner“ aus. Bei den Einnahmen, Mittelbindungen und Verwaltungsausgaben beurteilt er die zugrunde liegenden Vorgänge als rechtmäßig und ordnungsgemäß. in Bezug auf die zugrunde liegenden Vorgänge in den Bereichen Agrarausgaben, Strukturmaßnahmen, interne Politikbereiche, externe Politikbereiche und Heranführungshilfe machte er Einschränkungen geltend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/05




A. HANDLUNGSBEDARF

Unklare und uneinheitliche Ziele

Mangelnde Koordinierung

Keine Angaben zu Kosten und Nutzen

Uneinheitliche Anwendung

B. von der Kommission ZU ergreifende Massnahmen

C. von den Mitgliedstaaten ZU ergreifende Massnahmen

D. ROLLE des Rechnungshofs

E. Schlussfolgerung und Vorschlag

Anlage


 
 
 


Drucksache 648/05

... (2) Waren die Eltern bisher als Gesamtschuldner kostenbeitragspflichtig, so ist jedem der beiden Elternteile bei der Vergleichsberechnung nach Absatz 1 die hälftige Belastung zuzurechnen.



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... § 5 Steuerschuldner



Drucksache 515/05

... (4) Forderungen sind auch dann eintragungsfähig und nach Eintragung an den Übertragungsberechtigten veräußerbar, wenn die Abtretung durch mündliche oder konkludente Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen worden ist. § 354a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/05




1a. Der Titel des Gesetzes erhält folgende Fassung:

1b. In der Inhaltsübersicht werden nach Artikel 4 folgende Artikel neu eingefügt:

2. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

3. Es wird folgender Artikel 4a neu eingefügt:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 2 Abs. 2 wird die Angabe § 14 durch die Angabe die §§ 14, 22a bis 22o ersetzt.

4. Nach § 22 wird die folgende Gliederungsnummer 2 eingefügt:

§ 22a
Registerführendes Unternehmen

§ 22b
Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte

§ 22c
Refinanzierungsmittler

§ 22d
Refinanzierungsregister

§ 22e
Bestellung des Verwalters

§ 22f
Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt

§ 22h
Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen

§ 22i
Vergütung des Verwalters

§ 22j
Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister

§ 22k
Beendigung und Übertragung der Registerführung

§ 221
Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 22m
Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters

§ 22n
Rechtsstellung des Sachwalters

§ 22o
Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr

5. Der bisherige § 22a wird § 22p.

6. In § 56 Abs. 3 wird nach der Nummer 4 folgende Nummer 4a eingefügt:

4. Es wird folgender Artikel 4b neu eingefügt:

Artikel 4b
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4c
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 39/05

... ) des Bundes (§ 1 Abs.1 Nr.1 VwKostG). Für die in Frage kommende Verwaltungstätigkeit ist ein Antrag notwendig, siehe insbesondere § 7 Abs. 3 AdVermiG. Nach § 11 Abs. 1 VwKostG entsteht die Gebührenschuld, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde. Die Entscheidung über die Kosten soll, soweit möglich, zusammen mit der Sachentscheidung ergehen (§ 14 Absatz 1 VwKostG). Nach § 17 VwKostG werden die Kosten mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn die Behörde keinen späteren Zeitpunkt bestimmt. Auf die Möglichkeit der Gebührenreduzierung unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 VwKostG sowie der Stundung, Niederschlagung und Erlass nach § 19 VwKostG wird hingewiesen.



Drucksache 3/05

ln der anschließenden Schadensersatzklage sind ausschließlich die Antragsteller des erfolgreichen Zulassungsverfahrens im Umfang der Klagezulassung klagebefugt. Dadurch ist die Klage auch in der Höhe auf den zugelassenen Betrag beschränkt. Denn die Prüfung nach Nummer 4 bezieht sich auch auf die Höhe des geltend gemachten Anspruchs. Die Klagezulassung zu einem Anspruch, dessen Beitreibung angesichts der Vermögensverhältnisse des Schuldners völlig ausgeschlossen ist, kann jedenfalls ab einer bestimmten Höhe nach Nummer 4 verwehrt werden (vgl. auch die Erwägungen des § 93 Abs. 4 Satz 4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 232/05

... Durch die Verordnung wurde ein Fonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Gemeinschaft gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Gemeinschaft geleistet werden können. Die Hauptaufgabe des Fonds besteht darin, den EU-Haushalt vor Schocks durch Schuldnerausfälle in Verbindung mit vom Fonds abgedeckten Darlehen oder Darlehensgarantien zu schützen. Die Mittelausstattung des Fonds erfolgt aus dem EU-Haushalt und muss prozentual zum Gesamtbetrag der durch den Fonds gesicherten Darlehen und Garantien auf einer bestimmten Höhe, dem so genannten Zielbetrag (gegenwärtig 9 %), gehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/05




Begründung

1. Einleitung/Begründung

2. DER Fonds

3. DER NEUE Dotierungsmechanismus

4. ÜBERGANGSZEITRAUM

5. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 329/05

... l. I S. 745) am 1. Juli 1992 ausgebrachte Pfändung, die nach den Pfändungsfreigrenzen des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechts bemessen worden ist, richtet sich hinsichtlich der Leistungen, die nach dem 1. Juli 1992 fällig werden, nach den seit diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften. Auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners hat das Vollstreckungsgericht den Pfändungsbeschluss entsprechend zu berichtigen. Der Drittschuldner kann nach dem Inhalt des früheren Pfändungsbeschlusses mit befreiender Wirkung leisten, bis ihm der Berichtigungsbeschluss zugestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes(105-7)

§ 1c
Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen

Artikel 2
Aufhebung des Zuordnungsergänzungsgesetzes(105-7-2)

Artikel 3
Aufhebung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes(105-11)

Artikel 5
Aufhebung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung(105-26)

Artikel 6
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts(114-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts(114-3)

Artikel 11
Auflösung des Betreuungsgesetzes(200-3)

Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über die Änderung des § 29 des Grundsteuergesetzes(2330-3-1)

Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1)

Artikel 15
Auflösung des Justiz mitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze(300-1/1)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1-1)

Artikel 17
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes(300-2)

Artikel 18
Auflösung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte(300-2/1)

Artikel 19
Auflösung des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen(300-2-1)

