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0511/05
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0276/05
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0002/05B
0172/05
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0225/1/05
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0586/05
0600/05
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0154/05
0330/05
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0764/05
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0720/1/04
0901/1/04
0666/04B
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0683/3/04
0166/04
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0565/04
0663/04
0664/2/04
0983/04
0737/04
0872/1/04
0406/04
0789/04
0466/04
0707/1/04
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0710/04
0665/04
0979/04
1012/04
0238/04
0907/04
0578/04
0919/1/04
0438/04B
0722/1/04
0429/04
0876/04
0301/04
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0664/04
0728/1/04
0721/04
0870/04
0906/1/04
0940/04B
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0889/1/04
0940/04
0994/1/04
0693/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
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0725/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0707/04
0872/04
0722/04B
0774/1/03
0299/03
0155/03B
0061/03B
0901/03B
0450/03
0901/03
0312/03B
0061/1/03
Drucksache 173/1/18

... 10. Der Bundesrat hat darüber hinaus erhebliche Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag, soweit er in Artikel 4 privaten Unternehmen mit über 50 Beschäftigten bzw. mehr als 10 Millionen Euro Umsatz Pflichten zur Errichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen von Rechtsverstößen und Folgemaßnahmen auferlegt. Dies führt zu einem übermäßigen Bürokratieaufbau und Kosten bei Unternehmen, die nicht im Verhältnis zum Ziel des Schutzes stehen. Auch bei der Grenze von 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von 10 Millionen Euro werden noch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein. Die Grenze erscheint zudem gegriffen und unterscheidet sich von anderen für Unternehmen geltenden Grenzwerten. Dies führt zu weiterer Bürokratie bei den Unternehmen. Auch die Sanktionen in Artikel 17 des Richtlinienvorschlags erscheinen unangemessen.



Drucksache 173/18

... (66) Wenn keine Abschreckung gegen Repressalien besteht und Repressalien ungestraft bleiben, kann dies potenzielle Hinweisgeber von Meldungen abhalten. Ein eindeutiges gesetzliches Verbot von Repressalien besitzt eine große abschreckende Wirkung, welche durch einschlägige Bestimmungen über die persönliche Haftung und über Sanktionen gegen Personen, die zu Repressalien greifen, noch verstärkt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 380/18

... Artikel 3 der Verfassung garantiert die individuelle Religions-ausübungsfreiheit. Dieser Artikel schützt den Islam als Staatsreligion, aber auch die Ausübung der anderen anerkannten Schriftreligionen Judentum und Christentum. Der Bundesregierung ist keine Bestrafung eines Angehörigen nicht anerkannter Religionsgemeinschaften bekannt. Grundsätzlich ist Marokkanern der freiwillige Religionswechsel nicht verboten, staatliche Stellen behandeln Konvertiten jedoch weiter als Muslime. Apostasie (Abfall vom Islam) wird nicht strafrechtlich sanktioniert. Die Verfassung von 2011 garantiert die Gleichheit von Mann und Frau, schränkt diese durch Bezugnahme auf den Islam aber wieder ein. Das Recht auf Eheschließung wird durch islamisches Familienrecht beschränkt. Muslimischen Frauen ist verboten, nicht-muslimische Männer zu heiraten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 551/18

... Der Paragraph bestimmt die als Ordnungswidrigkeiten zu ahndenden Tatbestände. Dies dient der Umsetzung des Artikels 16 der EU-Richtlinie 2015/2193, wonach verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zur Durchsetzung der einzelstaatlichen Vorschriften festzulegen sind. Die als Ordnungswidrigkeiten zu ahndenden Tatbestände werden getrennt für genehmigungsbedürftige (Absatz 1) und für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Absatz 2) ausgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 213/18

... Eine Mehrheit der Teilnehmer warf ein, dass die Marktmissbrauchsverordnung kostspielige Pflichten für die KMU-Emittenten geschaffen hat und stringente Anforderungen auferlegt, und das trotz der wichtigen Rolle, die sie in Bezug auf das Anlegervertrauen spielt. Die Befragten zitierten das Wesen der Insiderinformationen und die Detailtiefe, die erforderlich ist, um solche Informationen offenzulegen, als Gründe für diese Bürde. Die Schwierigkeit, klar zu identifizieren, was als Insiderinformation zu werten ist, wurde von einigen Teilnehmern als problematisch gesehen. Einige wenige Interessenträger kritisierten, dass die unter der Marktmissbrauchsverordnung geltenden Sanktionen nicht verhältnismäßig für die Unternehmen wären, die an multilateralen Handelssystemen notiert sind und häufig eine Marktkapitalisierung von weniger als 10 Millionen EUR haben. Hinsichtlich der Insiderlisten hoben einige Teilnehmer hervor, dass die für KMU-Wachstumsmärkte eingeführte Befreiung nicht bedeutsam wäre, da die Emittenten nach wie vor verpflichtet sind, nachträglich Insiderlisten bereitzustellen und über Prozesse verfügen, das auch zu tun. Viele Interessenträger beschwerten sich über die strengen Fristen für die Verwalter zur Meldung ihrer Transaktionen und argumentierten, dass der Zeitrahmen von drei Tagen auf fünf Tage verlängert werden oder den Emittenten zwei zusätzliche Tage zur Offenlegung dieser Informationen gewährt werden sollten. Einige von ihnen erklärten auch, dass die Transaktionen der Verwalter nur dann gemeldet werden sollten, wenn sie signifikant sind, d.h. deren Wert über dem aktuellen Schwellenwert liegt (5.000 EUR). Drei Handelsplätze stimmten auch überein, dass die Regeln der Marktmissbrauchsverordnung nicht gleiche Anwendung finden sollten für Eigenkapitalemittenten und solche Emittenten, die nur Fremdkapitalinstrumente ausgeben. Schließlich erklärte ein Teilnehmer, dass angesichts der Tatsache, dass die meisten KMU-Anleihen privat platziert werden, die Befreiung von den Regeln der Marktsondierungen für private Platzierungen eine echte Erleichterung darstellte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 474/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.



