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"Schulabsolventen"
Drucksache 55/1/19
... Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien und dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollte geprüft werden, ob die Altersgrenze nach dem BAföG aufgegeben oder angehoben werden sollte. Aufgrund des demographischen Wandels und des erwarteten Fachkräftebedarfs gilt es, alle Potenziale in der Gesellschaft zu heben. Die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen seit langer Zeit, dass insbesondere Menschen ohne Ausbildung besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Während die Arbeitslosenquote in Deutschland 2017 insgesamt bei 5,8 Prozent lag, lag diese bei beruflich Qualifizierten bei 3,9 Prozent, bei Universitätsabsolventen bei 2,2, Prozent und bei Fachhochschulabsolventen bei 2,4 Prozent. Demgegenüber lag die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Personen ohne berufliche Ausbildung bei 17,9 Prozent. In den neuen Ländern liegt dieser Anteil sogar bei 27 Prozent.
Drucksache 55/19 (Beschluss)
... Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien und dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollte geprüft werden, ob die Altersgrenze nach dem BAföG aufgegeben oder angehoben werden sollte. Aufgrund des demographischen Wandels und des erwarteten Fachkräftebedarfs gilt es, alle Potenziale in der Gesellschaft zu heben. Die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen seit langer Zeit, dass insbesondere Menschen ohne Ausbildung besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Während die Arbeitslosenquote in Deutschland 2017 insgesamt bei 5,8 Prozent lag, lag diese bei beruflich Qualifizierten bei 3,9 Prozent, bei Universitätsabsolventen bei 2,2, Prozent und bei Fachhochschulabsolventen bei 2,4 Prozent. Demgegenüber lag die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Personen ohne berufliche Ausbildung bei 17,9 Prozent. In den neuen Ländern liegt dieser Anteil sogar bei 27 Prozent.
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Die Differenzierung bei der Ausstellungsberechtigung zwischen Hochschulabsolventen, die bislang Energieausweise sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude ausstellen durften, und Absolventen einer gewerblichen Ausbildung im Baubereich (Techniker/Handwerksmeister), die bislang Energieausweise nur für Wohngebäude ausstellen durften, wird aufgegeben. Auch Absolventen einer gewerblichen Ausbildung im Baubereich dürfen künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen. Zur Sicherung der Qualität von Energieausweisen sieht Absatz 2 Nummer 2 eine Fortbildungspflicht vor.
Drucksache 361/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG
... Die Vorlage für den Diplomzusatz wird durch den Europass-Rahmen verbreitet. Die Hochschuleinrichtungen passen die Vorlage an ihre lokalen Systeme an und binden Informationen ein, bevor sie sie an Hochschulabsolventen ausstellen. Der Vorschlag verpflichtet die Hochschuleinrichtungen nicht dazu, bei der Ausstellung des Diplomzusatzes die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe oder eine andere Systematik zu verwenden. Der Vorschlag steht vollständig im Einklang mit der gemeinsamen Verantwortung mit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (
Drucksache 360/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken
... Die Kommission ist sich der Schwierigkeiten in Bezug auf die langfristige Mobilität von Auszubildenden bewusst. Sie prüft derzeit im Rahmen eines vom Europäischen Parlament unterstützten Pilotprojekts, welches die Hindernisse für die langfristige Mobilität sind und welche Vorteile sie hat. Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 und in der Mitteilung "Investieren in Europas Jugend" vom Dezember 2016 angekündigt, beabsichtigt die Kommission, im Rahmen des existierenden "Erasmus+" -Programms eine neue einschlägige Mobilitätsmaßnahme mit dem Namen " ErasmusPro " vorzuschlagen, um langfristige Auslandsaufenthalte für Menschen in Ausbildung und neue Hochschulabsolventen zu fördern, insbesondere durch Praktika in Unternehmen im Ausland. Deutschland gehört zu den Ländern, die die langfristige Mobilität im Rahmen der beruflichen Bildung über das Programm "Erasmus+" bereits am stärksten nutzen.
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... - Die Arbeitnehmer in der EU werden immer älter und ihre Zahl sinkt, wodurch in einigen Fällen ein Fachkräftemangel entsteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die Erwerbsquote und die Produktivität erhöht werden. 60 % der Hochschulabsolventen sind Frauen, ihre Beschäftigungsquote liegt jedoch nach wie vor unter der von Männern, und Männer und Frauen arbeiten tendenziell in unterschiedlichen Branchen. Inklusive Arbeitsmärkte sollten die Kompetenzen und das Talent aller - d.h. auch von Menschen mit geringen Kompetenzen oder Angehörigen benachteiligter Gruppen - nutzen. Im globalen Wettstreit um die klügsten Köpfe müssen wir zum einen unsere Fachkräfte unterstützen und die Abwanderung Hochqualifizierter senken und zum anderen die Mobilität der EU-Bürger fördern, Fachkräfte aus dem Rest der Welt anwerben und die Kompetenzen von Migranten besser nutzen. - Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung - einschließlich der Unterrichtsstandards - gehen weit auseinander. Dadurch spitzen sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was Wirtschaftsleistung und soziale Bedingungen angeht, noch stärker zu. Eine starke Bildungs- und Kompetenzpolitik dagegen ist wichtig, um Innovation anzuregen, und könnte die Annäherung an die leistungsstärksten Länder fördern.
