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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Satellitenbilder"


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Drucksache 16/18

... Zugang zu EU-generierten Datenquellen wie Satellitenbildern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 120/17

... Ein bewährtes Verfahren beispielsweise in Zypern betrifft die Gewässeraufsicht im Rahmen des Durchsetzungsprogramms für Wasserentnahmen in der Landwirtschaft, bei der auf Satellitenbilder und Inspektionen vor Ort zurückgegriffen wird.28 Dies wird als ein Modell für etwaige künftige Durchsetzungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen.

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Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 29/16

... Mit der derzeitigen land- und satellitengestützten Technik ist es nach wie vor schwierig, kleine Gummi- oder Holzboote auszumachen, mit denen Migranten über das Mittelmeer gebracht werden. Diese Arten von Booten erzeugen in der Regel keine ausreichende Reflexion, um auf Radarsatellitenbildern abgebildet zu werden. Mit der optischen Aufklärung können nur ganz gezielt - und nur tagsüber und bei wolkenlosem Himmel - sehr kleine Flächen erfasst werden. Satelliteninformationen sind im Allgemeinen nur zu bestimmten Zeiten, je nach Flugbahn der Satelliten verfügbar. Durch zusätzliche Dienste auf der Grundlage von RPAS (Drohnen), können diese Lücken geschlossen werden.



Drucksache 838/11

... b) Satellitenbildern;

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Drucksache 838/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Ziel und Inhalt des Legislativvorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rahmen

Kapitel I
Komponenten

Artikel 4
EUROSUR-Rahmen

Artikel 5
Nationales Koordinierungszentrum

Artikel 6
Die Agentur

Artikel 7
Kommunikationsnetz

Kapitel II
Lagebewusstsein

Artikel 8
Lagebilder

Artikel 9
Nationales Lagebild

Artikel 10
Europäisches Lagebild

Artikel 11
Gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs

Artikel 12
Gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten

Kapitel III
Reaktionsfähigkeit

Artikel 13
Abgrenzung der Außengrenzabschnitte

Artikel 14
Einstufung der Außengrenzabschnitte

Artikel 15
Reaktion entsprechend der Einstufung

Titel IV
besondere Bestimmungen

Artikel 16
Übertragung von Aufgaben an andere Zentren in den Mitgliedstaaten

Artikel 17
Zusammenarbeit der Agentur mit Dritten

Artikel 18
Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern

Artikel 19
Handbuch

Artikel 20
Monitoring und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang


 
 
 


Drucksache 692/10

... Mit der aktuellen EMSA-Verordnung gestaltet sich die technische Zusammenarbeit mit Nachbarländern sehr schwierig. Bislang konnten sich nur Norwegen und Island aufgrund der Bestimmungen des Artikels 17 an der EMSA beteiligen. Andere Drittländer, die ein Regionalmeer mit der EU teilen (Ostsee, Schwarzes Meer, Mittelmeer und Arktisches Meer), haben ihr Interesse an einer technischen Zusammenarbeit mit der EMSA auf verschiedenen Gebieten (Nutzung von Satellitenbildern zur Verfolgung potenzieller Verschmutzer, Austausch von Seeverkehrsdaten, Ausbildungsmaßnahmen, technisches Fachwissen, Schiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung) bekundet. Wegen der restriktiven Rechtsgrundlage waren die Kooperationsaktivitäten der Agentur bislang sehr begrenzt.

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Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 259/10 (Beschluss)

... Die Neuregelungen des § 30b BDSG-E gelten nicht für Satellitenbilder und sonstige Luftbildaufnahmen, die von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erstellt und Dritten zur Verfügung gestellt werden. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, übermittelt oder in sonstiger Weise verarbeitet werden, gelten die einschlägigen bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften der Vermessungsgesetze und ergänzend die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzgesetze.

