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0150/07
0321/1/07
0063/07
0682/07
0901/07
0439/07B
0380/07
0135/07B
0478/07
0080/07B
0059/07
0527/07
0209/07
0080/07
0296/07
0681/1/07
0555/07
0306/07B
0275/07
0022/07
0681/07B
0312/07
0350/07
0021/07
0233/07
0656/06
0818/06
0660/06B
0584/06B
0658/06
0247/06
0938/06
0465/06
0626/06B
0012/06B
0794/06
0206/06
0054/06
0642/06
0031/06
0626/3/06
0936/06
0764/06
0477/06B
0094/06
0094/2/06
0053/06
0246/06
0884/06
0477/1/06
0626/06
0723/06
0868/06
0332/1/06
0678/06
0029/06
0417/06
0348/06
0505/06B
0250/06
0257/06B
0507/06
0427/06
0280/06
0261/06
0073/06
0081/06
0668/06
0018/06
0584/1/06
0253/1/06
0910/06
0791/06
0094/1/06
0532/06B
0257/06
0253/06
0623/06
0257/1/06
0174/06B
0884/06B
0018/06B
0755/7/06
0174/1/06
0182/06
0094/06B
0818/06B
0141/06
0660/06
0918/06
0745/06
0052/06
0211/06
0012/1/06
0088/05
0626/05
0249/05B
0745/05
0396/05
0790/05
0194/05
0396/1/05
0710/05
0554/05B
0397/05B
0184/05
0329/05B
0250/05
0248/05
0554/1/05
0286/1/05
0397/05
0091/05B
0616/05B
0706/1/05
0813/05
0706/05
0932/05
0945/05
0464/05
0003/05
0710/1/05
0329/05
0091/05
0193/1/05
0091/1/05
0286/05B
0249/05
0401/05
0941/05
0729/05
0746/05
0002/05
0706/05B
0748/05
0642/05
0245/05
0396/05B
0089/05
0249/1/05
0397/1/05
0218/05
0245/05B
0186/05
0054/05
0588/05
0354/05
0603/05
0015/05
0766/05
0132/1/05
0363/05
0139/05
0876/05
0710/3/05
0002/05B
0014/05
0460/05
0002/1/05
0817/05
0944/05
0726/05
0132/05B
0924/05
0336/05
0136/05
0137/05
0193/05B
0853/05
0082/05
0710/05B
0132/05
0221/05
0329/1/05
0616/2/05
0654/05
0399/05
0348/05
0095/05
0764/05
0496/05
0238/04B
0269/04
0955/1/04
0618/04
0269/3/04
0940/1/04
0807/04
0361/04
0540/04B
0610/04
0466/04
0903/04
0985/04
0438/04
0891/04
0708/04B
0892/04
0586/04
0408/04
0238/04
0450/04
0332/04B
0894/04
0571/04
0734/04
0128/04B
0939/04
0269/2/04
0891/1/04
0708/1/04
0891/04B
0105/04
0955/04
0940/04B
0955/04B
0940/04
0955/2/04
0682/04
0709/04
0613/04
0889/04
0915/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0835/03B
Drucksache 645/1/14

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) die zentrale Finanzierungsquelle für die Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ist. Es sieht in § 5 Absatz 5 RegG eine im Jahr 2014 anstehende Revision der Mittel vor. Die Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages erfolgt nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des

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Drucksache 645/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 611/14

... 1. Vorgaben auf europäischer Ebene für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien

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Drucksache 611/14




1. Vorgaben auf europäischer Ebene für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien

2. Europäische Förderung der Umrüstung im Rahmen der Connecting Europe Facility

3. Lärmgrenzwerte bei der Neufassung der TSI Fahrzeuge - Lärm

4. Vorlage eines Durchführungsrechtsaktes zu Modalitäten für lärmabhängige Trassenpreise

5. Trassenpreisdifferenzierungen der DB Netz AG

6. Gesetzliche Regelung für lärmabhängige Trassenpreise


 
 
 


