[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

62 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schlachthofs"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 33/20

... Im Fall der Schlachtung eines Einhufers in einem Schlachthof kann der Betreiber des Schlachthofs den Equidenpass abweichend von Satz 1 Nummer 1 nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i in Verbindung mit Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 vernichten und der Stelle, die den Equidenpass nach § 44a Absatz 1 Satz 1 oder 2 ausgestellt hat, eine Bescheinigung über die erfolgte Schlachtung des Einhufers und die Vernichtung des Equidenpasses unter Angabe des Datums der Schlachtung und des Datums der Vernichtung des Equidenpasses zusenden. Die Zusendung hat unverzüglich nach der Schlachtung zu erfolgen. Befindet sich die Stelle, die den Equidenpass nach § 44a Absatz 1 Satz 1 oder 2 ausgestellt hat, in einem anderen Mitgliedstaat und hat dieser Mitgliedstaat eine Kontaktstelle nach Artikel 36 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 eingerichtet, so kann

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 817/10

... Durch die eingefügte Nummer 4 wird die Erfassung der amtlichen Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung und amtlichen Untersuchung auf Trichinen bei für den eigenen häuslichen Verbrauch außerhalb eines zugelassenen Schlachthofs geschlachteten oder getöteten Huftieren sowie der auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse getroffenen Entscheidungen bezüglich des so gewonnenen Fleisches nach § 7a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung bestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1434: Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung


 
 
 


Drucksache 786/09

... Jeder Transport ist eine Belastung für die transportierten Tiere. Insbesondere der Verladevorgang stellt eine besondere Stresssituation dar. Transporte und Transportzeiten sind deshalb aus Tierschutzgründen auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Es besteht kein vernünftiger Grund, Schlachttiere länger als acht Stunden zu transportieren. Auch die Schlachthofstruktur in Deutschland erfordert keine Schlachttiertransporte über acht Stunden hinaus. Soweit zur Erzielung eines höheren Erlöses längere Transportzeiten für erforderlich gehalten werden, stellt sich die Frage nach dem vernünftigen Grund in besonderer Weise. Das Fleisch geschlachteter Tiere ist zum Verzehr bestimmt. Tiere müssen nicht in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers geschlachtet werden. Stattdessen kann Fleisch über weite Strecken transportiert werden.



Drucksache 625/08

... es bezieht sich auf den Inhalt der Anlage 2. Auf die Fortbildungsprüfung sind die Bestimmungen dieser Verordnung über die Durchführung der Sachkundeprüfung mit Ausnahme des § 13 anzuwenden. Abweichend von § 7 Abs. 1 kann die zuständige Landesbehörde auf den theoretischen Prüfungsteil verzichten. In diesem Fall kann die Fortbildungsprüfung im Zusammenhang mit einer Klassifizierungskontrolle im Schlachthof durchgeführt werden. Ein Verzicht auf den theoretischen Prüfungsteil ist höchstens bei jeder zweiten Prüfung zulässig. Die praktische Prüfung an Klassifizierungsgeräten für Schweineschlachtkörper darf bei jeder Prüfung im Zusammenhang mit einer Klassifizierungskontrolle durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Schlachtnummer

§ 2
Verwiegung, Schnittführung

§ 3
Protokoll

Abschnitt 2
Preismeldungen

§ 4
Preismeldepflicht

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Inhalt der Preismeldung

§ 7
Verfahren der Preismeldung

§ 8
Preisfeststellung

§ 9
Festlegung der Meldegebiete

§ 10
Muster

Abschnitt 3
Auskunftspflichten

§ 11
Auskunftspflichten

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)

§ 1
Antrag auf Zulassung als

§ 2
Antragsinhalt

§ 3
Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 5
Zulassung von Klassifizierern

§ 6
Zulassungsantrag

§ 7
Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer

§ 8
Prüfungskommission

§ 9
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

§ 10
Durchführung der Sachkundeprüfung

§ 11
Rücktritt, Nichtteilnahme

§ 12
Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis

§ 13
Wiederholung der Sachkundeprüfung

§ 14
Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung

§ 15
Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung

§ 16
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung

Abschnitt 1
: Theoretische Prüfung

Abschnitt 2
: Praktische Prüfung

Teil 1
Rinder- und Schafschlachtkörper

A. Klassifizierung

B. Verwiegung / Schnittführung

Teil 2
Schweineschlachtkörper

A. Klassifizierung

I. Klassifizierung mit Choirometern

1. Klassifizierung mit Sondengeräten

2. Klassifizierung mit Ultraschallgeräten

II. Klassifizierung mit einer AutoFOM-Anlage

III. Klassifizierung mit dem ZP-Verfahren

B. Verwiegung / Schnittführung

Anlage 2
(zu § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 1)

1. Praktischer Teil

2. Theoretischer Teil

Artikel 3
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - RindHKlV)

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 1 Abs. 1)

Artikel 4
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch

Artikel 6
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 7
Neubekanntmachung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

B. Besonderer Teil:

Artikel 1
(Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 1. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 11

Zu § 12

Artikel 2
(Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rinder, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 2. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu §§ 9

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Artikel 3
(Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – RindHKlV)):

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Artikel 4
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften):

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch)

Artikel 6
(Aufhebung von Verordnungen):

Artikel 7
(Neufassung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung):

Artikel 8
(Inkrafttreten):

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 589: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen


 
 
 


Drucksache 692/08

... (4) Der Tierschutz ist ein Gemeinschaftswert, der im Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere festgeschrieben wurde, das dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt ist7. Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist im Interesse der Allgemeinheit und wirkt sich auf die Einstellung der Verbraucher gegenüber landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus. Darüber hinaus trägt die Verbesserung des Schutzes von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung zu einer besseren Fleischqualität bei und hat indirekt einen positiven Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz im Schlachthof.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/08




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Vorschriften

Artikel 3
Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten

Artikel 4
Tötungsverfahren

Artikel 5
Betäubung

Artikel 6
Standardarbeitsanweisungen

Artikel 7
Fachkenntnisse und Sachkundenachweis

Artikel 8
Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 9
Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung

Artikel 10
Einfuhr aus Drittländern

Kapitel III
Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe

Artikel 11
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

Artikel 12
Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung

Artikel 13
Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung

Artikel 14
Tierschutzbeauftragte(r)

Kapitel IV
Bestandsräumung und Nottötung

Artikel 15
Bestandsräumung

Artikel 16
Nottötung

Kapitel V
Zuständige Behörde

Artikel 17
Referenzzentren

Artikel 18
Sachkundenachweis

Kapitel VI
Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse

Artikel 19
Nichteinhaltung

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Ausschussverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 25
Inkrafttreten

Anhang I
Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben

Kapitel I
– Verfahren

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Kapitel II
– Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren

1. Zerkleinerung

2. Genickbruch

3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung

Tabelle

4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung

4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.

4.2 Füchse

4.3 Chinchillas

5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad

Tabelle

6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %

7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel

8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren

Anhang II
Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen

1. Alle Arten von Stallungen

2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden

3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung

4. Elektrobetäubungsgeräte

5. Geräte zur Wasserbadbetäubung

6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas

7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas

Anhang III
Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen

1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren

2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden

3. Entblutung von Tieren

Anhang IV
Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.