Drucksache 360/1/18

... Aufgrund des Fehlens von anderen Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Stelle bei ausbleibenden oder unplausiblen Angaben der Einrichtungen und der unter Umständen fehlenden Basis für das Schätzen der Angaben durch die zuständige Stelle eröffnet für diese Fälle die Festsetzung des Ausbildungsbudgets auf null die einzige Sanktionsmöglichkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/1/18




1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV

4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV

8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV

9. Zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV

10. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.2 - neu - PflAFinV

11. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.1 PflAFinV


 
 
 


Drucksache 474/1/18

... 8. Der Bundesrat bemängelt im Übrigen, dass der Verordnungsvorschlag den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt. Für Hosting-Dienste sind die Entfernung innerhalb einer Stunde, die Schaffung eines Beschwerdemechanismus sowie die Erfüllung der Berichtspflichten mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden. Um die Speicherdauer zu gewährleisten, bedarf es gegebenenfalls zusätzlicher Speicherkapazität. Es besteht die Gefahr, dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können. Dies gilt insbesondere, da Aufwand und Kosten auch nicht durch automatisierte Systeme niedrig gehalten werden können, da in diesen Fällen eine manuelle Überwachung vorgeschrieben wird. Aus diesen Gründen und aufgrund der beträchtlichen Sanktionshöhe ist mit Widerstand seitens der Unternehmen bzw. der Wirtschaft gegen die vorgeschlagene Verordnung zu rechnen.



Drucksache 245/18

... d) die Verhütung und Ahndung von Betrugs- und Korruptionsdelikten und anderen Verstößen gegen Unionsrecht im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans der Union und die Verhängung wirksamer und abschreckender Sanktionen gegenüber Empfängern durch einzelstaatliche Gerichte oder Verwaltungsbehörden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/18




1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Externes Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand der Verordnung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 5
Verfahren

Artikel 6
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 7
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/18 (Beschluss)

... Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig, aber auch ausreichend wirksam und abschreckend sein, um einem Verstoß vorzubeugen. Aufgrund der Bedeutung sowohl positiver als auch negativer Studienergebnisse für den Ausgang eines Zulassungsverfahrens sowie des allgemeinen öffentlichen Interesses sollten die Maßnahmen nicht von der EFSA festgelegt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass in die Verordnung Maßnahmen zur Sanktionierung von Verstößen aufgenommen werden. Beispielsweise kann ein Verstoß gegen die Meldepflicht mit einem Ruhen des Zulassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum geahndet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 442/18

... (30) Die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten sollten während des gesamten Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden; dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, die Rückforderung entgangener, zu Unrecht gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) XXX des Europäischen Parlaments und des Rates25 [die Haushaltsordnung].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 62. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verordnung "Über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprin-zip" (BR-Drucksache 245/18) weist der Bundesrat allerdings erneut darauf hin, dass EUV und AEUV klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung - einschließlich der Kürzung von EU-Mitteln - vorsehen. Er sieht weiterhin das Risiko, dass Zahlungsaussetzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen, auch wenn der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). In Bezug auf den Verordnungsvorschlag besteht daher noch Erläuterungs- und Erörterungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 132/18

... Mit § 5a der Bundeswildschutzverordnung werden die von der Umweltstrafrecht-Richtlinie geforderten strafrechtlichen Sanktionen umgesetzt. Die Ermächtigungsgrundlage ergibt sich aus § 38a Absätze 1 bis 5 BJagdG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

§ 2
Verbote

§ 5a
Strafvorschriften

Artikel 2

Anhang

Zu Artikel 1 Nummer 4

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten

Teil
A (Besitz)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
B (Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Teil
C (Besitz und Handel)