Artikel 21
Aufhebung der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung(300-5)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts(300-6)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über das Gerichtswesen in Berlin(300-8)

Artikel 25
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen(300-12)

Artikel 27
Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1)

Artikel 28
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/1)

Artikel 29
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/2)

Artikel 30
Auflösung des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung(301-1/3)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen(301-1-1)

Artikel 33
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der

Artikel 34
Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter(301-4-2)

Artikel 35
Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-2)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs(302-4)

Artikel 37
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-5)

Artikel 39
Änderung der Bundesnotarordnung(303-1)

Artikel 40
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze(303-1/1)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts(303-2)

Artikel 44
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze(303-8/2)

Artikel 45
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für

Artikel 47
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der

Artikel 48
Änderung des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes(310-1)

Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung(310-2)

§ 33
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

Artikel 50
Änderung der Zivilprozessordnung(310-4)

Artikel 51
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-4/2)

Artikel 52
Auflösung des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes(310-4/3)

Artikel 53
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes,des Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine eidesstattliche Versicherung(310-4-1)

Artikel 54
Auflösung des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren(310-4-2)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der

Artikel 57
Änderung des Gesetzes über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen(310-12)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt(310-15)

Artikel 61
Auflösung des Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-18)

Artikel 62
Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe(310-19)

Artikel 64
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen(310-20)

Artikel 65
Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten

Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung(312-1)

Artikel 68
Auflösung des Opferschutzgesetzes(312-2/1)

Artikel 70
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung(312-2-3)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen(312-3-1)

Artikel 73
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7)

Artikel 75
Aufhebung der Zweiten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-2)

Artikel 76
Aufhebung der Dritten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-3)

Artikel 78
Aufhebung der Fünften Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem

Artikel 79
Aufhebung der Sechsten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nachdem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-6)

Artikel 81
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7-3)

Artikel 82
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts(312-8-1)

Artikel 84
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes(312-11)

Artikel 85
Auflösung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987(312-12)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts(315-5)

Artikel 88
Änderung der Grundbuchordnung(315-11)

Artikel 89
Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen(315-11-1)

Artikel 90
Aufhebung der Verordnung über den Rechtsverkehrbis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher bei dem Amtsgericht in Burgsteinfurt(315-11-5)

Artikel 92
Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts(315-11-10-1)

Artikel 93
Aufhebung des Gesetzes über die Eintragung von Zinssenkungen im Grundbuch(315-12)

Artikel 94
Auflösung der Verordnung zur Aufhebung überholter Grundbuchvorschriften

Artikel 95
Änderung der Schiffsregisterordnung(315-18)

Artikel 96
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts(315-18-2)

Artikel 97
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung(315-19)

Artikel 98
Änderung der Handelsregisterverordnung(315-20)

Artikel 99
Auflösung des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes(315-21-1)

Artikel 100
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen(316-1)

Artikel 101
Änderung der Verordnung zur Ausführung des deutschtürkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929(319-4-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen(319-20)

Artikel 104
Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910(319-41)

Artikel 105
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes(320-1)

Artikel 106
Auflösung des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes(320-1/1)

Artikel 107
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Artikel 108
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)(320-2)

Artikel 109
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze(340-1/1)

Artikel 110
Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2)

Artikel 111
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2-1)

Artikel 112
Auflösung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren(340-5)

Artikel 113
Auflösung des FGO-Änderungsgesetzes(350-1/1)

Artikel 114
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze(350-1/2)

Artikel 115
Auflösung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften(360-3)

Artikel 116
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften(360-4)

Artikel 117
Auflösung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994(360-5)

Artikel 118
Änderung der Kostenordnung(361-1)

Artikel 119
Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit(361-3 / 404-11)

Artikel 120
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze(367-2)

Artikel 121
Auflösung des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften(368-2)

Artikel 122
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche(400-1)

§ 14
Übergangsvorschrift zum Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Artikel 123
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches(400-2)

Artikel 124
Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes(400-2/3)

Artikel 125
Auflösung des Handelsrechtsreformgesetzes(400-2/4)

Artikel 126
Auflösung des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes(400-2/7)

Artikel 127
Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes(400-3)

Artikel 128
Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes(400-4)

Artikel 129
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes(400-9)

Artikel 130
Auflösung des Gesetzes über die Umwelthaftung(400-9/1)

Artikel 131
Änderung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts(401-7)

Artikel 132
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-1)

Artikel 133
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-2)

Artikel 134
Auflösung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes(402-12-5)

Artikel 135
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-12)

Artikel 136
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-13)

Artikel 137
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes undder Verordnung über das Erbbaurecht(403-1-1)

Artikel 138
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6)

Artikel 139
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6-1)

Artikel 140
Auflösung des Sachenrechtsänderungsgesetzes(403-23-1)

Artikel 141
Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder(404-18)

Artikel 142
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts(404-19-1)

Artikel 143
Änderung des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs(404-19-4)

Artikel 144
Auflösung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge(404-23)

Artikel 145
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen(4101-2)

Artikel 146
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht(4101-3)

Artikel 147
Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt(4103-3)

Artikel 148
Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt(4103-4)

Artikel 149
Aufhebung des Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften(4124-2)

Artikel 150
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften(4125-1)

§ 155

Artikel 151
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes(4125-5)

Artikel 152
Aufhebung der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934(4125-5-1)

Artikel 153
Änderung des Scheckgesetzes(4132-1)

Artikel 154
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz(4132-2)

Artikel 155
Änderung des Wechselgesetzes(4133-1)

Artikel 156
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz(4133-2)

Artikel 157
Aufhebung des Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen(4140-3)

Artikel 158
Aufhebung des Gesetzes über Bekanntmachungen(415-1)

Artikel 159
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes(421-1-2)

Artikel 160
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze(424-1-3/1)

Artikel 161
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze(424-3-7)

Artikel 162
Änderung der Patentanwaltsordnung(424-5-1)

Artikel 163
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-1/1)

Artikel 164
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-7)

Artikel 165
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst(440-9)

Artikel 166
Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung(440-12-2)

Artikel 167
Änderung des Strafgesetzbuches(450-2)

Artikel 168
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-2/1)

Artikel 169
Auflösung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität(450-2/2)

