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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schuldenabbau"


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Drucksache 754/1/17

... 10. Die vorgeschlagene makroökonomische Stabilisierungsfunktion wird dagegen vom Bundesrat kritisch gesehen. Die Bekämpfung asymmetrischer Schocks sollte - entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip - möglichst durch konsequente Einhaltung der Fiskalregeln sowie vorausschauende Politik durch die Mitgliedstaaten erfolgen. Die in den geltenden Regeln vorgesehenen Spielräume und die Möglichkeit, bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten vorsorgliche ESM-Hilfen zu erhalten, bieten ein ausreichendes Instrumentarium für die Bewältigung von Schocks. Bei der vorgeschlagenen makroökonomischen Stabilisierungsfunktion besteht die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten angesichts bereitstehender EU-Mittel ihr nationales Potential zur Vermeidung und Bekämpfung eines Wirtschaftsabschwungs weniger ausschöpfen und möglicherweise auch notwendige Reformanstrengungen vermindern. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die Priorität auf den Aufbau fiskalischer Puffer auf nationaler Ebene zu legen ist und der Schuldenabbau jetzt vorangebracht werden muss.



Drucksache 747/17

... Damit Fortschritte bei der Annäherung an umsichtige öffentliche Schuldenstände erzielt werden, müssen die jährlichen Haushaltsbeschlüsse kontinuierlich auf die Erreichung und Aufrechterhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels ausgerichtet werden. Der haushaltspolitische Kurs muss sowohl im Hinblick auf die Politikbereiche, für die die nationalen Regierungen zuständig sind, als auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Wirtschaftslage festgelegt werden. Allerdings würden häufige Kursanpassungen die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit einer jeden Strategie für den Schuldenabbau untergraben. Eine solch kontinuierliche mittelfristige Ausrichtung der Haushaltspolitiken findet jedoch noch nicht vollständig statt, was zum Teil auf die außerordentlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des fiskalpolitischen Pakts herrschten. Da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder normalisieren, ist es nun an der Zeit, diese Ausrichtung zu vollziehen und zu stärken, sodass sich alle Mitgliedstaaten wirksam den vereinbarten Zielen nähern.

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Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 583/14

... Durch eine ehrgeizige Umsetzung struktureller Reformen auf den Waren-, Dienstleistungsund Arbeitsmärkten kann ein Beitrag zu höherer Produktivität, einer Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einem verbesserten Unternehmensumfeld geleistet werden, womit gleichzeitig Investitionen gefördert werden. Damit können der dauerhafte Abbau von Ungleichgewichten in unserem Wachstumsmodell gefördert, die negativen Auswirkungen des notwendigen Schuldenabbaus im privaten Sektor gemildert und die Vermeidung schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte unterstützt werden. Darüber hinaus kann damit durch die Auswirkungen auf das Wachstum, die Produktivität und die Beschäftigung, wenn entsprechende Kanäle geschaffen wurden, ein Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen sozialen Lage und Armutsminderung sowie zur Tragfähigkeit der Verschuldung des privaten und des öffentlichen Sektors geleistet werden.

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Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 587/14

... 4. Deutschland unterliegt der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte eine solide Haushaltsposition beibehalten, die die Einhaltung des mittelfristigen Ziels sicherstellt. Da die Schuldenquote 2011 (d.h. in dem Jahr, in dem Deutschland sein übermäßiges Defizit korrigierte) bei 77,6 % des BIP und damit über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag, gelten für Deutschland in den drei auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgenden Jahren die Übergangsregelungen hinsichtlich der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. In diesem Zeitraum sollte es bis Ende 2014 genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Anforderung erzielen. Nach Ablauf des Übergangszeitraums muss Deutschland ab 2015 den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten.

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Drucksache 587/14




Allgemeine ERWÄGUNGEN

ERWÄGUNGEN zu Deutschland


 
 
 


Drucksache 207/13

... 1. weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; hierzu die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern in konsistenter Weise umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt.

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 600/1/13

... f) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens die Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat darstellen. Die notwendigen staatlichen Einnahmen lassen sich nur erzielen, wenn die ehrlichen Steuerzahlenden nicht die Dummen sind. Der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. So entgehen dem Staat nach seriösen Schätzungen durch Steuerhinterziehung jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe - Ressourcen, die z.B. in Bildung und Infrastruktur investiert oder zum Schuldenabbau eingesetzt werden könnten.



