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"Schadenersatzrisiko"
Drucksache 248/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... Die Frage der Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen stellt einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater wettbewerbsrechtlicher Durchsetzung dar. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzanforderungen überzogen werden kann. Wie die Kommission zutreffend ausführt, ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, welche Auswirkungen eine Haftungsbeschränkung auf die vollständige Entschädigung der Opfer von Wettbewerbsverstößen und die Stellung der anderen Rechtsverletzer hätte. Der Bundesrat schlägt insoweit vor, die Haftung des Kronzeugen etwa auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen überschaubar zu halten.
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
2 Schadensabwälzung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 248/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... Die Frage der Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen stellt einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater wettbewerbsrechtlicher Durchsetzung dar. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzanforderungen überzogen werden kann. Wie die Kommission zutreffend ausführt, ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, welche Auswirkungen eine Haftungsbeschränkung auf die vollständige Entschädigung der Opfer von Wettbewerbsverstößen und die Stellung der anderen Rechtsverletzer hätte. Der Bundesrat schlägt insoweit vor, die Haftung des Kronzeugen etwa auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen überschaubar zu halten.
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden
2 Verschuldenserfordernis
2 Schadenersatz
2 Schadensabwälzung
2 Verjährung
Kosten einer Schadenersatzklage
Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 12/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... Entbindung des Kronzeugen von der gesamtschuldnerischen Haftung, und somit Begrenzung seines Schadenersatzrisikos. Eine mögliche Lösung bestände darin, die Haftung des Kronzeugen auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil zu beschränken.
Drucksache 12/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... 22. Die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen könnte einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater Wettbewerbsrechtsdurchsetzung darstellen. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen überzogen werden kann. Aus dem Blickfeld des öffentlichen Interesses an der Verfolgung von Kartellverstößen erscheint Option 30, welche vorschlägt, die Haftung des Kronzeugen auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen zu begrenzen, als eine sachgerechte Lösungsmöglichkeit.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen
Zu Fragen A bis C:
Zu Frage A:
Zu Frage B:
Zu Frage C:
Zu Frage D:
Zu Frage E und F:
Zu Frage E:
Zu Frage F:
Zu Frage G:
Zu Frage H:
Zu Frage I:
Zu Frage J:
Zu Frage K:
Zu Frage L:
Zu Frage M:
Zu Frage N:
Zu Frage O:
Drucksache 12/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... Die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen könnte einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater Wettbewerbsrechtsdurchsetzung darstellen. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen überzogen werden kann. Aus dem Blickfeld des öffentlichen Interesses an der Verfolgung von Kartellverstößen erscheint Option 30, welche vorschlägt, die Haftung des Kronzeugen auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen zu begrenzen, als eine sachgerechte Lösungsmöglichkeit.
A. Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen
Zu Fragen A bis C:
Zu Frage A:
Zu Frage B:
Zu Frage C:
Zu Frage D:
Zu Fragen E und F:
Zu Frage E:
Zu Frage F:
Zu Frage G:
Zu Frage H:
Zu Frage I:
Zu Frage J:
Zu Frage K:
Zu Frage L:
Zu Frage M:
Zu Frage N:
Zu Frage O:
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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