[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

384 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sachkundigen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0047/20
0196/20
0121/20
0335/1/19
0232/19
0335/4/19
0339/19
0335/3/19
0344/19B
0344/1/19
0335/19B
0090/19
0556/19
0584/19
0335/19
0066/19
0335/2/19
0252/2/18
0468/18B
0468/18
0020/18
0163/18B
0163/1/18
0152/18
0105/18
0191/1/18
0468/1/18
0596/18
0504/1/18
0678/17
0135/17
0195/17
0243/17
0039/17
0222/17
0717/17
0735/1/16
0601/1/16
0580/16
0559/1/16
0304/16
0176/16
0496/16
0346/16
0403/16
0078/16B
0601/16
0113/16
0138/16
0078/16
0559/16B
0626/16
0735/16B
0490/16
0124/16
0496/1/16
0458/16
0690/16
0437/15B
0438/15B
0619/15
0283/15
0311/15B
0016/15
0437/1/15
0438/1/15
0359/15B
0359/1/15
0538/15B
0641/14B
0420/14B
0308/14
0400/14
0420/1/14
0448/13
0067/1/13
0113/13
0150/13
0758/13
0589/13
0277/13B
0023/13
0098/13
0007/13
0318/13
0147/13
0004/1/13
0067/13B
0067/13
0060/13
0663/13
0447/13
0444/13
0188/13
0055/13
0032/1/13
0277/1/13
0032/13B
0091/12
0363/12
0312/12B
0472/12
0791/1/12
0791/12B
0422/12
0767/1/12
0231/12
0722/1/12
0300/12
0300/1/12
0670/12
0808/1/12
0722/12
0677/12
0722/12B
0661/12
0300/12B
0767/12B
0808/12B
0790/12
0312/1/12
0242/12
0672/1/12
0257/12
0487/12
0167/12
0672/12B
0407/11
0060/11
0520/1/11
0390/11
0331/1/11
0131/11
0565/1/11
0101/11
0339/11
0339/1/11
0785/11
0101/1/11
0078/11
0565/11B
0127/11
0315/11
0520/11B
0122/11
0584/10B
0510/10
0080/10
0647/1/10
0069/10B
0188/1/10
0774/10
0188/10B
0034/10
0312/10
0262/1/10
0423/10
0732/10
0208/10
0082/10
0822/10
0693/10
0584/1/10
0413/10
0179/10
0262/10B
0647/10B
0121/10
0170/09
0194/09B
0107/09
0274/09
0175/09
0330/09B
0022/09B
0180/09
0171/09B
0819/09
0296/1/09
0286/09
0574/09
0171/09
0640/09
0022/1/09
0194/1/09
0171/1/09
0137/09
0284/09
0277/09
0330/1/09
0657/09
0710/09
0296/09B
0389/08
0009/1/08
0005/1/08
0768/08A
0340/08
0648/08B
0917/08
0165/08
0148/08
0012/08
0766/08
0173/1/08
0419/08
0010/08A
0365/08
0316/08
0648/08
0760/08
0005/08B
0685/08
0010/08B
0110/08
0808/08
0076/08
0768/08
0340/08B
0009/08
0009/08B
0700/08
0010/08C
0340/1/08
0156/08
0873/08
0444/08
0879/08
0010/08
0010/1/08
0354/07B
0434/07
0434/07B
0283/07
0838/07
0938/1/07
0621/07
0059/07B
0207/07
0820/07B
0417/1/07
0838/07B
0230/07
0075/07
0453/07
0938/07B
0263/07
0535/07
0417/07B
0534/07B
0385/07
0820/1/07
0534/1/07
0354/1/07
0059/1/07
0705/07
0862/07
0275/1/07
0534/07
0408/07
0538/07
0838/1/07
0059/07
0417/07
0572/06
0353/06
0308/06
0109/1/06
0161/06
0717/06
0109/06B
0427/06
0531/06B
0073/06
0081/06
0684/06B
0257/06
0253/06
0015/06
0623/06
0531/1/06
0398/06
0398/06B
0751/1/06
0398/1/06
0755/06
0303/06
0900/05
0392/2/05
0912/05
0034/05
0582/05
0247/1/05
0248/05
0214/05B
0285/05
0616/05B
0795/05
0923/05
0364/05
0523/05
0247/05
0237/1/05
0245/05
0089/05
0245/05B
0449/05
0795/05B
0214/1/05
0237/05B
0817/05
0631/05
0173/05
0795/1/05
0330/05
0616/2/05
0237/05
0245/1/05
0247/05B
0413/04B
0669/04
0730/1/04
0730/04B
0232/04
0458/04B
0429/04
0889/04
0915/04
0504/03
0325/03B
Drucksache 574/09

