Drucksache 455/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... , 46. Aufl., § 370 Rnr. 8). War die Wiederaufnahme nur wegen einer von mehreren Straftaten begründet, so war die Zulässigkeit einer Beschränkung strittig (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O. m.w.N.). Jedenfalls mit der Einfügung des Wiederaufnahmegrundes des § 362 Nr. 5 StPO-E entsteht das Bedürfnis, die Beschränkung der Wiederaufnahme ausdrücklich zuzulassen. Das Gericht wird in die Lage versetzt, das Urteil in dem Umfang zu korrigieren, wie dies vom Sinn und Zweck des Wiederaufnahmegrundes her geboten ist. Im Falle des § 362 Nr. 5 StPO-E heißt dies dass sich die Wiederaufnahme bei für erledigt erklärter isolierter Unterbringungsanordnung auf den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch bezüglich der Anlasstaten beschränkt und damit unter Bindung an die Urteilsfeststellungen zu den Anlasstaten im übrigen ggf. einen Schuldspruch, die Verhängung einer Strafe und die Anordnung der Sicherungsverwahrung ermöglicht. War die für erledigt erklärte Unterbringung neben einer für die Anlasstat verhängten Strafe angeordnet können auch Schuldspruch und verhängte Strafe von der Wiederaufnahme unberührt bleiben. Die Wiederaufnahme kann sich auf den Rechtsfolgenausspruch bzgl. der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßregeln beschränken und damit ggf. die Anordnung der Sicherungsverwahrung ermöglichen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten; Übergangsvorschrift
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
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