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0240/05
0618/05B
0088/05
0189/1/05
0618/1/05
0444/1/05
0211/1/05
0620/05
0238/05
0248/05
0942/1/05
0121/05
0212/05
0286/1/05
0397/05
0897/05
0334/05
0596/05
0648/05
0479/05B
0515/05
0039/05
0003/05
0232/05
0329/05
0515/1/05
0335/05
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0249/05
0375/05
0002/05
0163/1/05
0937/05B
0937/1/05
0089/05
0186/05
0015/05
0615/05
0002/05B
0937/05
0211/05B
0479/1/05
0460/05
0042/05
0002/1/05
0744/05
0944/05
0197/05
0622/05
0211/05
0939/05
0942/05B
0189/05B
0618/05
0942/05
0122/05
0873/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0361/04
0873/1/04
0852/04
1002/04
0438/04
0676/2/04
0891/04
0676/04B
0586/04
0428/04B
0458/04B
0873/04B
0361/04B
0870/04
0906/1/04
0955/04
0821/04
0140/04
0613/04
0441/04
0850/04
0428/04
0663/03
0736/03
0325/03B
0830/03B
0663/03B
Drucksache 560/08

... Die Kostenschuldnerschaft richtet sich nach § 13



Drucksache 96/08 (Beschluss)

... Die nacheheliche Unterhaltsverpflichtung erlischt im Falle des Todes des Unterhaltsschuldners nicht sondern ist von den Erben als Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) gemäß § 1586b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 1585 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 1836e Abs. 1 Satz 2 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 2050 Abs. 4 BGB Nr. 12 § 2053 Abs. 1 Satz 2 BGB Nr. 18 § 2278 Abs. 2 Nr. 4 BGB Nr. 23 § 2315 Abs. 1 Satz 4 BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB

8. Zu Artikel 2a - neu - § 3 Nr. 26a, 26b, § 52 Abs. 40b - neu - EStG

Artikel 2a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 828/08

... § 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner



Drucksache 499/08 (Beschluss)

... Das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/08 (Beschluss)




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen

Beteiligung eines Bundesratsbeauftragten


 
 
 


Drucksache 757/08

... 2. Verwertet der Insolvenzverwalter die Diensterfindung im Unternehmen des Schuldners, so hat er dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für die Verwertung aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 347/08

... Insbesondere übernimmt das neue Übereinkommen die modernisierte Vorschrift über den Verbrauchergerichtsstand (vgl. Artikel 15 der Verordnung bzw. des Übereinkommens) und das gestraffte Vollstreckbarerklärungsverfahren (Artikel 38 ff. der Verordnung bzw. des Übereinkommens). Danach erfolgt die Vollstreckbarerklärung zunächst ohne Prüfung etwaiger Anerkennungshindernisse. Nur auf Beschwerde des Schuldners wird geprüft, ob es Gründe gibt, die ausländische Entscheidung nicht anzuerkennen. Die Gründe für eine Nichtanerkennung einer Entscheidung sind in Artikel 34 und 35 des Lugano Übereinkommens von 2007 geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)


 
 
 


Drucksache 635/08

... Der Ersatz des Wertes des Erlangten erfolgt nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Dritte kann die Zahlung durch Herausgabe des Erlangten abwenden. Der ausgleichspflichtige Ehegatte und der Dritte haften als Gesamtschuldner."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 292/1/08

... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag mit den Änderungen des Artikels 3 der Richtlinie 2002/47/EG deren bisherigen Anwendungsbereich zu verlassen scheint. Es werden neben Bestimmungen über Geschäfte zwischen Finanzinstituten nunmehr Regelungen aufgenommen, die das Verhältnis zwischen einem Finanzinstitut und einzelnen seiner Schuldner betreffen.



Drucksache 755/08

... 2. die Schuldnerberatung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 399/2/08

... es steuerbefreiten Vereins entsprechend ihrer vorweg schriftlich festgelegten Aufgabenverteilung ist im steuerlichen Bereich nicht sachgerecht. Dem Fiskus würde regelmäßig nur ein Haftungsschuldner für die Steuern des Vereins haften da den nicht für Steuern zuständigen Vorstandsmitgliedern die Kenntnis von Pflichtverletzungen des verantwortlichen Vorstandsmitglieds kaum nachweisbar sein dürfte. Das Risiko von Steuerausfällen würde im Vergleich zur geltenden Rechtslage zu einem großen Teil auf die öffentliche Hand und infolgedessen auf die Allgemeinheit abgewälzt. Da die betreffenden Vereine über die Steuerbefreiung bereits steuerlich privilegiert werden, widerspräche die Übertragung zusätzlicher Risiken auf die öffentliche Hand dem fiskalischen Interesse der Allgemeinheit. Diese darf erwarten, dass die steuerlichen Pflichten des von der öffentlichen Hand ohnehin steuerlich begünstigten Vereins ordnungsgemäß erfüllt werden. Eine zusätzliche "