Drucksache 285/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Integrationsgesetz
... Bei Geduldeten und Asylbewerberinnen oder Asylbewerbern, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte an Hochschulabsolventen in Engpassberufen, für eine Zulassung in Ausbildungsberufen nach der "Positivliste" oder zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation erfüllen, wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung erteilt. Die Vorrangprüfung entfällt darüber hinaus für Asylbewerberinnen oder Asylbewerber und Geduldete, die sich bereits seit 15 Monaten ununterbrochenen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten. Die Prüfung der Vergleichbarkeit der Beschäftigungsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Ferner soll - entsprechend dem Abschluss einer betrieblichen Ausbildung - für geduldete Hochschulabsolventen die Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bestehen, um eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu suchen.
Drucksache 266/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Ferner soll - entsprechend dem Abschluss einer betrieblichen Ausbildung - für geduldete Hochschulabsolventen die Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bestehen, um eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu suchen.
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Auf dem Fachkräftearbeitsmarkt Deutschland entscheidet die Qualifikation maßgeblich über Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen. Nach wie vor haben gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz der guten Beschäftigungsentwicklung Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Personen, denen ein Berufsabschluss fehlt, haben ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko. So betrug die Arbeitslosenquote dieser Personengruppe nach den aktuell verfügbaren Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2014 rund 20 Prozent. Bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung (ohne Hochschulabsolventen) lag die Arbeitslosenquote dagegen bei rund 5 Prozent. Der qualifikationsspezifische Strukturwandel wird dazu führen, dass die Zahl der Arbeitsplätze für Erwerbstätige ohne Berufsausbildung bis zum Jahr 2030 deutlich zurückgeht. Verstärkt wird es bei den Personen mit Berufsabschluss voraussichtlich ab Mitte der 2020er Jahre zu Engpässen kommen. Die Nachqualifizierung von gering Qualifizierten ist daher nicht nur bedeutsam, um Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu begegnen, sondern auch um den Bedarf an Fachkräften im mittleren Qualifikationssegment zu decken.
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erzielen gute Ergebnisse ... Für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind primär die Mitgliedstaaten verantwortlich, und alle Mitgliedstaaten haben ihre Systeme in den vergangenen Jahren umfassend reformiert und im Rahmen von Peer Reviews überprüfen lassen. Europa hat also bei der Verbesserung der Bildung insgesamt gute Fortschritte erzielt. Dies lässt sich beispielsweise am Anteil junger Menschen ablesen, die einen Hochschulabschluss erwerben: Hier ist die Europa-2020-Zielvorgabe von 40 % in Reichweite. Ein weiterer großer Erfolg besteht darin, dass die Quote der frühen Schulabgänger im Zeitraum 2005-2015 um 30 % auf einen EU-Durchschnittswert von mittlerweile 11 % gesenkt werden konnte.... doch es gibt keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. In den Ergebnissen der jüngsten PISA-Studie der OECD1 bestätigt sich, dass ein hoher Anteil der 15 jährigen Schülerinnen und Schüler über unzureichende Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügt; besonders beunruhigend ist zudem, dass die Ergebnisse schlechter ausgefallen sind als noch im Jahr 2012. Länderübergreifende Vergleiche zeigen, dass einige Mitgliedstaaten den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen Grundfertigkeiten (der teils über 30 % beträgt) senken müssen. In puncto Beschäftigungsfähigkeit sind weitere Fortschritte notwendig, damit die EU-Benchmark für die Beschäftigungsquote junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen erreicht wird: Bis 2020 soll die Quote von derzeit erst 77 % auf 82 % gesteigert werden. Ebenfalls problematisch ist, dass viele junge Menschen weiterhin die Schule vorzeitig und ohne formale Qualifikation verlassen; dies gilt insbesondere für die Gruppe der im Ausland geborenen Schülerinnen und Schüler, in der der Anteil der frühen Schulabgänger 19 % beträgt. Leistung und Ergebnisse der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen hier also klar verbessert werden. Auch der jüngste Zustrom von Flüchtlingen erfordert rasche Reaktionen und eine wirksame Integrationsstrategie.