Drucksache 491/1/14

... Es bedarf der Klarstellung, dass für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Raum ist, wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung wirksam vertreten worden ist. Hiervon geht auch die Begründung des Gesetzentwurfs aus. Der Wortlaut der Regelung lässt hingegen Interpretationsmöglichkeiten zu. Dies zeigt insbesondere der Umstand, dass der Referentenentwurf bei gleichlautendem Wortlaut in seiner Begründung noch ausdrücklich davon ausgegangen war, dass eine Wiedereinsetzung auch in Betracht komme, wenn gemäß § 329 Absatz 2 StPO-E in Anwesenheit des den Angeklagten vertretenden Verteidigers verhandelt worden ist. Die nach dem Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der Wiedereinsetzung sollte daher ausdrücklich auf die Fälle der Berufungsverwerfung beschränkt bleiben, in denen weder der Angeklagte noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen ist. In den Fällen, in denen ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen ist, ist zur Wahrung der Rechte des Angeklagten das Rechtsmittel der Revision ausreichend.



Drucksache 400/14

... c) mit Vorrichtungen versehen sind, die den Schaden durch einen möglichen Zusammenstoß mehrerer schienengebundener Arbeitsmittel soweit wie möglich verringern,

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Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 191/14 (Beschluss)

... -Energien-Gesetzes (EEG) eine Erhöhung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen von derzeit etwa 11 Prozent auf 20 Prozent vorgesehen ist. Es ist zu befürchten, dass diese Mehrkosten zum einen zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Zum anderen wird ein erheblicher Anteil der Mehrkosten die Haushalte der Länder belasten. Mit Blick auf die Finanzlage der Länder und die Verpflichtungen der Schuldenbremse kann dies zu Abbestellungen von Leistungen im SPNV führen. Damit besteht die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers Schiene reduziert wird. Eine Rückverlagerung der Personen- und Güterverkehre auf die Straße könnte die Folge sein. Diese negativen Auswirkungen auf die CO

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Drucksache 191/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 249/14

... (15) Die politischen Maßnahmen zur stärkeren Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor waren begrenzt, auch wenn in bestimmten Berufszweigen und Regionen einzelne Reformen auf den Weg gebracht wurden, z.B. im Hinblick auf Werbung und Zulassungsverfahren im Baugewerbe. Das Produktivitätswachstum, das im Dienstleistungssektor strukturell niedriger ausfallen dürfte als in der Industrie, ist in manchen Dienstleistungsbranchen, insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen, besonders gering. Nach wie vor bestehen Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen. Dazu gehören Anforderungen an die Rechtsform, in Bezug auf die Gesellschafter und an die berufliche Qualifikation. Die verschiedenen Regelungen für freiberufliche Dienstleistungen auf Länderebene weisen darauf hin, dass Spielraum dafür besteht, die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen. Der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlichten Aufträge gehört zu den niedrigsten in der EU. Der umfassende Übergang zu einem transparenten Markt für die elektronische Auftragsvergabe könnte den Wettbewerb steigern. Im Einzelhandelssektor wird der Markteintritt durch die Planungsvorschriften in bestimmten Bundesländern nach wie vor signifikant eingeschränkt. Die Fortschritte bei der Belebung des Wettbewerbs im Schienenverkehr waren begrenzt.

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Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 191/4/14

... -Energien-Gesetzes (EEG) eine Erhöhung der Umlagebeteiligung für Schienenbahnen von derzeit etwa 11 Prozent auf 20 Prozent vorgesehen ist. Es ist zu befürchten, dass diese Mehrkosten zum einen zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Zum anderen wird ein erheblicher Anteil der Mehrkosten die Haushalte der Länder belasten. Mit Blick auf die Finanzlage der Länder und die Verpflichtungen der Schuldenbremse kann dies zu Abbestellungen von Leistungen im SPNV führen. Damit besteht die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers Schiene reduziert wird. Eine Rückverlagerung der Personen- und Güterverkehre auf die Straße könnte die Folge sein. Diese negativen Auswirkungen auf die CO

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Drucksache 191/4/14




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 429/14

... In Nummer 33 berücksichtigt die derzeitige Formulierung nur die Fälle, in denen ein Bewerber nicht zur Prüfung erschienen ist, d.h. der Prüfungstermin also verstrichen ist. Die Prüfungsteilnahme kann auch vom Bewerber vor dem Termin, zu dem er bereits geladen ist, abgesagt werden und er ist für einen neuen Prüfungstermin zu laden. Der Verwaltungsaufwand für die Umplanung und eine erneute Ladung ist in beiden Fällen gleich groß. Die neue Formulierung deckt beide Fälle ab.