1. Haarwild

2. Federwild

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten

Anlage 3
(zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist

Anlage 5
(zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten

1. Haarwild

2. Federwild

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

V. Nachhaltigkeit/Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1:

Artikel 1
Nummer 2:

Artikel 1
Nummer 3:

Artikel 1
Nummer 4:

Artikel 2
:


 
 
 


Drucksache 240/1/18

... 20. Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, grundsätzlich den Ansatz der Kommission zu unterstützen, notwendige Strukturreformen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern (BR-Drucksache 543/18(B), Ziffer 52).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/1/18




Konzept des Wi-Ausschusses

Konzept des EU-Ausschusses

Konzept des Fz-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat hat darüber hinaus erhebliche Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag, soweit er in Artikel 4 privaten Unternehmen mit über 50 Beschäftigten bzw. mehr als 10 Millionen Euro Umsatz Pflichten zur Errichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen von Rechtsverstößen und Folgemaßnahmen auferlegt. Dies führt zu einem übermäßigen Bürokratieaufbau und Kosten bei Unternehmen, die nicht im Verhältnis zum Ziel des Schutzes stehen. Auch bei der Grenze von 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von 10 Millionen Euro werden noch viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein. Die Grenze erscheint zudem gegriffen und unterscheidet sich von anderen für Unternehmen geltenden Grenzwerten. Dies führt zu weiterer Bürokratie bei den Unternehmen. Auch die Sanktionen in Artikel 17 des Richtlinienvorschlags erscheinen unangemessen.



Drucksache 214/18

... Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ein Problem. Laut Artikel 3 der Richtlinie trifft jeder Mitgliedstaat "alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Haftpflicht bei Fahrzeugen mit gewöhnlichem Standort im Inland durch eine Versicherung gedeckt ist". Die Richtlinie schreibt zwar keine konkreten Maßnahmen vor, doch sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verringerung von Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz zu ergreifen. Sie dürfen im Inland systematische Überprüfungen registrierter Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungspolicen vornehmen, Straßenkontrollen durchführen und wirksame Sanktionen gegen die Eigentümer nicht versicherter Fahrzeuge verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 98/1/18

... 13. Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass es angemessener Regelungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bedarf, um die Voraussetzungen für ein effektives Tätigwerden der Europäischen Arbeitsbehörde zu schaffen. Damit arbeitsrechtliche Verstöße effektiv geahndet werden können, sind grenzüberschreitende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten - wie sie in anderen Bereichen (zum Beispiel Bankenaufsicht, Kartellbehörde) bereits erfolgreich umgesetzt werden - notwendig. Dies stärkt zugleich die nationalen Behörden bei der wirksamen grenzüberschreitenden Verfolgung und Sanktionierung illegaler Praktiken und dient damit letztlich auch der Durchsetzung geltenden nationalen Rechts.



Drucksache 362/18

... Des Weiteren hat die Kommission sorgfältig geprüft, ob ein verbindliches oder ein freiwilliges Zertifizierungssystem eingeführt werden sollte. Obwohl der Vorschlag klare Bestimmungen für die Einführung von Zertifizierungssystemen sowie ein System zur Sanktionierung von Verstößen umfasst, wurde in Anbetracht der Vielzahl der potenziell betroffenen Bereiche sowie Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie beschlossen, dass die Umsetzung der Zertifizierungssysteme auf freiwilliger Basis erfolgen sollte. Sollte das Unionsrecht jedoch für bestimmte Bereiche oder Produktkategorien anderslautende Bestimmungen enthalten, so ist es möglich, die Umsetzung der in diesem Rahmen festgelegten Regelungen verbindlich anzuordnen.



Drucksache 504/1/18

... Infolge der Änderungen zu § 95 SGB V soll mit Artikel 15 des Gesetzentwurfs die Zulassungsverordnung für Ärzte in mehreren Punkten angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, die Zulassung bzw. den Versorgungsauftrag künftig um ein Viertel reduzieren zu können (§ 19a Absatz 2 Ärzte-ZV) sowie die Konkretisierung der Prüfpflichten und Sanktionsmechanismen im Hinblick auf die Einhaltung des Versorgungsauftrages (§ 19a Absatz 4 Ärzte-ZV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 433/1/18

... geregelte Vergewaltigung, die immerhin mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren sanktioniert wird, ist lediglich als besonders schwerer Fall ausgestaltet. Ist der Grundtatbestand des § 177 Absatz 1 zusammen mit Absatz 6



Drucksache 430/1/18

... -Grundverordnung unterliegen. Diese trifft im Interesse einheitlicher Bedingungen des Datenschutzes und des freien Datenverkehrs in der EU auch über die Abhilfemaßnahmen und Sanktionen bei Datenschutzverstößen eine abschließende Regelung. Ansprüche nach dem

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Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 215/1/18

... 17. Der Bundesrat ist sich daher klar darüber, dass der Abschluss eines solchen "Executive Agreements" der EU mit den USA zugleich die Zugriffe von US-Behörden auf EU-Datenschutzrecht unterfallende Sachverhalte - positiv - sanktionieren würde, so dass ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht mehr zu prüfen wäre. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen von US-Behörden, die das EU-Datenschutzrecht berühren, den gleichen Voraussetzungen unterliegen wie vergleichbare Maßnahmen in einem rein innereuropäischen Fall. Dies ist im Rahmen der vorgesehenen Verhandlungen sicherzustellen, die die Kommission demnächst mit dem Ziel des Abschlusses eines "Executive Agreements" aufnehmen will.