Drucksache 12/08

... a) auf Lebenszeit des Gläubigers, Schuldners oder eines Beteiligten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/08




A. Probleme und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung1

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

a Bürokratiekosten

b Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu § 5

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu § 5

Zu § 5

Zu Nummer 7

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 6

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu § 7

Zu § 7

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung


 
 
 


Drucksache 545/2/08

... "(1) Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 20 vom Hundert gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe des Prozentsatzes erlassen, der vier Fünfteln des Prozentsatzes der Minderung entspricht. Der Erlass wird nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre.



Drucksache 479/1/08

... Der Bundesrat fordert, dass die Verordnung alle Möglichkeiten unterbindet, durch vorgelagerte oder nur vorgetäuschte Verlegung des Satzungssitzes oder der Hauptverwaltung die Bestimmung des anwendbaren Insolvenzrechts ins Belieben des Schuldners zu stellen. Der bereits jetzt zu beobachtende Wettlauf zu den schuldnerfreundlichsten Insolvenzgerichten muss in geeigneter Weise unterbunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/08




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

Nennung des Unternehmensgegenstands

16. Zur Satzung

17. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

18. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

28. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

Zur Haftung der Unternehmensleitung

Zur Vertretung gegenüber Dritten


 
 
 


Drucksache 95/08

... (2) Vor Ausfertigung der Bestätigung ist der Schuldner anzuhören. Wird der Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung einer Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 183
Zustellung im Ausland

Abschnitt 1
Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.

§ 1067
Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen

§ 1068
Zustellung durch die Post

Abschnitt 5
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1087
Zuständigkeit

§ 1088
Maschinelle Bearbeitung

§ 1089
Zustellung

Titel 2
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1090
Verfahren nach Einspruch

§ 1091
Einleitung des Streitverfahrens

Titel 3
Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen

§ 1092
Verfahren

Titel 4
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1093
Vollstreckungsklausel

§ 1094
Übersetzung

§ 1095
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1096
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 6
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007

Titel 1
Erkenntnisverfahren

§ 1097
Einleitung und Durchführung des Verfahrens

§ 1098
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

§ 1099
Widerklage

§ 1100
Mündliche Verhandlung

§ 1101
Beweisaufnahme

§ 1102
Urteil

§ 1103
Säumnis

§ 1104
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten

Titel 2
Zwangsvollstreckung

§ 1105
Zwangsvollstreckung inländischer Titel

§ 1106
Bestätigung inländischer Titel

§ 1107
Ausländische Vollstreckungstitel

§ 1108
Übersetzung

§ 1109
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46b
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 1
Geltungsbereich

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick

1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens

2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung

4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 183

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu § 184

Zu Nummer 4

Zu § 688

Zu Nummer 5

Zu § 689

Zu Nummer 6

Zu § 794

Zu Nummer 7

Zu § 795

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 1067

Zu § 1068

Zu Nummer 10

Zu § 1069

Zu Nummer 11

Zu § 1070

Zu § 1071

Zu Nummer 12

Zu § 1087

Zu § 1088

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1089

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1090

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1091

Zu § 1092

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 1093

Zu § 1094

Zu § 1095

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1096

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu § 1097

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1098

Zu § 1099

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1102

Zu § 1103

Zu § 1104

Zu § 1105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1107

Zu § 1108

Zu § 1109

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 20

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 13a

Zu Nummer 2

Zu § 46b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu §§ 46c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 204

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Das geltende Recht der Zwangsvollstreckung ist noch maßgeblich von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts geprägt. Seither hat sich die typische Vermögensstruktur der Schuldner grundlegend gewandelt. Insbesondere die Regelungen zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen erweisen sich in Bezug auf Vollstreckungsziel, Verfahren, verfügbare Hilfsmittel sowie vorgesehene Sanktionen als nicht mehr zeitgemäß. Folgende Unzulänglichkeiten sind hervorzuheben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 629/08

... (7) Kommt es wegen eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einer Verringerung oder einem Verlust des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit haften auch die organschaftlichen Vertreter gesamtschuldnerisch für den Schaden. Der Arbeitgeber oder ein organschaftlicher Vertreter haften nicht, wenn sie den Schaden nicht zu vertreten haben.