... Diamorphin darf nur unter Aufsicht des Arztes oder des sachkundigen Personals innerhalb dieser Einrichtung verbraucht werden. In den ersten sechs Monaten der Behandlung müssen Maßnahmen der psychosozialen Betreuung stattfinden."



Drucksache 171/09

... diese sachkundige Person kann mit einer der in Nummer 2 genannten Personen identisch sein,



Drucksache 22/1/09

... Durch kommerzielle Auditanbieter durchgeführte Audits sind weder neutral noch unabhängig, denn die Rahmenbedingungen, unter denen sie durchgeführt werden, bestimmt in allen wesentlichen Punkten, z.B. in ihrem Umfang und ihrer Tiefe, der Auftraggeber. Die Beurteilung ihrer Grenzen und Möglichkeiten, sowie des Rahmens, innerhalb dessen sie im Einzelfall im Auftrag tätig werden, darf keinesfalls über eine Akkreditierung auf die zuständige Behörde übertragen werden. Insofern sollte die volle Verantwortung für die Beurteilung kommerzieller Audits - wie bisher - bei der Sachkundigen Person des Arzneimittelherstellers verbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/1/09




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 46 Buchstabe f Unterabsatz 1 Satz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Artikel 80 Unterabsatz 2 und 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 16 Artikel 111a und 111b

5. Zu den Bedingungen für den Import von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung


 
 
 


Drucksache 330/1/09

... (10a) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind, sind zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t berechtigt. Die obersten Landesbehörden, die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können den in Satz 1 genannten Personen nach Durchführung einer praktischen Unterweisung eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilen. Die Fahrberechtigung nach den Sätzen 1 und 2 gilt nur im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und nur zur Aufgabenerfüllung der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste sowie der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes. Die in Satz 1 genannten Personen sind berechtigt, zum Zwecke der Durchführung der praktischen Unterweisung nach Satz 2 in Begleitung einer sachkundigen Person ein Kraftfahrzeug bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf öffentlichen Straßen zu führen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Umfang und Durchführung der nach Satz 2 erforderlichen praktischen Unterweisung, über die Anforderungen an die in Satz 4 genannte sachkundige Person sowie über das Verfahren zur Erteilung der Fahrberechtigung nach Satz 2 zu treffen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 5 auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.



Drucksache 710/09

... Durch die Änderung des Personenkreises von Beamten auf Beschäftigte wird ein größeres Potential an sachkundigen Mitgliedern erschlossen.



Drucksache 296/09 (Beschluss)

... Im Übrigen ist die Wertermittlung nach dem neuen Wertermittlungsmodell für den häufig nicht sachkundigen Auftraggeber eines Gutachtens schlechter nachvollziehbar. Diese Nachteile lassen sich durch die vorgeschlagene Änderung vermeiden, denn der Vorschlag zur Änderung der



Drucksache 389/08

... c) die Tätigkeit besteht in einer sachkundigen Beratung, die Spezialwissen in Bezug auf eine steuerbefreite Versicherung- oder Finanzdienstleistung widerspiegelt.