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Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 259/1/10

... Die Neuregelungen des § 30b BDSG-E gelten nicht für Satellitenbilder und sonstige Luftbildaufnahmen, die von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erstellt und Dritten zur Verfügung gestellt werden. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, übermittelt oder in sonstiger Weise verarbeitet werden, gelten die einschlägigen bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften der Vermessungsgesetze und ergänzend die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzgesetze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/1/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:

2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

3. § 43 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

4. Der Wirtschaftsausschuss

2 C.


 
 
 


Drucksache 185/08

... 6 Vorläufige Mindestschätzungen anhand von Satellitenbildern des EFFIS, dem Europäischen Waldbrand-Informationssystem, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle verwaltet wird. Diese Angaben beziehen sich auf Bulgarien, Zypern, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien sowie Kroatien, Bosnien-Herzegowina, die frühere jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 730/05

... Zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen und im Rahmen der Zusammenarbeit mit der IAEO und den Behörden der Mitgliedstaaten wird die GFS weiterhin systematisch aus unterschiedlichen Quellen (Internet, Fachliteratur, Datenbanken) Informationen zu Aspekten der Nichtverbreitung erfassen und analysieren (nach Möglichkeit unter Einbeziehung von nichtnuklearen Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen). Diese Informationen dienen zur Erstellung von Länderberichten, in denen die Entwicklung der kerntechnischen Tätigkeiten sowie der Ein- und/oder Ausfuhr von nuklearen und Dual-Use-Ausrüstungen und -Technologien in bestimmten Ländern genau verfolgt wird. Die Informationen aus diesen öffentlich zugänglichen Quellen werden durch Satellitenbilder untermauert. Zur Unterstützung dieser Arbeit wird die GFS die mehrsprachige Internet-Recherche, Wissensmanagement und Datenschürftechnologien weiterentwickeln.

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Drucksache 730/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1 Neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2 Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1 Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik indirekte Maßnahmen

7.2 GFS direkte Maßnahmen

8. Wachstum durch einen EFR des Wissens

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- Programm GFS-Euratom

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Entsorgung nuklearer Abfälle, Umweltauswirkungen und Grundlagenwissen

3.1.1. Charakterisierung, Zwischen- und Endlagerung von abgebranntem Brennstof

3.1.2. Trennung, Transmutation und Konditionierung

3.1.3. Aktinidengrundlagenforschung

3.1.4. Kerntechnische Daten

3.1.5. Medizinische Anwendungen aus der kerntechnischen Forschung

3.1.6. Messung der Radioaktivität in der Umwelt

3.1.7. Wissensmanagement, Aus- und Fortbildung

3.2. Kerntechnische Sicherheit

3.2.1. Kernreaktorsicherheit

3.2.2. Brennstofsicherheit in Leistungsreaktoren in der EU

3.2.3. Sicherer Betrieb fortgeschrittener Kernenergiesysteme

3.3. Sicherheitsüberwachung

3.3.1. Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich

3.3.2. Zusatzprotokoll

3.3.3. Erfassung von Informationen zur nuklearen Nonproliferation aus öffentlich zugänglichen Quellen

3.3.4. Bekämpfung des illegalen Kernmaterialhandels und nuklearforensische Analyse

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 463/05

... Art und Umfang der Tätigkeiten der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung hängen von den ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Für 2005 genehmigte die Haushaltsbehörde einen Betrag von 17,8 Mio. EUR. Bei den Haushaltsmitteln für 2006 muss (über die 20 Mio. EUR hinaus, die im APS für 2006 bereits für Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen vorgesehen sind) ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 9 Mio. EUR eingesetzt werden; 6 Mio. EUR sind für einen Vierjahres-Vertrag über die Bereitstellung von Schiffen auf Abruf für ein Schiff bestimmt, das bei Unfällen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (siehe Abschnitt 3 Buchstabe a) eingesetzt werden soll, weitere 3 Mio. EUR für die Einrichtung eines Satellitenbild-Servicezentrums. Über diese Mittel wird im Zuge des laufenden Haushaltsverfahrens entschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/05




1. Gründe und Ziele

2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts

1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung

2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung

3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.