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Zu ihrer Unterstützung müssen alle auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente wie Erasmus+ und die Kohäsionspolitik mobilisiert werden. Europas Wohlstand und Lebensweise beruhen auf seinem größten Kapital: seinen Menschen. Zwischen 2010 und 2014 sind die Ausgaben für allgemeine und berufliche Bildung in der EU um 2,5 % zurückgegangen20. Intelligente Investitionen zur Verbesserung des Qualifikationsniveaus und der Leistungsfähigkeit der Bildungs- und Ausbildungssysteme sind von grundlegender Bedeutung. Die Kommission wird im kommenden Jahr die Modernisierung des Bildungswesens, die Qualität von Lehre und Praktikum und die bessere Verfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventen angehen. Die Jugendgarantie als Instrument zur Investition in Jugendliche, ihre Fähigkeiten und ihre ersten Schritte ins Erwerbsleben soll ausgeweitet werden.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... • Die Quote der Hochschulabsolventen an der altersgleichen Bevölkerung hat sich von 14 Prozent im Jahr 1995 auf 31 Prozent im Jahr 2011 mehr als verdoppelt.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Finnland garantiert nun, dass jeder junge Mensch unter 25 (unter 30 bei Hochschulabsolventen) binnen drei Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes ein Angebot für einen Arbeitsplatz, ein Praktikum, eine berufliche Ausbildung, einen Studienplatz oder die Teilnahme an einem Workshop oder einer Umschulung erhält. In Österreich gibt es eine "Arbeits- und Ausbildungsplatzgarantie" für junge Menschen zwischen 19 und 24 Jahren. Arbeitslosen Jugendlichen wird innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Registrierung beim Arbeitsamt ein Arbeitsplatz, eine gezielte Ausbildung oder ein subventionierter Arbeitsplatz angeboten. Schweden verfolgt den Ansatz, junge registrierte Arbeitslose zu fördern, zunächst durch eine dreimonatige intensivierte Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, anschließend durch einen aktiven Abstimmungsprozess in Kombination mit einer Lehre oder Weiterbildung.
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Die Sicherung der Fachkräftebasis ist eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre. Im Juni 2011 hat sich die Bundesregierung im Konzept zur Fachkräftesicherung auf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis verständigt. Neben der stärkeren Aktivierung des inländischen Potenzials soll auch die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stärker genutzt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union war hierzu ein weiterer wichtiger Baustein. Durch dieses Gesetz wurde die Blaue Karte EU zum 1. August 2012 als neuer Aufenthaltstitel eingeführt, um die Attraktivität Deutschlands für die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolventen zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des Arbeitsmarktzuganges nach Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland und für Ehegatten ausländischer Hochqualifizierter und Fachkräfte eingeführt. Damit ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer auf die Gewinnung von Fachkräften ausgerichteten Zuwanderungspolitik eingeleitet worden. Dieser Neuausrichtung wird die
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Investitionen in das Humankapital müssen bereits in der frühen Kindheit beginnen und während des ganzen Lebens erfolgen. Die Jugendarbeitslosenquote liegt derzeit bei 23,4 % und steigt weiter. Gleichzeitig gibt es keine Fortschritte, was die Senkung der Schulabbrecherquote und die Steigerung der Hochschulabsolventenquote angeht. Darüber hinaus befindet sich ein beunruhigend hoher Prozentsatz junger Menschen weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung, nämlich 12,9 % aller jungen Europäerinnen und Europäer (Altersgruppe 15-24 Jahre) bzw. insgesamt 7,5 Millionen im Jahr 2011. Dies hat zur Folge, dass in einigen Mitgliedstaaten junge Menschen einem verhältnismäßig größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind als ältere Menschen. Solche Risiken und mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten geben auch in vielen ländlichen Gebieten der EU erheblichen Anlass zur Sorge, wo es für junge Menschen im Vergleich zu Gleichaltrigen in städtischen Gebieten oder Großstädten schwieriger ist, Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. eine Arbeitsstelle zu finden20.
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... - In Italien wurden im Rahmen des Kohäsionsaktionsplans 1,4 Mrd. EUR zugewiesen für Maßnahmen zugunsten junger Menschen, darunter ein Jugendbeschäftigungsplan im Umfang von 452 Mio. EUR in Sizilien, Ausbildungsmaßnahmen für 65 300 Studierende aus den südlichen Regionen und 13 000 neue Mobilitätsmöglichkeiten. In einer zweiten Phase wurden weitere 620 Mio. EUR für neue Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen, insbesondere von NEETs, bereitgestellt, unter anderem auch für Kinderbetreuung, die Unterstützung von Unternehmensgründern und die Bekämpfung des vorzeitigen Schulabbruchs. Der ESF wird zudem Maßnahmen zur Unterstützung von Lehrlingsausbildungsprogrammen (100 Mio. EUR) und von Beratungs- und Vermittlungsdiensten für Schüler und junge Hochschulabsolventen (36 Mio. EUR) kofinanzieren.