Artikel 170
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-5)

Artikel 171
Auflösung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-11)

Artikel 172
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-1)

Artikel 173
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-3)

Artikel 174
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-5)

Artikel 175
Auflösung des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-14)

Artikel 176
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch(450-16)

Artikel 177
Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes(450-16/1)

Artikel 179
Auflösung des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-19)

Artikel 180
Auflösung des Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-20)

Artikel 181
Auflösung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes(450-27)

Artikel 182
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität(453-18-1-1)

Artikel 183
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse(7410-2)

Artikel 185
Aufhebung des Gesetzes über die Deutsche Landesrentenbank(7625-2)

Artikel 186
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes(7631-1)

Artikel 187
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-1)

Artikel 188
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-3)

Artikel 189
Aufhebung der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung(7632-3)

Artikel 190
Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1)

Artikel 191
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1-1)

Artikel 193
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahlerzeugenden Industrie(801-3)

Artikel 194
Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1. September 1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik immatrikuliert worden sind(III-4)

Artikel 195
Aufhebung der Disziplinarordnung(III-6)

Artikel 196
Aufhebung der Richterassistentenordnung(III-9)

Artikel 197
Aufhebung der Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate(III-10)

Artikel 198
Aufhebung der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche(III-16)

Artikel 199
Änderung des Vermögensgesetzes(III-19)

Artikel 200
Auflösung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen(III-19/1)

Artikel 201
Auflösung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes(III-19-2)

§ 29
Verordnungsermächtigung

Artikel 204
Aufhebung der Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung(III-19-4-3)

Artikel 205
Auflösung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes(III-23)

Artikel 207
Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz(BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

§ 1
Unanwendbarkeit von Maßgaben

§ 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 208
Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 209
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 515/1/05

... hat diese Rechtsposition bewusst derjenigen nach § 50 InsO gleichgestellt, um die Auszehrung des Schuldnervermögens durch Sicherungsgläubiger noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterbinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/05




1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

Zu Artikel 4a

2. Der federführende Finanzausschuss und der Rechtsausschuss

3. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 335/05

... ""1. gezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen, die mit Forderungen jeglicher Art zusammenhängen, unabhängig davon, ob diese grundpfandrechtlich gesichert sind oder nicht und ob sie ein Recht auf Beteiligung am Gewinn des Schuldners beinhalten oder nicht, insbesondere Erträge aus Staatspapieren, Anleihen und Schuldverschreibungen einschließlich der mit diesen Titeln verbundenen Prämien und Gewinne; Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinszahlung;“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Die Zinsinformationsverordnung vom 26. Januar 2004 (BGBl. I S. 128) wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 84/05

... Die gestrichene Regelung wird durch die grundsätzliche Deregulierung der Pensionskassen obsolet. Darüber hinaus ordnet die Richtlinie die Anwendung bestimmter Informationsvorschriften zwingend an. Dies hindert nicht die Berücksichtigung von Sonderfällen, z.B. Pensionskassen, die ihren Versichertenbestand nicht kennen (häufig bei sog. Tarifvertragskassen, bei denen die Tarifvertragspartner Versicherungsnehmer und die Arbeitgeber Beitragsschuldner sind).



Drucksache 477/05

... → Eine § 72-Einrichtung (für Frauen und Männer) schaffen, die sowohl über eine integrierte Schuldnerberatung verfügt als auch über eine ärztliche Betreuung. An diese Einrichtung sollte eine Einrichtung nach § 39 angegliedert sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 818/05

... ). Davon unberührt bleibt die immer bestehende Möglichkeit von Gläubigern und Gesamtschuldnern, außergerichtlich einen Weg aus der Krise zu suchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Vorherige Sicherheitsleistungen im Auszahlungs- und Kontrollverfahren bei Finanzhilfen: Um die mit der Auszahlung der Vorfinanzierung verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen, kann der zuständige Anweisungsberechtigte vom Empfänger eine vorherige Sicherheitsleistung verlangen. Macht die Vorfinanzierung mehr als 80% des Gesamtbetrags der Finanzhilfe aus, so kann sie nur ausgezahlt werden, wenn der Empfänger vorher eine Sicherheit leistet, die vom zuständigen Anweisungsberechtigten bewertet und akzeptiert werden muss. Diese Sicherheit kann u. a. durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Dritten ersetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/05 (Beschluss)




Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union KOM 2005 97 endg.; Ratsdok. 7797/05

A Bestehende Rechtsakte

10. Betriebsübergang

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene be der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFREporter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

89. Fernsehrichtlinie

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

148. Medizinprodukte

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

B Noch in der Beratung befindliche, nicht abgeschlossene Vorhaben

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

165. REACH

166. CO2-Reduktion

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

169. Führerschein

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 479/2/05

... § 5 Steuerschuldner



Drucksache 210/05

... (4) Die Gläubiger haben dem Bundeskartellamt über die Geltendmachung von Ansprüchen nach Absatz 1 Auskunft zu erteilen. Sie können vom Bundeskartellamt Erstattung der für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Aufwendungen verlangen, soweit sie vom Schuldner keinen Ausgleich erlangen können. Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe des an den Bundeshaushalt abgeführten wirtschaftlichen Vorteils beschränkt.

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Drucksache 210/05




Siebtes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 2
Freigestellte Vereinbarungen

§ 3
Mittelstandskartelle

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen.

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Verlagswirtschaftliche Kooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 131
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 249/05

... es eintritt. Der Betreiber der Schienenwege kann dem Eintritt des Drittunternehmens widersprechen, wenn es den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Sicherheitsanforderungen, nicht genügt. Tritt ein Drittunternehmen in den Vertrag ein, so haften es und das Eisenbahnverkehrsunternehmen dem Betreiber der Schienenwege als Gesamtschuldner für die Forderungen aus der Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Aufwendungen.



Drucksache 375/05

... (1) Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen.

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Drucksache 375/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 703c
Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung.