Drucksache 441/1/14

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Einführung von Abgasvorschriften für verschiedene Motorenklassen und Unterklassen. Dies ermöglicht Emissionsgrenzwerte, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden können. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich Abgasgrenzwerte für Binnenschiffe, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen wegen ihrer Bedeutung für die Luftqualität in Ballungsräumen grundsätzlich am Stand der Technik im Straßenverkehrsbereich orientieren müssen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Möglichkeiten dafür im Verordnungsvorschlag nicht ausgeschöpft werden. So wird für die großen NRE-Dieselmotoren (> 560 kWh) mit hohen Emissionsmasseströmen ein deutlich weniger anspruchsvoller Partikelmasse- und Stickoxidgrenzwert vorgeschlagen als für kleinere Motoren dieser Klasse. Für Binnenschiffe und Lokomotiven sind schwächere Abgasgrenzwerte vorgesehen als für vergleichbar große Motoren in anderen Maschinen und Geräten. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen für dementsprechend angepasste Grenzwerte einzusetzen.



Drucksache 608/14

... Schienenpersonenverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/14




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erstellung der harmonisierten Indizes

Artikel 4
Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes

Artikel 5
Datenanforderungen

Artikel 6
Periodizität

Artikel 7
Fristen, Austauschnormen und Revisionen

Artikel 8
Pilotstudien

Artikel 9
Qualitätssicherung

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang 1
Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95

Anhang
Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)


 
 
 


Drucksache 543/14

... Mit diesen Maßnahmen werden zudem für weitere Straßen und Fahrzeuge die Infrastruktur- und Luftverschmutzungskosten angelastet, was Straßentransporte verteuert; dies kann bewirken, dass sich der Anteil des Schienenverkehrs und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1

§ 13a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes

Anlage 1a
(zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 441/14 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt die Einführung von Abgasvorschriften für verschiedene Motorenklassen und Unterklassen. Dies ermöglicht Emissionsgrenzwerte, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden können. Er ist der Auffassung, dass sich Abgasgrenzwerte für Binnenschiffe, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen wegen ihrer Bedeutung für die Luftqualität in Ballungsräumen grundsätzlich am Stand der Technik im Straßenverkehrsbereich orientieren müssen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Möglichkeiten dafür im Verordnungsvorschlag nicht ausgeschöpft werden. So wird für die großen NREDieselmotoren (> 560 kWh) mit hohen Emissionsmasseströmen ein deutlich weniger anspruchsvoller Partikelmasse- und Stickoxidgrenzwert vorgeschlagen als für kleinere Motoren dieser Klasse. Für Binnenschiffe und Lokomotiven sind schwächere Abgasgrenzwerte vorgesehen als für vergleichbar große Motoren in anderen Maschinen und Geräten. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich in den weiteren Verhandlungen für dementsprechend angepasste Grenzwerte einzusetzen.



Drucksache 389/1/13

... Ziel der Verkehrspolitik bleibt die Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen. Voraussetzungen dafür sind insbesondere



Drucksache 125/13

... Die Verordnung wurde vor der Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts zu einer Zeit erlassen, in der sich der Eisenbahnverkehr hauptsächlich innerhalb nationaler Grenzen und mit integrierten Unternehmen entwickelte, die sowohl Schienenverkehrsdienste erbrachten als auch Schieneninfrastrukturen betrieben. Im Kontext dieses Monopolmarkts hatte die Verordnung damals das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Eisenbahnunternehmen und Unternehmen anderer Verkehrsarten zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Konsultation

2.2 Auswirkungen der Aufhebung

Kategorie I

Kategorie III

Kategorie IV

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 207/13

... 4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, auch durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe. "13

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 470/13

... Qualität, Abdeckung und Erschwinglichkeit der in den Netzindustrien angebotenen Dienste sind für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Mehrere Empfehlungen betreffen den Ausbau der Breitbandnetze, eine bessere Funktionsweise des Energiemarktes und Verbesserungen im Verkehrssektor (Eisenbahn, Flughäfen, Häfen, Straßenverkehr). Ausbau und Modernisierung wichtiger Infrastrukturen sollten im Einklang mit den Prioritäten der EU weiterhin einen Tätigkeitsschwerpunkt darstellen. In Dänemark, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist der Eisenbahnmarkt am offensten, und in all diesen Ländern hat der Marktanteil des Schienenverkehrs zugenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 325/13 (Beschluss)