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... -Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) wird diesen Anforderungen nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Die seinerzeitige Rechtsgrundlage des § 41 Absatz 2 Satz 2 LMBG ermöglichte es dem Verordnungsgeber nur, für nicht wissenschaftlich ausgebildete Personen zusätzliche Qualifikationsanforderungen aufzustellen. Auf der Grundlage von § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie auf Grund von § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a des Vorläufigen Tabakgesetzes ist es nunmehr möglich, in der neuen Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung Qualifikationsanforderungen auch für das wissenschaftlich ausgebildete Personal festzulegen. Hochschulabsolventen, die ein Studium, das Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt, mit einem Master, Diplom oder Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben, werden hierbei gemäß § 2 Absatz 1 mit Blick auf die bereits vorhandene überdurchschnittliche Qualifikation vom Erfordernis einer fachlichen Zusatzausbildung ausgenommen. Auch dieser Personenkreis muss allerdings zukünftig die Fortbildungsanforderungen nach § 8 erfüllen.
Drucksache 1/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission(2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (" ET 2020") - Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa KOM (2011) 902 endg.
... Europa 2020 hat das Kernziel vorgegeben, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss bis zum Jahr 2020 auf 40 % zu erhöhen. 2010 lag bei dieser Altersgruppe die durchschnittliche Quote von Hochschulabsolventen bei 33,6 %. Abschlussquoten, nationale Zielvorgaben und Bildungsehrgeiz variieren stark von Land zu Land.
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Auch wenn über die letzten fünf Jahre Fortschritte beim Anteil der Hochschulabsolventen gemacht wurden, sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um das Kernziel, den Anteil junger Menschen mit Hochschulabschluss auf 40 % zu steigern, zu erreichen.
Drucksache 722/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... (7) Der effiziente Einsatz des Humankapitals ist nicht nur die wichtigste Determinante der Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, sondern auch entscheidend für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, für ein erfolgreiches Bestehen in einer globalisierten Wirtschaft und für die Sicherung eines komparativen Vorteils gegenüber Drittländern. Es gibt immer mehr hoch gebildete und qualifizierte Frauen, was sich daran zeigt, dass 60 Prozent der Hochschulabsolventen Frauen sind. Gelingt es uns nicht, diesen Kompetenzpool zu nutzen, indem den Frauen Führungspositionen in der Wirtschaft angeboten werden, lassen wir qualifiziertes Humankapital brachliegen.
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Qualifikationen sind ein wichtiger Motor für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, denn sie bilden die Grundlage für Produktivität und Innovation. Der EU stehen jedoch bei der Bereitstellung dieser Kompetenzen große Probleme ins Haus. Schon jetzt beeinträchtigen Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage bei den Qualifikationen - in einigen Mitgliedstaaten sogar Qualifikationsdefizite - das Wachstum und die Beschäftigungslage. Das Bildungssystem muss gerade Schulabgängern und Hochschulabsolventen die erforderlichen Kompetenzen für ein Arbeitsleben in der Industrie mit auf den Weg geben. Eine Investition in die Berufsbildung ist gleichzeitig eine Investition in Innovation, da viele technische Verbesserungen das Ergebnis schrittweiser Innovationen sind, die gut ausgebildete Arbeiter und Ingenieure in der Werkshalle vornehmen. 67 Eine Grundvoraussetzung für die Investition in neue Kompetenzen und Berufsbildung ist jedoch die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Überwachung und frühzeitigen Erkennung des Qualifikationsbedarfs sowie zur Feststellung von Ungleichgewichten bei Angebot und Nachfrage in diesem Bereich. Auf EU-Ebene werden zurzeit einige Instrumente für diesen Zweck entwickelt.