Drucksache 703/08

... 1. Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen, Schatzwechseln und Schatzanweisungen, deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land, die Europäischen Gemeinschaften, ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die Europäische Investitionsbank, die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Entwicklungsbank des Europarates oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist; dies gilt auch für Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen, Schatzwechsel und Schatzanweisungen, deren Schuldner die Schweiz, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder Japan sind, sofern deren Risikogewicht entsprechend dem Rating einer anerkannten internationalen Ratingagentur der Bonitätsstufe 1 nach Tabelle 1 des Anhangs VI der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. EU (Nr.) L 177 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung zugeordnet worden ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Drucksache 553/08

... In der Praxis geht dem gerichtlichen Verfahren regelmäßig eine Abmahnung voraus. Führt die Abmahnung nicht zum Erfolg, weil der Schuldner keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, kann der Gläubiger schnell mit einer einstweiligen Verfügung reagieren. Eine gerichtliche Entscheidung ergeht in der Regel ohne mündliche Verhandlung am gleichen Tag. Entscheidet das Gericht antragsgemäß, wird die Gegenseite unter Androhung eines Ordnungsgeldes (bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Haft) zur Unterlassung verpflichtet. Dieses wird ohne weitere Voraussetzungen fällig, wenn der Schuldner denselben Verstoß erneut begeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312f
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

3. Änderung des Telekommunikationsgesetzes

4. Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

III. Problem der untergeschobenen Betreibervorauswahl Preselection

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Bürokratiekosten

IX. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 465: Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen


 
 
 


Drucksache 615/08

... "Ist der Schuldner eine juristische Person und hat diese keinen organschaftlichen Vertreter (Führungslosigkeit), so können die an ihm beteiligten Personen gehört werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

§ 5a
Unternehmergesellschaft

§ 14
Einlagepflicht

§ 16
Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten

§ 55a
Genehmigtes Kapital

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 15a
Öffentliche Zustellung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Siebenundzwanzigster Abschnitt

Artikel 64

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 18
Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes

§ 19
Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes

Artikel 6a
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 6b
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

§ 15a
Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

§ 44a
Gesicherte Darlehen

§ 135
Gesellschafterdarlehen

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103d
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

§ 6
Gesellschafterdarlehen

§ 6a
Gesicherte Darlehen

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Anlage 3
(zu § 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

§ 41d
Verwendung von Musterprotokollen

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 99
Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

a Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

4 Hinweise:

b Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

4 Hinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51)


 
 
 


Drucksache 4/08

... § 20 Steuerschuldner



Drucksache 631/08

... "Für die Kosten, die durch die Bestellung des Treuhänders entstehen, die diesem zu gewährenden Auslagen sowie die Vergütung haften das Institut und der betroffene Inhaber der bedeutenden Beteiligung als Gesamtschuldner. Die Bundesanstalt schießt die Auslagen und die Vergütung vor."



Drucksache 109/08

... Für Gläubiger und Schuldner der in einer notariellen Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung begründeten Ansprüche ist die Änderung kostenneutral.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 209/08

... (2) Die Vereinbarung nach Absatz 1 kann auch als gemeinsame Vereinbarung zwischen dem zugelassenen Träger, der Einsatzstelle und der oder dem Freiwilligen geschlossen werden, in der die Einsatzstelle die Geld und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld auf eigene Rechnung übernimmt. Der Träger haftet für die Erfüllung dieser Pflichten gegenüber der oder dem Freiwilligen und Dritten wie ein selbstschuldnerischer Bürge.



Drucksache 567/08

... "(1a) Änderungen der in § 3 Nr. 1, 4 und 5 genannten Tatsachen hat der Mautschuldner dem Betreiber innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Änderung mitzuteilen."



Drucksache 894/08

... (3) Für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers von Seeleuten nach § 13 Abs. 1 Satz 2 haften Arbeitgeber und Reeder als Gesamtschuldner.



Drucksache 399/08

... Soweit es sich bei dem Vereinsvorstand um ein Kollegialorgan handelt, kann das Vorhandensein eines für die steuerlichen Angelegenheiten zuständigen Organmitglieds oder Bevollmächtigten grundsätzlich die Verantwortung der übrigen Vorstandsmitglieder nach innen und außen einschränken. Allerdings gilt auch in diesem Zusammenhang, dass den Gesamtvorstand Überwachungspflichten treffen, die diesen zum Eingreifen veranlassen müssen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen dass die Erfüllung der den Verein treffenden steuerlichen Pflichten nicht mehr gewährleistet ist (BFH NJW-RR 2003, 1117). Eine solche Überwachungspflicht besteht für alle Vorstandsmitglieder – unabhängig von der Ehrenamtlichkeit ihrer Tätigkeit – insbesondere in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise des Vereins, in denen die Erfüllung von Verbindlichkeiten nicht mehr gewährleistet ist. Sind die Haftungsvoraussetzungen dem Grunde nach erfüllt, so sind in pflichtgemäßer Ausübung des Auswahlermessens regelmäßig alle in Betracht kommenden gesamtschuldnerisch Haftenden in Anspruch zu nehmen (FG des Saarlandes, AdV-Beschlüsse vom 18. Juli 2003, 2 V 153/ 03; vom 28. Juli 2003, 2 V 206/ 03; vom 5. August 2003, 2 V 188/ 03; alle nicht veröffentlicht).



