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"Schlichtungsstelle"


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0327/04
0870/04B
0870/04
Drucksache 81/1/07

... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag erhebliche Unklarheiten bei der Bestimmung von Aufgabe und Funktion einer solchen Regulierungsbehörde aufweist: Nach Artikel 10 Abs. 1 soll die Behörde die nach Artikel 4 und 7 der Richtlinie dargelegten Aufgaben übernehmen. Artikel 4 Abs. 3 regelt, dass diese Behörde als Schlichtungsstelle fungiert, falls es bei der Festlegung der Entgelte zwischen Flughafenbetreiber und Gesellschaften zu keiner Einigung kommt, so dass grundsätzlich die Entgeltfestlegung der Einigung der Marktteilnehmer überlassen wird. Auch Artikel 7 Abs. 2 sieht lediglich eine schlichtende Funktion bei grundsätzlicher Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer vor. Die Funktionen der Regulierung einerseits und der bloßen Schlichtung andererseits widersprechen sich jedoch und bedürfen im weiteren Rechtsetzungsverfahren der Präzisierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/1/07




Im Einzelnen

- Artikel 2 - Begriffsbestimmung/Definition

- Artikel 3 - Diskriminierungsverbot

- Artikel 4 - Konsultation und Rechtsbehelf

- Artikel 5 - Transparenz

- Artikel 6 - Neue Infrastruktur

- Artikel 7 - Qualitätsstandards

- Artikel 8 - Entgeltdifferenzierung

- Neuer Artikel


 
 
 


Drucksache 81/07

... 4. Haben Leitungsorgane von Flughäfen oder Flughafennutzer eine Beschwerde in einer Angelegenheit, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, können sie die Beschwerde der unabhängigen Regulierungsbehörde vorlegen, die als Schlichtungsstelle tätig wird und innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Beschwerde eine Entscheidung erlässt. Die unabhängige Regulierungsbehörde muss berechtigt sein, die zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen von den Parteien anzufordern. Die Entscheidungen der Regulierungsbehörde sind verbindlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Nichtdiskriminierung:

Konsultation und Rechtsbehelf:

5 Transparenz:

5 Qualitätsnormen:

5 Entgeltdifferenzierung:

5 Sicherheitsentgelte:

5 Regulierungsbehörde:

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument:

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Diskriminierungsverbot

Artikel 4
Konsultation und Rechtsbehelf

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Neue Infrastruktur

Artikel 7
Qualitätsstandards

Artikel 8
Entgeltdifferenzierung

Artikel 9
Sicherheitsentgelte

Artikel 10
Unabhängige Regulierungsbehörde

Artikel 11
Berichterstattung und Änderung

Artikel 12
Durchführung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 303/1/06

... Die derzeitige Fassung, die sowohl nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler als auch die Versicherungsvermittler i. S. d. § 34d Abs. 9 GewO-E in die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes über Beratungs- und Dokumentationspflichten, die Zahlungssicherung und die Schlichtungsstelle einbezieht, geht über die Vorgaben der Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung hinaus. Diese findet auf die genannten Personenkreise keine Anwendung (vgl. insofern Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 2 Nrn. 5 und 6 der Richtlinie). Im Zuge einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie und zur Vermeidung unverhältnismäßiger Belastung für die betroffenen Gewerbetreibenden werden diese von den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 11a Abs. 1 Satz 3 GewO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 11a Abs. 5 GewO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 11a GewO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 1 Satz 2, Abs. 8 Satz 1, Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a, Satz 1 Nr. 3, Satz 2, § 34e Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 GewO, Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, § 42b Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 42c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 42d Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 2, § 42e Satz 1, § 42f Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2, § 42i, § 42k Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, Satz 2 VVG , Artikel 3 Nr. 2 § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VAG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GewO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 3 GewO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 4 Satz 2 - neu - GewO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 GewO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 55a Nr. 6 GewO

12. Artikel 1 Nr. 16 § 156 Abs. 1 Satz 1 GewO

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42b Abs. 2 Satz 01 - neu - VVG

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42b Abs. 3 VVG

15. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42c Abs. 1 Satz 1 VVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42c Abs. 2 VVG

17. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42d Abs. 1 VVG

18. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42h VVG


 
 
 


Drucksache 53/06

... : Streitbeilegung/Mediation Ist eine Einigung nicht ohne weiteres möglich, bedarf es eines Streitschlichtungsverfahrens. Schritt 3 sollte den interessierten Behörden die Gelegenheit zu einem strukturierten Dialog bieten, der eine objektive Interessenabwägung ermöglicht. Hier dürfte sich die Einschaltung eines auf EUEbene tätigen Gremium als Mediator empfehlen, der den beteiligten Mitgliedstaaten auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien dabei behilflich ist, aus freien Stücken zu einer Einigung zu gelangen. Eurojust erscheint für diese Aufgabe besonders geeignet. Denkbar wäre auch die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle, die mit Staatsanwälten und/oder Richtern aus den Mitgliedstaaten besetzt würde.



