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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schalentieren"


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Drucksache 224/18

... Kunststoffe sind weithin verfügbar, langlebig und haben häufig toxische und andere schädliche Auswirkungen. Aufgrund der Langlebigkeit werden die Auswirkungen des Plastikmülls immer gravierender, denn die Menge dieser Abfälle in den Ozeanen nimmt jährlich zu. Kunststoffrückstände sind mittlerweile in vielen Meerestieren zu finden - in Meeresschildkröten, Robben, Walen, Vögeln und verschiedenen Arten von Fischen und Schalentieren - und gelangen so in die Nahrungskette. Neben der Schädigung der Umwelt und möglicherweise der menschlichen Gesundheit hat Plastikmüll im Meer auch nachteilige Folgen für Wirtschaftstätigkeiten wie Tourismus, Fischerei oder Schifffahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 190/12

... 9 Der Ausdruck "Müll" umfasst alle Arten von Lebensmittelabfällen, Haushaltsabfällen und Betriebsabfällen, sämtliche Kunststoffe, Ladungsrückstände, Asche aus Verbrennungsanlagen, Speiseöl, Fanggerät und Tierkörper, soweit diese Stoffe und Gegenstände beim üblichen Betrieb des Schiffes anfallen und ständig oder in regelmäßigen Abständen zu beseitigen sind; hiervon ausgenommen sind Stoffe und Gegenstände, die in anderen Anlagen dieses Übereinkommens definiert oder aufgeführt sind. Unter Müll fallen nicht Frischfisch und Teile davon, die durch Fischfang während der Reise oder durch Aquakulturtätigkeiten anfallen, wobei die Aquakulturtätigkeiten auch den Transport von Fischen oder Schalentieren zum Aussetzen in den Aquakulturanlagen und den Transport von aus diesen Anlagen entnommenen Fischen oder Schalentieren zur weiteren Verarbeitung an Land umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL

Anlage
Änderungen der Anlage IV von MARPOL

Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL

Anlage
Revidierte Anlage V von MARPOL

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer

Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten

Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen

Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten

Regel 7 Ausnahmen

Regel 8 Auffanganlagen

Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen

Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs

Anhang
Muster eines Mülltagebuchs

1 Einführung

2 Müll und Müllbehandlung

3 Beschreibung des Mülls

4 Eintragungen im Mülltagebuch

Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit

2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht

3. Folgenabschätzung

a Weitere Kosten

b Gleichstellungspolitische Belange

c Nachhaltigkeit

d Erfüllungsaufwand

B. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 548/12

... Da ein großer Teil der Unterwasserwelt noch nicht erschlossen und wenig erforscht ist, steht die Bewertung des Potenzials von anderen Meeresorganismen als Fischen oder Schalentieren für die blaue Wirtschaft, etwa durch Gensequenzierungstechniken für lebende Organismen, erst am Anfang. Es sind aber schon Erfolge zu verzeichnen. So wurden die Virostatika Zovirax and Acyclovir aus Nucleosiden von karibischen Schwämmen gewonnen. Yondelis, eines der ersten aus dem Meer gewonnenen Krebsbekämpfungsmittel, wurde aus kleinen Meeresweichtieren hergestellt. Die Erforschung der Meeresbiodiversität hilft uns z.B. derzeit dabei zu verstehen, wie Organismen extremen Temperatur- und Druckbedingungen widerstehen und ohne Licht wachsen können, und dies kann dazu beitragen, neue industrielle Enzyme oder Arzneimittel zu entwickeln. Gleichzeitig führen Besorgnisse wegen der Auswirkungen der Landnutzung und des Wasserbedarfs für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodenschätze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 672/12

... In Absatz 10 werden die bislang geltenden Regelungen zur Tötung von Krusten- und Schalentieren fortgeführt, hinsichtlich der relevanten Tierkategorien konkretisiert und an die zoologische Systematik angeglichen. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik sind mittlerweile auch zum Einsatz im Einzelhandel bzw. in der Gastronomie Geräte zur Elektrobetäubung von Krebstieren verfügbar, die eine tierschutzkonforme Betäubung und Tötung von Krebstieren ermöglichen. Daher wurde die Elektrobetäubung als alternatives Verfahren zur Betäubung oder Tötung von Krebstieren aufgenommen. Nachdem derzeit nur begrenzt wissenschaftliche Untersuchungen zur Betäubung und Tötung von Krebstieren verfügbar sind, sind die Regelungen insbesondere im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einsatz verschiedener Betäubungs- und Tötungsmethoden in der Praxis zu überprüfen. Bestimmte amtliche Untersuchungen, bspw. im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften, erfordern die Analyse lebender Schnecken oder Muscheln. Diese Analysemethoden schließen jedoch eine Tötung der Tiere durch Kochen oder Dämpfen aus. Daher gelten die Anforderungen an das Töten von Schnecken und Muscheln nicht für den Bereich der amtlichen Untersuchungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Grundsätze

§ 4
Sachkunde

§ 5
Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6
Anforderungen an die Ausstattung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8
Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9
Aufbewahren von Fischen

§ 10
Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11
Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12
Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13
Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14
Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15
Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsbestimmungen

§ 18
Aufheben von Vorschriften

§ 19
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2
(zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung


 
 
 


Drucksache 946/05

... d) Küstengewässer, die zu Erholungszwecken dienen oder für die Aquakultur beziehungsweise für die Zucht oder das Einholen von Schalentieren genutzt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 946/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Grund- und Leitsätze

Artikel 6
Ziele und Zieldaten

Artikel 7
Überprüfung und Bewertung von Fortschritten

Artikel 8
Reaktionssysteme

Artikel 9
Bewusstsein der Öffentlichkeit, Aus- und Fortbildung, Forschung und Entwicklung und Information

Artikel 10
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 11
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 12
Gemeinsame und aufeinander abgestimmte internationale Maßnahmen

Artikel 13
Zusammenarbeit in Bezug auf grenzüberschreitende Gewässer

Artikel 14
Internationale Unterstützung für nationale Maßnahmen

Artikel 15
Überprüfung der Einhaltung des Protokolls

Artikel 16
Tagung der Vertragsparteien

Artikel 17
Sekretariat

Artikel 18
Änderungen des Protokolls

Artikel 19
Stimmrecht

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung

Artikel 22
Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Rücktritt

Artikel 25
Verwahrer

Artikel 26
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11 bis 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18 bis 26


 
 
 


Drucksache 741/03 (Beschluss)

... -Schlachtverordnung umfassend zu überprüfen, um den Schlachtvorgang auf allen Stufen durch technische Vorkehrungen nach aktuellem Stand sowie durch organisatorische Maßnahmen im Sinne eines schonenden Schlachtablaufs zu verbessern. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung entgegen dem seinerzeitigen Beschluss des Bundesrates keine umfassende Änderungsverordnung, sondern lediglich ein Stückwerk vorgelegt hat, das nur drei zu ändernde Sachverhalte aufgreift von denen zwei (Töten von Taschenkrebsen und von Schalentieren) nur regionale Bedeutung haben. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung vorzulegen, in dem alle Bereiche des Schlachtens unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/03 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung

2 Änderung

Zu Artikel 1

Entschließung


 
 
 


Drucksache 133/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.