... e) Verkehrswege sind Straßen, Schienen- und Schifffahrtswege, die uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind, ausgenommen solche mit geringer Verkehrsdichte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV

4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV

6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV

7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV

8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV

9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV


 
 
 


Drucksache 286/13 (Beschluss)

... 5. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche außerhalb von Großraum- oder Schwertransporten oder Arbeitsmaschinen, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Maße und Gewichte beim Transport teilbarer Ladung überschreiten, sind prädestiniert für Mittel- und Langstreckenverkehre, die auch nach Ansicht der EU vornehmlich im Schienenverkehr und Kombinierten Verkehr ausgeführt werden sollten. Die geplante Erlaubnis begünstigt Straßentransporte einseitig und ermöglicht Wettbewerbsverzerrungen im Transportwesen des gemeinsamen EU-Markts (nationale Binnenverkehre, grenzüberschreitende EU-Verkehre, Kabotageverkehre, Verkehre mit Drittstaaten). Die vorgesehene Erlaubnis würde den Straßenverkehr begünstigen und die Verlagerungspotenziale schmälern. Dies steht der Zielsetzung des Weißbuches "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" von 2011 entgegen. Eine Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung belegt, dass es zu einer Verlagerung von bis zu 35 Prozent im Einzelwagenverkehr und 13 Prozent im Kombinierten Verkehr kommen kann.



Drucksache 390/13 (Beschluss)

Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz



Drucksache 390/13

Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz



Drucksache 286/1/13

... 7. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche außerhalb von Großraum- oder Schwertransporten oder Arbeitsmaschinen, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Maße und Gewichte beim Transport teilbarer Ladung überschreiten, sind prädestiniert für Mittel- und Langstreckenverkehre, die auch nach Ansicht der EU vornehmlich im Schienenverkehr und Kombinierten Verkehr ausgeführt werden sollten. Die geplante Erlaubnis begünstigt Straßentransporte einseitig und ermöglicht Wettbewerbsverzerrungen im Transportwesen des gemeinsamen EU-Markts (nationale Binnenverkehre, grenzüberschreitende EU-Verkehre, Kabotageverkehre, Verkehre mit Drittstaaten). Die vorgesehene Erlaubnis würde den Straßenverkehr begünstigen und die Verlagerungspotenziale schmälern. Dies steht der Zielsetzung des Weißbuches "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem" von 2011 entgegen. Eine Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung belegt, dass es zu einer Verlagerung von bis zu 35 Prozent im Einzelwagenverkehr und 13 Prozent im Kombinierten Verkehr kommen kann.



Drucksache 312/13

... . Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG gelten lediglich die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen bis 31. Dezember 2019 fort. Entsprechend führt der Bund das GVFGBundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mitteln ist der überwiegende Teil bereits gebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

§ 1

§ 2

§ 3

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 692/13

... Angesichts der raschen Veränderungen auf dem Markt für neue psychoaktive Substanzen, aufgrund deren sich manche nationale Behörden bereits zum Eingreifen gezwungen sahen, bedarf es dringend eines rascheren, wirksameren und angemesseneren Vorgehens auf EU-Ebene. Die Zahl der von den Mitgliedstaaten an die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gemeldeten neuen psychoaktiven Substanzen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Zwischen 1997 und 2012 wurden etwa 290 neue Substanzen gemeldet. Dabei verdreifachte sich die Zahl der gemeldeten neuen Substanzen im Zeitraum 2009 bis 2012 (von 24 auf 73). Etwa 80 % aller Substanzen wurden von mehr als einem Mitgliedstaat gemeldet. Es ist denkbar, dass sich die Gesamtzahl aller möglicherweise noch auftauchenden Substanzen auf mehrere Tausend beläuft, denn zahlreiche Varianten bekannter oder neuer, noch ungenutzter Substanzen lassen sich unter vergleichsweise geringem Kostenaufwand herstellen. Dieses Thema ist in den Jahresberichten 20126 und 20137 der EBDD sowie in dem gemeinsam von der EBDD und Europol erstellten, im Januar 2013 erschienenen Bericht über die Drogenmärkte in der EU8 näher beleuchtet worden.