Drucksache 471/13

... ) erreicht worden ist. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel. Die makroökonomischen Projektionen des Stabilitätsprogramms decken sich hinsichtlich des Tempos und Verlaufs des Wirtschaftswachstums 2013 und 2014 weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen sowie mit der von der Kommission geschätzten mittelfristigen Potenzialwachstumsrate. Mit der im Programm beschriebenen Haushaltsstrategie wird darauf abgezielt, das mittelfristige Haushaltsziel weiterhin einzuhalten. Das bisherige MTO von -0,5 %des BIP wird im Programm bestätigt. Das MTO entspricht den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Deutschland hat 2012 einen strukturellen Haushaltsüberschuss erzielt und damit das MTO erreicht. Nach dem Stabilitätsprogramm wird der (neu berechnete)7 strukturelle Saldo in den Jahren 2013 und 2014 positiv bleiben, was sich im Großen und Ganzen mit der Prognose der Kommission deckt, so dass Spielraum für ein freies Wirken der automatischen Stabilisatoren entstanden ist. Deutschland hat 2012 auch den Ausgabenrichtwert eingehalten. Ausgehend von den Angaben im Stabilitätsprogramm würde das um diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen bereinigte Wachstum der Staatsausgaben 2013 den Ausgabenrichtwert überschreiten, im Jahr 2014 den Richtwert hingegen einhalten. Dem Programm zufolge wird die Bruttoverschuldung 2013 auf 801/2% des BIP sinken und danach auf einem Abwärtspfad bleiben. Nach der Korrektur des übermäßigen Defizits 2011 befindet sich Deutschland in einer Übergangszeit in Bezug auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau und hat genügend Fortschritte erzielt, um das Schuldenstandskriterium 2012 einzuhalten. Wird das Programm wie geplant umgesetzt, so werden auch genügende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Schuldenstandkriteriums im Jahr 2013 erzielt und der Schuldenrichtwert wird Ende der Übergangszeit 2014 eingehalten. Insgesamt erscheinen die Defizit- und Schuldenstandsziele realistisch.

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Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 600/13 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens die Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat darstellen. Die notwendigen staatlichen Einnahmen lassen sich nur erzielen, wenn die ehrlichen Steuerzahlenden nicht die Dummen sind. Der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. So entgehen dem Staat nach seriösen Schätzungen durch Steuerhinterziehung jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe - Ressourcen, die z.B. in Bildung und Infrastruktur investiert oder zum Schuldenabbau eingesetzt werden könnten.

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Drucksache 600/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 130/12

... - Die sogenannte 1/20-Regel zum Schuldenabbau wird ebenfalls vertraglich verankert und erhält so zusätzliches Gewicht.

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Drucksache 130/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 1

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Fiskalpolitischer Pakt

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftspolitische Koordinierung und Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Titel V
Steuerung des Euro-Währungsgebiets

Artikel 12

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Anhang Vertrag
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

1. Inhalt und Würdigung des wesentlichen Vertragsinhalts

2. Erläuterung der Vertragsnormen im Einzelnen

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich des Vertrags

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Fiskalpolitischer Pakt

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftspolitische Koordinierung und Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Titel V
Steuerung des Euro-Währungsgebiets

Artikel 12

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2077: Gesetz zu dem Vertrag vom [2.] März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion


 
 
 


Drucksache 564/12

... - wirksame Überwachungsbefugnisse mit konkreten Kompetenzen für die europäischen Institutionen zur Überwachung der Haushalte und Umsetzung der fiskalpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um zu gewährleisten dass die Mitgliedstaaten die vereinbarten Verpflichtungen bzgl. Defizit und Schuldenabbau befolgen. Hierbei ist die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Zusammensetzung ihrer Haushalte uneingeschränkt zu beachten.

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Drucksache 564/12




Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens

Einleitung und Zusammenfassung

I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Ein integrierter Haushaltsrahmen

Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

Ein integrierter Finanzrahmen

Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht

II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union

a Globaler Spieler Europa

b Stärkung anderer Politikbereiche

c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

Stärkung der demokratischen Legitimation

d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft

e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 467/12

... Die Regelung ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger an der Befriedigung ihrer Forderungen. Da die Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase die Aussichten der Gläubiger, zu einer Befriedigung ihrer Forderungen zu gelangen, regelmäßig verschlechtert, soll die fühlbare Abkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens nur dann eintreten, wenn der Schuldner seinerseits einen beträchtlichen Beitrag zum Schuldenabbau leistet. Eine Mindestbefriedigungsquote von 25 Prozent trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Schuldentilgung in dieser Höhe derzeit eher selten erreicht wird. Der Grund hierfür ist zum einen in der häufig sehr späten Antragstellung zu sehen. Zum anderen enthält die Insolvenzordnung derzeit keine Anreize für den Schuldner, besondere Anstrengungen zur Befriedigung seiner Gläubiger zu unternehmen. Auf beide Aspekte soll durch die Neuregelung Einfluss genommen werden. Insbesondere liegt die Höhe der Quote in einem Rahmen, der eine Vielzahl von Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer Durchschnittsverschuldung zu erheblichen Anstrengungen motivieren dürfte. Der erhöhte Selbstbehalt vier und fünf Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (sog. Motivationsrabatt, § 292 Absatz 1 Satz 4 InsO) konnte dies nicht leisten. Eine deutliche Verkürzung der Dauer des Entschuldungsverfahrens ist dagegen geeignet, den Schuldner zu überobligatorischen Anstrengungen zu motivieren. Dies wird beispielsweise auch Verwandte des Schuldners dazu bewegen, diesen zu unterstützen. Insbesondere gescheiterte Selbständige, die der Koalitionsvertrag bei der Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens besonders im Blick hat, sind häufig in der Lage, durch eine neue Tätigkeit in relativ kurzer Frist einen Teil ihrer Schulden zurückzuzahlen.

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Drucksache 467/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 65
Verordnungsermächtigung

§ 287a
Entscheidung des Insolvenzgerichts

§ 288
Bestimmung des Treuhänders

§ 289
Einstellung des Insolvenzverfahrens

§ 297
Insolvenzstraftaten

§ 297a
Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe

§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung

§ 300a
Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

§ 303a
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Neunter Teil

§ 306
Eröffnungsantrag eines Gläubigers

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 6
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

§ 13
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Artikel 8
Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 66a
Kündigung im Insolvenzverfahren

§ 67c
Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens

II. Stärkung der Gläubigerrechte

III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens

2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren

a Umgestaltung des Einigungsversuchs

b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften

c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zur Änderung von § 288

Zur Änderung von § 289

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zur Änderung von § 297

Zur Einfügung von § 297a

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zur Änderung von § 300

Zur Einfügung von § 300a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 339/12

... (9) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Die Projektionen des Programms für 2012/2013 hinsichtlich des künftigen Verlaufs des Wirtschaftswachstums und der Arbeitsmarktentwicklung decken sich weitgehend mit der Frühjahrsprognose 2012 der Kommission. Die Projektionen für das Wirtschaftswachstum in späteren Jahren stimmen im Großen und Ganzen mit der von der Kommission prognostizierten Potenzialwachstumsrate überein. Die im Programm dargelegte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das mittelfristige Haushaltsziel bereits 2012 zu erreichen und ab 2014 einen tatsächlich ausgeglichenen gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo vorweisen zu können. Das Programm konkretisiert das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von 1/2% des BIP (bei welchem geringfügige Abweichungen von der 0,5 %- Marke möglich waren), was die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinreichend widerspiegelt, nunmehr als ein Defizit von maximal 0,5 % des BIP. Risiken für die Defizit- und Schuldenstandsziele könnten sich vor allem ergeben, wenn zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors ergriffen werden müssen. Ausgehend vom (neu) berechneten strukturellen Defizit6 will Deutschland sein mittelfristiges Haushaltsziel über den gesamten Programmzeitraum hinweg einhalten, was trotz der Risikofaktoren realistisch sein dürfte. Den Angaben im Programm zufolge würde bei entsprechender Berücksichtigung der Risikofaktoren und der diskretionären Maßnahmen auf der Einnahmenseite das Ausgabenwachstum 2012 den Referenzwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts überschreiten, während es 2013 darunter liegen würde. Der Bruttoschuldenstand soll 2012 um 0,8 Prozentpunkte auf 82,0 % des BIP anwachsen, bevor er 2013 wieder auf 80 % absinkt und sich anschließend kontinuierlich weiter nach unten entwickelt. Nach der Korrektur des übermäßigen Defizits befindet sich Deutschland in einer Übergangsphase und macht entsprechend den Plänen ausreichende Fortschritte bei der Erreichung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwerts für den Schuldenabbau.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/12




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016


 
 
 


Drucksache 100/12

... 4. Welche Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung zum Schuldenabbau und insbesondere auf den Pfad zum Schuldenabbau der Länder hat der Fiskalpakt aus Sicht der Bundesregierung? Inwieweit sind die Kommunen als Teil der Länder einbezogen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Länder in die innerstaatliche Umsetzung einzubeziehen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/12




Fragen an die Bundesregierung zur Griechenlandhilfe, zum ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Artikels 136 AEUV

Zum Paket ESM/Fiskalpakt/Änderung Art. 136 AEUV:


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... - angestrebt werden. Zudem schließt der Zwang zum Schuldenabbau der öffentlichen Haushalte den pauschalen Aufbau weiterer Bürokratie aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 564/11

... Schuldenabbau ab. Letztendlich sind natürlich weiterhin die Mitgliedstaaten für ihre Haushaltspolitik zuständig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/11




Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2010 623 - ARBEITSPROGRAMM der Kommission für 2011.

