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31 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schulaufsicht"


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Drucksache 275/20

... (6) Für Abschlüsse in den weiteren Fachrichtungen nach § 1 Nummer 3 Buchstabe d und Nummer 4 Buchstabe d werden die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung und die Prüfungsdauer von den Schulaufsichtsbehörden der Länder festgelegt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung

§ 1
Abschlüsse

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 630/1/19

... Die vorgeschlagene Formulierung zur erforderlichen fachlichen Qualifizierung subsumiert alle Lehrkräfte, die für den Fächerkanon gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten (PTA-APrV) erforderlich sind. Sie lässt zudem ausreichend Freiraum für Entscheidungen, die von der zuständigen Behörde im Rahmen der Schulaufsicht hinsichtlich geeigneter Lehrkräfte zu treffen sind. Ein Engpass in der Lehrkräfteversorgung ist auch unter diesem Gesichtspunkt zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/19




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 PTAG und Artikel 3 Nummer 23 Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 Teil A PTA-APrV

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

2. Zu Artikel 1 § 16 PTAG

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

3. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 PTAG

4. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 1 PTAG


 
 
 


Drucksache 467/18 (Beschluss)

... Die Qualität der Ausbildung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Schulen wird jedoch bereits durch die staatliche Schulaufsicht gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 467/1/18

... Die Qualität der Ausbildung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Schulen wird jedoch bereits durch die staatliche Schulaufsicht gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folgeänderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 382/1/18

... Die Träger von Privatschulen sollten sich im Verhältnis zu den Schulaufsichtsbehörden nicht auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen berufen können, soweit die Schulaufsichtsbehörden zum Beispiel Angaben über das pädagogische Konzept der Schule, die Höhe der Bezüge der Lehrkräfte oder des Schulgelds benötigen, um zu prüfen, ob die Schule die Genehmigungsvoraussetzungen nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 und 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG

5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG

a Ordnungsmittel

b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG


 
 
 


Drucksache 382/18 (Beschluss)

... Die Träger von Privatschulen sollten sich im Verhältnis zu den Schulaufsichtsbehörden nicht auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen berufen können, soweit die Schulaufsichtsbehörden zum Beispiel Angaben über das pädagogische Konzept der Schule, die Höhe der Bezüge der Lehrkräfte oder des Schulgelds benötigen, um zu prüfen, ob die Schule die Genehmigungsvoraussetzungen nach Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 und 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG

4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG

5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG

a Ordnungsmittel

b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG


 
 
 


Drucksache 41/15

... 1. eine Beauftragte oder ein Beauftragter der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes, in dem die Schule ihren Sitz hat, als Vorsitzende oder Vorsitzender,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Zugangsvoraussetzungen

§ 3
Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung

§ 4
Prüfungsausschuss

§ 5
Unterausschüsse

Abschnitt 2
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

§ 6
Anmeldung zur Prüfung

§ 7
Anmeldefrist

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Prüfungsliste

§ 10
Vornoten

Abschnitt 3
Schriftliche Abschlussprüfung

§ 11
Schriftliche Abschlussprüfung

§ 12
Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung

§ 13
Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung

Abschnitt 4
Mündliche Abschlussprüfung

§ 14
Mündliche Abschlussprüfung

§ 15
Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung

§ 16
Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung

§ 17
Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung

§ 18
Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung

Abschnitt 5
Prüfungsergebnis

§ 19
Festsetzung der Endnoten

§ 20
Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung

§ 21
Abschlusszeugnis

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften für die Abschlussprüfung

§ 22
Rücktritt oder Versäumnis

§ 23
Täuschung, Ordnungsverstoß

§ 24
Belehrung

§ 25
Wiederholung der Prüfung

§ 26
Prüfungsprotokolle

§ 27
Rechtsbehelfe

§ 28
Prüfungsakte

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 29
Übergangsregelung

§ 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2906: Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen (Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung - BWFSprV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 172/14 (Beschluss)

... Die in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung beschriebenen Anforderungen, die ein Maßnahmeträger erbringen muss, um eine Zertifizierung zu erhalten, werden von den unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen bereits erbracht. Durch die staatliche Schulaufsicht ist in den Schulen ein System der Qualifikationssicherung gegeben, das dem privatrechtlich angelegten System durch externe Zertifizierungsstellen mindestens gleichwertig ist. Ein Qualitätsgewinn durch die Beachtung und Anwendung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ist insofern nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 172/14