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

Artikel 2a
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 2/05

... Durch die Einführung der kollektiven Rechtsschutzform in Gestalt des Musterverfahrens werden die Haushalte der Länder nicht zusätzlich belastet. Zwar wird der Verzicht auf eine Auslagenvorschusspflicht dazu führen, dass die insbesondere für Sachverständigengutachten entstehenden Auslagen erst nach Abschluss des Musterverfahrens von den Kostenschuldnern eingezogen werden können. Zudem wird durch die Einführung des Musterverfahrens eine arbeitsmäßige Mehrbelastung bei den Oberlandesgerichten eintreten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dies durch eine stärkere Entlastung der Landgerichte infolge der Verfahrensaussetzung auf das Musterverfahren kompensiert wird. Bei einer Gesamtschau aller Faktoren wird die Durchführung von Musterverfahren eine Entlastung der Landgerichte insoweit bewirken, als aufgrund des Musterentscheid sich die bei den Prozessgerichten anhängigen Verfahren zügiger erledigen lassen werden. Das Musterverfahren wird daher zu einem ressourcenschonenden Personaleinsatz führen und eine Effizienzsteigerung in der Justiz bewirken.



Drucksache 163/1/05

... Verzichtet werden sollte vor diesem Hintergrund auch auf die in den Brüsseler Regelungen vorgesehene Modifikation der Anforderungen z.B. im Falle von Rückgarantien durch Staaten oder andere öffentliche Stellen. Demnach kann es für die Anerkennung von Garantien in bestimmten Fällen ausreichen, wenn das Institut den Garantiegeber zeitnah für ausstehende Zahlungen im Wege einer robusten Abschlagszahlung in Anspruch nehmen kann. Diese Mindestanforderung verhindert eine Anerkennung von Ausfallbürgschaften. Der Bürge kann vom Gläubiger bei Nichtleistung des Hauptschuldners bisher in der Regel erst dann in Anspruch genommen werden, wenn dieser dem Bürgen den Nachweis erbringt, dass der Schuldner nicht bzw. nicht voll leistet. Vor der Verwertung anderer Sicherheiten werden im allgemeinen keine Abschlagszahlungen vom Sicherheitengeber gefordert. Abgesehen davon widerspricht die geforderte Abschlagszahlung der bankaufsichtlichen Systematik der Anerkennung von Garantien. Der Garant würde damit faktisch als Kreditnehmer fingiert. Die mit dem Risikogewicht des Garanten zu ermittelnde Kapitalanforderung deckt das Ausfallrisiko des gesamten Kreditverhältnisses vollständig ab. Die Pflicht zur Leistung einer gesonderten Abschlagszahlung wäre systemfremd.

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Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 937/05 (Beschluss)

... vor, wonach die Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Leistungen zum Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen nicht mehr vom leistenden Unternehmer, sondern vom Empfänger der Leistung geschuldet wird, sofern dieser Unternehmer ist und sich seine Unternehmereigenschaft nicht nur aus der Vermietung von höchstens zwei Wohnungen ergibt. Unter diesen Voraussetzungen wird der Leistungsempfänger Steuerschuldner auch für die Gebäudereinigungsleistungen, die er für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht (§ 13b Abs. 2 S. 3 UStG). Gemäß Art. 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs soll die Erweiterung des § 13b UStG zum 01.07.2006 in Kraft treten.



Drucksache 937/1/05

... vor, wonach die Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Leistungen zum Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen nicht mehr vom leistenden Unternehmer, sondern vom Empfänger der Leistung geschuldet wird, sofern dieser Unternehmer ist und sich seine Unternehmereigenschaft nicht nur aus der Vermietung von höchstens zwei Wohnungen ergibt. Unter diesen Voraussetzungen wird der Leistungsempfänger Steuerschuldner auch für die Gebäudereinigungsleistungen, die er für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht (§ 13b Abs. 2 S. 3 UStG). Gemäß Art. 4 Abs. 1 des Gesetzentwurfs soll die Erweiterung des § 13b UStG zum 01.07.2006 in Kraft treten.



Drucksache 89/05

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden Forschungseinrichtungen finanziert, die als Kostenschuldner von den unter "Kosten für die Wirtschaft" dargestellten Aufwendungen betroffen sind. Die Ausgaben sind im Plafond des Einzelplans 30 aufzufangen.



Drucksache 186/05

... es sind die Gebühren im Einzelfall an Hand des mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwandes und der Bedeutung, des wirtschaftlichen Wertes oder des sonstigen Nutzens der Amtshandlung für den Gebührenschuldner unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners festzusetzen.



Drucksache 15/05

... "In der Rechtsverordnung können ferner die Gebühren- und Auslagenbefreiung, die Gebühren- und Auslagengläubigerschaft, die Gebühren- und Auslagenschuldnerschaft, der Umfang der zu erhebenden Auslagen und die Erhebung von Gebühren und Auslagen abweichend von den Vorschriften des Verwaltungsgebührengesetzes geregelt werden."



Drucksache 615/05

... (1) Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamtinnen oder Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie als Gesamtschuldner.



Drucksache 2/05 (Beschluss)

... Die Personengruppe der Kapitalanleger bedarf nicht der besonderen wirtschaftlichen Fürsorge der Allgemeinheit und ist nicht so schützenswert, als dass hier eine finanzielle Bevorzugung auf Kosten der Allgemeinheit eingeführt werden muss. Angesichts des zunehmenden Kostendrucks in vielen anderen Bereichen der Justiz und der deswegen anzustrebenden Einsparungen etwa im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe gibt es keine sozial- und ordnungspolitische Rechtfertigung dafür, dass die Staatskasse in erheblichem Umfang zur Verfolgung der Ansprüche eines bestimmten Personenkreises und ohne Rücksicht auf dessen individuelle Bedürftigkeit in Vorlage tritt und letztlich auf die Heranziehung weiterer Antragsschuldner für den Gesamtbetrag der Kosten verzichten soll, soweit die anteilige Kostenforderung nicht beigetrieben werden kann. Hier wird auch in politischer Hinsicht eine "Gerechtigkeitslücke" offenbar.