Drucksache 548/08 (Beschluss)

... festgestellt, vom Schuldner im Prüfungstermin nicht bestritten und zwei Wochen nach Feststellung nicht beglichen worden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 659/08

... II. Daher können Aufstocker – anders als andere Bezieher von Arbeitslosengeld – auch die in § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II geregelten flankierenden Eingliederungsleistungen (z.B. Schuldner- und Suchtberatung) erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/08




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung auf die Entschließung des Bundesrates vom 7. Juli 2006 - BR-Drs. 404/06(B)

Zu Punkt 1:

Zu Punkt 2:

Zu Punkt 3:

Zu Punkt 4:

Zu Punkt 5:

Zu Punkt 6:

Zu Punkt 7:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu Punkt 10:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 12:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:


 
 
 


Drucksache 648/08

... eines Rechtsanwalts, sondern einer Schuldnerberatungsstelle (als geeigneter Stelle i.S.v. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) zugrunde lag (Bsp.: 13.092 von 19.242 Anträgen im Jahr 2005). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Beratungshilfeanträge in Nordrhein-Westfalen aber von 93.822 um 73.715 auf 167.537.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E

Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E

Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E

Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 8

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu a Nr. 2500

Zu b Nr. 2501

Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509

Zu f Anmerkung zu Nr. 7002

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 716/08 Schuldner


Drucksache 906/08

... Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen im Sinne des Satzes 1 zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass der mit den Amtshandlungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird; bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für die Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden.



Drucksache 897/08

... Der Steuerschuldner (§ 5) hat für steuerpflichtige Gewerbebetriebe eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags und in den Fällen des § 28 außerdem eine Zerlegungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34 der



Drucksache 152/1/08

... , die nach ihrem Wortlaut nur zur Voraussetzung hat, dass eine Grundschuld als Sicherungsgrundschuld verschafft wurde und der Schuldner Sachverhalte geschaffen hat, die Einreden aus dem Sicherungsvertrag eröffnen, auch auf Fälle angewandt würde, in denen Einreden aus dem Sicherungsvertrag dadurch abgeschnitten wurden, dass ein Gläubiger die Grundschuld gutgläubig frei von Lasten aus dem Sicherungsvertrag erworben hatte, was nach bisherigem Recht möglich war. Für solche bereits abgeschlossenen Fälle gutgläubigen Erwerbs wird es Sache der Rechtsprechung bleiben, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten unter Würdigung des Erwerberverhaltens einen gerechten Interessenausgleich zu schaffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 3 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 3 Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 488a Abs. 3 Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 489a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 489a Abs. 1 Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 489a Abs. 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 1192 Abs. 2 Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 2 Artikel 229 § 18 EGBGB

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 18
Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]


 
 
 


Drucksache 542/08

... -Entsendegesetz nicht zahlt oder einer auf tariflicher Basis errichteten Urlaubskasse die Beiträge nicht gewährt, wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Diese bislang in § 1a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes enthaltene Bestimmung wird in den Zusammenhang der Normen über die zivilrechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Gesetzes übernommen.



Drucksache 166/08

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08




Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens

I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

II. Lösungsmöglichkeiten

1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten

2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

a Handelsregister

b Melderegister

c Sozialversicherungs- und Steuerregister

3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

4. Offenbarungsversicherung des Schuldners

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung

5. Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 32/08

... Buchstabe a enthält die erforderlichen Festlegungen zum Gebührenschuldner für die neu eingefügten Gebührentatbestände. Die Buchstaben b bis d enthalten notwendige Folgeänderungen zur Ergänzung des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zur



Drucksache 284/08

... Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten, haften neben der wohngeldberechtigten Person die volljährigen und bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner.