Drucksache 9/1/08

... "Im Falle des § 9 Nr. 1 zweite Alternative haben die Eigentümer von Gebäuden nach § 4 eine Bescheinigung des Sachkundigen vorzulegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/08




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 5 Abs. 1 Satz 2

11. Zu § 5 Abs. 2 und 3 Satz 2

12. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 6 Satz 2

14. Zu § 6 Satz 2

15. Zu § 6 Satz 2

16. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

17. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

18. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

19. Zu § 9

§ 9
Ausnahmen und Befreiungen

20. Zu § 9 Nr. 1 und 2

Zu § 9

21. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -*

22. Zu §§ 10 und 11

23. Zu § 10

§ 10
Nachweise

24. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2

25. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 6 Satz 1*

26. Zu § 11

§ 11
Überwachung

27. Zu § 11 Überschrift, Absatz 1 und 1a - neu -

§ 11
Überwachung

28. Zu § 12

29. Zu § 15 Satz 1

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu § 15

31. Zu § 16

32. Zu § 16

33. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

34. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1a - neu -In § 17 Abs. 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

35. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1*

36. Zu § 19 Abs. 2 Satz 1*

Zu § 19a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

39. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Anlage Nr. II.2

43. Zu der Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

44. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

45. Zur Anlage Nr. V.2

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 5/1/08

... widersprechende Verkehrswertermittlung zu Lasten der betroffenen Erwerber legitimiert werden, die die BVVG bereits seit Mitte des Jahres 2007 aufgrund der Weisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2007 - Az. VIII A 2-FB 5501/0 - praktiziert. Danach sollen der Verkehrswertermittlung - anstelle der von sachkundigen Gutachterausschüssen bei den Katasterämtern ermittelten Bodenrichtwerte - "



Drucksache 340/08

... 1. Aufgaben nach Absatz 1, ausgenommen die Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1, ganz oder teilweise auf a) zugelassene Kontrollstellen oder b) andere natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die in gleicher Weise wie Kontrollstellen die Gewähr für eine unabhängige, sachkundige und zuverlässige Erfüllung der Aufgaben bieten, zu übertragen (Beleihung) oder sie daran zu beteiligen (Mitwirkung),



Drucksache 648/08 (Beschluss)

... ) vorgeschlagen. Das Ziel des Beratungshilfegesetzes sicherzustellen, dass Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen nicht durch ihre finanzielle Lage daran gehindert werden, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sachkundigen Rechtsrat zu verschaffen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 8/3695), wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Bewilligung von Beratungshilfe soll jedoch auf die Situationen zurückgeführt werden, in denen Personen mit nachprüfbar geringem Einkommen zur nicht mutwilligen Wahrnehmung ihrer Rechte anwaltlicher Hilfe bedürfen, weil sie sich selbst nicht behelfen können und andere Hilfe unter zumutbaren Bedingungen nicht zu erlangen ist.



Drucksache 766/08

... (1) Zusätzlich zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften müssen Meeressäugetiere bei innerstaatlichen Transporten von einer sachkundigen Person betreut werden. Behältnisse, in denen Meeressäugetiere befördert werden, dürfen nicht gestapelt werden.



Drucksache 419/08

... 3. Sachkundiger jede Person, die nach § 21 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/08




§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 10
Nachweise

§ 15
Verhältnis zu Nutzungspflichten


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Nimmt man alle Informationen zusammen, die durch die Veröffentlichungspflichten entstehen kann eine sachkundige Person den Wälzungsmechanismus für Strom nachvollziehen und überprüfen, ob dieser korrekt abgelaufen ist. Eine wirkliche Missbrauchskontrolle eröffnet dies nur teilweise, da die Entgeltwälzung wegen des Fehlens öffentlich zugänglicher Informationen nicht überprüft werden kann. Immerhin kann aber der Letztverbraucher, der letztlich die Kosten für den nach dem



Drucksache 365/08

... technische Such- oder Ausschlussmechanismen zur Bestimmung der Kernbereichsrelevanz persönlicher Daten [...] nach einhelliger Auffassung der vom Senat angehörten sachkundigen Auskunftspersonen nicht so zuverlässig [arbeiten], dass mit ihrer Hilfe ein wirkungsvoller Kernbereichsschutz erreicht werden könnte



Drucksache 316/08

... en in den Bereichen Inkasso und Rentenberatung erbringen dürfen, für den jeweiligen Bereich umfassend qualifiziert sind. Gerade auch Personen, die künftig den Beruf der Rentenberaterin oder des Rentenberaters ergreifen, sollen in dem gesamten von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG erfassten Rechtsbereich sachkundig sein. Dies schließt eine spätere Spezialisierung – etwa auf den Bereich der Alters- oder Unfallrenten – nicht aus.