Drucksache 937/05

... - Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b



Drucksache 211/05 (Beschluss)

... Die Vorschrift sollte zu Gunsten der Anwendbarkeit nationalen Rechts entfallen. Die sofortige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung ist aus Gründen des Schuldnerschutzes abzulehnen, zumal es sich im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Verordnung bei dem Antragsgegner häufig um einen Verbraucher handeln wird. Auf Grund dessen ist die Möglichkeit einer Abwendungsbefugnis entsprechend § 708 Nr. 11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05 (Beschluss)




1. Allgemeines

2. Ausschließliche Anwendung des europäischen Verfahrens auf grenzüberschreitende Forderungen

3. Zur Rechtsform der Verordnung

4. Zu einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Anhang I Ergänzung des Antragsformulars

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 479/1/05

... § 5 Steuerschuldner



Drucksache 460/05

... c) mehrheitlich im Eigentum einer Gebietskörperschaft , mit mehr als 100.000 Einwohnern oder eines Gemeindeverbandes stehen und die über eine entsprechende Deckung durch selbstschuldnerische Bürgschaft oder gleichwertige Deckungszusage der Gebietskörperschaft oder des Gemeindeverbandes verfügen; die selbstschuldnerische Bürgschaft oder gleichwertige Deckungszusage muss geschädigten Dritten einen Direktanspruch gegen die Gebietskörperschaft oder den Gemeindeverband gewähren; das ersatzpflichtige Eisenbahninfrastrukturunternehmen und die. Gebietskörperschaft oder der Gemeindeverband haften als Gesamtschuldner."



Drucksache 42/05

... "(6) Soweit bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, sind sowohl der Leistungsberechtigte als . auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner dem Leistungsträger zur Erstattung des entsprechenden Betrages verpflichtet. Der Leistungsträger hat den Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt geltend zu machen."



Drucksache 2/1/05

... Die Personengruppe der Kapitalanleger bedarf nicht der besonderen wirtschaftlichen Fürsorge der Allgemeinheit und ist nicht so schützenswert, als dass hier eine finanzielle Bevorzugung auf Kosten der Allgemeinheit eingeführt werden muss. Angesichts des zunehmenden Kostendrucks in vielen anderen Bereichen der Justiz und der deswegen anzustrebenden Einsparungen etwa im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe gibt es keine sozial- und ordnungspolitische Rechtfertigung dafür, dass die Staatskasse in erheblichem Umfang zur Verfolgung der Ansprüche eines bestimmten Personenkreises und ohne Rücksicht auf dessen individuelle Bedürftigkeit in Vorlage tritt und letztlich auf die Heranziehung weiterer Antragsschuldner für den Gesamtbetrag der Kosten verzichten soll, soweit die anteilige Kostenforderung nicht beigetrieben werden kann. Hier wird auch in politischer Hinsicht eine "Gerechtigkeitslücke" offenbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO

Begründung

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG

Begründung

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG

Begründung

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG

Begründung

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

Begründung

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

Begründung

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

Begründung

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

Begründung

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

Begründung

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

Begründung

14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Begründung

15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 744/05

... (8) Für die meisten EU-Bürger stellt der Erwerb eines Eigenheims die größte Investition ihres Lebens dar. In den meisten Fällen muss für einen Teil des Kaufpreises ein Kredit aufgenommen werden. Solche Kredite sind in aller Regel, wenn auch nicht immer, durch eine Hypothek abgesichert. Für die meisten EU-Haushalte dürfte die Rückzahlung die größte laufende finanzielle Verpflichtung darstellen. Das in der Immobilie gebundene Kapital kann also einen erheblichen Vermögenswert ausmachen, der potenziell zur Finanzierung von Konsum oder Rente eingesetzt werden kann. Somit können der Umfang der Hypothekarkredite und die Konditionen der Verträge für die erfolgreiche Weitergabe der Geldpolitik und die Wirtschaft insgesamt von unmittelbarer Bedeutung sein. So können vertragliche Beschränkungen der vorzeitigen Rückzahlung oder Vorfälligkeitsentschädigungen die Weitergabe von Zinsänderungen verzögern und dadurch einer Refinanzierung im Wege stehen. Diese Beziehung zwischen Makroökonomie und Hypothekarkrediten ist vor allem auf flexiblen Hypothekarkreditmärkten von größter Bedeutung, da die geringste Zinsänderung sich erheblich auf die Budgets der privaten Haushalte und deren Kaufkraft auswirken kann. Die Auswirkungen auf die Schuldner können erheblich sein und die Höhe ihrer Ausgaben und ihres Vermögens in beide Richtungen beeinflussen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05




Grünbuch Hypothekarkredite in der EU Text von Bedeutung für den EWR Einleitung

I SOLL die Kommission tätig werden?

II Verbraucherschutz

4 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Regeln in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze

4 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

III Rechtsfragen Geltendes Recht

Bonität des Kunden

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

4 Zwangsversteigerungsverfahren

4 Steuern

IV HYPOTHEKARISCHE Sicherheiten Grundbuchregister

Euro -Hypothek

V Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 944/05

... (2) Ist mehr als eine Person nach Absatz 1 haftbar, so haften diese Personen gesamtschuldnerisch.



Drucksache 197/05

... (7) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner dieser Staat selbst, eines seiner Länder oder eine ihrer Gebietskörperschaften oder eine in diesem Staat ansässige Person ist. Hat aber der Schuldner der Zinsen, ohne Rücksicht darauf, ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung und ist die Schuld, für die die Zinsen gezahlt werden, für Zwecke der Betriebsstätte oder der festen Einrichtung eingegangen worden und trägt die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung die Zinsen, so gelten die Zinsen als aus dem Staat stammend, in dem die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/05




D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Begründung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 28
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 29
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 30
Protokoll

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 25. August 2004

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 622/05

... (2) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben; ausgenommen sind Flugplätze, an denen Entgelte erhoben werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren zu bestimmen. Es kann dafür feste Sätze, Rahmensätze oder Zeitgebühren vorsehen. Die Gebührensätze sind, soweit nicht das Recht der Europäischen Gemeinschaft eine abweichende Regelung enthält, so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene gesamte Personal- und Sachaufwand des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Flugsicherung, und des Aufwandes für den Flugwetterdienst, abgedeckt wird. Die in den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere die in den Artikeln 14 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 enthaltenen Grundsätze sind zu berücksichtigen. Die Berechnung des erforderlichen Verwaltungsaufwands kann nach Stundensätzen vorgenommen werden. Bei begünstigenden Amtshandlungen soll daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden. In der Rechtsverordnung nach Satz 2 können die Kostenbefreiung, die Kostengläubigerschaft, die Kostenschuldnerschaft, der Umfang der zu erstattenden Auslagen und die Kostenerhebung abweichend vom Verwaltungskostengesetz geregelt werden. Es kann insbesondere festgelegt werden, dass die Kosten von der jeweiligen Flugsicherungsorganisation oder von einer nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften oder aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung errichteten Stelle erhoben werden können und dass bei Auslagen Auslagengläubiger auch derjenige ist, bei dessen Behörde die Auslagen entstehen. Zu den nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes zu erhebenden Auslagen ist eine für die Amtshandlungen nach Satz 1 nach dem