... Die in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung beschriebenen Anforderungen, die ein Maßnahmeträger erbringen muss, um eine Zertifizierung zu erhalten, werden von den unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen bereits erbracht. Durch die staatliche Schulaufsicht ist in den Schulen ein System der Qualifikationssicherung gegeben, das dem privatrechtlich angelegten System durch externe Zertifizierungsstellen mindestens gleichwertig ist. Ein Qualitätsgewinn durch die Beachtung und Anwendung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ist insofern nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 213/13

... § 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/13




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages

§ 4
Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen

§ 5
Ausschluss eines Beschulungsanspruchs

§ 6
Aufgabenwahrnehmung des Bundes

Abschnitt 2
Förderung der Deutschen Auslandsschulen

§ 7
Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum

§ 8
Förderfähigkeit

§ 9
Fördervertrag

§ 10
Erstattung der finanziellen Förderung

§ 11
Personelle Förderung

§ 12
Finanzielle Förderung

§ 13
Übergangsregelung

§ 14
Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen

§ 15
Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte

§ 16
Freiwillige Förderung

§ 17
Verwaltungsvorschriften

§ 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 629/12 (Beschluss)

... Diese bürokratischen Hemmnisse gilt es abzubauen. Denn: Nur der staatlichen Schulaufsicht kommt die Garantenstellung für Bildungsgänge zu, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Insoweit unterscheiden sich hier die Rahmenbedingungen von denen staatlich ungeregelter Bildungsangebote.



Drucksache 453/1/12

... Nur der staatlichen Schulaufsicht kommt die Garantenstellung in Bildungsgängen zu, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Insoweit unterscheiden sich hier die Rahmenbedingungen von denen staatlich ungeregelter Bildungsangebote.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 4 Nummer 8a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 629/1/12

... Diese bürokratischen Hemmnisse gilt es abzubauen. Denn: Nur der staatlichen Schulaufsicht kommt die Garantenstellung für Bildungsgänge zu, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Insoweit unterscheiden sich hier die Rahmenbedingungen von denen staatlich ungeregelter Bildungsangebote.



Drucksache 453/12 (Beschluss)

... Nur der staatlichen Schulaufsicht kommt die Garantenstellung in Bildungsgängen zu, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Insoweit unterscheiden sich hier die Rahmenbedingungen von denen staatlich ungeregelter Bildungsangebote.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 4 Nummer 8a § 176 Absatz 1 Satz 3 und - neu - - neu - Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... Nur der staatlichen Schulaufsicht kommt die Garantenstellung in Bildungsgängen zu, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Insoweit unterscheiden sich hier die Rahmenbedingungen von denen staatlich ungeregelter Bildungsangebote.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 119/11

... (3) Auf Seiten der norwegischen Vertragspartei führt das Bildungsministerium (Kunnskapsdepartementet) die Schulaufsicht gemäß dem Gesetz über die Grundschule und die weiterführende Bildung (Ausbildungsgesetz) (Lov om grunnskolen og den videregaande opplaeringa (opplaeringslova)) vom 17. Juli 1998.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/11




Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anlage zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Norwegen über die Umbildung der Deutschen Schule Oslo - Max Tau in eine deutsch-norwegische Begegnungsschule

I. Schulstruktur und Abschlusszeugnisse

a Deutsches Abschlusszeugnis

aa Richtlinie Punkt 6.2: Qualifikationsphase

bb Richtlinie Punkt 13.2: Mündliche Prüfung

cc Richtlinie Punkt 13.3: Viertes Prüfungsfach

b Norwegisches Abschlusszeugnis

2. Fächer und Stundentafel

3. Lehrplan

4. Regelungen für Zeugnisse und Umrechnung der Noten

5. Schulwechsel

6. Prüfungsordnung

a Aufsicht

b Prüfungszulassung

c Prüfungsfächer

Umrechnungstabelle zwischen deutschen und norwegischen Noten an der Deutschen Schule Oslo

Punktetabelle für die Klassen 11 und 12


 
 
 


Drucksache 497/08

... 3.20 In vielen Ländern befindet sich die Rolle der Schulaufsicht im Wandel: weg von der Kontrolle, hin zur Unterstützung und Anregung von Verbesserungen. Die Vernetzung von Schulen (z.B. Comenius-Schulpartnerschaften oder eTwinning) kann die Innovation beschleunigen. Eine systemische und periodische Selbstevaluierung unterstützt die Schulen effektiv dabei, festzustellen, in welche Richtung der Wandel gehen soll. Der Rat ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Schulen sich zu "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/08