Drucksache 30/18

... Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit aufgezeigt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen bleibt, gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen. Von dieser Möglichkeit hat der verfassungsändernde Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des

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Drucksache 30/18




Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 13 Nummer 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der staatlichen Parteienfinanzierung


 
 
 


Drucksache 218/18

... Was die Durchsetzbarkeit von auf der Grundlage solcher Regelungen übermittelten Ersuchen angeht, hängt es von den Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats ab, ob der Diensteanbieter zur Zusammenarbeit verpflichtet ist oder nicht. Die Sanktionen und die Vollstreckung im Falle der Verweigerung sind ebenfalls nur bruchstückhaft geregelt. Auch wenn der Diensteanbieter der Sanktionsanordnung Folge leistet, ist es immer noch schwierig, die ursprüngliche Anordnung zur Bereitstellung der Daten zu vollstrecken.

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Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 191/18 (Beschluss)

... 4. Er hält es für wichtig, dass zeitnah zum Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung die notwendigen Sanktionsvorschriften sowie die gegebenenfalls erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Genehmigung erlassen werden.



Drucksache 519/18 (Beschluss)

... 4. Auch bei großer Marktmacht von Unternehmen muss die Einhaltung des geltenden Rechts gewährleistet sein. Es darf nicht zur gängigen Praxis werden, Verstöße nur dann nicht zu begehen, wenn eine mögliche Sanktionierung den erwarteten Gewinn übersteigt. Zur Vermeidung von Marktmachtmissbrauch ist deshalb eine stringentere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle von Daten-Plattformen auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften zu prüfen und umzusetzen.

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Drucksache 519/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten


 
 
 


Drucksache 246/1/18

... - Im Rahmen der auf EU-Ebene festzulegenden Leitplanken fordert der Bundesrat eine maximale Flexibilität für die Mitgliedstaaten, bei der Ausgestaltung sowohl der Maßnahmen als auch der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme. - Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltungen der Mitgliedstaaten benötigen zudem Rechts- und Planungssicherheit. Wesentliche Elemente müssen abschließend im Basisrecht geregelt werden. Die Kommission wird aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip vollumfänglich umzusetzen und delegierte Rechtsakte auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

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Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 66/1/17

... Die Aufnahme des negativen Tatbestandsmerkmals "ohne Ausübung unzulässigen Drucks" als Genehmigungsvoraussetzung führt allerdings zu der Annahme, die staatliche Schutzpflicht sei bei vorherigem Einsatz unzulässigen Drucks "verwirkt". Während eine erteilte Einwilligung, die durch unzulässigen Druck herbeigeführt wurde, unstreitig unwirksam ist, führt bislang die sich an einen fruchtlosen, sämtliche Anforderungen erfüllenden Überzeugungsversuch anschließende - zusätzliche - erfolglose Ausübung unzulässigen Drucks lediglich zu strafrechtlichen Konsequenzen, nicht aber dazu, dass eine Zwangsbehandlung ausgeschlossen ist. Hieran ist zwingend festzuhalten, da die Ausübung unzulässigen Drucks ein individuelles gegebenenfalls sanktionswürdiges Fehlverhalten des den Druck Ausübenden ist, nicht aber den Schutzanspruch des Betroffenen berühren kann. Da die in der Vergangenheit erfolgte Ausübung unzulässigen Drucks zudem nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, könnte eine Genehmigung selbst bei einem neuen Überzeugungsversuch, der ohne unzulässigen Druck erfolgt, nicht mehr in Betracht kommen, jedenfalls, wenn von irgend einer Form des Fortwirkens des Drucks auszugehen ist. Auch dürften, bevor unzulässiger Druck eingesetzt wird, regelmäßig alle zulässigen Möglichkeiten der Einflussnahme ausgeschöpft worden sein.



