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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schallschutzprogrammen"


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Drucksache 521/1/09

... Der Rückgriff auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik führt zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden Ergebnis. Der Stand der Schallschutztechnik ist insbesondere durch zahlreiche Erfahrungen der Flughäfen mit den im Rahmen der Planfeststellungs- und Gerichtsverfahren durchgeführten Schallschutzprogrammen präzise ermittelt und dokumentiert. Messungen führen hier zu unnötigen Kosten ohne entsprechenden Mehrwert für die betroffenen Bürger. Durch Rückgriff auf die Erkenntnisse der Schallschutztechnik können die für den nachträglichen Schallschutz von bestehenden Gebäuden nach § 5 der Verordnung zur Verfügung stehenden Mittel den Schallschutzmaßnahmen selbst zu Gute kommen und müssen nicht für Messungen verausgabt werden. Exakte Messungen wären in Bezug auf einzelne, bereits in Gebäude eingebaute Bauteile und außerhalb von Messlaboren nicht durchführbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/09




1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 2 Absatz 2* Nummer 1

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2

7. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2

10. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1

12. Zu § 5 Absatz 3

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu § 5

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2 - neu -*

15. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 521/09 (Beschluss)

... Der Rückgriff auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik führt zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden Ergebnis. Der Stand der Schallschutztechnik ist insbesondere durch zahlreiche Erfahrungen der Flughäfen mit den im Rahmen der Planfeststellungs- und Gerichtsverfahren durchgeführten Schallschutzprogrammen präzise ermittelt und dokumentiert. Messungen führen hier zu unnötigen Kosten ohne entsprechenden Mehrwert für die betroffenen Bürger. Durch Rückgriff auf die Erkenntnisse der Schallschutztechnik können die für den nachträglichen Schallschutz von bestehenden Gebäuden nach § 5 der Verordnung zur Verfügung stehenden Mittel den Schallschutzmaßnahmen selbst zu Gute kommen und müssen nicht für Messungen verausgabt werden. Exakte Messungen wären in Bezug auf einzelne, bereits in Gebäude eingebaute Bauteile und außerhalb von Messlaboren nicht durchführbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)

1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu § 2 Nummer 1*

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

5. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -In § 3 Absatz 6 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

6. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu § 5 Absatz 3

8. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 521/09

... (3) Bei baulichen Anlagen nach § 1 Satz 2, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung] schon bei ihrer Errichtung den Schallschutzanforderungen genügen mussten oder für die vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung] bereits im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme oder in sonstiger Weise Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet worden sind, werden Aufwendungen für weitere bauliche Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Absatzes 2 erstattet wenn die Bauschalldämm-Maße der früheren Schallschutzmaßnahmen um mehr als 8 Dezibel unter den Bauschalldämm-Maßen für die Errichtung baulicher Anlagen nach § 3 liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Grundsatz

§ 3
Schallschutzanforderungen

§ 4
Einhaltung der Anforderungen

§ 5
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen

§ 6
Zugänglichkeit der Normblätter

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 719: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung 2. FlugLSV)


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.