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters

Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses

Nachhaltiges Wachstum

Integratives Wachstum

Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen

Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht

Förderung der intelligenten Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 267/10

... Die Mitgliedstaaten sollten ferner ihren Haushaltsrahmen stärken, die Qualität der öffentlichen Ausgaben steigern und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch eine dreigleisige Strategie verbessern, die einen raschen Schuldenabbau, die Reform der altersbedingten öffentlichen Ausgaben, wie Gesundheitsausgaben, sowie Maßnahmen beinhaltet die zur Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters beitragen, um dergestalt sicherzustellen dass die altersbedingten öffentlichen Ausgaben finanziell tragfähig und zugleich sozial angemessen und zugänglich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}

Begründung

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Anhang
: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte

Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone

Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft

Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase

Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis

Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut


 
 
 


Drucksache 432/10

... Hinsichtlich der korrektiven Komponente schlägt die Kommission vor, das Schuldenstandskriterium des Defizitverfahrens wirksam umzusetzen, indem anhand einer klaren und einfachen Benchmark gemessen wird, ob der Schuldenabbau in einem zufrieden stellenden Tempo vorangeht. Bei Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote von über 60 % des BIP könnte das Defizitverfahren eingeleitet werden, wenn der Schuldenstand innerhalb einer festgelegten Vorlaufperiode nicht um einen angemessenen Richtwert zurückgeführt wird (bestimmter Anteil an der Differenz zwischen Schuldenstand und dem Referenzwert von 60 % des BIP). Außerdem reicht es möglicherweise nicht aus, für die Einstellung eines Defizitverfahrens das Defizit unter die 3 %-Marke des BIP zu führen, wenn die Verschuldung keine nachhaltig fallende Tendenz aufweist. Die genauen Parameter werden im Verhaltenskodex zum Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegt.

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Drucksache 432/10




Mitteilung

1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung

1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte

Präventive Komponente: ein Warnsystem

Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte

Korrektive Maßnahmen

1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen

2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten

3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts

4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize

5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester

6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang 1
Fahrplan

Anhang 1
Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

3 Einleitung

Abschnitt II
Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

1 Stand des Programms und der Maßnahmen

2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

Ziele und Verwirklichung

Annahmen und Daten

Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit

4 Sensitivitätsanalyse

4 Planungshorizont

Aktualisierung der Programme

Anhang 2
Europäisches Semester der Politikkoordinierung


 
 
 


Drucksache 781/10

... 19. ist der Auffassung, dass politische Maßnahmen zum Schuldenabbau wichtig sind, eine rasche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen aber nicht zu Lasten der sozialen Sicherheitsnetze und der öffentlichen Dienstleistungen gehen sollte, da deren Bedeutung als automatische Stabilisatoren, die die Krise abfedern, zu Recht begrüßt worden ist; stellt fest, dass eine Förderung der Effizienz beim Sozialschutz und bei den öffentlichen Diensten gleichzeitig auch die wirtschaftliche Effizienz und die Qualität der Dienste verbessern kann; erkennt an, dass falls beides nicht in ein ausgewogenes Verhältnis miteinander gebracht wird, dies langfristig zu einem schwachen Wachstum in Verbindung mit anhaltender Arbeitslosigkeit und somit auch unweigerlich zu einer Abnahme der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas führen kann;

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Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 195/08

... 1. durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken;



Drucksache 533/07

... 1.1 ... durch fortgesetzte Haushaltskonsolidierung und damit verbundenen Schuldenabbau

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Drucksache 533/07




Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007

Teil I

1. Einleitung

1.1. Institutioneller Rahmen

1.2. Aktuelle Wirtschaftslage

2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren

2.1. Konsolidierung fortsetzen

2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren

3. Strukturellen Wandel voranbringen

3.1. Wissensgesellschaft ausbauen

3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken

4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten

5. Ausblick

Anhang zum
Teil I

Teil II
Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007


 
 
 


Drucksache 461/07

... Die zentrale Botschaft der unter deutschem Vorsitz geführten finanzpolitischen Debatten war, die aktuell guten wirtschaftlichen Bedingungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung zu nutzen. Steuermehreinnahmen sollen zum Schuldenabbau eingesetzt und damit die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen gesichert werden. Vor diesem Hintergrund, haben die dreizehn Finanzminister des Euroraums im April vereinbart, bis 2010 ihre jeweiligen mittelfristigen Haushaltsziele (für Deutschland: gesamtstaatlicher Haushaltsausgleich) anzustreben. Dies zeigt, ebenso wie die Entlassung von Frankreich, Griechenland, Malta und Deutschland aus dem Defizitverfahren, dass der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt wirkt und seine Bewährungsprobe bestanden hat.