Drucksache 389/13 (Beschluss)

... Ziel der Verkehrspolitik bleibt die Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen. Voraussetzungen dafür sind insbesondere



Drucksache 182/13

... § 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 125/13 (Beschluss)

... /EU vor, dass z.B. örtliche und regionale Schienennetze vom Anwendungsbereich ausgenommen werden können. Das gilt dann auch für entsprechende Infrastrukturen der EdB und der NE. Nach Auffassung des Bundesrates soll von den Ausnahmemöglichkeiten weitgehend Gebrauch gemacht werden, um die örtliche und regionale Infrastruktur der NE im eigenen Verwaltungsbereich zu halten, diese der kostenträchtigen Bürokratie und unverhältnismäßigen technischen Anforderungen aus EU-Vorschriften zu entziehen und nicht in die Pflicht zu geraten, analog der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB Netz AG für einen finanziellen Ausgleich der Infrastrukturbetreiber sorgen zu müssen, wie dies Artikel 8 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/13 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 17/13

... Zwischen 2004 und 2010 stieg der Außenhandel der EU trotz der Finanzkrise wertmäßig um beinahe 50%9. Die EU liegt im Zentrum der globalen Handels- und Lieferkettenlogistik. Sie ist der wichtigste Handelspartner für die Vereinigten Staaten, China und Russland. Mehr als 90 % des Welthandels (8,4 Mrd. Tonnen Waren) wird jährlich auf dem Seeweg über mehr als 25 800 globale Handelsstrecken abgewickelt. Über 20 % dieser Waren wird in Europa entladen. Es gibt weltweit 25 400 Luftverkehrsknotenpunkte für Fracht und Passagiere, von denen ein beachtlicher Anteil mit mehr als 250 internationalen Flughäfen in der EU verbunden ist. Die zahlreichen Parteien, die an der Verwaltung dieser Handelswege beteiligt sind, tragen zur Komplexität der Logistikkette bei. Die östliche Landgrenze ist 9 890 km lang und zählt 133 Eingangsstellen für Straßen- und Schienenfahrzeuge. An der gesamten EU-Außengrenze liegen mehr als 1000 Eingangszollstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/13




1. Einleitung

2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette

2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit

2.2. Der EU-Zollrisikorahmen

2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren

2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes

2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten

2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte

2.4.3. Operative Methodik

- Kapazitätsbedingte Unterschiede

- Unterschiedliche Arbeitsbelastung

- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch

3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet

3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette

3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden

3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz

4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven

4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten

4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem

4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden

4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten

4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO

4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel

4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten

4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten

4.3.2. EU-Ebene

4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen

4.5. Internationale Zusammenarbeit

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 325/13

... e) Verkehrswege sind Straßen, Schienen- und Schifffahrtswege, die uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind, ausgenommen solche mit geringer Verkehrsdichte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 305/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, dass auf europäischer Ebene verbindliche und wirksame Vorgaben für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien - wie etwa Verbundstoffbremssohlen für Güterwagen - erlassen werden. Er erinnert diesbezüglich an seine Entschließung vom 15. April 2011 (BR-Drucksache 151/11(B)) und bittet die Bundesregierung, sich die nachfolgenden Forderungen zu eigen zu machen und gegenüber der Kommission nachdrücklich zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem Fahrzeuge - Lärm des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems - TSI Noise (Beschluss 2011/229 vom 4. April 2011) und zur Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems


 
 
 


Drucksache 312/13 (Beschluss)

... . Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG gelten lediglich die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen bis 31. Dezember 2019 fort. Entsprechend führt der Bund das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau von Verkehrswegen kommunaler ÖPNV-Vorhaben (Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart), nicht bundeseigener Eisenbahnen und Infrastrukturprojekten für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) in Verdichtungsräumen mit zuwendungsfähigen Kosten von über 50 Millionen Euro mit einem seit 1997 unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Millionen Euro fort. Von den in den Jahren 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden Mitteln ist der überwiegende Teil bereits gebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

Artikel 1
Gesetz zur Fortführung des GVFG-Bundesprogramms

§ 1

§ 2

§ 3

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 808/13 (Beschluss)

... 2. Eine bessere Abstimmung durch Konzentration der Anstrengungen für Forschung und Entwicklung/Innovation im Schienenverkehrssektor und eine schnellere Markteinführung innovativer Lösungen können wesentlich zu der Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern und gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten beitragen.