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Auf die Regelung eines Mindestzugangsalters zur Ausbildung wird, wie in den anderen Berufsgesetzen üblich, verzichtet. Ein gesetzlich geregeltes Mindestalter von 18 Jahren, wie es vielfach gefordert wird, hat den Anforderungen des Artikels 12 GG zu genügen, da es den Schulabsolventen, die zwar über den schulischen, nicht aber die altersmäßigen Anforderungen des Gesetzes genügen würden, einen unmittelbaren Zugang zur Ausbildung verwehrt. Gründe für einen solchen Eingriff sind weder in der Notwendigkeit des Führerscheinbesitzes zu sehen, denn die Ausbildung dient nicht dem Zweck, das Führen von Kranken- oder Rettungswagen zu erlernen, sondern vielmehr der Vermittlung der zur fachlichen Betreuung von Patientinnen und Patienten in Notfallsituationen erforderlichen Kompetenzen. Sie sind auch nicht im Reifegrad, der Einsichtsfähigkeit oder Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, da diese in der Regel individuell unterschiedlich sind und allein das Alter kein verlässlicher Maßstab für die Beurteilung der jeweiligen Persönlichkeit, ihrer Entwicklung und ihres Reifegrades ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Unterrichtungspflichten
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 4 Ausbildungsziel
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
§ 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
§ 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 10 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 11 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 12 Ausbildungsvertrag
§ 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
§ 15 Ausbildungsvergütung
§ 16 Probezeit
§ 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 22 Dienstleistungserbringende Personen
§ 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
§ 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
§ 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
§ 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
§ 32 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 3 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 4 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
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Zu § 14
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Zu § 16
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Zu § 18
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Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 848/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... Die Änderung folgt der Empfehlung der "Hochrangigen Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung", den Begriff "angemessen" in § 16 Absatz 4 AufenthG-E flexibel auszulegen und festzuschreiben, dass es ausreicht, wenn ein Arbeitsplatz in der Regel einen Hochschulabschluss voraussetzt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Arbeitsplatz nicht mit einem ausländischen Hochschulabsolventen besetzt werden kann, weil sein Studienabschluss als nicht einschlägig bewertet wird.
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... 2. Die Strategie listet fünf Kernziele auf, die bis 2020 erreicht werden sollen: Anhebung der Beschäftigungsquote auf 75 %, Steigerung der FuE-Investitionen auf 3 % des BIP, Verwirklichung der Klima- und Energieziele („20-20-20“), Steigerung des Anteils der Hochschulabsolventen auf mindestens 40 % der Bevölkerung und Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 %, Förderung der sozialen Integration, indem mindestens 20 Millionen Menschen aus der Armut oder der Ausgrenzung herausgeholt werden.
Drucksache 665/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative für soziales Unternehmertum - Schaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation KOM (2011) 682 endg.
... Auch die mangelnde Anerkennung macht den Sozialunternehmern zu schaffen. Die ungenügende Vernetzung zwischen Akteuren aus verschiedenen Regionen oder Ländern verhindert die Verbreitung von bewährten Verfahren, das Entstehen von Partnerschaften und das Erschließen neuer Absatzmärkte. In den europäischen Bildungssystemen erfährt das Sozialunternehmertum noch immer keine Wertschätzung, obwohl gerade durch seine Einbeziehung in die Aus- und Weiterbildung das Vertrauen in die Sozialwirtschaft steigen würde. Eine wachsende Anzahl von jungen Hochschulabsolventen engagiert sich in sozialen Unternehmen, doch werden die dabei gewonnenen Erfahrungen in den traditionellen Unternehmen aus Unwissenheit nicht ausreichend anerkannt. Dieses Phänomen wird noch durch die unterschiedlichen in Europa gebräuchlichen Definitionen verstärkt, was auch die Heterogenität der Daten erklärt. Das Konzept ist nicht immer klar definiert, und selbst wenn dies der Fall ist, umfasst es je nach Ländern unterschiedliche Gegebenheiten. Die Daten, die oft veraltet, unvollständig und nicht harmonisiert sind, erschweren die Anpassung und Koordinierung der staatlichen Politiken.
Drucksache 87/11
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen (FöGAbUG)
... Diese Verhältnisse spiegeln weder den Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung noch an der arbeitenden Bevölkerung wider. Mehr als zwei von drei Frauen sind erwerbstätig. Der Frauenabteil unter den Hochschulabsolventen betrug im Jahre 2008 bereits 52,3 %. Auch im gesamteuropäischen Vergleich belegt Deutschland mit dem beschriebenen Frauenanteil in Führungspositionen lediglich einen Platz im Mittelfeld.
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... Die Hauptverantwortung für die Durchführung von Reformen in der Hochschulbildung liegt bei den Mitgliedstaaten und bei den Bildungseinrichtungen selbst. Allerdings machen der Bologna-Prozess, das EU-Modernisierungsprogramm für Universitäten6 und die Schaffung des Europäischen Forschungsraums deutlich, dass die Herausforderungen und Lösungsansätze grenzüberschreitender Natur sind. Um den Beitrag der europäischen tertiären Bildungssysteme zum intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum zu maximieren, sind Reformen in folgenden Schlüsselbereichen notwendig: Steigerung der Zahl der Hochschulabsolventen auf allen Niveaus; Verbesserung der Qualität und Relevanz der Humankapitalentwicklung an den Hochschulen; Schaffung wirksamer Lenkungs- und Finanzierungsmechanismen für die Exzellenzförderung; und Stärkung des Wissensdreiecks zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft. Darüber hinaus wirken sich die internationale Mobilität der Studierenden und Forschenden sowie generell des Hochschulpersonals und die wachsende Internationalisierung der Hochschulbildung ganz erheblich auf die Qualität aus und berühren jeden dieser Schlüsselbereiche.
