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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sammelauftrag"


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Drucksache 396/1/05

... Insgesamt werden die nationalbibliothekarischen Aufgaben in Deutschland also durch die drei größten deutschen Bibliotheken mit verteilten Rollen erfolgreich wahrgenommen ("virtuelle Nationalbibliothek“). Die geplante Namensänderung ist angesichts dieser Rahmenbedingungen sachlich unangemessen. Es ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass die Deutsche Bücherei und Die Deutsche Bibliothek Frankfurt a. M. Gründungen des Buchhandels waren; der Staat ist erst viel später in die Verantwortung eingetreten. Der Begriff "deutsch“ im Namen verweist auf den Sammelauftrag, nämlich deutschsprachiges Schrifttum zu sammeln. Gleichzeitig wird durch die geplante Namensänderung die nationalbibliothekarische Rolle der Bayerischen Staatsbibliothek und der Staatsbibliothek zu Berlin in Frage gestellt, zumindest jedoch in ihrer Sichtbarkeit und Vermittelbarkeit eingeschränkt: Nationalbibliothekarische Dienste wird der Bürger, dem neuen Namen folgend, nur noch in Frankfurt, nicht mehr in München und Berlin erwarten.



Drucksache 396/05 (Beschluss)

... Insgesamt werden die nationalbibliothekarischen Aufgaben in Deutschland also durch die drei größten deutschen Bibliotheken mit verteilten Rollen erfolgreich wahrgenommen („virtuelle Nationalbibliothek“). Die geplante Namensänderung ist angesichts dieser Rahmenbedingungen sachlich unangemessen. Es ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass die Deutsche Bücherei und Die Deutsche Bibliothek Frankfurt a. M. Gründungen des Buchhandels waren; der Staat ist erst viel später in die Verantwortung eingetreten. Der Begriff „deutsch“ im Namen verweist auf den Sammelauftrag, nämlich deutschsprachiges Schrifttum zu sammeln. Gleichzeitig wird durch die geplante Namensänderung die nationalbibliothekarische Rolle der Bayerischen Staatsbibliothek und der Staatsbibliothek zu Berlin in Frage gestellt, zumindest jedoch in ihrer Sichtbarkeit und Vermittelbarkeit eingeschränkt: Nationalbibliothekarische Dienste wird der Bürger, dem neuen Namen folgend, nur noch in Frankfurt, nicht mehr in München und Berlin erwarten.



Drucksache 396/05

... Veröffentlichungen, die als Netzpublikationen keinen körperlichen Träger haben, werden in Deutschland nicht systematisch in Bestand, Gestalt und zur Nutzbarkeit bewahrt. Die Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek (Bibliothek) ist in ihrer Funktion als Nationalbibliothek bislang beauftragt, körperliche Medienwerke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Zur Bewahrung und Nutzung des digitalen Kulturerbes für Literatur, Wissenschaft und Praxis soll der Auftrag der Bibliothek auf die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen erstreckt werden. Über die Einbeziehung unkörperlicher Medienwerke in den Sammelauftrag hinaus soll neben einer Aktualisierung, Straffung, Ausgliederung in niedrigere Rechtssetzungsebenen und übersichtlicheren Gestaltung des geltenden Gesetzes der Name der Bundesanstalt ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.