Drucksache 211/05

... (5) Das funktionale Missverhältnis zwischen den den Gläubigern in den einzelnen Mitgliedstaaten gebotenen prozessualen Mitteln hat eine Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt zur Folge, die durch eine Gemeinschaftsregelung berichtigt werden muss, die für Gläubiger und Schuldner in der gesamten Europäischen Union gleiche Ausgangsbedingungen schafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 939/05

... Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 kann der Kostenschuldner gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts über die Erinnerung nach § 11 Abs. 1 Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 50 Euro übersteigt. Diese Kostenbeschwerde wurde beider Neuregelung durch das Patentkostengesetz aus dem



Drucksache 942/05 (Beschluss)

... c) den Sitz oder Wohnsitz des Schuldners,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Überschrift zu § 8a HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1a - neu - HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 3 Satz 2, 3 - neu - HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 4 - neu - HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2, 4, § 10 Satz 1 HGB , Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 141 Abs. 2 Satz 1 FGG , Nr. 6 § 141a Abs. 2 Satz 2 FGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 4, 5 - neu - und 6 - neu - HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 7 Satz 2 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1 HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Satz 3 HGB ,

17. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 13 HGB , Nr. 9 § 15 Abs. 4 HGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

21. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 Abs. 4 HGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 334 HGB , Nr. 28 §§ 335, 335a HGB , Artikel 4 Nr. 4 § 140a FGG

23. Zu Artikel 2 Artikel 61 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - EGHGB

24. Zu Artikel 3 Nr. 15 § 161 Satz 3, Abs. 2 - neu - GenG

25. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 125 Abs. 2 Satz 3, 4 - neu - FGG

26. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG

27. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe d § 125 Abs. 5 FGG

28. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

29. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 1 Satz 2 HRV

30. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 Überschrift zu § 53 HRV

31. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 § 54 Abs. 3 HRV

32. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 36 Anlage 3 zu § 33 Abs. 3 HRV

33. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 9 § 32 Abs. 4 VRV

34. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 10 - neu - Anlage 2 zu § 21 Satz 3 Nr. 5 VRV

35. Zu Artikel 6 und 13 Änderung der BörsZulV; Übergangsregelung

36. Zu Artikel 9 Nr. 8 § 106 AktG , Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe b § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

37. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 12 Satz 3 - neu - GmbHG , Nr. 12 § 88 GmbHG

38. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG

39. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 2 StatRegG

40. Zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsoBekV

41. Zu Artikel 12 Abs. 5 Nr. 5 Buchstabe b § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KostO

42. Zu Artikel 12 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe h Anmerkung zu Nummer 5007 GV HRegGebV

43. Zu Artikel 12 Abs. 7 Änderung der JVerwKostO

44. Zu Artikel 12 Abs. 12 § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 3 - neu - PartGG

45. Zu Artikel 13 Abs. 1 Inkrafttreten

46. Zu Artikel 13 Abs. 2 Inkrafttreten

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 189/05 (Beschluss)

... i) Die Regelungen zur Nutzungsbeeinträchtigung nach § 36a sind insgesamt so zu gestalten, dass die Inanspruchnahme für den Ausgleichsanspruch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch den Verwender gentechnisch veränderter Produkte in jedem Fall schon dem Grunde nach ausgeschlossen wird und ein auf Grund des Gesetzes zu bildender Ausgleichsfonds eingerichtet wird, der solche Ansprüche befriedigt. Dies betrifft auch die in § 36a Abs. 4 angesprochene gesamtschuldnerische Haftung.



Drucksache 618/05

... Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen einem Pfändungsschutz, der dazu dient, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern und die Gemeinschaft von Sozialkosten zu entlasten. Ein Gläubiger muss diese Pfändungsgrenzen respektieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 942/05

... s sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners nach § 277 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:

2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:

3. § 13 wird wie folgt gefasst:

4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.

5. In § 13d Abs. 1 und 3

6. § 13f wird wie folgt geändert:

7. § 13g wird wie folgt geändert:

8. In § 14 Satz 1

9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

10. In § 29

11. In § 33 Abs. 3

12. § 35 wird aufgehoben.

13. In § 37a Abs. 1

14. § 53 wird wie folgt geändert:

15. § 108 wird wie folgt geändert:

16. In § 125a Abs. 1 Satz 1

17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.

18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:

19. § 264b wird wie folgt geändert:

20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:

21. § 325 wird wie folgt gefasst:

22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

23. In § 326 Satz 1

24. In § 327

25. § 328 wird wie folgt geändert:

26. § 329 wird wie folgt gefasst:

27. § 334 wird wie folgt geändert:

28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.

29. § 335b wird wie folgt gefasst:

30. § 339 wird wie folgt geändert:

31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4

32. § 340l wird wie folgt geändert:

33. § 340n wird wie folgt geändert:

34. § 340o wird aufgehoben.

35. In § 341a Abs. 2 Satz 5

36. § 341l wird wie folgt geändert:

37. § 341n wie folgt geändert:

38. § 341o wird aufgehoben.

39. § 341p wird wie folgt gefasst:

40. § 367 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht

2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 11 wird wie folgt geändert:

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird aufgehoben.

6. In § 16 Abs. 5 Satz 1

7. In § 25a Abs. 1

8. § 28 wird wie folgt geändert:

9. In § 29 Abs. 4

10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.

12. § 156 wird wie folgt geändert:

13. In § 157

14. § 160 wird wie folgt geändert:

15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. § 125 wird wie folgt geändert:

2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

4. § 140a wird aufgehoben.

