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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadenersatzforderung"


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Drucksache 491/1/16

... erleichtert werden. Bisher gibt es für dieses Verlangen jedoch keine Rechtsgrundlage. Diese kann mit der vorgeschlagenen Regelung bundeseinheitlich geschaffen werden. Ohne diese Ergänzung bleibt es weiterhin in das Belieben des Antragstellers gestellt, ob eine Veröffentlichung des Antrages im Rahmen der Auslegung möglich ist oder nicht, je nachdem, ob er elektronische Antragsunterlagen für die Veröffentlichung bereitstellt. Damit kann der Antragsteller Teile der Öffentlichkeit von der Beteiligung ausschließen, die keine Möglichkeit haben, vor Ort schriftliche Unterlagen einzusehen. Diesen bleibt nur die Möglichkeit, die Übersendung einer Ausfertigung der Kurzbeschreibung anzufordern, die nicht alle Informationen enthält, die für potenzielle Einwender wichtig sein können. Es entsteht damit ein Ungleichgewicht zwischen den am Verwaltungsverfahren Beteiligten zu Gunsten der Investoren. Die Regelung kann nicht dadurch ersetzt werden, dass die Behörde selbst Unterlagen für die Veröffentlichung herstellt, da bei diesem Vorgang Fehler vollständig zu Lasten der Behörde gehen würden und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen entstehen können, falls versehentlich geheim zu haltende oder fehlerhafte Daten veröffentlicht würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 17 EGovG

2. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 3a Absatz 4 - neu - VwVfG

'Artikel 5 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes 201-6

3. Zu Artikel 47 Nummer 4 Buchstabe a § 7b Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AM-HandelsV

4. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe satz 3 Satz 2 BImSchG

5. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG

6. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 5 der 9. BImSchV

'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9

7. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 1 Satz 7 - neu - der 9. BImSchV

'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9

8. Zu Artikel 62 Nummer 2 Anhang IV Nummer 1.1 Satz 5 AltholzV

9. Zu Artikel 69 § 9 Absatz 2 Satz 1 UhVorschG


 
 
 


Drucksache 491/16 (Beschluss)

... erleichtert werden. Bisher gibt es für dieses Verlangen jedoch keine Rechtsgrundlage. Diese kann mit der vorgeschlagenen Regelung bundeseinheitlich geschaffen werden. Ohne diese Ergänzung bleibt es weiterhin in das Belieben des Antragstellers gestellt, ob eine Veröffentlichung des Antrags im Rahmen der Auslegung möglich ist oder nicht, je nachdem, ob er elektronische Antragsunterlagen für die Veröffentlichung bereitstellt. Damit kann der Antragsteller Teile der Öffentlichkeit von der Beteiligung ausschließen, die keine Möglichkeit haben, vor Ort schriftliche Unterlagen einzusehen. Diesen bleibt nur die Möglichkeit, die Übersendung einer Ausfertigung der Kurzbeschreibung anzufordern, die nicht alle Informationen enthält, die für potenzielle Einwender wichtig sein können. Es entsteht damit ein Ungleichgewicht zwischen den am Verwaltungsverfahren Beteiligten zu Gunsten der Investoren. Die Regelung kann nicht dadurch ersetzt werden, dass die Behörde selbst Unterlagen für die Veröffentlichung herstellt, da bei diesem Vorgang Fehler vollständig zu Lasten der Behörde gehen würden und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen entstehen können, falls versehentlich geheim zu haltende oder fehlerhafte Daten veröffentlicht würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 47 Nummer 4 Buchstabe a § 7b Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AM-HandelsV

2. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe satz 3 Satz 2 BImSchG

3. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG

4. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 5 der 9. BImSchV

'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9

5. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 1 Satz 7 - neu - der 9. BImSchV

'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9

6. Zu Artikel 62 Nummer 2 Anhang IV Nummer 1.1 Satz 5 AltholzV

7. Zu Artikel 69 § 9 Absatz 2 Satz 1 UhVorschG


 
 
 