Drucksache 265/13 (Beschluss)

... "Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden und in einer Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von sechs Monaten seit der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient."



Drucksache 11/1/13

... "(11) Für Verwaltungsverfahren zum Bau oder bei wesentlicher Änderung von Schienenwegen sind § 43 Absatz 1 Satz 2 und die Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, in den bis dahin geltenden Fassungen weiter anzuwenden, sofern die Pläne vor dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] ausgelegt worden sind. Wird auf eine Auslegung verzichtet, gilt Satz 1 entsprechend, sofern den Betroffenen Gelegenheit gegeben wurde, den Plan einzusehen." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/1/13




1. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2, § 67 Absatz 11 - neu - BImSchG , Artikel 2 § 3 Satz 2, Anlage 2 der 16. BImSchV

'Artikel 1

'Artikel 2 Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

2. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 BImSchG , Artikel 2 Inkrafttreten

'Artikel 1

3. Zu Artikel 1a - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 1a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

4. Zu Artikel 1b - neu - § 5a Absatz 2a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

5. Zu Artikel 1b - neu - § 14h - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14h
Lärmmonitoring

6. Zu Artikel 1b - neu - § 14i - neu -, § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1e - neu -, § 28 Absatz 1 Nummer 5 - neu -, 5a - neu - AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 14i
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

7. Zu Artikel 1b - neu - § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

'Artikel 1b Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


 
 
 


Drucksache 109/13 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 SGFFG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 SGFFG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 3 SGFFG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 SGFFG


 
 
 


Drucksache 62/13 (Beschluss)

... hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsd ienste - COM(2013) 28 final



Drucksache 230/13

... Die Angabe des Energiegehaltes von Mischfutter für Milchkühe sollte aus fachlichen Gründen weiterhin in Megajoule (MJ) Nettoenergie-Laktation pro Kilogramm erfolgen. Daher ist für diese Mischfutter eine Umrechnung des ME-Gehaltes in den NEL-Gehalt notwendig. Diese Umrechnung sollte nach den Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung der Milchkühe und Aufzuchtrinder 2001 des Ausschusses für Bedarfsnormen der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie (erschienen im DLG-Verlag) erfolgen.



Drucksache 109/1/13

Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/1/13




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 SGFFG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 SGFFG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 SGFFG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 3 SGFFG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 SGFFG


 
 
 


Drucksache 305/13

... 1. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, dass auf europäischer Ebene verbindliche und wirksame Vorgaben für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien - wie etwa Verbundstoffbremssohlen für Güterwagen - erlassen werden. Er erinnert diesbezüglich an seinen Beschluss vom 15.04.2011 (BR-Drs. 151/11(B)) und bittet die Bundesregierung, sich die nachfolgenden Forderungen zu eigen zu machen und gegenüber der EU-Kommission nachdrücklich zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/13




Entschließung

Begründung

Zu Punkt 2 und 3:

Zu Punkt 4 und 5:

Zu Punkt 6:


 
 
 


Drucksache 92/13

... Nach dem derzeit geltenden Rechtsrahmen sind nur Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen zu ergreifen und gravierende NIS-Vorfälle zu melden. Aber auch viele andere Sektoren hängen wesentlich von den IKT als Tätigkeitsgrundlage ab und sollten sich daher ebenfalls mit Fragen der NIS befassen. Bestimmte Infrastrukturbetreiber und Diensteanbieter sind wegen ihrer hohen Abhängigkeit von korrekt funktionierenden Netzen und Informationssystemen besonders anfällig. Diese Sektoren spielen eine wesentliche Rolle bei der Erbringung wichtiger Unterstützungsdienste für unsere Wirtschaft und Gesellschaft, und die Sicherheit ihrer Systeme ist von besonderer Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarkts. Dazu gehören Banken und Börsen, die Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung, der Verkehr (Luft-, Schienen- und Seeverkehr), das Gesundheitswesen, Internetdienste und öffentliche Verwaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/13




