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"Schattenbankaspekten"


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Drucksache 144/12

... Im Bereich Versicherungsrecht werden mit der Richtlinie Solvabilität II auch eine Reihe von Schattenbankaspekten behandelt, denn sie schafft eine umfassende, auf einen risikoorientierten, wirtschaftlichen Ansatz gestützte Regelung, die durch hohe Anforderungen an das Risikomanagement, die u.a. für Anlagen das Vorsichtsprinzip vorschreiben, flankiert wird. Insbesondere decken ihre Eigenkapitalanforderungen ausdrücklich auch Kreditrisiken ab, sieht sie einen Gesamtbilanzansatz vor, bei dem alle Unternehmen und Forderungen der Gruppenaufsicht unterworfen werden, und ist in Bezug auf Kreditrisiken ebenso streng wie die CRD IV. Solvabilität II schreibt ferner vor, dass die Mitgliedstaaten die Errichtung einer Versicherungszweckgesellschaft genehmigen müssen. Die detaillierten Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie, über die derzeit beraten wird, werden in Bezug auf Versicherungszweckgesellschaften Zulassungspflichten sowie laufende Anforderungen an Solvenz, Governance und Berichtswesen enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.