Drucksache 601/16

... Die Pflicht des pharmazeutischen Unternehmers zur Gewährleistung der Lieferfähigkeit darf künftig frühestens sechs Monate nach Versendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB einsetzen. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen den pharmazeutischen Unternehmer dann auch Sanktionen wie Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung der Lieferverpflichtung treffen. Der Beginn der Rabattverträge bleibt von der Neuregelung unberührt. Es gibt durchaus auch pharmazeutische Unternehmer, die zu einem frühen Vertragsbeginn in der Lage sind, ihrer Lieferverpflichtung nachzukommen, was durch starre Fristen für den Beginn des Rabattvertrags nicht behindert werden soll. Sanktionen können pharmazeutische Unternehmer aber unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns erst sechs Monate nach Versendung der Information gemäß § 134 Absatz 1 GWB treffen. So bleibt eine angemessene Zeit für den pharmazeutischen Unternehmer, sich auf den Beginn der Gewährleistungspflicht einzustellen. Um sicherzustellen, dass dem pharmazeutischen Unternehmer - auch im Fall eines Rechtsschutzverfahrens - eine angemessene Zeit zur Produktion bleibt, darf die Gewährleistungspflicht frühestens drei Monate nach Zuschlagserteilung beginnen.

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Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 219/13 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat macht insbesondere darauf aufmerksam, dass die mit dem neuen § 49 GKG-E bezweckte Begrenzung des Streitwerts bei erstmaliger Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche erfasst. Wie der Begründung des Gesetzentwurfs zu entnehmen ist, geht die Bundesregierung jedoch zu Recht davon aus, dass in der Praxis neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen häufig auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, deren Wert zu dem in § 49 GKG-E festgelegten Wert hinzuaddiert werden muss. In diesem Zusammenhang sieht der Bundesrat künftig die Gefahr einer Kompensation der Wertbegrenzung für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche im Wege der Erhöhung von Schadenersatzforderungen, was letztlich zu einer Umgehung des gesetzgeberischen Zwecks der Unterbindung von Massenabmahnungen führen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 290/13

... - Ausschlüsse oder Beschränkungen; - Informationen über die Geltendmachung der Schadenersatzforderung, etwa ob der Schaden innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sein und die Forderung ebenfalls in diesem Zeitraum geltend gemacht werden muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 158/12

... Die Folgenabschätzung ergab negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Basisszenarios. Eine anhaltende Rechtsunsicherheit könnte dazu führen, dass ein wichtiger Teil der Stakeholder dem Binnenmarkt seine Unterstützung versagt und ein ungünstiges wirtschaftliches Umfeld mit dem Risiko von protektionistischem Verhalten entsteht. Das Risiko von Schadenersatzforderungen und Zweifel an der Rolle der nationalen Gerichte könnten die Gewerkschaften davon abhalten, ihr Streikrecht wahrzunehmen. Dies würde sich negativ auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte und Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auswirken. Die Optionen 6 und 7 hätten positive wirtschaftliche und soziale Auswirkungen, da sie den Umfang der Rechtsunsicherheit reduzieren würden. Die positive Auswirkung von Option 7 wäre signifikanter, da eine Legislativmaßnahme (Verordnung) mehr Rechtssicherheit bietet als eine nicht verbindliche Regelung (Option 6). Eine weitere positive Auswirkung würde mit einem Warnmechanismus erzielt. Zudem würde eine Legislativmaßnahme einen entschlosseneren politischen Ansatz der Kommission zum Ausdruck bringen, um einem Problem zu begegnen, das den Gewerkschaften und Teilen des Europäischen Parlaments sehr am Herzen liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 410/09

... 30. ersucht die Kommission, ihre Koordinierungsbemühungen in den Bereichen Verbraucheraufklärung und Information über Rechte und Pflichten von Verbrauchern durch Aufstockung ihrer finanziellen und personellen Ressourcen zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanziellen und personellen Ressourcen für das Netz der europäischen Verbraucherzentren erheblich aufzustocken, um zur Sensibilisierung beizutragen und die Anwendung der Verbraucherrechte in der Europäischen Union zu gewährleisten, und dringt bei den Mitgliedstaaten angesichts der aktuellen globalen Finanzkrise und der zunehmenden Verschuldung der Verbraucher darauf, Bemühungen zur Verbesserung des Niveaus der finanziellen Kompetenz der Verbraucher zu unternehmen, und zwar insbesondere im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Möglichkeiten für Schadenersatzforderungen im Hinblick auf Ersparnisse und Kredite;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/09




2 Öffentlichkeit

Konstitutionelle und interinstitutionelle Aspekte

Lokal handeln

Bildung, Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien, aktive Bürgerschaft


 
 
 