5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

6. In § 141a Abs. 2 Satz 2

7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:

8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. In § 160b Abs. 1 Satz 2

Artikel 5
Änderung von Registerverordnungen

Artikel 6
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Derzeitige Regelung

III. Ziel des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Artikel 2

Zu Artikel 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu den Nummern 1 bis 6

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu den Nummern 12 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5007

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu den Buchstabe n

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 122/05

(2) Die Auslagen werden von demjenigen Kostenschuldner nicht erhoben, von dem die Gebühr 2115 zu erheben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 190
Einheitliche Zustellungsformulare

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte.

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente.

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments.

§ 659
Formulare

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 55a

§ 55b

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 52a

§ 52b

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 65a

§ 65b

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46c
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 46d
Elektronische Akte

Artikel 6
Änderung der Strafprozeßordnung

§ 41a

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 11
Oc Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 110c
Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

Artikel 8
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 39a
Einfache elektronische Zeugnisse

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 11
Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG)

§ 1
Aufbewahrung von Schriftgut

§ 2
Verordnungsermächtigung

Artikel 12
Änderung des GmbH-Gesetzes

§ 12
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 14
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 5a
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 1
Geltungsbereich.

§ 1a
Elektronisches Dokument

§ 4b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Artikel 15
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 15b
Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Artikel 15c
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 15d
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 15e
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 873/04

... Der Bund ist nach dem Einigungsvertrag gesetzlich verpflichtet, Forderungen des ehemaligen Staatshaushaltes der DDR für das Finanzvermögen nach Art. 22 Abs. 1 EVertr geltend zu machen. Der Bund hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dieser Aufgabe betraut. Hierzu gehören auch Forderungen von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen, die durch besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Maßnahmen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. In der Verwaltungspraxis der KfW sind ausgelöst durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12. Juni 2001, BGH XI ZR 283/00 und vom 4. Juni 2002, XI ZR 301/01) Unsicherheiten über die Behandlung von vor dem 8. Mai 1945 begründeten Darlehensforderungen entstanden, die an Grundstücken in den neuen Bundesländern dinglich gesichert wurden. Einige der betroffenen Schuldner meinen nunmehr, der Bund sei nicht forderungsberechtigt oder erheben die Einrede der Verjährung und verweigern deshalb die Erfüllung dieser alten Verpflichtungen oder fordern sogar bereits geleistete Zahlungen zurück. Diese Auffassung ist bei Betrachtung des Gesamtzusammenhanges unzutreffend. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser hoch komplexen Materie zeigen, dass es im Interesse der Rechtsicherheit erforderlich ist, eine einfache, klare und gerechte Regelung zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 712/04 (Beschluss)

... Durch die Neufassung wird erreicht, dass bei jungen Volljährigen nur begonnene Jugendhilfeleistungen fortgesetzt werden (keine Ersthilfe für junge Volljährige mehr) und die Leistungen der Jugendhilfe spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres beendet sind. Notwendige Hilfe zur Selbsthilfe kann jungen Volljährigen effektiv auch durch moderne und qualifizierte Ansätze der Sozialhilfe (ggf. in Verbindung mit arbeitsfördernden Maßnahmen, z.B. "Arbeit statt Sozialhilfe"), Wohnungsvermittlung oder Schuldnerberatung ohne personalkostenintensiven pädagogischen Einsatz von Jugendhilfefachkräften angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

a Änderung des Artikels 1

b Änderung des Artikels 4

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 712/04

... Durch die Neufassung wird erreicht, dass bei jungen Volljährigen nur begonnene Jugendhilfeleistungen fortgesetzt werden (keine Ersthilfe für junge Volljährige mehr) und die Leistungen der Jugendhilfe spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres beendet sind. Notwendige Hilfe zur Selbsthilfe kann jungen Volljährigen effektiv auch durch moderne und qualifizierte Ansätze der Sozialhilfe (ggf. in Verbindung mit arbeitsfördernden Maßnahmen, z.B. "Arbeit statt Sozialhilfe“), Wohnungsvermittlung oder Schuldnerberatung, ohne personalkostenintensiven pädagogischen Einsatz von Jugendhilfefachkräften angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

3 Inhaltsübersicht:

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“

3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“

6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

9. § 35a wird gestrichen.

10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

14. § 37 wird wie folgt geändert:

15. § 39 wird wie folgt geändert:

16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz

17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:

§ 50a
Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

4 21.

22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

26. § 86 wird wie folgt gefasst:

27. In § 86a Abs. 4 Satz 1

28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.

29. § 89a wird aufgehoben.

30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:

32. § 90 wird wie folgt geändert:

3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:

4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:

35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:

§ 93
Heranziehung des jungen Menschen

36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:

§ 93a
Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners

37. § 94 wird wie folgt gefasst:

§ 94
Heranziehung der Eltern

38. § 96 wird gestrichen.

39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:

40. § 97a wird wie folgt geändert:

41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:

§ 97b
Übergangsregelung

42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:

§ 97c
SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen

43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.

44. § 99 wird wie folgt geändert:

45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.

3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 28 wird wie folgt geändert:

5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.

6. § 40 wird aufgehoben.

7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:

8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:

9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.

11. § 102 wird wie folgt gefasst:

§ 102
Kostenersatz durch Erben

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:

2. § 67a wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummern 14 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummern 27 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummern 34 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Nummern 43 bis 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 267/04

... einschließlich des Verfahrens auf Bewilligung grenzüberschreitender Prozesskostenhilfe 'ist der Antragsteller Schuldner der Auslagen, wenn der Antrag zurückgenommen oder von dem Gericht abgelehnt oder wenn die Übermittlung des Antrags von der Übermittlungsstelle oder das Ersuchen um Prozesskostenhilfe von der. Empfangsstelle abgelehnt wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 1076
Anwendbare Vorschriften

§ 1077
Ausgehende Ersuchen

§ 1078
Eingehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 10

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 28
Auslagen in weiteren Fällen

Artikel 6
Änderung der Kostenordnung

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 46
Auslagen und Aufwendungen