Drucksache 667/17

... Die Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe bieten zahlreiche Möglichkeiten, um zu korruptionsfreien und vollständig transparenten öffentlichen Vergabeverfahren zu gelangen, indem bis 2018 elektronische Instrumente für die Auftragsvergabe verbindlich eingeführt und die Vorschriften über Interessenkonflikte verschärft 47 sowie die Ausschlussgründe in Bezug auf Bieter ausgeweitet werden. Die Sensibilisierung für diese Möglichkeiten ist auf allen staatlichen Ebenen zu verstärken. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen treten auf einigen Märkten für öffentliche Aufträge immer wieder auf. Infolge von Absprachen können auf wettbewerbsorientierten Märkten bis zu 20 % auf den sonst üblichen Preis aufgeschlagen werden.48 Die Wettbewerbsbehörden wurden mit Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet, um wettbewerbswidrige abgestimmte Praktiken zu sanktionieren, jedoch nur, wenn davon ausgegangen wird, dass eine Absprache bereits erfolgt ist. Die Kommission wird daher zweckmäßige Instrumente und Initiativen entwickeln und die Sensibilisierung verstärken, um die Risiken von wettbewerbswidrigen abgestimmten Praktiken auf Märkten für öffentliche Aufträge so gering wie möglich zu halten. Dies wird folgende Maßnahmen beinhalten: Maßnahmen zur Verbesserung der Marktkenntnisse von öffentlichen Auftraggebern, Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber, umsichtige Planung und Konzeption der Vergabeverfahren sowie eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Wettbewerbsbehörden. Die Kommission wird darüber hinaus Leitlinien für die Anwendung der neuen EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen auf Ausschlussgründe wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen ausarbeiten.



Drucksache 777/17

... Im April 2017 wurde eine REFIT-Evaluierung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen veröffentlicht.17 Sie ergab, dass alle Interessenträger die Richtlinie für relevant halten und dass sie in den Mitgliedstaaten und in den einzelnen Wirtschaftszweigen in mittlerem bis hohem Maße eingehalten wird. Die Richtlinie war sehr wirksam, was das Erreichen der gesetzten Ziele angeht. Die Wirksamkeit könnte noch verbessert werden, indem der Geltungsbereich so geändert wird, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - d.h. auch jene in neuen Beschäftigungsformen - erfasst werden; weitere Möglichkeiten sind die Verkürzung der Zweimonatsfrist für die Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verbesserung der Durchsetzung durch die Überarbeitung der Rechtsbehelfe und der Sanktionen bei Nichteinhaltung. Was die Effizienz der Richtlinie anbelangt, so scheinen den Unternehmen durch die Umsetzung keine signifikant höheren Kosten entstanden zu sein. Im Hinblick auf die Kohärenz besteht noch Potenzial für eine weitere Angleichung an die Vorschriften für entsandte und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Praktikanten.

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Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 45/17

... (a) "geschützte Berufsbezeichnung" bezeichnet eine Form der Reglementierung eines Berufs, bei der die Verwendung einer Bezeichnung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Gruppe von beruflichen Tätigkeiten aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbar oder mittelbar einer bestimmten Berufsqualifikation unterliegt und bei einer missbräuchlichen Verwendung dieser Bezeichnung Sanktionen oder andere Maßnahmen verhängt werden.

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Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 126/1/17

... Zudem führt die vorgesehene Streichung der Verwendungsabsicht zu unbilligen Strafverschärfungen. Etwa würde sich der Fußballer, der nach dem Training in einer Polizeikontrolle Widerstand leistet, "nur" nach § 113 Absatz 1 StGB strafbar machen, während der Hockeyspieler, der seinen Schläger dabei hat, bereits das Regelbeispiel des § 113 Absatz 2 Nummer 1 StGB-E verwirklichen würde, auch wenn der Hockeyschläger nicht zum Einsatz gelangt und auch nie gelangen sollte. Dadurch, dass die Schwelle des Widerstandes nach § 113 Absatz 1 StGB-E relativ schnell erreicht ist, etwa durch Sperren bei einer Festnahme, würde eine Strafbarkeit hier stark überdehnt und die erhöhte Sanktion erscheint nicht verhältnismäßig.

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Drucksache 126/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 StGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 114 Absatz 1, Absatz 2a - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 524/2/17

... Im Hinblick auf die nach Artikel 25a des Richtlinienvorschlages geforderten Sanktionen eines Pflichtverstoßes sollte zudem auf einen möglichst trennscharfen Katalog meldepflichtiger Gestaltungsmodelle hingewirkt werden.



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat bittet, im weiteren Rechtsetzungsverfahren zu klären, ob das in Artikel 8 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags begründete Verbot der Nutzung von Verarbeitungsfunktionen von Endeinrichtungen dem Wortlaut nach auch jede Zusendung von Spam-Mails als Verarbeitung erfassen und damit der Sanktion des Artikels 23 Absatz 2 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags unterstellen soll, und auf entsprechende Klarstellungen hinzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... Aufgrund der Bußgeldbewehrung in § 4 NetzDG-E droht die Gefahr eines sogenannten "Overblocking". Plattformbetreiber könnten sich zur Vermeidung von Bußgeldern veranlasst sehen, bei Zweifeln über die Rechtswidrigkeit von Inhalten vorschnell eine Löschung vorzunehmen, aus der sich keinerlei Sanktionen ergeben können, als zu riskieren, dass die Nichtlöschung als Indiz für die Nichterfüllung ihrer Überwachungspflicht mit der Folge der Verhängung hoher Bußgelder herangezogen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt

14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG

27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG

33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 126/2/17

... Überdies setzt ein strafrechtlicher Schutz, der erst bei gewalttätigen Übergriffen greift, zu spät ein. Um schon den Ansätzen von Verrohung und Respektlosigkeit wirksam entgegenzutreten, ist es wichtig, dass bereits geringschwelligere Straftaten wie Beleidigungen und Bedrohungen von Beschäftigten oder Bürgerinnen und Bürgern, die Dienst für die Gesellschaft leisten und sich für das Wohl Aller einsetzen, spürbar sanktioniert werden.