Drucksache 428/09

... 4. verweist darauf, dass individuelle Verbraucher, aber auch kleine Unternehmen, insbesondere diejenigen, die relativ geringwertige Streuschäden erlitten haben, häufig angesichts der damit verbundenen Kosten, Verzögerungen, Unwägbarkeiten, Risiken und Belastungen von Individualklagen zur Geltendmachung von Schadenersatz zurückschrecken; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der kollektive Rechtsschutz, der eine Bündelung der individuellen Schadenersatzforderungen von Opfern von Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht ermöglicht und ihre Chancen auf Zugang zur Justiz erhöht, ein wichtiges Abschreckungsinstrument darstellt; begrüßt in dieser Hinsicht die Vorschläge der Kommission zur Einführung von Mechanismen, mit denen der kollektive Rechtsschutz verbessert werden soll, wobei gleichzeitig überzogene Rechtsstreitigkeiten vermieden werden sollen;



Drucksache 248/08

... Im Hinblick auf den kollektiven Rechtsschutz sieht die Kommission einen eindeutigen Bedarf nach Mechanismen, die eine Bündelung der individuellen Schadenersatzforderungen von Opfern von Wettbewerbsverstößen ermöglichen. Insbesondere bei relativ geringwertigen Streuschäden schrecken einzelne Verbraucher, aber auch kleinere Unternehmen, häufig angesichts der mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten, Verzögerungen, Unwägbarkeiten, Risiken und Belastungen vor Individualklagen zurück. Als Folge erhalten viele dieser Opfer zurzeit gar keine Entschädigung. In den seltenen Fällen, in denen gegenwärtig eine Vielzahl von Einzelklagen in Bezug auf dieselbe Zuwiderhandlung erhoben wird entstehen Klägern, Beklagten wie auch der Justiz prozessökonomische Ineffizienzen.

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Drucksache 248/08




Weissbuch
Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs

1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs

2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen

2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2.4. Verschuldenserfordernis

2.5. Schadenersatz

2.6. Schadensabwälzung

2.7. Verjährung

2.8. Kosten einer Schadenersatzklage

2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen


 
 
 


Drucksache 403/07

... F. in der Erwägung, dass die seltene und nur in Ausnahmefällen erfolgende Nutzung privater Schadenersatzklagen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 vorgesehen, darauf hinweist, dass Maßnahmen notwendig sind, um die Erhebung von Schadenersatzklagen zu erleichtern; in der Erwägung, dass derartige Maßnahmen die Einhaltung des EG-Wettbewerbsrechts verbessern sollten, und zwar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verfahrens- und Beweisvorschriften in den Mitgliedstaaten; in der Erwägung, dass dies nicht zu einer Situation führen sollte, in der Unternehmen, die ein rechtmäßiges wirtschaftliches Verhalten an den Tag legen, einem ungebührlichen Risiko ausgesetzt werden, unbegründete Schadenersatzforderungen zu erfüllen oder ihr wirtschaftliches Verhalten zu ändern, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden,



Drucksache 12/06

... Es ist aus praktischen Gründen sehr unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich, dass Verbraucher und Abnehmer mit geringen Schadenersatzforderungen eine Schadenersatzklage wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts einreichen. Daher sollte geprüft werden, wie diese Interessen durch kollektive Anspruchsdurchsetzung besser geschützt werden können. Neben dem spezifischen Schutz der Verbraucherinteressen können diese Verfahren dazu dienen, eine große Zahl von geringfügigen Forderungen in einer Klage zusammenzufassen, was Zeit und Geld spart.

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Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen könnte einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater Wettbewerbsrechtsdurchsetzung darstellen. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen überzogen werden kann. Aus dem Blickfeld des öffentlichen Interesses an der Verfolgung von Kartellverstößen erscheint Option 30, welche vorschlägt, die Haftung des Kronzeugen auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen zu begrenzen, als eine sachgerechte Lösungsmöglichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... 22. Die Einführung einer Kronzeugenregelung im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen könnte einen wichtigen Punkt im Rahmen der erforderlichen Koordinierung staatlicher und privater Wettbewerbsrechtsdurchsetzung darstellen. Die Kartellbehörden schaffen bereits jetzt durch detaillierte Bonusregelungen, die erhebliche Bußgeldminderungen bis hin zur gänzlichen Bußgeldfreiheit in Aussicht stellen, einen Anreiz für Kartellbeteiligte, sich als Kronzeugen bei der behördlichen Verfolgung eines Kartellverstoßes kooperativ zu zeigen. Dieser Anreiz wird im derzeit geltenden Recht dadurch unterlaufen, dass der Kartellbeteiligte im Anschluss an das behördliche Verfahren mit erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen überzogen werden kann. Aus dem Blickfeld des öffentlichen Interesses an der Verfolgung von Kartellverstößen erscheint Option 30, welche vorschlägt, die Haftung des Kronzeugen auf einen dem Anteil des Antragstellers an dem kartellisierten Markt entsprechenden Anteil unter Entbindung von der gesamtschuldnerischen Haftung zu beschränken und damit das Schadenersatzrisiko des Kronzeugen zu begrenzen, als eine sachgerechte Lösungsmöglichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 329/1/06

