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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Saisonarbeitskraft"


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Drucksache 4/1/10

... Diese Steuererklärungspflicht wird vor allem bei Saisonarbeitskräften, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind, im Regelfall nicht zu nennenswerten inländischen Steuermehreinnahmen führen, da die Saisonarbeitskräfte regelmäßig keine oder nur geringe Einkünfte im jeweiligen Heimatland haben. Dem steht ein erheblicher bürokratischer Aufwand sowohl bei der einzelnen Saisonarbeitskraft als auch beim jeweiligen Finanzamt gegenüber. So müssen die betroffenen Saisonarbeitskräfte eine Steuererklärung abgeben, die von den Finanzämter zu prüfen ist. Wird keine Steuererklärung abgegeben, müssen die Finanzämter die im Ausland lebenden Saisonarbeitskräfte ggf. im Wege der Amtshilfe zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

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Drucksache 4/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

Zu Artikel 5 Nummer 2

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 11
Absatz 1 FeuerschStG

§ 11
Absatz 3 FeuerschStG

§ 11
Absatz 4 FeuerschStG

18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

§ 3
Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG

§ 6a
ZuInvG

§ 7
Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG


 
 
 


Drucksache 4/10 (Beschluss)

... Diese Steuererklärungspflicht wird vor allem bei Saisonarbeitskräften, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind, im Regelfall nicht zu nennenswerten inländischen Steuermehreinnahmen führen, da die Saisonarbeitskräfte regelmäßig keine oder nur geringe Einkünfte im jeweiligen Heimatland haben. Dem steht ein erheblicher bürokratischer Aufwand sowohl bei der einzelnen Saisonarbeitskraft als auch beim jeweiligen Finanzamt gegenüber. So müssen die betroffenen Saisonarbeitskräfte eine Steuererklärung abgeben, die von den Finanzämter zu prüfen ist. Wird keine Steuererklärung abgegeben, müssen die Finanzämter die im Ausland lebenden Saisonarbeitskräfte ggf. im Wege der Amtshilfe zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG

3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG

5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG

11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG

12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz

Artikel 7a
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz

Artikel 9a
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes


 
 
 


Drucksache 442/10

... Option 2 - Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und deren Rechte. Gemeinsame Regeln werden festgelegt, Saisonarbeit, Zulassungskriterien, die Höchstaufenthaltsdauer für Saisonarbeitnehmer und Bestimmungen zur Gleichbehandlung mit als Saisonarbeitskraft tätigen Unionsbürgern im Hinblick auf bestimmte sozio-ökonomische Rechte wie Vereinigungsfreiheit, Recht auf soziale Sicherheit usw. werden definiert. Saisonarbeitnehmer wären allerdings weiterhin unterschiedlichen, komplizierten Einreiseverfahren ausgesetzt.

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Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 77/1/07

... Die in der Entschließung geforderte 90:10-Regelung würde - neben der bereits bestehenden Härtefallregelung - eine weitere Erleichterung für die Landwirte bedeuten. Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit wiederholt zugesagt, die Landwirte in der kommenden Saison durch zahlreiche Maßnahmen besser zu unterstützen. Die Forderung im letzten Absatz der Entschließung, eine Schnellvermittlung durch die ZAV bereits dann vorzunehmen, wenn eine Saisonarbeitskraft vom heimischen Arbeitsmarkt erkrankt, nicht mehr zur Arbeit erscheint oder der Arbeitsvertrag gekündigt wird, würde bedeuten, dass in diesen Fällen auf einen weiteren Versuch zur Vermittlung eines Deutschen verzichtet werden würde. Dies würde ein falsches Signal setzen und dem Grundsatz des "

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Drucksache 77/1/07




Zu Absatz 7


 
 
 


Drucksache 77/07

... Ferner soll die Bundesregierung gebeten werden, darauf hinzuwirken, dass die sehr unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt bei der Saisonarbeitskräftevermittlung besser und rascher berücksichtigt werden. Auch soll gefordert werden, über die Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen, dass die zur flexiblen Anwendung der Eckpunkteregelung vorgesehenen Möglichkeiten flächendeckend und bundeseinheitlich genutzt werden. Dabei soll die Härtefallregelung rechtzeitig unter Einbeziehung der Schnellvermittlung der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung anzuwenden sein, um durch Arbeitskräftemangel hervorgerufene Ernteprobleme abzuwenden. Bisher werde in der Praxis zuerst versucht, eine weitere Saisonarbeitskraft vom heimischen Arbeitsmarkt zu vermitteln, bevor eine Schnellvermittlung erfolgen kann.



Drucksache 77/07 (Beschluss)

... Insbesondere ist eine Schnellvermittlung durch die ZAV bereits dann unmittelbar vorzunehmen wenn eine Saisonarbeitskraft vom heimischen Arbeitsmarkt erkrankt, nicht mehr zur Arbeit erscheint oder der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Bisher wird in der Praxis zuerst versucht, eine weitere Saisonarbeitskraft vom heimischen Arbeitsmarkt zu vermitteln, bevor eine Schnellvermittlung erfolgen kann. Dadurch tritt oftmals ein Zeitverlust ein, der zur Folge hat, dass die Arbeit nicht rechtzeitig erledigt werden kann.



Drucksache 5/06 (Beschluss)

... 21. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum der drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskraft Planungssicherheit über einen derart langen Zeitraum eingeräumt werden soll, wie ihn viele inländische oder sonst ansässige Arbeitnehmer bei weitem nicht genießen.

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Drucksache 5/06 (Beschluss)




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

3 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 5/1/06

... 25. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum der drittstaatsangehörigen Saisonarbeitskraft Planungssicherheit über einen derart langen Zeitraum eingeräumt werden soll, wie ihn viele inländische oder sonst ansässige Arbeitnehmer bei weitem nicht genießen.

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Drucksache 5/1/06




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

2 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.