Drucksache 749/17 (Beschluss)

... 4. Zwar unterstützt der Bundesrat grundsätzlich den Ansatz der Kommission, notwendige Strukturreformen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern (vergleiche BR-Drucksache 543/17(B)). Es ist jedoch nicht ersichtlich, warum es dazu einer erweiterten Möglichkeit zur Überführung von bislang der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Mitteln für kohäsionspolitische Ziele in die direkte Mittelverwaltung durch die Kommission bedarf. Schon heute können Mitgliedstaaten Teile ihrer aus den ESI-Fonds finanzierten Mittel der Technischen Hilfe auf das im Mai 2017 verabschiedete Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017 bis 2020 übertragen.



Drucksache 182/17 (Beschluss)

... Abgestellt auf diesen Wortlaut kann also nur derjenige sanktioniert werden, der keinen Geldwäschebeauftragten bestellt und - trotzdem - einen Stellvertreter bestellt hat. Gewollt sein dürfte hingegen eine Sanktionierung desjenigen, der keinen Geldwäschebeauftragten oder keinen Stellvertreter oder keinen von beiden bestellt. Dies könnte durch die Formulierung "wer entgegen § 7 Absatz 1 keinen Geldwäschebeauftragten oder keinen Stellvertreter bestellt," zum Ausdruck gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 595/17

... des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Marktorganisationsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Zuständigkeit.

§ 18a
Regelwidrige Doppelfinanzierung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

1. Artikel 1

2. Artikel 2

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Genderaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

IV. Befristung und Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Artikel 2
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 771/17 (Beschluss)

... - Die in Bezug genommenen Rechtsvorschriften und die darin enthaltenen Begriffsdefinitionen sind in Bezug auf Artikel 3 zu vereinheitlichen, um dem Anspruch eines einheitlichen Rahmens für die Marktüberwachung gerecht zu werden (Beispiel: unterschiedliche Definitionen des Wirtschaftsakteurs im Hinblick auf den privaten Einführer). - Der Begriff "Sanktionen" aus Artikel 61 ist anstelle von "Strafen" zu verwenden, um das in Deutschland bewährte System des Bußgelds national weiter anwenden zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 247/1/17

... Allerdings darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass für die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme bestehen. Die Regeln des Wettbewerbsrechts sind in den Mitgliedstaaten nicht allein an den Desideraten einer möglichst effizienten Wettbewerbspolitik auszurichten, sondern müssen auch der berechtigten Erwartung Rechnung tragen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verurteilt und einer gerechten Strafe zugeführt werden. Sie sind Teil des jeweiligen nationalen Sanktionensystems und dürfen sich - insbesondere im Lichte der in Artikel 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz - zu dessen grundlegenden Prinzipien nicht in Widerspruch setzen.



Drucksache 164/1/17

... es (AtG), der sich mit Ordnungswidrigkeiten befasst, erschließt sich nicht. Die in Bezug genommene Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) enthält weder in der alten noch in der geänderten Fassung eine Verweisung auf diese Bußgeldvorschrift, so dass die Bestimmung leerläuft. Zudem ist unklar, was mit der Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung gemeint ist. Denn die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ermächtigt weder in der alten noch in der vorgesehenen neuen Fassung zu verwaltungsrechtlichen Anordnungen, lediglich in § 12 Absatz 4 Satz 2 AtVfV wird bestimmt, dass der Verhandlungsleiter eines Erörterungstermins Personen entfernen lassen kann, die seine Anordnungen nicht befolgen. Ein Erfordernis, diese jahrzehntelang nicht als Ordnungswidrigkeit sanktionierten sogenannten sitzungspolizeilichen Anordnungen nunmehr mit Bußgeld zu ahnden, ist nicht ersichtlich. Das sieht offenbar auch der Gesetzentwurf so, denn er enthält insoweit keine Verweisung auf die Bußgeldvorschrift. Die Ahndung vollziehbarer Anordnungen bzw. Verfügungen auf der Grundlage des



Drucksache 160/1/17

... sind sogar für Verstöße gegen allgemeine Datenschutzbestimmungen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen.

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Drucksache 160/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 EuropolG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 EuropolG


 
 
 


Drucksache 379/1/17

... Die qualitätssichernden Anordnungen dienen bei festgestellten Defiziten mit Wirkung für die Zukunft vor allem einer Unterstützung des Unterrichtenden durch Förderung dessen verkehrspädagogisch-didaktischen Kompetenz und der Ausbildungsqualität. Die Anordnungen sind insofern nicht als Sanktion zu verstehen.