Artikel 8
Neufassung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

c Preise

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Abschnitt 3

Zu § 1076

Zu § 1077

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 1078

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 361/04

... Im „Programm für die gegenseitige Anerkennung“ wird hierzu ferner ausgeführt: "Bisweilen wird es erforderlich, sogar unerlässlich sein, auf europäischer Ebene eine Reihe von Verfahrensvorschriften festzulegen, die gemeinsame Mindestgarantien darstellen", oder sich sogar "auf eine gewisse Harmonisierung der Verfahren" auszurichten. Es zieht zudem die Verabschiedung flankierender Maßnahmen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Betracht, die "auf eine verbesserte Wirksamkeit der Vollstreckung der im Ausland ergangenen gerichtlichen Entscheidungen im ersuchten Mitgliedstaat" abstellen, indem sie insbesondere "die genaue Feststellung der Vermögenswerte eines Schuldners im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gestatten" oder bewirken, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung " im Rahmen einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten" durchgesetzt werden kann, und fordert schließlich Maßnahmen zur "Harmonisierung der Kollisionsnormen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/04




1. Gegenstand des Grünbuchs

2. Modalitäten der Konsultation

3. Einführung

3.1. Allgemeiner Rahmen

3.1.1. Auf gemeinschaftlicher Ebene geplante Arbeiten

3.1.2. Die Arbeiten der Haager Konferenz

3.2. Beziehungen zwischen den Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft und den Haager Übereinkommen

4. Anwendungsbereich künftiger Rechtsinstrumente

4.1. Der Begriff ‘Unterhaltspflichten’

4.2. Ausstehende Forderungen

4.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

4.2.2. Entwurf des Haager Übereinkommens

4.3. Personen, für die die künftigen Rechtsinstrumente gelten sollen

Frage 1

5. REGELN des internationalen Privatrechts

5.1. Unmittelbare Zuständigkeit

5.1.1. Vorschriften der Gemeinschaft

5.1.2. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 2

5.2. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

5.2.1. Entwurf der Gemeinschaft

Frage 3

Frage 4

Frage 5

5.2.2. Vollstreckungsmaßnahmen

Frage 6

5.2.3. Vorentwurf des Haager Übereinkommens

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

5.3. Anzuwendendes Recht

5.3.1. Feststellung

Frage 11

5.3.2. Fragen, die durch Kollisionsnormen geregelt werden könnten

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

6. Zusammenarbeit

6.1. Für die Zusammenarbeit zuständige Behörden

6.1.1. Benennung der Behörden

Frage 19

6.1.2. Funktionen der benannten Behörden

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

6.2. Kostenübernahme

Frage 28

Frage 29

7. PRAKTISCHE Fragen

7.1. Übersetzungen

7.1.1. Formulare

7.1.2. Aktenstücke

Frage 30

Frage 31

Frage 32

7.2. Vorzulegende Unterlagen

Frage 33

Frage 34

Frage 35

7.3. Fristen

Frage 36

8. HILFEN sozialer ART

Frage 37

9. FRAGENKATALOG

Frage 1

Frage 2

Frage 3

Frage 4

Frage 5

Frage 6

Frage 7

Frage 8

Frage 9

Frage 10

Frage 11

Frage 12

Frage 13

Frage 14

Frage 15

Frage 16

Frage 17

Frage 18

Frage 19

Frage 20

Frage 21

Frage 22

Frage 23

Frage 24

Frage 25

Frage 26

Frage 27

Frage 28

Frage 29

Frage 30

Frage 31

Frage 32

Frage 33

Frage 34

Frage 35

Frage 36

Frage 37


 
 
 


Drucksache 873/1/04

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 AFRG-E statt einer unwiderleglichen eine widerlegliche Vermutung zulasten des Schuldners der Altforderung anzuordnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/1/04




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 AFRG


 
 
 


Drucksache 852/04

... Der Insolvenzverwalter oder ein gesetzlicher Vertreter des Schuldners kann einer Offenlegung von Geheimnissen, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, widersprechen, wenn die Offenlegung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen. § 323 Abs. 1 und 3 bleibt im übrigen unberührt. Unbeschadet des Satzes 1 sind die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 1 zur Verschwiegenheit über den Inhalt der von ihnen eingesehenen Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 verpflichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/04




Gesetz

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 6
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Artikel 8
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 1002/04

- Ausweitung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf bestimmte Umsätze zwischen Unternehmen (B2B), die von nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen getätigt werden;



Drucksache 438/04

... Die durch die Bildung und Tätigkeit des besonderen Verhandlungsgremiums entstehenden erforderlichen Kosten tragen die beteiligten Gesellschaften und nach ihrer Gründung die SE als Gesamtschuldner. Insbesondere sind für die Sitzungen in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Dolmetscher und Büropersonal zur Verfügung zu stellen sowie die erforderlichen Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 676/2/04

... (5) In begründeten Fällen können die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Leistungen auch insoweit erbracht werden, als den dort genannten Personen die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen im Sinne der Absätze 1 und 2 möglich oder im Sinne des Absatzes 3 zuzumuten ist. In diesem Umfang haben sie dem Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen zu ersetzen; mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner."



Drucksache 891/04

... es eintritt. Der Betreiber der Schienenwege kann dem Eintritt des Drittunternehmens widersprechen, wenn es den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Sicherheitsanforderungen, nicht genügt. Tritt ein Drittunternehmen in den Vertrag ein, so haften es und das Eisenbahnverkehrsunternehmen dem Betreiber der Schienenwege als Gesamtschuldner für die Forderungen aus der Vereinbarung nach § 14 Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Aufwendungen.



Drucksache 676/04 (Beschluss)

... (5) In begründeten Fällen können die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Leistungen auch insoweit erbracht werden, als den dort genannten Personen die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen im Sinne der Absätze 1 und 2 möglich oder im Sinne des Absatzes 3 zuzumuten ist. In diesem Umfang haben sie dem Träger der Sozialhilfe die Aufwendungen zu ersetzen; mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner."



Drucksache 586/04

Die Kostenschuldner sind aus dem bereinigten Einkommen in



Drucksache 428/04 (Beschluss)

... Die genannten Vorschriften, die u.a. auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fachgesetzes, auf die Frage der Ausführung des Bundesgesetzes als eigene oder als Auftragsangelegenheit sowie auf die ausdrückliche Anordnung der Geltung des Verwaltungskostengesetzes mit Zustimmung des Bundesrats abstellen, sind für den Anwender wie für den Kostenschuldner nur schwer verständlich. Dennoch sind die Amtswalter der Landes- und Kommunalbehörden verpflichtet festzustellen, ob sie das Verwaltungskostengesetz des Bundes oder das des Landes anwenden müssen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.