Drucksache 758/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen
... ), mit dem die Höhe einer Geldstrafe festgelegt wird, bedarf der Anpassung. Mit dem zweiaktigen System der Festlegung der Zahl der verwirkten Tagessätze und ihrer Höhe soll sichergestellt werden, dass die Geldstrafe nicht nur dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat entspricht, sondern diese Strafe jeden Täter ungeachtet seiner finanziellen Leistungskraft grundsätzlich mit gleicher Wirkung trifft. Dem einkommensstarken Täter soll also grundsätzlich ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt werden wie dem einkommensschwachen Täter (vgl. BGHSt 27, 70, 73; 28, 360, 363). Daher wird nach der durch den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bestimmten Zahl der Tagessätze vom Gericht die Höhe des Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters festgelegt. Dabei geht das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag erzielt oder erzielen könnte. Dieses auf dem Gedanken der Belastungsgleichheit und damit dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit aufbauende Prinzip stößt jedoch dort an seine Grenze, wo das tatsächliche (oder mögliche) tägliche Nettoeinkommen des Täters die gesetzliche Obergrenze von 5 000 Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 598: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen
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