Vorschlag

Begründung

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Mindestharmonisierung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT

Artikel 4
Grundsatz

Artikel 5
Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan

Artikel 6
Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde

Artikel 7
IT-Notfallteam

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 8
Kooperationsnetz

Artikel 9
Sicheres System für den Informationsaustausch

Artikel 10
Frühwarnungen

Artikel 11
Koordinierte Reaktion

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel IV
Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer

Artikel 14
Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Artikel 15
Umsetzung und Durchsetzung

Artikel 16
Normung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Ausschussverfahren

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]

Anhang I
IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben

Anhang II
Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 305/1/13

... "Unabhängig hiervon bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch innerhalb der EU ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt wird. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gebeten darauf hinzuwirken, dass ein europaweites Trassenpreissystem so gestaltet wird, dass es dauerhafte Anreize für die Entwicklung und die Beschaffung lärmarmer Schienenfahrzeuge setzt. Außerdem sollen die günstigeren Trassenpreise für alle leisen Wagen - neue und umgerüstete - gelten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/13




1. Zu Nummer 2 Satz 5

2. Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 62/13

... hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2

3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 808/1/13

... 2. Eine bessere Abstimmung durch Konzentration der Anstrengungen für Forschung und Entwicklung/Innovation im Schienenverkehrssektor und eine schnellere Markteinführung innovativer Lösungen können wesentlich zu der Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern und gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten beitragen.



Drucksache 389/13

... "(10) Für Schienenwege, die nicht mit anderen Schienenwegen vernetzt sind, kann die Bundesnetzagentur auf Antrag Befreiungen von den Pflichten nach den §§ 4 bis 8 und 10 genehmigen, wenn eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht zu erwarten ist. Die Befreiung erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Zugang beantragt wird. Der Antrag auf Zugang ist der Bundesnetzagentur vom Betreiber der Schienenwege mitzuteilen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/13




§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften


 
 
 


Drucksache 63/1/13

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final



Drucksache 612/13

... Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Besei tigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen



Drucksache 311/13

... "Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 dB (A) ist ab dem 1. Januar 2015 und für Schienenbahnen, die ausschließlich der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I. S. 2648) unterliegen, ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzuwenden, soweit zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt eines Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet ist und die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Von der Anwendung des in Satz 2 genannten Abschlags kann bereits vor dem 1. Januar 2015 abgesehen werden, wenn die damit verbundenen Mehrkosten vom Vorhabenträger oder dem Bund getragen werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/13




Anlage
Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 1


 
 
 


Drucksache 11/13

... "Der in den Rechtsverordnungen auf Grund des Satzes 1 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag von 5 Dezibel(A) ist für die in der Anlage (Bedarfsplan für die Bundesschienenwege) zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1974), das zuletzt durch Artikel 309 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.



Drucksache 265/1/13

... "Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden und in einer Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von sechs Monaten seit der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient."



Drucksache 471/13

... (16) Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert und im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung gibt es nach wie vor Beschränkungen. Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen. Im Baugewerbe bestehen außerdem Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Kommunikation und der Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen. Die verschiedenen Regelungen auf Länderebene weisen ebenfalls darauf hin, dass Spielraum für weitere Anstrengungen besteht, um die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen und auf diese Weise den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Der Grad des wirksamen Wettbewerbs im Schienenverkehrssektor hat sich nicht verändert. Was die öffentliche Auftragsvergabe anbelangt, ist der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften veröffentlichten Aufträge sehr gering. Das Rechtsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 68/13

... Großwerkzeuge sind im Wesentlichen Maschinen, die entweder allein oder in einer Anordnung stehend, u.a. der Herstellung oder Bearbeitung von Materialien und Produkten dienen. Wesentliches Merkmal dabei ist, dass das Großwerkzeug ausschließlich in einer industriellen Produktionsstätte oder einer Forschungs- und Entwicklungsanlage eingesetzt wird. Großwerkzeuge gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. Großwerkzeuge mit einer teilweisen Beweglichkeit z.B. auf Schienen gelten ebenfalls als ortsfest im Sinne dieser Verordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.