Drucksache 848/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, zeitnah eine Rechtsverordnung im Sinne des neu eingefügten § 19a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 AufenthG-E zu erarbeiten und dem Normsetzungsverfahren zuzuführen. Durch § 19a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 AufenthG-E wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung Berufe zu bestimmen, in denen durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung eine einem höheren beruflichen Bildungsabschluss vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann. Damit bleibt der Anwendungsbereich der Blauen Karte EU nicht auf Hochschulabsolventen begrenzt.
Drucksache 341/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... " wirkt sich auf die Beziehung zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung aus. Als Beitrag zu einem wichtigen Ziel der Strategie Europa 2020 – der Anhebung des Anteils der Hochschulabsolventen auf 40 % – müssen wahrhaft offene Verbindungen zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung sichergestellt und die berufliche Aus- und Weiterbildung im Tertiärbereich intensiv gefördert werden. Umfassende nationale Qualifikationsrahmen mit Bezug zum EQR werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung verbessern: Die höchste Ebene der Qualifikationsrahmen sollte beide Bereiche umfassen, wobei ECTS- und ECVET-Systeme eine hohe Konvergenz aufweisen sollten.
Drucksache 575/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015 KOM (2010) 491 endg.
... Obwohl Frauen inzwischen fast die Hälfte der Arbeitskräfte und über die Hälfte der neuen Hochschulabsolventen in der EU stellen, sind sie in Entscheidungsprozessen und Führungspositionen – insbesondere auf höchster Ebene – noch immer unterrepräsentiert.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Die Modernisierung der Qualifikationsbasis Europas ist eines der Hauptziele der Leitinitiative „Eine Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze”. Durch die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Verbesserung der Funktionsweise unserer Arbeitsmärkte und für die Gewährleistung geeigneter Qualifikationen in der Arbeitnehmerschaft leistet sie einen Beitrag zur Unterstützung der industriellen Basis Europas. Trotz hoher Arbeitslosigkeit fällt es der europäischen Industrie weiterhin schwer, Arbeitnehmer mit den Fähigkeiten zu finden, die für die unbesetzten Stellen erforderlich sind. Dieses Missverhältnis im Bereich der Qualifikationen wird sich vermutlich durch das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung infolge des demographischen Wandels noch vergrößern. Die Modernisierung der industriellen Strukturen wird neue Qualifikationen, neue Arbeitsbedingungen und häufigere Berufswechsel erforderlich machen. Die Arbeitnehmer benötigen Unterstützung, um diese Prozesse erfolgreich durch Flexicurity und lebenslanges Lernen bestehen zu können. Notwendig sind eine engere Abstimmung zwischen Staats- und Regionalregierungen sowie kommunalen Behörden und eine starke Beteiligung der Sozialpartner. Der Europäische Sozialfonds muss gestärkt werden, um mit seiner Unterstützung eine aktive Arbeitsmarktpolitik umzusetzen und die Einsetzbarkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Zwischen dem öffentlichen Sektor und Partnern aus der Industrie bedarf es einer engen Abstimmung im Bereich der Bildungs- und Ausbildungspolitik. Vor allem ist es wesentlich, die Anzahl und Qualität von Hochschulabsolventen in Wissenschaft, Technik, Ingenieursstudiengängen und Mathematik zu erhöhen. Die Anzahl von Arbeitnehmern mit einer mittleren Qualifikation muss ebenfalls dem Bedarf entsprechen, der in schnell wachsenden Branchen wie dem Umwelt- und Energiesektor entsteht. Politische Maßnahmen auf EU-Ebene bergen hierfür ein erhebliches Potenzial an Mehrwert insbesondere durch die Unterstützung beim Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Die Kommission möchte allen jungen Menschen in Europa mit der Initiative „Jugend in Bewegung“ die Chance geben, einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat zu machen, indem sie über die Rechte von Auslandsstudenten nach dem EU-Recht informiert und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu erreichen versucht, dass bis 2020 mindestens 20 % der Hochschulabsolventen Studien- oder Ausbildungserfahrung im Ausland gemacht haben. Um Auslandsstudien zu erleichtern, fördert die Kommission auch die Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen durch den Europäischen Qualifikationsrahmen.