Drucksache 968/08 Schuldner

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 315/08

... (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Investitionen in den Ausbau der Schienenwege, die der Bund vor in Kraft treten dieses Gesetzes finanziert hat, und für Investitionen für den Erhalt der Schienenwege, die der Bund vor dem erstmaligen Inkrafttreten einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder eines sie nach § 4 Abs. 3 ersetzenden Verwaltungsaktes finanziert hat. Wird ein Schienenweg auf ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen übertragen und ist der übertragene Schienenweg mit zinslosen Darlehen des Bundes finanziert, haben die beteiligten Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen gesamtschuldnerisch die Darlehenstilgung zu gewährleisten. Soweit in diesem Fall das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Übernahme des Schienenwegs ein Entgelt an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu entrichten hat, steht dieses Entgelt dem Bund nicht zu.



Drucksache 152/08 (Beschluss)

... , die nach ihrem Wortlaut nur zur Voraussetzung hat dass eine Grundschuld als Sicherungsgrundschuld verschafft wurde und der Schuldner Sachverhalte geschaffen hat, die Einreden aus dem Sicherungsvertrag eröffnen auch auf Fälle angewandt würde, in denen Einreden aus dem Sicherungsvertrag dadurch abgeschnitten wurden, dass ein Gläubiger die Grundschuld gutgläubig frei von Lasten aus dem Sicherungsvertrag erworben hatte, was nach bisherigem Recht möglich war. Für solche bereits abgeschlossenen Fälle gutgläubigen Erwerbs wird es Sache der Rechtsprechung bleiben, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten unter Würdigung des Erwerberverhaltens einen gerechten Interessenausgleich zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 488a
Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag

§ 489a
Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 18
Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 746/1/08

... Denn das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "



Drucksache 109/08 (Beschluss)

... Der Notar, der künftig die Entscheidung über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung selbst trifft, erhält für diese Entscheidung keine gesonderte Gebühr. Die Entscheidung ist bereits mit der Gebühr für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 133 KostO abgegolten. Ein besonderer Mehraufwand für den Notar entsteht dabei nicht, da gleichzeitig das bislang von ihm zu betreibende gerichtliche Verfahren über die Zulässigkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung entfällt. Für Gläubiger und Schuldner der in einer notariellen Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung begründeten Ansprüche ist die Änderung kostenneutral.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 88

§ 186

§ 193

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 96/1/08

... Die nacheheliche Unterhaltsverpflichtung erlischt im Falle des Todes des Unterhaltsschuldners nicht, sondern ist von den Erben als Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) gemäß § 1586b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 1585 Abs. 2 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 1835a Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 1836e Abs. 1 Satz 2 BGB Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 2050 Abs. 4 BGB Nr. 12 § 2053 Abs. 1 Satz 2 BGB Nr. 18 § 2278 Abs. 2 Nr. 4 BGB Nr. 23 § 2315 Abs. 1 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 1 Satz 1 BGB *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 2057b Abs. 2 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 2333 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BGB


 
 
 


Drucksache 449/08

... Es setzt eine Sicherheitsleistung für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht fest, wenn der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Rechtsverfolgung durch ihn hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 27a
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

§ 109a
Unternehmensübernahme

Artikel 5
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 492a
Unterrichtungspflichten während des Vertragsverhältnisses

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 18
Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 799a
Schadensersatzpflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger

Artikel 9
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37
Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Siebenundzwanzigster Abschnitt

Artikel 64

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 746/08 (Beschluss)

... Denn das ausnahmslose Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs hätte - insbesondere für das Zivilrecht - weit reichende und nach Auffassung des Bundesrates nicht tragbare Konsequenzen. Das deutsche Zivilrecht knüpft, wie das Zivilrecht in den meisten europäischen Staaten, Schadenersatzansprüche aus gutem Grund - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Gefährdungshaftung einmal abgesehen - an das Erfordernis des Vertretenmüssens bzw. im Bereich der EU-Rechtsetzung an das Erfordernis der Verantwortlichkeit des Schuldners. Die Folge einer in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags normierten verschuldensunabhängigen Haftung wäre hingegen eine Art "



Drucksache 883/08

... Einige Kernbestimmungen der jetzigen Richtlinie sind unklar oder schwer umzusetzen, wodurch es Unternehmen schwer gemacht wird, ihre Rechte im Falle eines Zahlungsverzugs geltend zu machen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Schuldner vom Zahlungsverzug abzuhalten und Gläubigern die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte bei Zahlungsverzug vollständig geltend zu machen. Die Vereinfachung führt zur klareren Berechnung der jeweils geltenden Zinssatzes, einer besseren Beschreibung der Art und des Umfangs des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 304/08