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Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 605/05

... Schuldenabbau, der einer indirekten Haushaltsunterstützung gleichkommt, ist mit geringen Transaktionskosten verbunden und fördert die Koordinierung und Harmonisierung der Geber, weshalb er helfen könnten, die Empfänglichkeit von Ländern für externe Schocks zu reduzieren.

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Drucksache 605/05




1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5

2. Gemeinsame Grundsätze 8

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24

„Der Europäische Konsens“ Einleitung

Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.

ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union

1. eine gemeinsame Entwicklungsvision

1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik

1.2. Werte, die die EU verbinden

1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda

1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich

1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung

1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit

1.5.2. ... von Entwicklung und Migration

1.5.3. ... von Entwicklung und Handel

1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt

1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung

2. gemeinsame Grundsätze

2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit

2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft

2.3. Ein vertiefter politischer Dialog

2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie

4.1. Aufstockung der Finanzmittel

4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung

4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen

4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung

ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft

Anhang

1. Die besondere ROLLE der Kommission

2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept

2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit

2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern

3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität

3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens

3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts

3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit


 
 
 


Drucksache 287/05

... Um die wirtschaftlichen Folgen der Bevölkerungsalterung abzufedern, können die Mitgliedstaaten das Tempo des Schuldenabbaus beschleunigen, die Beschäftigungsquoten anheben und durch Vergrößerung des Arbeitskräfteangebots die Folgen der künftigen Abnahme der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter ausgleichen. Wichtig ist auch, die sozialen Sicherungssysteme so zu modernisieren, dass sie finanziell nachhaltig sind. Parallel dazu ist jedoch sicherzustellen, dass sie den Anforderungen in Bezug auf Zugang und Angemessenheit genügen vor dem Hintergrund der höheren Abhängigkeitsquoten und der durch die größere Zahl älterer Menschen bedingten höheren Versorgungsleistungen. Insbesondere eine bessere Wechselwirkung zwischen den sozialen Sicherungssystemen und den Arbeitsmärkten kann Verzerrungen vermeiden: Es gilt, Ruhestandsentscheidungen beeinflussende Verrentungsregelungen neu zu gestalten und in Anbetracht der höheren Lebenserwartung das Arbeitsleben zu verlängern.

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Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 568/05

... Wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten - Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten durch ein ausreichendes Tempo des Schuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken, die Renten- und Gesundheitssysteme so reformieren,dass sie finanziell tragfähig sind - unter Wahrung der sozialen Angemessenheit und der Zugänglichkeit -, und die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot erhöhen (Integrierte Leitlinie 2). Siehe auch integrierte Leitlinie17 "Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern".



Drucksache 693/04

... Was das Schuldenstandskriterium angeht, so könnte der Stabilitäts- und Wachstumspakt klarstellen, wie die im Vertrag enthaltene Formulierung ,rasch genug" in Bezug auf die Rückführung der Schuldenquote zu verstehen ist. Bei der Entscheidung darüber, wo die erforderliche Schuldenabbaurate angesetzt werden soll, muss berücksichtigt werden, dass die Schuldenquoten auf ein sicheres Niveau gesenkt werden müssen, bevor die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung in vollem Umfang zum Tragen kommen, und dass dem Ausgangsschuldenstand und dem Potenzialwachstum der einzelnen Länder Rechnung zu tragen ist. Letzteres sollte gegebenenfalls durch eine Bewertung zusätzlicher alterungsbezogener Faktoren und Eventualverbindlichkeiten ergänzt werden.

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Drucksache 693/04




1. auf dem WEG ZU einer besseren Economic Governance und soliden öffentlichen Finanzen

2. Neufokussierung des Stabilitäts- und Wachtumspakts

3. HAUSHALTSPOLITISCHE Koordinierung

4. VERBESSERTE Durchsetzung


 
 
 


Drucksache 1/17 PDF-Dokument



Drucksache 84/15 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 419/10 PDF-Dokument



Drucksache 444/17 PDF-Dokument



Drucksache 603/10 PDF-Dokument



Drucksache 604/10 PDF-Dokument



Drucksache 605/10 PDF-Dokument



Drucksache 607/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.