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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schulausbildungszeiten"


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Drucksache 598/07 (Beschluss)

... Die Bestrebungen der Länder sind auf eine Verkürzung der Schulausbildungszeiten gerichtet um die jungen Menschen möglichst frühzeitig in eine Ausbildung bzw. ein Studium sowie in das Berufsleben zu bringen. Die Ableistung eines zweijährigen FÖJ bzw. FSJ wäre mit diesen Bestrebungen nicht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 4, § 5 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 3 JFDG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

4. Zum Begriff freiwilliger sozialer Dienst und freiwilliger ökologischer Dienst

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 und 4 und § 4 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 JFDG

6. Zu Artikel 1 § 5 Satz 3 JFDG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 JFDG

8. Zu Artikel 2 Abs. 5a - neu - § 4 Nr. 25 Satz 1 Buchstabe d - neu - UStG


 
 
 


Drucksache 720/07F

... "11. Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten § 99



Drucksache 720/07E

... "§ 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten



Drucksache 720/07

... In der Versorgung können Hochschulausbildungszeiten (nicht jedoch Zeiten an allgemeinbildenden Schulen) als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. Wegen der systembedingt anderen Bewertung von Hochschulausbildungszeiten in der Versorgung hätte ein völliger Wegfall dieser Zeiten in der Versorgung aber eine erhebliche Diskrepanz zwischen rentenrechtlichen und versorgungsrechtlichen Auswirkungen zur Folge. In der Rente können einem Akademiker mit drei Jahren Hochschulausbildungszeiten höchstens 59,11 Euro monatlich (3 Jahre x 0,75 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert 2007 von 26,27 Euro) verloren gehen. Demgegenüber würde das Ruhegehalt einer Beamtin oder eines Beamten des Bundes in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe des letzten Amtes in absoluten Beträgen in weit höherem Umfange gekürzt, und zwar beispielsweise in der Besoldungsgruppe A 13 um rund 216 Euro, in der Besoldungsgruppe A 15 um ca. 265 Euro und in der Besoldungsgruppe B9 um rund 452 Euro.



Drucksache 598/1/07

... Die Bestrebungen der Länder sind auf eine Verkürzung der Schulausbildungszeiten gerichtet, um die jungen Menschen möglichst frühzeitig in eine Ausbildung bzw. ein Studium sowie in das Berufsleben zu bringen. Die Ableistung eines zweijährigen FÖJ bzw. FSJ wäre mit diesen Bestrebungen nicht vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 4,* § 5 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 3 JFDG und Artikel 2 Abs. 1 § 3 SonderurlaubsV und Abs. 9 Buchstabe c § 344 Abs. 2 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 4 Satz 3 und * § 5 Satz 1 JFDG

5. Zum Begriff freiwilliger sozialer Dienst und freiwilliger ökologischer Dienst

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 JFDG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 und 4 und § 4 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 JFDG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4 JFDG *

9. Zu Artikel 1 § 5 Satz 3 JFDG

10. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 JFDG

11. Zu Artikel 2 Abs. 5a - neu - § 4 Nr. 25 Satz 1 Buchstabe d - neu - UStG

12. EU-rechtliche Zulässigkeit der Umsatzsteuerbefreiung


 
 
 


Drucksache 390/05

... - Begrenzung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten. Hochschulausbildungszeiten werden nur noch im Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltfähige Dienstzeiten berücksichtigt. Damit wird ein annähernder finanzieller Gleichklang zwischen den Renten- und Versorgungsbelastungen hergestellt, der zudem Pensionen umso stärker belastet, je höher die der Berechnung zugrunde liegende Besoldungsgruppe ist. Die Übergangsregelung entspricht derjenigen der gesetzlichen Rentenversicherung.



Suchbeispiele:


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