... Das geltende Recht der Zwangsvollstreckung ist noch maßgeblich von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts geprägt. Seither hat sich die typische Vermögensstruktur der Schuldner grundlegend gewandelt. Insbesondere die Regelungen zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen erweisen sich in Bezug auf Vollstreckungsziel, Verfahren, verfügbaren Hilfsmitteln sowie vorgesehenen Sanktionen als nicht mehr zeitgemäß. Folgende Unzulänglichkeiten sind hervorzuheben:

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Drucksache 304/08




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

§ 35

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Allgemeines Vollstreckungsrecht

e Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 605/08 Schuldner


Drucksache 180/08

... II sind die Kommunen Träger der Leistungen nach § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft), § 23 Abs. 3 SGB II (einmalige Leistungen) sowie nach § 16 Abs. 2 Ziff. 1 – 4 SGB II (Abwicklung von Beratungsgutscheinen für kommunale Beratungsleistungen wie Schuldnerberatung etc.)1 und tragen nach § 46 Abs. 1 S. 1 SGB II die Personal- und Verwaltungskosten für diese kommunalen Leistungen selbst. Für die darüber hinaus anfallenden Leistungen der Bundesagentur trägt der Bund die Aufwendungen einschließlich der Verwaltungskosten.

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Drucksache 180/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Geltungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu den Verwaltungsvereinbarungen

Abschnitt 2
Abrechnung von Aufwendungen

Unterabschnitt 1
Begriffsbestimmungen

§ 3
Haushaltsjahr

§ 4
Einzahlungen und Auszahlungen

§ 5
Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 6
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 7
Eingliederungsleistungen

§ 8
Verwaltungskosten

§ 9
Vollzeitäquivalent

§ 10
Personalkosten

§ 11
Personalnebenkosten

§ 12
Versorgungsaufwendungen bei Beamtinnen und Beamten

§ 13
Personalgemeinkosten

§ 14
Sachkosten

§ 15
Investitionen

Unterabschnitt 2
Vorschriften über die Rechnungslegung

§ 16
Grundsätze der Abrechnung

§ 17
Buchung nach Haushaltsjahren

§ 18
Abgrenzung von kommunalen Aufgaben und Bundesaufgaben

§ 19
Abrechnung von Personalkosten

§ 20
Abrechnung von Personalnebenkosten

§ 21
Versorgungszuschlag

§ 22
Abrechnung von Personalgemeinkosten

§ 23
Abrechnung von Sachkosten

§ 24
Abrechnung von Investitionen

§ 25
Kommunaler Finanzierungsanteil

Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

§ 26
Sachliche und zeitliche Bindung

§ 27
Deckungsfähigkeit

§ 28
Übertragbarkeit

§ 29
Verbot von Vorleistungen

Unterabschnitt 2
Vorschriften über den Mittelabruf

§ 30
Bedarfsgerechter Mittelabruf

§ 31
Verzinsung

§ 32
Mittelzuweisung bei schrittweiser Freigabe des Ermächtigungsrahmens in besonderen Einzelfällen

Abschnitt 4
Informations- und Sorgfaltspflichten

§ 33
Kassensicherheit

§ 34
Stundung, Niederschlagung und Erlass

§ 35
Sonstige Dokumentations- und Mitteilungspflichten

Abschnitt 5
Übergangsvorschriften und Inkrafttreten

§ 36
Übergangsvorschrift

§ 37
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 19 Abs. 2) Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Personalkostensätzen und Sachkostenpauschalen vom 30. Juli 2007 (II A 3 – H 1012 – 10/07/0001)

Anlage 2
(zu § 24) Merkblatt zur Abrechnung von Investitionen als Verwaltungskosten bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zb1 – 04611)

Anlage 3
(zu § 25 Abs. 2) Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils (IIb6 – 28534 – 2)

Merkblatt zur Erhebung des kommunalen Finanzierungsanteils KFA an den Verwaltungskosten bei den zugelassenen kommunalen Trägern zkT – Stand 04.10.2007 Mit diesem Merkblatt werden die Hinweise für eine Erhebung zum kommunalen Finanzierungsanteil KFA vom 08. Mai 2007 aufgrund neuer Erkenntnisse ersetzt.