Abrufbereite Schiffe

Satellitenbilder

Information, Zusammenarbeit und Koordinierung

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gemeinschaftsmittel

Artikel 5
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Artikel 7
Bewertung

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Folgenabschätzungsbogen

Titel des
vorgeschlagenen Rechtsakts

DER vorgeschlagene Rechtsakt

AUSWIRKUNG auf die Unternehmen

- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben


 
 
 


Drucksache 323/05

... Jedes von einem Katastrophe größeren Ausmaßes betroffene Land innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union kann über das MIC Hilfe anfordern. Das MIC leitet das Hilfsersuchen umgehend an das Netz nationaler Kontaktstellen weiter. Diese teilen dem MIC mit, ob sie in der Lage sind, Hilfe zu leisten. Das MIC sammelt die Antworten und unterrichtet den um Hilfe ersuchenden Staat über die verfügbare Hilfe. Das betroffene Land wählt die benötigte Hilfe aus und nimmt selbst Kontakt zu dem Hilfeleistenden Land auf. Das MIC kann ferner technische Unterstützung einschließlich verbessertem Zugang zu Satellitenbildern anbieten und fungiert als Informationszentrum, das Daten sammelt und regelmäßige Aktualisierungen an alle beteiligten Länder verteilt.

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Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 289/05

... - Eine stufenweise Anhebung der Gemeinschaftsmittel ist auch für Vereinbarungen mit der GFS über die Entwicklung und Weiterbetreuung von neuen Technologien vorgesehen (2007: 2 Mio. EUR; 2013: 5 Mio. EUR). Zur Erhaltung der Fischbestände wird es erforderlich sein, zusätzlich zum Schiffsüberwachungssystem durch die Heranziehung von Satellitenbildern die Überwachungstechnologien noch zu verbessern. Notwendig ist ferner die Entwicklung von Systemen, die es ermöglichen, Art und Herkunft von Fängen zu kontrollieren (Rückverfolgbarkeit). Der Mehrwert der verwendeten Satellitenbilder besteht darin, dass sie in ihrer Aussagefähigkeit unabhängig von den durch die Fischer selbst gelieferten Daten sind und ein nützliches Abgleichs- und Kontrollinstrument für die Verlässlichkeit dieser Daten bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/05




Begründung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Kapitel II
Ziele

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Konkrete Ziele im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 5
Konkrete Ziele im Bereich der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 6
Konkrete Ziele im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 7
Konkrete Ziele im Bereich der internationalen Beziehungen

Kapitel III
FINANZIERUNGSMASSNAHMEN der Gemeinschaft

Artikel 8
Maßnahmen im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 9
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 10
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 11
Maßnahmen im Bereich der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 12
Maßnahmen im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 13
Maßnahmen im Bereich der internationalen Beziehungen

Artikel 14
Technische Hilfe

Kapitel IV
Kofinanzierungssätze

Artikel 15
Kofinanzierungssätze im Bereich der Überwachungs- und Kontrollregelungen

Artikel 16
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 17
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 18
Finanzierungssätze für die Reise- und Hotelkosten von BAFA-Mitgliedern

Kapitel V
Antragsverfahren

Artikel 19
Einleitende Bestimmung

Artikel 20
Programmplanung

Artikel 21
Entscheidung der Kommission

Artikel 22
Einleitende Bestimmung

Artikel 23
Programmplanung

Artikel 24
Programmabwicklung

Artikel 25
Übermittlung von Daten

Kapitel VI
Mittelzuweisung

Artikel 26
Haushaltsmittel

Artikel 27
Kumulierung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft

Kapitel VII
Kontrolle und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 29
Kontrollen und finanzielle Berichtigungen

Artikel 30
Evaluierung und Berichterstattung

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Ausschuss

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung überholter Rechtsakte

Artikel 34
Inkrafttreten

2 Legislativfinanzbogen


 
 
 


Drucksache 247/18 PDF-Dokument



Drucksache 437/18 PDF-Dokument



Drucksache 640/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.