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"Schalen"
Drucksache 348/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... Zu den Maßnahmen gehören insbesondere Ausgleichszahlungen als Kompensation für die Freihaltung von Bettenkapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Zudem erhalten Krankenhäuser einen Zuschlag zur pauschalen Abgeltung von COVID-19 bedingten Preis- und Mengensteigerungen insbesondere bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) pro voll- oder teilstationär behandelter Patientin bzw. behandeltem Patient.
Drucksache 157/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Nach den vom 14. Dezember 2019 anzuwendenden EU-rechtlichen Anforderungen dürfen abweichend von den aktuell geltenden Regelungen nur noch amtliche Tierärztinnen und Tierärzte die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen durchführen oder Milcherzeugerbetriebe kontrollieren. Personen, die diese Tätigkeiten bislang wahrgenommen haben, bedürfen nunmehr der formalen Ernennung für die genannte Funktion durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde (siehe Artikel 3 Nummer 2). Geht man von etwa 2 000 praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten aus, die für diese Nebentätigkeit neben der kurativen Praxis in Betracht kommen und setzt den Zeitaufwand der Fertigung des Verwaltungsaktes mit zehn Minuten an, so ergibt sich bei einem Stundensatz von 43,40 Euro eine Belastung der Verwaltung in Höhe von etwa 14 000 Euro. Zusätzlich entsteht eine Belastung durch eine Sachkostenpauschale in Höhe von etwa 4 000 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 2a Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624
§ 4 Personal von Schlachtbetrieben
Artikel 4 Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 230/20
Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten"
... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie die Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag i.H. vom 1.180 EUR monatlich zu gewähren.
Drucksache 337/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
... "(1) Die §§ 3d und 3e gelten hinsichtlich der Kosten der Finanzagentur und der Kreditanstalt für Wiederaufbau entsprechend. Für die Kosten, die dem Bundesministerium der Finanzen oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie den nach diesem Gesetz vorgesehenen Gremien für Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 dieses Gesetzes entstehen, können das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von den jeweiligen Adressaten eine Erstattung, auch in Form von Kostenpauschalen, nach Maßgabe der nach Absatz 2 erlassenen Rechtsverordnung verlangen."
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 13. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission geforderte pauschale Umgestaltung der Hochschuleinrichtungen in stärker unternehmerisch orientierte Organisationen und ihre bessere Ausrichtung am jeweiligen wirtschaftlichen Umfeld ab. Das Ziel, Hochschulbildung immer stärker gezielt am (regionalen) Fachkräftebedarf und dem Prinzip des "beruflichen Lernens in der Hochschule" auszurichten, muss mittelfristig zu einem veränderten Verständnis von Hochschulbildung als akademische Berufsausbildung führen. Das Bestreben einer einseitigen Fokussierung der Hochschulen auch im Sinne einer gezielten inhaltlich gestaltenden Einflussnahme auf die Curricula der Hochschulen greift in die Freiheit von Forschung und Lehre ein. Darüber hinaus stehen Hochschulen bereits heute in einem breiten Austausch mit Unternehmen und stellen dem Arbeitsmarkt ein breites Potenzial an akademisch qualifizierten Fachkräften bereit. Eine weitere Einengung des Bildungsauftrags der Hochschulen auf rein arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen ist abzulehnen. Auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses wurde bereits in dieser Stellungnahme hingewiesen.
Drucksache 246/4/20
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... d) Der Bundesrat fordert zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität für die Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, eine Nachbesserung an der Ausgleichspauschale für (teil-) stationäre Behandlungen in Höhe von derzeit 560 Euro. Die Pauschale für Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, soll auf 800 Euro/Tag pro Bett angehoben werden. Die Pauschale soll als Abschlagszahlung gewährt werden.
Drucksache 246/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... d) Der Bundesrat fordert zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität für die Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, eine Nachbesserung an der Ausgleichspauschale für (teil-) stationäre Behandlungen in Höhe von derzeit 560 Euro. Die Pauschale für Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, soll auf 800 Euro/Tag pro Bett angehoben werden. Die Pauschale soll als Abschlagszahlung gewährt werden.