3 Hintergrund

Anlage 4
(zu § 25 Abs. 2) Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II

Leitfaden Ermittlung des kommunalen Aufgabenanteils bei den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II – Kriterien für Organisationsuntersuchungen – erstellt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin

1 Einleitung

2 Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen zum kommunalen Aufgabenanteil

2.1 Projektmanagement

2.1.1 Projektbegleitende Strukturen

2.1.2 Offensive Informationspolitik im Projekt

2.2 Vorbereitung der Organisationsuntersuchung:

2.2.1 Aufbauorganisation:

2.2.2 Prozessorganisation:

2.3 Aufgabenkatalog

2.3.1 Das gesamte Aufgaben-Portfolio der Grundsicherungsstelle:

2.3.2 Die Abgrenzung von kommunalen und Bundesaufgaben

2.3.3 Querschnitts-, Führungs- und sonstige nichtoperative Aufgaben

2.3.4 Verteil- und Verlustzeiten

2.4 Methodenwahl und methodisches Design der Organisationsuntersuchung

2.4.1 Allgemeines zur Methodenwahl

2.4.2 Mindestanforderungen an das Ergebnis der Organisationsuntersuchung

2.4.3 Erhebungsdesign für die gesamte Organisation festlegen

2.4.4 Datengewinnung über Arbeitsaufzeichnungen Selbstaufschreibung der Mitarbeiter

2.5 Durchführung der Erhebung, Auswertung und Dokumentation

2.5.1 Plausibilisierung der Daten

2.5.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses

2.5.3 Kommunaler Aufgabenanteil = kommunaler Finanzierungsanteil?

2.5.4 Dokumentation der Organisationsuntersuchung

3 Schlussbemerkung

4 Abbildungsverzeichnis

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Finanzbeziehungen zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern

2. Regelungsbefugnis und verfassungsrechtlicher Rahmen

3. Alternative zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift: Änderung der Verwaltungsvereinbarungen

4. Übertragbarkeit auf den Bereich der Arbeitsgemeinschaften und der Kooperationsmodelle getrennte Aufgabenwahrnehmung

5. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Geltungsbereich

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Abrechnung von Aufwendungen

Zu Unterabschnitt 1 Begriffsbestimmungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über die Rechnungslegung

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Grundsätze

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Unterabschnitt 2 Vorschriften über den Mittelabruf

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Informations- und Sorgfaltspflichten

Zu § 33

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im HKR-Verfahren


 
 
 


Drucksache 635/08 (Beschluss)

... Durch § 1568a BGB-E sollen die bislang in der Hausratsverordnung enthaltenen Vorschriften zur Zuweisung der Ehewohnung (§§ 3 ff. HausratsV) in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt werden. Mit § 1568a Abs. 1 BGB-E wird eine Anspruchsgrundlage für die Überlassung der Ehewohnung geschaffen. In § 1568a Abs. 3 BGB-E wird für Mietwohnungen geregelt, dass der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen wird, anstelle des zur Überlassung verpflichteten Ehegatten in ein von diesem eingegangenes Mietverhältnis eintritt oder ein von beiden gemeinsam eingegangenes Mietverhältnis allein fortsetzt. Als Zeitpunkt des Eintritts in das Mietverhältnis nennt § 1568a Abs. 3 Satz 1 BGB-E den Zugang der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter oder die Rechtskraft der Endentscheidung im Wohnungszuweisungsverfahren. Mit diesem Zeitpunkt würde damit auch der die Ehewohnung verlassende Ehegatte aus dem Mietverhältnis ausscheiden und dem Vermieter somit nicht mehr als Schuldner der weiteren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zur Verfügung stehen. Gemäß § 1568a Abs. 3 Satz 2 BGB-E soll der Vermieter allerdings das Recht haben, entsprechend § 563 Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 1356a - neu - BGB , Artikel 1 Nr. 9 § 1385 Nr. 4 BGB , Artikel 7 Nr. 01 - neu - § 2 Satz 3 - neu - LPartG

§ 1356a
Auskunftspflicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1568a Abs. 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1568a Abs. 3 Satz 3 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1568a Abs. 5 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1813 Abs. 1 Nr. 3 BGB

6. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Abs. 2 Satz 4 - neu - BtBG

Artikel 7a
Änderung des Betreuungsbehördengesetzes


 
 
 


Drucksache 298/08

... (7) Zinsen gelten dann als aus einem Vertragsstaat stammend, wenn der Schuldner eine in diesem Staat ansässige Person ist. Hat aber der Schuldner der Zinsen, ohne Rücksicht darauf ob er in einem Vertragsstaat ansässig ist oder nicht, in einem Vertragsstaat eine Betriebsstätte oder eine feste Einrichtung und ist die Schuld, für die die Zinsen gezahlt werden, für Zwecke der Betriebsstätte oder der festen Einrichtung eingegangen worden und trägt die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung die Zinsen, so gelten die Zinsen als aus dem Staat stammend in dem die Betriebsstätte oder die feste Einrichtung liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 12. November 2007

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 10 und 11:

3. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 424: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung


 
 
 


