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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sanktionsart"


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Drucksache 792/2/16

... entscheidet darüber, welche Strafart in welcher Höhe im Einzelfall zu verhängen ist. Das Fahrverbot indes trifft bereits abstrakt nur einen begrenzten Täterkreis. Anknüpfungspunkt ist mithin allein die Fahrerlaubnis, die aber im Rahmen der Strafzumessungsüberlegungen eine Differenzierung nur dann rechtfertigt, wenn es sich um eine Verkehrsstraftat handelt (vgl. Röwer, 39. VGT 2001, 75; Schäpe, 39. VGT 2001, 94 f.). Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von Straftätern mit und ohne Fahrerlaubnis ist dagegen bei den Straftatbeständen allgemeiner Kriminalität nicht ersichtlich und liegt auch nicht in der bei Kraftfahrern vermuteten individuelle Strafempfindlichkeit. Akzeptierte man diese als einen die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Grund, konterkarierte dies das geltende System der Strafzumessung, weil bislang die erhöhte Strafempfindlichkeit des aus existenziellen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesenen Kraftfahrers in strafmildernder Weise bei der Entscheidung berücksichtigt wurde, ihm überhaupt ein Fahrverbot aufzuerlegen, während nach dem Grundgedanken des Entwurfs diese Abhängigkeit von der Mobilität gerade Anlass zur Wahl dieser (empfindlichen) Sanktionsart wäre (vgl. Schäpe, a. a. O.).

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Drucksache 792/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 582/11

... - Sind andere Sanktionsarten als Freiheitsentzug und Geldstrafen einzubeziehen, um ein Höchstmaß an Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung zu gewährleisten, sind zusätzliche Maßnahmen wie die Einziehung von Vermögenswerten erforderlich, und - ist die strafrechtliche oder nicht-strafrechtliche Haftung juristischer Personen vorzusehen, insbesondere im Hinblick auf Kriminalitätsbereiche, in denen juristische Personen als Täter eine besonders bedeutende Rolle spielen?

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Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 151/05

... 16. Rechtsverluste stellen eine spezielle Sanktionsart dar, die besondere Probleme in Bezug auf die Verfügbarkeit und den Austausch diesbezüglicher Informationen und deren Rechtswirkung aufwerfen. Hier werden nur Rechtsverluste berücksichtigt, die mit einer strafrechtlichen Verurteilung verbunden werden. Rechtsverluste können in strafrechtlichen Verfahren verfügt werden oder automatisch als Folge einer Verurteilung eintreten. Sie können auch in Zivil-, Verwaltungs- oder Disziplinarverfahren, die sich an eine strafrechtliche Verurteilung anschließen, verhängt werden. Angaben zu Rechtsverlusten werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Rechtsnatur in den nationalen Strafregistern nicht durchgängig erfasst und eher zufällig mitgeteilt. Aber auch wenn die Angaben vorliegen, können sie aufgrund fehlender Rechtsangleichung, die ihre gegenseitige Anerkennung konkret behindert, nicht immer genutzt werden. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2005 eine gesonderte Mitteilung zur Problematik der Rechtsverluste vorlegen. Ein sektorieller Ansatz entsprechend der Art der Straftaten erscheint angemessen. Schon im November 2004 hat Belgien eine Initiative zur gegenseitigen Anerkennung des Verlusts des Rechtes vorgelegt, nach einer Verurteilung zu einer kinderpornographischen Straftat mit Kindern zu arbeiten. Diese Initiative stellt einen ersten Schritt in diesem Bereich dar.

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Drucksache 151/05




Weissbuch

1. Einleitung

2. Bestandsaufnahme

2.1. Große Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern

2.2. Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen

2.3. Die Problematik der Rechtsverluste

3. Verbesserung des Informationsflusses durch Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschs

3.1. Die möglichen Optionen

3.2. Lösungsvorschlag

3.3. Arbeitsprogramm

4. Verwendung der Informationen


 
 
 


Drucksache 174/17 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.