Drucksache 98/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass neben der pauschalen Ankündigung dieser Unterstützung, keine weitere Konkretisierung erfolgt ist. Er hält es für eine zügige Abwicklung der Hilfe für erforderlich, umgehend Klarheit über die Voraussetzungen für eine Auszahlung zu erhalten und die Förderbereiche in Abstimmung mit den Ländern klar zu definieren.
Drucksache 230/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland sichern - Hilfen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen spezifisch und mittelfristig wirkend ausgestalten" - Antrag der Länder Berlin, Bremen -
... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, deren Einnahmen durch die Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängiger Beschäftigter nicht offensteht. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz plädiert der Bundesrat dabei für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet.
Drucksache 348/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... aa Durch die in der Verordnung geregelte Differenzierung werden Kliniken bevorzugt, die teure Leistungen bei komplikationsarmen Patienten mit kurzer Verweildauer erbringen. Dagegen werden einige Maximalversorger und Universitätsklinika nur mit 560 Euro vergütet, obwohl sie bisher die Hauptlast der Corona-Pandemie getragen haben und dies auch künftig tun werden. Diese Kliniken sind wirtschaftlich am stärksten betroffen. Für sie ist die maximale Pauschale in Höhe von 760 Euro notwendig und gerechtfertigt.
Drucksache 230/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten"
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zuge der Fortschreibung der Hilfsmaßnahmen für alle Selbstständigen und Freiberufler, deren Einnahmen durch die Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Damit soll der Nachteil ausgeglichen werden, dass ihr Tätigkeitsfeld von der Krise in besonderem Maße betroffen ist und ihnen die soziale Sicherung abhängiger Beschäftigter nicht offensteht. Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz plädiert der Bundesrat dabei für eine Lösung, die für den begrenzten Zeitraum der Pandemie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet.
Drucksache 364/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
... Zur Stärkung ihrer durch die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie verschlechterten Finanzlage gewährt der Bund allen Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gleichen Teilen mit dem jeweiligen Land einen pauschalen Ausgleich auf Basis von Artikel 143h des
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Die Vertragsparteien der Fallpauschalenvereinbarung sollen flankierend hierzu zeitnah eine Ausnahme vom Verlegungsabschlag vereinbaren, wenn eine Verlegung in eine spezialisierte Entwöhnungseinrichtung erfolgt.
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass neben der pauschalen Ankündigung dieser Unterstützung, keine weitere Konkretisierung erfolgt ist. Er hält es für eine zügige Abwicklung der Hilfe für erforderlich, umgehend Klarheit über die Voraussetzungen für eine Auszahlung zu erhalten und die Förderbereiche in Abstimmung mit den Ländern klar zu definieren.
Drucksache 212/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... Biogasanlagen, die bedarfsgerecht Strom erzeugen, sollten als regenerative Speicherkraftwerke für die Energiewende eine Brückenfunktion übernehmen können. Biogas in effizienten stromgeführten KWK-Anlagen kann als Flexibilitätsoption einen wichtigen Beitrag leisten. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von weiteren Flexibilitätsoptionen, die bereits heute oder in absehbarer Zukunft einen Ausgleich bewerkstelligen könnten. Um im Zuge der absehbaren Abschaltung konventioneller Kraftwerksblöcke die kostengünstigste, klima- und umweltschützende Flexibilitätsoption einzusetzen, sollten diese in wettbewerblichen Verfahren ausgesucht werden. Für
Drucksache 251/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Rückstands -Höchstmengenverordnung
... ) trifft daher im Wesentlichen nur noch Regelungen zu einigen sonstigen Stoffen (z.B. Safener und Synergisten) und Erzeugnissen (Fische, Fischereierzeugnisse, Schalentiere, Muscheln und sonstige von Meeres- oder Süßwasserfischen gewonnene Erzeugnisse), die von der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 348/2/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... "1a. die in der 19. oder 20. Kalenderwoche des Jahres 2020 mindestens einmal intensivmedizinische Behandlungskapazitäten an das DIVI-IntensivRegister gemeldet haben, werden mindestens der Pauschale in Höhe von 560 Euro zugeordnet; Krankenhäuser, die in der 19. oder 20. Kalenderwoche des Jahres 2020 keine Meldung an das DIVI-IntensivRegister vorgenommen haben, erhalten maximal eine Pauschale in Höhe von 560 Euro,"