Drucksache 166/08 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

6. Zu Frage 1:

7. Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

10. Zu Frage 4:

11. Zu Frage 5:

12. Zu Frage 6:

13. Zu den Fragen 7 bis 9:

14. Zu Frage 10:


 
 
 


Drucksache 827/08

... Unter das Finanztransfergeschäft oder unter andere Zahlungsdienste im Sinne dieses Gesetzes fallen nicht Inkassotätigkeiten, mit denen Forderungen im Rahmen einer ausgelagerten Debitorenbuchhaltung oder im Sinne einer Inkassobeitreibung eingezogen werden sollen, die aus bestimmten Grundgeschäften herrühren und in der Regel vom Schuldner nicht sofort zu erfüllen waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung sonstiger Gesetze

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten


 
 
 


Drucksache 831/08

... Bei begünstigenden Amtshandlungen sind daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen zu berücksichtigen. Die Kostenbefreiung, die Kostengläubigerschaft, die Kostenschuldnerschaft, der Umfang der zu erstattenden Auslagen und die Kostenerhebung können abweichend vom Verwaltungskostengesetz geregelt werden. Es kann insbesondere festgelegt werden, dass die Kosten von der Flugsicherungsorganisation oder von einer nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft oder aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung errichteten Stelle erhoben werden können. Zu den nach § 10 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes zu erhebenden Auslagen ist eine für die Amtshandlungen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 nach dem



Drucksache 248/08 (Beschluss)

... . Danach beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei Dauerhandlungen beginnt die Verjährung nicht, solange der Eingriff andauert, bei wiederholten Handlungen setzt jede Handlung eine neue Verjährungsfrist in Lauf (vgl. Heinrichs in: Palandt, a. a. O., § 199 Rn. 21). Den Vorschlägen der Kommission wird im deutschen Recht bereits weithin Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 547/1/08

... Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34 der



Drucksache 745/08

... (1) Ein Kreditinstitut trägt das Kreditrisiko einer Verpflichtung oder potenziellen Verpflichtung oder eines Pools von Verpflichtungen oder potenziellen Verpflichtungen - sofern es nicht an der direkten Aushandlung, Strukturierung und Dokumentation der ursprünglichen Vereinbarung, aus der die Verpflichtungen oder potenziellen Verpflichtungen erwachsen sind, beteiligt war - nur dann, wenn a) die Personen oder Unternehmen, die die ursprüngliche Vereinbarung mit dem Schuldner oder dem potenziellen Schuldner direkt ausgehandelt, strukturiert und dokumentiert haben, oder alternativ und gegebenenfalls b) die Personen oder Unternehmen, die solche Verpflichtungen oder potenziellen Verpflichtungen direkt oder indirekt im Auftrag des Kreditinstituts verwalten und erwerben, sich gegenüber dem Kreditinstitut ausdrücklich verpflichtet haben, kontinuierlich einen materiellen Nettoanteil ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1 Großkredite unter Banken

2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung

2.3 Aufsichtskollegien

2.4 Fachkenntnisse/Gutachten

3. Folgenabschätzung

3.1 Großkredite

3.2 Hybride Finanzinstrumente

3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement

3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze

3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes

3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG

6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG

6.2. Großkredite

6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG

6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG

6.3. Aufsichtsregelungen

6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48

6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48

6.4. Technische Änderungen

6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG

6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 42a

Artikel 42b

Artikel 63a

Artikel 107

Artikel 110

Artikel 115

Abschnitt 7
Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken

Artikel 122a

Artikel 131a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 343/08K

... oder eine Abänderung des Versorgungsausgleichs durchgeführt wurde. Dies geschieht mit den neuen Sätzen 1 bis 3. Eine entsprechende Regelung gibt es schon heute für das Rentensplitting (Absatz 4). Beziehen beide Ehegatten eine Rente, kann der Rentenversicherungsträger die Schuldnerschutzregelung des § 30 VersAusglG anwenden (vgl. Satz 4 -neu -).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 57/08

... ein Vermögensverfall wird vermutet wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lohnsteuerhilfevereins eröffnet oder der Lohnsteuerhilfeverein in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/08




Achtes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3a
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 5
Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.

§ 35
Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses

§ 37b
Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses

§ 39
Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung

§ 39a
Rücknahme von Entscheidungen

§ 56
Weitere berufliche Zusammenschlüsse

§ 66
Handakten

§ 70
Bestellung eines Praxisabwicklers

§ 73
Steuerberaterkammer

§ 80a
Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

§ 87a
Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

§ 157a
Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 158
Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 164a
Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 14
Durchführung der Prüfungen

§ 18
Fertigung der Aufsichtsarbeiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 547/08 (Beschluss)

... Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34 der



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.