Drucksache 421/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))
... " ist, wobei die Aufmerksamkeit insbesondere darauf liegt, berufsbezogene Lernmöglichkeiten – auch für Hochschulabsolventen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Universitäten und Unternehmen – und die Lehrlingsausbildung weiter auszubauen; hält es außerdem für wichtig, nach Art des im Hochschulbereich bestehenden Erasmus-Programms auch im Bereich der beruflichen Bildung Auslandsaufenthalte und -praktika in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu fördern; fordert, der Unterstützung und dem Ansehen der beruflichen Bildung mehr Bedeutung beizumessen;
Drucksache 426/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu dem Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft: eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas (2009/2099(INI))
... 3. räumt ein, dass die in der Mitteilung genannten Aufgaben nicht neu sind und dass sie bislang noch nicht erfolgreich angegangen wurden; glaubt jedoch, dass ein ständiger Dialog und eine fortgesetzte Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, die den Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf Programme und Instrumente einschließen, eine entscheidende Rolle spielen, um engere Beziehungen und Partnerschaften zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft herzustellen und auf diese Weise sowie mögliche Barrieren kultureller, institutioneller und funktionaler Art zu überwinden, eine wissensbasierte Gesellschaft aufzubauen, die angewandte Forschung zu entwickeln und Hochschulabsolventen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren;
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – dafür zu sorgen, dass es eine ausreichende Zahl von Hochschulabsolventen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Ingenieurwesen gibt und die Schullehrpläne auf Kreativität, Innovation und Unternehmergeist auszurichten;
Drucksache 26/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... • Anteil der Hochschulabsolventen:
Drucksache 26/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... - Der von der Kommission vorgeschlagene Durchschnittsbezugswert zum Anteil der Hochschulabsolventen an den 30- bis 34-Jährigen (Nummer 4.4.2) erweist sich für Mitgliedstaaten, die über ein ausgeprägtes duales System verfügen, als äußerst problematisch, da er die Ausbildungsleistungen des dualen Systems und der beruflichen Aufstiegsfortbildung nicht berücksichtigt und daher zu Verzerrungen führen muss. Der Bundesrat lehnt ihn auf Grund dieser Erwägungen ab.
Drucksache 335/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hängt immer mehr davon ab, ob ausreichend qualifizierte und unternehmerisch orientierte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Die Initiative Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen7 hat bestätigt, dass der Bedarf der EU an hochqualifizierten und unternehmerisch orientierten Absolventen in den nächsten Jahren noch steigen wird. Gleichzeitig vermelden die Unternehmen im Bericht des Forums ein Missverhältnis zwischen den Kompetenzen der Hochschulabsolventen und den Qualifikationen, die sie als Arbeitgeber nachfragen.
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... • Es fehlt an gut ausgebildeten Arbeitskräften mit Kenntnissen, die auf den multidisziplinären Charakter der Schlüsseltechnologien zugeschnitten sind. Europa verfügt zwar über Forschungskapazitäten der Spitzenklasse im Bereich der Schlüsseltechnologien und kann auf eine umfangreiche Wissensbasis in Wissenschaft und Technik zurückgreifen11, es gilt jedoch, die Basis der Hochschulabsolventen in wissenschaftlichen, technischen, ingenieurtechnischen und mathematischen Fächern (STEM - science, technology, engineering and maths) zu erweitern und Methoden für eine Optimierung ihres wirksamen Einsatzes im gesamten Forschungs- und Unternehmensbereich zu finden. Der Wissenstransfer zwischen Forschern, Unternehmern und Finanzvermittlern muss intensiviert werden. Insbesondere gilt es, Studierenden und Lehrkräften stärkere Anreize zu bieten, ihre Forschungsergebnisse zu vermarkten, damit die Zahl der Spin-offs aus der Hochschulforschung erhöht werden kann.
Drucksache 669/1/09
... sind für Hochschulabsolventen Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung geschaffen worden, die zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands für akademisch qualifizierte Personen beitragen sollen. Es würde der migrationspolitischen Zielsetzung des Gesetzgebers widersprechen, wenn eine Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung während der befristeten Studienphase unter Berufung auf eine fehlende Rückkehrbereitschaft aufgrund dieser legalen Bleibemöglichkeiten verweigert würde. Studierenden/Absolventen muss es möglich sein, ihre Lebensplanung frühzeitig auf die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten auszurichten. Ihnen darf hierdurch kein Nachteil entstehen.
Drucksache 26/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... - Der von der Kommission vorgeschlagene Durchschnittsbezugswert zum Anteil der Hochschulabsolventen an den 30- bis 34-Jährigen (Nummer 4.4.2) erweist sich für Mitgliedstaaten, die über ein ausgeprägtes duales System verfügen, als äußerst problematisch, da er die Ausbildungsleistungen des dualen Systems und der beruflichen Aufstiegsfortbildung nicht berücksichtigt und daher zu Verzerrungen führen muss. Der Bundesrat lehnt ihn auf Grund dieser Erwägungen ab.
