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"Schaustellung"
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Eine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie Kunsturhebergesetz (KUG) erfasst nicht bereits den Vorgang des Fertigens der Aufnahmen, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Aber selbst für diese Fälle dürfte das Erfordernis einer Identifizierbarkeit der betroffenen Personen einem strafrechtlichen Schutz in den hier relevanten Konstellationen vielfach entgegenstehen. Im Einzelnen:
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Eine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz, KUG) erfasst nicht bereits den Vorgang des Fertigens der Aufnahmen, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Aber selbst für diese Fälle dürfte das Erfordernis einer Identifizierbarkeit der betroffenen Personen einem strafrechtlichen Schutz in den hier relevanten Konstellationen vielfach entgegenstehen. Im Einzelnen:
Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Die Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen, welche zivilrechtlich abgewehrt werden kann (§§ 1004 BGB iVm. § 823 BGB). Eine Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen ist gemäß § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig.
Drucksache 4/1/13
... Außerdem besteht ein nicht auflösbarer Wertungswiderspruch zu § 3 Nummer 6 TierSchG: Dort ist die Schaustellung von Tieren schon dann verboten, wenn sie für die Tiere mit (nicht notwendig erheblichen) Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist; dagegen sollen jetzt Schaustellungen in Zirkussen nur noch verboten werden können, wenn sie für die Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken
b Kontrollen von Versuchstierhaltungen
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4
12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG
§ 11b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2
Drucksache 300/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... "(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zurschaustellen von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten, soweit die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nicht gemäß § 2 Nummer 1 und 2 gehalten oder zu den wechselnden Orten nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier befördert werden können. Die Verordnung kann für Tiere, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung gehalten werden, Übergangsfristen für ein Haltungsverbot regeln, soweit die Tiere nicht unter Schmerzen, Leiden und Schäden gehalten werden."
Drucksache 300/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... "(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zurschaustellen von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten, soweit die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden Orten nicht gemäß § 2 Nummer 1 und 2 gehalten oder zu den wechselnden Orten nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier befördert werden können. Die Verordnung kann für Tiere, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung gehalten werden, Übergangsfristen für ein Haltungsverbot regeln, soweit die Tiere nicht unter Schmerzen, Leiden und Schäden gehalten werden."
Drucksache 259/10 (Beschluss)
... " neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint, darf nach § 23 Absatz 2 KunstUrhG eine Verbreitung und Schaustellung gleichwohl nicht erfolgen, wenn hierdurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird. Auch die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Einrichtungen zur Videoüberwachung ist nach § 6b
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 259/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es - Antrag der Länder Hamburg und Saarland -
... " neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheint, darf nach § 23 Absatz 2 KunstUrhG eine Verbreitung und Schaustellung gleichwohl nicht erfolgen, wenn hierdurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird. Auch die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Einrichtungen zur Videoüberwachung ist nach § 6b
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:
2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
3. § 43 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
4. Der Wirtschaftsausschuss
2 C.
Drucksache 180/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... " die Live-Zurschaustellung, auch unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie,
Drucksache 297/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009) 135 endg.; Ratsdok. 8150/09
... " die Zurschaustellung vor einem Live-Publikum
Drucksache 278/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... (1) Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten
Drucksache 724/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung – ZirkRegV)
... es das Zurschaustellen der Tiere oder das für diese Zwecke Zurverfügungstellen eingestellt hat, zu löschen. Erlangt die zuständige Behörde hiervon erst nach Ablauf eines Jahres Kenntnis, sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Drucksache 724/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
... Zurschaustellung
Drucksache 289/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... "(5a) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Erheben und Verwenden personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren zum Zweck der Überwachung der Zurschaustellung von Tieren oder des für solche Zwecke zur Verfügung Stellens durch die zuständigen Behörden zu regeln, soweit die Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt wird. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und verwendet werden, soweit sie für die Erreichung des in Satz 1 genannten Zwecks erforderlich sind, insbesondere
Drucksache 724/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
... Zurschaustellung
Drucksache 651/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren
... , Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte) (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG - neu -);
Anlage Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren
A. Einführung
B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen
I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung
II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes
III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG
IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder
V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung
C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-
II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen
III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -
D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)
E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... gg) In Nummer 11 werden vor dem abschließenden Semikolon die Wörter „ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte“ eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
Drucksache 357/05
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
... "Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton - und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen,, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
Anlage Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
Artikel 7b Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 7c Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 7d Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Artikel 10b Änderung der Weinverordnung
Artikel 10c Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
Drucksache 733/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte -Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung
... Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit verboten ist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung
Artikel 1 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
2. § 14 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
3. § 14 Abs. 7 Satz 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
Artikel 2 Änderung der Druckluftverordnung
Artikel 3 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Artikel 5 Änderung der Röntgenverordnung
1. § 20 wird wie folgt geändert:
2. § 22 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
3. § 31a Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
4. § 31b Satz 2 wird wie folgt gefasst:
5. In § 33 Abs. 6 werden die Worte
6. § 35 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
7. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
8. § 45 Abs. 11 wird wie folgt gefasst:
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
3. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
a Zu Ziffer 1
b Zu Ziffer 2
c Zu Ziffer 3
2. Zu Artikel 2 Änderung der Druckluftverordnung
a Zu Ziffer 1
b Zu Ziffern 2 und 4
c Zu Ziffer 3
3. Zu Artikel 3 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
4. Zu Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
5. Zu Artikel 5 Änderung der Röntgenverordnung
a Zu Ziffer 1
b Zu Ziffer 2
c Zu Ziffer 3 und 4
d Zu Ziffer 5
e Zu Ziffer 6
f Zu Ziffer 7
g Zu Ziffer 8
6. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 85/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
Drucksache 253/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009
Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 390/10
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den ermäßigten Umsatzsteuersatz - Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung -
Drucksache 648/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
Drucksache 724/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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