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"Sammelverbringungen"


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Drucksache 48/09

... /Euratom nicht mehr nur für Sammelverbringungen, sondern für sämtliche Verbringungskonstellationen; sie war daher nicht in Absatz 4 Satz 1 zu belassen, sondern in Absatz 2 Satz 2 aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


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