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Drucksache 379/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3a - neu - FahrlGDV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV

6. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlGDV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 16 FahrlGDV

8. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPrüfO

9. Zu Artikel 3 § 3 Absatz 1a - neu - FahrlPrüfO

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPrüfO

11. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1, Satz 2 FahrlPrüfO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 379/17 (Beschluss)

... Die qualitätssichernden Anordnungen dienen bei festgestellten Defiziten mit Wirkung für die Zukunft vor allem einer Unterstützung des Unterrichtenden durch Förderung dessen verkehrspädagogisch-didaktischen Kompetenz und der Ausbildungsqualität. Die Anordnungen sind insofern nicht als Sanktion zu verstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV

5. Zu Artikel 1 § 16 FahrlGDV

6. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPrüfO

7. Zu Artikel 3 § 3 Absatz 1a - neu - FahrlPrüfO

8. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPrüfO

9. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1 FahrlPrüfO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 7 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 43/17 (Beschluss)

... - die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Ziellandes weiterhin uneingeschränkt erhalten bleiben.



Drucksache 698/17

... Dazu zählen die Änderung und Streichung einiger Abschnitte der MiFID II, darunter Titel V über die DRSP, Anhang I Abschnitt D sowie die Befugnisse der zuständigen Behörden, Sanktionen über DRSP zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2014/65/EU /EU

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/138/EG /EG

Artikel 231a
Aufsichtliche Genehmigung hinsichtlich interner Modelle

Artikel 231b
Überprüfung

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 569/17 (Beschluss)

... . Danach gehört zu den mit Sanktionen belegten Verstößen von Fahrzeugbetreibern auch die Manipulation von Systemen zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen. Mit dem Änderungsvorschlag wird dies als Verbotstatbestand aufgenommen und gemäß § 69a Absatz 1 der Verordnung als Ordnungswidrigkeitstatbestand festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Absatz 1 StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 47f Überschrift, Absatz 2 Satz 2 StVZO

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 95/1/17

... Dazu dient in erster Linie die politische Auseinandersetzung. Darüber hinaus gilt es, die rechtlichen Regelungen anzupassen. Möglichkeiten eines entsprechenden Vorgehens unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum NPD-Verbot (2 BvB 1/13) aufgezeigt. So sei es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten, Möglichkeiten gesonderter Sanktionierung im Falle der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale des Artikels 21 Absatz 2 GG zu schaffen. Da der Ausschluss verfassungsfeindlich agierender Parteien von öffentlichen Leistungen einen Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit darstellt, bedarf es zur Rechtfertigung eines solchen des Vorliegens eines zwingenden Grundes, das heißt eines sich aus der Verfassungsstruktur ergebenden verfassungsrechtlichen Grundes.



Drucksache 1/1/17

... 39. Der Bundesrat bezweifelt, dass die Koppelung der Beendigung von berufsrechtlichen Sperren an die Erteilung der Restschuldbefreiung sachgerecht ist (Artikel 21 des Richtlinienvorschlags). Solche Berufsverbote dienen in der Regel einem besonderen Schutz des Geschäftsverkehrs vor unredlichen Personen und haben daneben auch einen Sanktionscharakter, der beispielsweise Geschäftsführer zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags anhält. Dieser doppelte Schutzzweck entfällt nicht ohne weiteres mit Erteilung der Restschuldbefreiung, sondern kann darüber hinaus fortbestehen. Die in Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags enthaltene Abweichungsmöglichkeit bei unredlichem oder bösgläubigem Verhalten ist zu eng, da ein Handeln zum Nachteil der Gläubiger bei Eingehen der Schulden oder bei deren Befriedigung vorausgesetzt wird. Hiervon wären beispielsweise die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und das nicht ordnungsgemäße Führen der Bücher nicht erfasst, so dass auf eine Rechtfertigung durch das Allgemeininteresse abgestellt werden müsste. Unklar wäre außerdem die Behandlung von Sperren, die Personen im Vermögensverfall die Ausübung bestimmter Berufe verwehren (insbesondere Berufe, in denen einer Person Fremdgelder anvertraut werden, wie beispielsweise einem Rechtsanwalt). Im Ergebnis sind kaum Fälle denkbar, in denen eine berufsrechtliche Sperre nicht durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sein wird. Wegen des fraglichen Mehrwerts sollte Artikel 21 des Richtlinienvorschlags ganz entfallen.