Drucksache 303/06 (Beschluss)

... Die derzeitige Fassung, die sowohl nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler als auch die Versicherungsvermittler i. S. d. § 34d Abs. 9 GewO-E in die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes über Beratungs- und Dokumentationspflichten, die Zahlungssicherung und die Schlichtungsstelle einbezieht, geht über die Vorgaben der Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung hinaus. Diese findet auf die genannten Personenkreise keine Anwendung (vgl. insofern Artikel 1 Abs. 2 und Artikel 2 Nrn. 5 und 6 der Richtlinie). Im Zuge einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie und zur Vermeidung unverhältnismäßiger Belastung für die betroffenen Gewerbetreibenden werden diese von den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 11a Abs. 1 Satz 3 GewO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 11a Abs. 5 GewO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 11a GewO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 1 Satz 2,

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GewO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 3 GewO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 4 Satz 2 - neu - GewO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 GewO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 55a Nr. 6 GewO

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 156 Abs. 1 Satz 1 GewO

13. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42b Abs. 2 Satz 01 - neu - VVG

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42b Abs. 3 VVG

15. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42c Abs. 1 Satz 1 VVG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42c Abs. 2 VVG

17. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42d Abs. 1 VVG

18. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 42h VVG


 
 
 


Drucksache 65/2/06

... 20. Um den Zahlstellen die Möglichkeit zu geben, mit der Kommission in Dialog zu treten, sollte die Bagatellgrenze in Artikel 16 Abs. 2, ab der die Anrufung der Schlichtungsstelle möglich ist, unverändert bei 0,5 Mio. € beibehalten werden.



Drucksache 257/06

... Das Gesetz hält an der Zulässigkeit der Privatkopie - auch im digitalen Bereich - fest und fasst das geltende Recht klarer. Auf eine Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen des Verwerters wird verzichtet. Das Gesetz wird in Zukunft eine flexible Anpassung der Pauschalvergütung an den Stand der Technik gewährleisten. Die Vergütung wird an die tatsächliche nennenswerte Nutzung der Gerätetypen oder der Typen von Speichermedien anknüpfen. Die Beteiligten bestimmen die Vergütung in weitgehender Selbstregulierung selbst. Bei Streitigkeiten über die Vergütung schafft ein straffes Verfahren schnell Rechtsklarheit. Als alternatives Verfahren zur Streitbeilegung wird den Beteiligten ein freiwilliges Schlichtungsverfahren eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 623/06

... 2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 53/06 (Beschluss)

... Die in Erwägung gezogene Streitbeilegung bzw. Mediation bei Kompetenzkonflikten durch eine europäische Stelle wäre wohl noch durch die in Artikel 31 Abs. 2 Buchstabe a EUV Eurojust zugewiesene Koordinierungsfunktion gedeckt, allerdings nur, soweit Eurojust damit beauftragt wird. Gegen die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle bestehen indessen wegen der ausdrücklichen Zuweisung der Koordinierungsaufgaben an Eurojust erhebliche Bedenken. Die "



Drucksache 303/06

... Ferner soll den Kunden der Zugang zu einer außergerichtlichen Schlichtungs- und Beschwerdestelle ermöglicht werden. Weiterhin werden die Mitgliedstaaten verpflichtet Vorschriften zur Kundengeldsicherung und zu Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Vermittlers zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 53/1/06

... Die in Erwägung gezogene Streitbeilegung bzw. Mediation bei Kompetenzkonflikten durch eine europäische Stelle wäre wohl noch durch die in Artikel 31 Abs. 2 Buchstabe a EUV Eurojust zugewiesene Koordinierungsfunktion gedeckt, allerdings nur, soweit Eurojust damit beauftragt wird. Gegen die Einrichtung einer neuen Streitschlichtungsstelle bestehen indessen wegen der ausdrücklichen Zuweisung der Koordinierungsaufgaben an Eurojust erhebliche Bedenken. Die "



Drucksache 74/17 PDF-Dokument



Drucksache 93/18 PDF-Dokument



Drucksache 96/16 PDF-Dokument



Drucksache 169/20 PDF-Dokument



Drucksache 197/19 PDF-Dokument



Drucksache 314/17 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.