[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schallschutzprogramme"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 521/1/09

... Der Rückgriff auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik führt zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden Ergebnis. Der Stand der Schallschutztechnik ist insbesondere durch zahlreiche Erfahrungen der Flughäfen mit den im Rahmen der Planfeststellungs- und Gerichtsverfahren durchgeführten Schallschutzprogrammen präzise ermittelt und dokumentiert. Messungen führen hier zu unnötigen Kosten ohne entsprechenden Mehrwert für die betroffenen Bürger. Durch Rückgriff auf die Erkenntnisse der Schallschutztechnik können die für den nachträglichen Schallschutz von bestehenden Gebäuden nach § 5 der Verordnung zur Verfügung stehenden Mittel den Schallschutzmaßnahmen selbst zu Gute kommen und müssen nicht für Messungen verausgabt werden. Exakte Messungen wären in Bezug auf einzelne, bereits in Gebäude eingebaute Bauteile und außerhalb von Messlaboren nicht durchführbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/09




1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 2 Absatz 2* Nummer 1

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2

7. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2

10. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1

12. Zu § 5 Absatz 3

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu § 5

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2 - neu -*

15. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 521/09 (Beschluss)

... Der Rückgriff auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik führt zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden Ergebnis. Der Stand der Schallschutztechnik ist insbesondere durch zahlreiche Erfahrungen der Flughäfen mit den im Rahmen der Planfeststellungs- und Gerichtsverfahren durchgeführten Schallschutzprogrammen präzise ermittelt und dokumentiert. Messungen führen hier zu unnötigen Kosten ohne entsprechenden Mehrwert für die betroffenen Bürger. Durch Rückgriff auf die Erkenntnisse der Schallschutztechnik können die für den nachträglichen Schallschutz von bestehenden Gebäuden nach § 5 der Verordnung zur Verfügung stehenden Mittel den Schallschutzmaßnahmen selbst zu Gute kommen und müssen nicht für Messungen verausgabt werden. Exakte Messungen wären in Bezug auf einzelne, bereits in Gebäude eingebaute Bauteile und außerhalb von Messlaboren nicht durchführbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)

1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu § 2 Nummer 1*

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

5. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -In § 3 Absatz 6 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

6. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu § 5 Absatz 3

8. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 521/09

... (3) Bei baulichen Anlagen nach § 1 Satz 2, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung] schon bei ihrer Errichtung den Schallschutzanforderungen genügen mussten oder für die vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung] bereits im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme oder in sonstiger Weise Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet worden sind, werden Aufwendungen für weitere bauliche Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe des Absatzes 2 erstattet wenn die Bauschalldämm-Maße der früheren Schallschutzmaßnahmen um mehr als 8 Dezibel unter den Bauschalldämm-Maßen für die Errichtung baulicher Anlagen nach § 3 liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Grundsatz

§ 3
Schallschutzanforderungen

§ 4
Einhaltung der Anforderungen

§ 5
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen

§ 6
Zugänglichkeit der Normblätter

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 719: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung 2. FlugLSV)


 
 
 


Drucksache 19/05

... 1.4 Beschreibung der bisherigen Maßnahmen zur Verminderung des Fluglärms: z.B. Angaben über den Landesentwicklungsplan und Raumordnung, Lärmschutzbereiche und Schallschutzprogramme, Betriebsverfahren wie PANOPS, Betriebsbeschränkungen z.B. durch Festlegung von Lärmhöchstwerten, Einschränkung / Verbot nächtlicher Starts und Landungen, Lärmgebühren, Bevorzugungen bestimmter Start- und Landebahnen, Bevorzugung / Einhaltung bestimmter Strecken aus Lärmschutzgründen, Lärmüberwachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 401/05

... (3) Ist ein Lärmschutzbereich auf Grund des § 4 Abs. 3, 4 oder 5 neu festgesetzt worden, werden Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nicht erstattet, wenn gemäß § 6 bauliche Anlagen sowie Wohnungen schon bei der Errichtung in der bis zur Neufestsetzung geltenden Tag-Schutzzone 2 den Schallschutzanforderungen genügen mussten und die danach erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sich im Rahmen der nach § 7 erlassenen Rechtsverordnung halten. Ferner ist eine Erstattung ausgeschlossen, wenn der nach § 12 Zahlungspflichtige bereits im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme oder in sonstigen Fällen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet hat, die sich im Rahmen der nach § 7 erlassenen Rechtsverordnung halten. Einer Erstattung steht nicht entgegen, dass ein Grundstückseigentümer oder ein sonstiger nach Absatz 7 Anspruchsberechtigter bauliche Schallschutzmaßnahmen vor dem Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs auf Erstattung der Aufwendungen durchgeführt hat, soweit die Durchführung nach der Festsetzung des der Anspruchsentstehung zugrunde liegenden Lärmschutzbereichs erfolgt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.