Drucksache 395/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final Drucksache: 395/20
... 13. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission geforderte pauschale Umgestaltung der Hochschuleinrichtungen in stärker unternehmerisch orientierte Organisationen und ihre bessere Ausrichtung am jeweiligen wirtschaftlichen Umfeld ab. Das Ziel, Hochschulbildung immer stärker gezielt am (regionalen) Fachkräftebedarf und dem Prinzip des "beruflichen Lernens in der Hochschule" auszurichten, muss mittelfristig zu einem veränderten Verständnis von Hochschulbildung als akademische Berufsausbildung führen. Das Bestreben einer einseitigen Fokussierung der Hochschulen auch im Sinne einer gezielten inhaltlich gestaltenden Einflussnahme auf die Curricula der Hochschulen greift in die Freiheit von Forschung und Lehre ein. Darüber hinaus stehen Hochschulen bereits heute in einem breiten Austausch mit Unternehmen und stellen dem Arbeitsmarkt ein breites Potenzial an akademisch qualifizierten Fachkräften bereit. Eine weitere Einengung des Bildungsauftrags der Hochschulen auf rein arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen ist abzulehnen. Auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses wurde bereits in dieser Stellungnahme hingewiesen.
Drucksache 94/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... Derzeit ist im EU-Recht eine Ausnahme vom Schlachthofgebot nur für in Wildfarmen gehaltenes Schalenwild (Cervidae und Suidae) sowie, unter außergewöhnlichen Umständen, für Bisons vorgesehen.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... aa) In Satz 1 wird nach dem Wort "Grundpauschale" das Komma und werden die Wörter "alters-, geschlechts-" gestrichen.
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... es sind nicht zu berücksichtigen. Kommt eine Vereinbarung nach Satz 1 nicht fristgerecht zustande, legt die Schiedsstelle nach § 18a Absatz 6 den Inhalt der Vereinbarung auch ohne Antrag einer Vertragspartei bis zum Ablauf des 14. Januar 2021 fest. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus veröffentlicht für die Vereinbarung der Erlöse nach Absatz 11 Satz 1 um die variablen Sachkosten bereinigte Entgeltkataloge für die pauschalierenden Entgeltsysteme nach den §§ 17b und 17d für die Jahre 2019 und 2020 barrierefrei auf seiner Internetseite.
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Die Personalausgaben ergeben sich aus den Personalkosten für zusätzlich rund 939 AK nebst Sachkostenpauschalen.
Drucksache 343/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
... Plastiktüten, Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee\-to\-go-Becher sind Serviceverpackungen, die zwar bei den dualen Systemen lizensiert werden, aber oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen werden. Die von den dualen Systemen für eine hochwertige Verwertung von Einweg-Getränkebechern erhobenen Lizenzentgelte können faktisch nicht für deren hochwertige Verwertung verwendet werden. Stattdessen erfolgt die Entsorgung überwiegend auf Kosten der Kommunen als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger bzw. auf Kosten der jeweiligen Gebührenzahler. Auch die 92. Umweltministerkonferenz am 10. Mai 2019 hat diese Problematik erkannt und den Bund gebeten, die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... (5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Regelungen zum Sitz, zur Geschäftsstelle, zur pauschalen Entschädigung der Mitglieder, zur Reisekostenerstattung, zur Verschwiegenheit sowie zu sonstigen organisatorischen Angelegenheiten zu bestimmen.
Drucksache 55/1/19
... erschwert es den Ländern, neue Studienmodelle zu installieren, ohne dabei gleichzeitig die Gruppe der BAföG-Empfänger von diesen Modellen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Modelle, die dem eigentlichen Studium - etwa als ein- bis zweisemestriges Orientierungsstudium - vorgeschaltet und in sich geschlossen sind und/oder nicht die für Vollzeitstudiengänge erforderliche 30 ECTS/Semester umfassen. Diese scheitern an dem Erfordernis, dass nur Studiengänge förderfähig sind, die berufsqualifizierend abschließen bzw. daran, dass nur Vollzeit-studiengänge förderfähig sind.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.