1 Einleitung

Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten

Zweck dieser Mitteilung

2 Kompetenzen als Schwerpunkt

Schlüsselkompetenzen vermitteln

Lesen, Schreiben und Rechnen

Personalisierte Lernansätze

Lernergebnisse beurteilen

3 Hochwertiges Lernangebot für alle Schülerinnen und Schüler

Bessere Lernangebote für Vorschulkinder

Die Gerechtigkeit der Systeme fördern

4 Schulabbruch

Sonderpädagogischer Förderbedarf

4 Schulentwicklung

4 Lehrkräfte und Schulpersonal

Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrkräften

4 Schulleitung

5 Fazit


 
 
 


Drucksache 100/08 (Beschluss)

... Dadurch wird vermieden, dass jede Fahrschulaufsichtsbehörde bzw. jedes Land die maßgeblichen ausländischen Rechtsvorschriften eigenständig ermitteln und bewerten muss. Die Folge wäre Bürokratieabbau, schnellere Verfahrenszeiten und eine bundeseinheitliche Bewertung im Hinblick auf die Vorschriften des jeweiligen Staats, die letztlich bereits dem Grundsatz der Gleichbehandlung geschuldet ist. Die Erstellung einer entsprechenden Staatenliste ist ferner dringend geboten durch die EU-rechtlich vorgegebenen kurzen Bearbeitungsfristen (vgl. § 5 Abs. 4 und 5 sowie § 13 Abs. 1 FahrlG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes), deren Überschreitung teilweise die Rechtsfolge einer Genehmigungsfiktion auslösen. Diese kurzen Fristen lassen nach Antragstellung eine sorgfältige Ermittlung und Bewertung der Vorschriften des jeweiligen Staats durch einzelne vollziehende Behörden nicht zu.



Drucksache 100/1/08

... Dadurch wird vermieden, dass jede Fahrschulaufsichtsbehörde bzw. jedes Land die maßgeblichen ausländischen Rechtsvorschriften eigenständig ermitteln und bewerten muss. Die Folge wäre Bürokratieabbau, schnellere Verfahrenszeiten und eine bundeseinheitliche Bewertung im Hinblick auf die Vorschriften des jeweiligen Staats, die letztlich bereits dem Grundsatz der Gleichbehandlung geschuldet ist. Die Erstellung einer entsprechenden Staatenliste ist ferner dringend geboten durch die EU-rechtlich vorgegebenen kurzen Bearbeitungsfristen (vgl. § 5 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 13 Abs. 1 FahrlG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes), deren Überschreitung teilweise die Rechtsfolge einer Genehmigungsfiktion auslösen. Diese kurzen Fristen lassen nach Antragstellung eine sorgfältige Ermittlung und Bewertung der Vorschriften des jeweiligen Staats durch einzelne vollziehende Behörden nicht zu.



Drucksache 699/08

... Die Förderung setzt wie auch die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III (Bildungsgutschein) beziehungsweise die Sprachförderung von Migranten und Migrantinnen voraus, dass der Träger ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wirksam anwendet. Ein solches ist z.B. durch die Zulassung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV - nachgewiesen. Verfügt ein Bildungsträger nicht über die Zulassung nach AZWV, so ist alternativ eine Zertifizierung nach einem allgemein anerkannten und verbreiteten System der Qualitätssicherung wie z.B. ISO 9000 ff, EFQM, LOW2 ausreichend. Die Einführung dieser Regelung dient neben der Qualitätssicherung der Bildungsmaßnahmen vor allem auch dem Verbraucherschutz. Fortbildungsteilnehmer und Fortbildungsteilnehmerinnen sollen sich auf die Güte der jeweiligen Fortbildungsmaßnahme verlassen können. Bei öffentlichen Trägern oder Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht wird davon ausgegangen, dass sie die erforderliche Qualität besitzen. Dies gilt auch für staatliche oder staatlich anerkannte Schulen. Diese unterliegen dem jeweiligen Landesschulrecht, sind damit an eine Schulordnung gebunden und unterliegen somit der Schulaufsicht. Eine Zertifizierung dieser Weiterbildungsträger ist nicht notwendig, da eine Qualitätsüberprüfung bereits im Rahmen des Schulrechts erfolgt. Private Ergänzungsschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, unterliegen der Zertifizierungspflicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 100/3/08

... Dadurch wird vermieden, dass jede Fahrschulaufsichtsbehörde bzw. jedes Land die maßgeblichen ausländischen Rechtsvorschriften eigenständig ermitteln und bewerten muss. Die Folge wäre Bürokratieabbau, schnellere Verfahrenszeiten und eine bundeseinheitliche Bewertung im Hinblick auf die Vorschriften des jeweiligen Staats, die letztlich bereits dem Grundsatz der Gleichbehandlung geschuldet ist. Die Erstellung einer entsprechenden Staatenliste ist ferner dringend geboten durch die EU-rechtlich vorgegebenen kurzen Bearbeitungsfristen (vgl. § 5 Abs. 4 und 5 sowie § 13 Abs. 1 FahrlG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes), deren Überschreitung teilweise die Rechtsfolge einer Genehmigungsfiktion auslösen. Diese kurzen Fristen lassen nach Antragstellung eine sorgfältige Ermittlung und Bewertung der Vorschriften des jeweiligen Staats durch einzelne vollziehende Behörden nicht zu.