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Drucksache 1/1/17




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 660/17

... Die in Artikel 138 Absatz 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegte Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bildet das Kernstück der derzeitigen Übergangsregelung. Gleichzeitig bietet diese Steuerbefreiung auch die Grundlage für den sogenannten Karussellbetrug. Das endgültige Mehrwertsteuersystem für den Handel innerhalb der EU soll dieses Problem lösen, aber für die Zeit bis dahin haben die Mitgliedstaaten Zwischenlösungen gefordert. Insbesondere verlangten sie, dass die Anforderung in die Mehrwertsteuerrichtlinie aufgenommen wird, dass der Erwerber, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung der Gegenstände beginnt, ansässig ist, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzen muss, damit der Lieferer die Steuerbefreiung überhaupt erst anwenden darf. Dies geht über die derzeitige Sachlage hinaus, bei der die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union38 zufolge lediglich eine formale Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist. Aufgrund dessen können die Mitgliedstaaten, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, derzeit lediglich Geldbußen oder Verwaltungssanktionen verhängen, jedoch die Steuerbefreiung an sich nicht verweigern.

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Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 750/1/17

... 9. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich der ESM bewährt, um Mitgliedsstaaten im Krisenfall finanzielle Unterstützung gegen Reformauflagen zu gewähren. Eine Weiterentwicklung zu einem EWF darf nicht dazu führen, dass die Reformauflagen in Zukunft aufgeweicht oder Verstöße schwächer sanktioniert werden.



Drucksache 670/17

... verpflichtet sind, Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, zu erlassen, sind die in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 567/2/17

... bis 2021 vorgesehenen Evaluierung hervorgehoben und festgelegt, dass bis dahin keinerlei Sanktionierung gegenüber den Landwirten erfolgen soll.

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Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


Drucksache 153/1/17

... Mit seinem am 17. Januar 2017 verkündeten Urteil (Az. 2 BvB 1/13) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG abgelehnt, weil die NPD mangels konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewichts, das es möglich erscheinen lässt, dass ihr Handeln zum Erfolg führt, nicht - wie von Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 GG gefordert - "darauf ausgehe", die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Gleichwohl hat es die Feststellung getroffen, dass die NPD ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach danach strebe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen (vgl. Leitsatz 9 zum Urteil). Vor diesem Hintergrund hat das Gericht darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 Rn. 625). Diesen Hinweis greift der vorliegende Gesetzentwurf auf.

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Drucksache 153/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 21

[A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 21 Absatz 1 Satz 5 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 21 Absatz 3 Satz 2 GG


 
 
 


Drucksache 95/17

... Möglichkeiten eines entsprechenden Vorgehens unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots, Artikel 21 Absatz 2 GG, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum NPD-Verbot (2 BvB 1/13) aufgezeigt. Einer entsprechenden Verfassungsänderung steht damit die Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Absatz 3 GG nicht entgegen, da ausdrücklich erwähnt wird, es sei Sache des verfassungsändernden Gesetzgebers Möglichkeiten gesonderter Sanktionierung im Falle der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale des Artikel 21 Absatz 2 GG zu schaffen. Da der Ausschluss verfassungsfeindlich agierender Parteien von staatlichen Leistungen ein Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit darstellt, bedarf es zur Rechtfertigung eines solchen des Vorliegens eines zwingenden Grundes, d.h. eines sich aus der Verfassungsstruktur ergebenden verfassungsrechtlichen Grundes. Das hierbei heranzuziehende Prinzip der wehrhaften Demokratie ist im Sinne praktischer Konkordanz entsprechend zu berücksichtigen.



Drucksache 189/1/17

... 10. Der Bundesrat hat die Sorge, dass ohne verbindliche Vorgaben zu Mindest-Ausbauzielen für jeden Mitgliedstaat und ohne damit verbundene konkrete Sanktionsregelungen bei Nichterreichen der Fall eintreten könnte, dass das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am EU-Endenergieverbrauch verfehlt wird.



Drucksache 154/2/17

... Der angefügte Absatz erweitert die Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts in Parteiverbotsverfahren nach § 13 Nummer 2 BVerfGG, indem es ihm in Satz 1 für den Fall eines unbegründeten Antrags (wie z.B. in BVerfG, Urt. v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13) auf einen (hilfsweise) gestellten Antrag nach § 43 BVerfGG Antragsberechtigter den Ausspruch erlaubt, dass die Partei von einer Teilfinanzierung aus staatlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Damit wird eine vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung im NPD-Verbotsverfahren aufgezeigte Möglichkeit zur Sanktionierung verfassungsfeindlicher Parteien auch verfahrensrechtlich nachvollzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/2/17




'Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 23a
Jeder Senat des Bundesverfassungsgerichts kann bei ihm anhängige Verfahren verbinden und verbundene trennen.

§ 47a

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 747/17

... (2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) umfasst das in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates11 festgelegte System der multilateralen Überwachung und die darin festgelegte Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sowie das Verfahren zur Vermeidung eines übermäßigen öffentlichen Defizits gemäß Artikel 126 AEUV, das in der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates12 genauer geregelt wird. Der SWP wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates13 und die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates14 weiter gestärkt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates15 kam ein System wirksamer, präventiver und abgestufter Durchsetzungsmechanismen in Form von Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 533/17

... 7. Sanktionen und Maßnahmen nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.