... In § 3 AGG-E sollte eine Schwelle eingeführt werden, unterhalb derer eine Belästigung im Sinne des Gesetzes nicht angenommen werden kann. Dies ist erforderlich, um ein Ausufern von Schadenersatzforderungen zu verhindern, und kann im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben erfolgen. Der Begriff der Belästigung ist im Gesetzentwurf zu weit gefasst und macht nicht ausreichend deutlich, dass die Sicht eines objektiven Betrachters, nicht die des Anspruchstellers entscheidend ist. Das Europarecht lässt eine Definition der Belästigung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG

4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,

5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG

6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG

7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG

9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG

10. Zu Artikel 1 § 22 AGG

11. Zu Artikel 1 § 24 AGG

12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz


 
 
 


Drucksache 445/05 (Beschluss)

... Dies ist erforderlich, um ein Ausufern von Schadenersatzforderungen zu verhindern, und kann im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben erfolgen.



Drucksache 945/05

... (2) Eine Schadenersatzforderung eines notifizierten Staates, der nicht innerhalb der nach Artikel 13 einzuhaltenden Frist geantwortet hat, kann mit den Kosten verrechnet werden, die dem notifizierenden Staat für Maßnahmen entstanden sind, die er nach Ablauf der Beantwortungsfrist ergriffen hat und die nicht ergriffen worden wären, wenn der notifizierte Staat innerhalb der Frist Einspruch erhoben hätte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Teil I
Einleitung

Artikel 1
Geltungsbereich dieses Übereinkommens

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Wasserlaufübereinkünfte

Artikel 4
Vertragsparteien von Wasserlaufübereinkünften

Teil II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Ausgewogene und angemessene Nutzung und Beteiligung

Artikel 6
Für eine ausgewogene und angemessene Nutzung maßgebliche Faktoren

Artikel 7
Pflicht, keinen beträchtlichen Schaden zu verursachen

Artikel 8
Allgemeine

Artikel 9
Regelmäßiger Austausch von Daten und Informationen

Artikel 10
Verhältnis zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten

Teil III
Geplante Maßnahmen

Artikel 11
Informationen über geplante Maßnahmen

Artikel 12
Notifikation geplanter Maßnahmen mit möglichen nachteiligen Auswirkungen

Artikel 13
Beantwortungsfrist im Falle einer Notifikation

Artikel 14
Pflichten des notifizierenden Staates während der Beantwortungsfrist

Artikel 15
Beantwortung einer Notifikation

Artikel 16
Nichtbeantwortung einer Notifikation

Artikel 17
Konsultationen und Verhandlungen über geplante Maßnahmen

Artikel 18
Verfahren

Artikel 19
Dringliche

Teil IV
Schutz, Erhaltung und Bewirtschaftung

Artikel 20
Schutz und Erhaltung von Ökosystemen

Artikel 21
Verhütung, Verringerung und Bekämpfung der Verschmutzung

Artikel 22
Einbringung fremder oder neuer Arten

Artikel 23
Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt

Artikel 24
Bewirtschaftung

Artikel 25
Regulierung

Artikel 26
Installationen

Teil V
Schädliche Umstände und Notfallsituationen

Artikel 27
Verhütung und Abmilderung schädlicher Umstände

Artikel 28
Notfallsituationen

Teil VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Internationale Wasserläufe und Installationen in Zeiten bewaffneter Konflikte

Artikel 30
Indirekte Verfahren

Artikel 31
Für die nationale Verteidigung oder Sicherheit wesentliche Daten und Informationen

Artikel 32
Nichtdiskriminierung

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Teil VII
Schlussklauseln

Artikel 34
Unterzeichnung

Artikel 35
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Schiedsverfahren

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8 bis 10

Artikel 11 bis 19

Artikel 20 bis 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29 bis 32

Artikel 33

Artikel 34 bis 37

Anlage zu
dem Übereinkommen


 
 
 


Drucksache 445/1/05

... Dies ist erforderlich, um ein Ausufern von Schadenersatzforderungen zu verhindern, und kann im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben erfolgen.



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 274/16 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Drucksache 606/16 PDF-Dokument



Drucksache 669/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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