Drucksache 525/1/07

... Die Kompetenz zur Regelung des öffentlichen Schulwesens sowie der staatlichen Schulaufsicht ist vom

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 1/07 (Beschluss)

... Die Kompetenz zur Regelung des öffentlichen Schulwesens sowie der staatlichen Schulaufsicht ist vom

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - und 3b - neu - § 84 Satz 2 - neu - und § 85 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 417 Abs. 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 4 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 3 Nr. 7 § 421f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 SGB III


 
 
 


Drucksache 1/1/07

... Die Kompetenz zur Regelung des öffentlichen Schulwesens sowie der staatlichen Schulaufsicht ist vom

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/07




1. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG

2. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 1, Satz 1a - neu - TzBfG

3. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - und 3b - neu - § 84 Satz 2 - neu - und § 85 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB III

4. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 417 Abs. 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 4 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nr. 7 § 421f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 SGB III


 
 
 


Drucksache 525/07 (Beschluss)

... Die Kompetenz zur Regelung des öffentlichen Schulwesens sowie der staatlichen Schulaufsicht ist vom

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Inhalt des Gesetzes

Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 1/07

... Außerdem wird gemeinsam mit dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Ausschuss für Familie und Senioren empfohlen, klarzustellen, dass die Kompetenz zur Regelung des öffentlichen Schulwesens sowie die staatliche Schulaufsicht vom

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

II. Änderungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Preiswirkungsklausel

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung


 
 
 


Drucksache 475/06

... (2) Der Berufsförderungsdienst benennt die an Lehrgängen teilnehmenden Förderungsberechtigten der zuständigen Schulaufsichtsbehörde der Bundeswehrverwaltung (Schulaufsichtsbehörde) spätestens fünf Monate vor Beginn der geplanten schulischen Maßnahme. Die Schulaufsichtsbehörde teilt den Förderungsberechtigten unter nachrichtlicher Beteiligung des Berufsförderungsdienstes zwei Monate vor Beginn der schulischen Maßnahme den Schulort und die Lehrgangsart mit und veranlasst bei Lehrgangsteilnahme vor dem Dienstzeitende die Kommandierung zu der örtlich zuständigen Bundeswehrfachschulkompanie, Ausbildungskompanie Fach- und Fachschulausbildung oder einer anderen hierfür bestimmten Dienststelle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 1
Beratungsauftrag

§ 2
Berufsberatung

§ 3
Förderungsplan

Teil 2
Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 4
Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit

§ 5
Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung

§ 6
Erstattung von Kosten

§ 7
Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 3
Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 8
Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung

§ 9
Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen

§ 10
Dauer eines Studienhalbjahres

§ 11
Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel

§ 12
Kosten der Lehrgangsteilnahme

§ 13
Form und Fristen

§ 14
Versetzung und Prüfung

Teil 4
Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 15
Gegenstand der beruflichen Bildung

§ 16
Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

§ 17
Antragstellung

§ 18
Persönliche Förderungsvoraussetzungen

§ 19
Kosten der beruflichen Bildung

§ 20
Lehrgangs- und Studiengebühren

§ 21
Kosten für Ausbildungsmittel

§ 22
Beiträge zur Krankenversicherung

§ 23
Reise- und Trennungsauslagen

§ 24
Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung

§ 25
Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren

§ 26
Zuschuss zu den Umzugsauslagen

§ 27
Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten

§ 28
Pflichten der Förderungsberechtigten

§ 29
Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes

Teil 5
Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 30
Stellenbörse Zur vermittlerischen Betreuung werden bei den Berufsförderungsdiensten Stellenbörsen eingerichtet.

§ 31
Eingliederungshilfen

§ 32
Einarbeitungszuschuss

§ 33
Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen

§ 34
Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 35
Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 36
Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen

§ 37
Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 38
Zuständigkeiten

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Schwerpunkte des Verordnungsentwurfs sind:

3 Kosten

Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu den §§ 1

Zu § 4

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 50/13 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 208/15 PDF-Dokument



Drucksache 230/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.