Drucksache 401/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität – Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... In den EU-Ländern gibt es zwar immer noch mehr Hochschulabsolventen und Promotionen in den Natur- und Ingenieurswissenschaften als in den USA und Japan, der Anteil der Forscher an der erwerbstätigen Bevölkerung ist in der EU jedoch wesentlich geringer14. Viele europäische Hochschulabsolventen und Promovierte verlassen die wissenschaftliche Laufbahn oder nehmen eine Forschungstätigkeit in Ländern auf, in denen sie bessere Möglichkeiten haben, insbesondere in den USA. 2004 stammten von den fast 400 000 ausländischen Forschern in den USA schätzungsweise 100 000 aus der EU15. Es handelt sich hierbei um einen beträchtlichen Anteil der EU-Forscher insgesamt (1,3 Mio.16), außerdem wahrscheinlich um herausragende Forscher in ihren Bereichen. So wurde für das Jahr 2007 festgestellt, dass 75 % der Assistenzprofessoren in den zehn am besten bewerteten Wirtschaftsfakultäten amerikanischer Universitäten ihren BA außerhalb der USA erworben hatten17. Die für das amerikanische System vorhandene Möglichkeit, auf ein weltweites Talentreservoir zurückzugreifen, hat zur Folge, dass die USA im Hinblick auf die Qualität der Forschung gegenüber der EU eindeutig die Führung innehat18. In die EU kommen wesentlich weniger Forscher aus Drittländern19, gleichzeitig nimmt der globale Wettbewerb um die talentiertesten Forscher zu, denn neue Akteure können nun attraktive Bedingungen bieten.
Drucksache 796/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und die Mobilität der Studierenden (2008/2070(INI))
... "-Systems für den ersten und zweiten Zyklus flexibler werden könnte; hält dies bei einigen Studiengängen für angemessener, damit die Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen verbessert werden könnte;
Drucksache 861/2/08
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... und § 27 Nr. 3 BeschV, die ausschließlich Hochschulabsolventen betreffen ist aber auch auf die weiteren unter § 18a AufenthG zu fassenden Gruppen qualifizierter Personen anwendbar. Mit der Änderung wird erreicht, dass bei der Prüfung der Stelle dasselbe Kriterium bei Hochschulabsolventen mit Duldung wie bei Hochschulabsolventen mit einem anderen Aufenthaltstitel angewendet wird. Das allgemeinere Prüfkriterium "
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... E. in der Erwägung, dass in allen Mitgliedstaaten mehr Frauen als Männer einen Schulabschluss vorweisen können und auch die Hochschulabsolventen zum größten Teil Frauen sind, ohne dass sich das Lohngefälle entsprechend verringert,
Drucksache 167/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
... 2. Berufseinstiegsbegleitung Ein erfolgreicher Übergang von Schule in Ausbildung und Beschäftigung ist für jeden Jugendlichen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen und selbständigen Leben. Dieser Schritt ist jedoch für viele Jugendliche mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Von den Hauptschulabsolventen des Schuljahres 2005/2006 strebten nach einer Schulabgängerbefragung des BIBB mehr als 90 % eine Ausbildung im dualen System an. Tatsächlich gelang nur 35,7 % der Jugendlichen unmittelbar der Übergang ins duale System.
Drucksache 634/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... und § 27 Nr. 3 BeschV, die ausschließlich Hochschulabsolventen betreffen, ist aber auch auf die weiteren unter § 18a AufenthG zu fassenden Gruppen qualifizierter Personen anwendbar. Mit der Änderung wird erreicht, dass bei der Prüfung der Stelle dasselbe Kriterium bei Hochschulabsolventen mit Duldung wie bei Hochschulabsolventen mit einem anderen Aufenthaltstitel angewendet wird. Das allgemeinere Prüfkriterium "
Drucksache 498/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... Zusammen mit der Globalisierung wirkt sich auch der technologische Wandel umfassend auf die Gesellschaft aus und bringt tief greifende Folgen für die Sozialpolitik mit sich3. Er sorgt für eine steigende Nachfrage nach qualifiziertem Personal und vergrößert die Kluft zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften. Die Arbeitslosenquote beträgt bei den gering qualifizierten Arbeitnehmern etwa 10 % – gegenüber 7 % in der Personengruppe mit Abschluss der Sekundarstufe II und 4 % bei den Hochschulabsolventen. Langfristig lautet die maßgebliche soziale Frage also: Wie kann man den Bürgern am besten die richtigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, damit sie in der modernen Wirtschaft als Arbeitnehmer, Unternehmer und Verbraucher bessere Chancen haben? Diese Fragestellung sprengt die Grenzen der Berufsbildung im klassischen Sinne. Es muss ermittelt werden, welche Arten von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen für einen neuen Wirtschaftstyp benötigt werden und wie man den Bürgern das Rüstzeug für den Erfolg mitgeben kann.
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Suchbeispiele:
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Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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