Drucksache 648/08

... ) vorgeschlagen. Das Ziel des Beratungshilfegesetzes sicherzustellen, dass Bürger mit geringem Einkommen und Vermögen nicht durch ihre finanzielle Lage daran gehindert werden, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sachkundigen Rechtsrat zu verschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 8/3695), wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Bewilligung von Beratungshilfe soll jedoch auf die Situationen zurückgeführt werden, in denen Personen mit nachprüfbar geringem Einkommen zur nicht mutwilligen Wahrnehmung ihrer Rechte anwaltlicher Hilfe bedürfen, weil sie sich selbst nicht behelfen können und andere Hilfe unter zumutbaren Bedingungen nicht zu erlangen ist.



Drucksache 5/08 (Beschluss)

... widersprechende Verkehrswertermittlung zu Lasten der betroffenen Erwerber legitimiert werden die die BVVG bereits seit Mitte des Jahres 2007 aufgrund der Weisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2007 - Az. VIII A 2-FB 5501/0 - praktiziert. Danach sollen der Verkehrswertermittlung - anstelle der von sachkundigen Gutachterausschüssen bei den Katasterämtern ermittelten Bodenrichtwerte - "



Drucksache 685/08

... 6. fordert den Rat und die Kommission auf, die gesundheitliche Versorgung von Müttern im Rahmen der medizinischen Grundversorgung umfassender zu gestalten, wobei Folgendes maßgeblich sein sollte: die Möglichkeit einer sachkundigen Entscheidung, Schulungen über eine sichere Mutterschaft, gezielte und wirksame Versorgung während der Schwangerschaft, Ernährungsprogramme für Mütter, fachgerechte Geburtshilfe, bei der ein übermäßiger Rückgriff auf den Kaiserschnitt vermieden wird und auch eine Notfallversorgung eingeplant ist, Beratungsdienste auf den Gebieten Schwangerschaft, Geburt und Abtreibungskomplikationen, postnatale Betreuung und Familienplanung;



Drucksache 110/08

... Das integrierte Folgenabschätzungssystem der Kommission hilft der EU beim Entwurf besserer Strategien und Regelungen. Eine Folgenabschätzung verhilft zu sachkundigeren Entscheidungen im gesamten Rechtsetzungsprozess und einer besseren Qualität der Vorschläge. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit werden besser gewahrt ebenso die Übereinstimmung mit übergreifenden Zielen wie der Lissabon-Strategie und der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Eine Folgenabschätzung ermöglicht der Kommission auch eine bessere Vermittlung ihrer Politik. Seit 2003 hat die Kommission 284



Drucksache 9/08

... in Feuerungsanlagen im Sinne der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614), in der jeweils geltenden Fassung die Bescheinigung eines Sachkundigen, dass die Anforderungen nach Nummer II.5 der Anlage zu diesem Gesetz erfüllt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 9/08 (Beschluss)

... Ziel dieser Änderung ist es, die Notwendigkeit einer Befreiung auf die so genannten Härtefälle zu beschränken und somit die Zahl der behördlichen Antragsverfahren zu reduzieren. Die technische Unmöglichkeit soll vielmehr durch die Bescheinigung eines Sachkundigen bestätigt werden. Die behördliche Kontrolle erfolgt über die Nachweisführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

8. Zu § 6 Satz 2

9. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

10. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

11. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

12. Zu § 9 Nr. 1 und 2

13. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -In § 9 Nr. 2 ist dem Buchstaben b folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 10

§ 10
Nachweise

15. Zu § 11

§ 11
Überwachung

16. Zu § 12

17. Zu § 15 Satz 1

18. Zu § 16

19. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

20. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu § 19a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

22. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage Nr. II.2

24. Zu Anlage Nr. III.1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

25. Zu Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

26. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

27. Zu Anlage Nr. V.2

28. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 10/08C

... Neben dem Erfahrungsbericht sind Untersuchungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angestellt wurden, sowie Stellungnahmen von sachkundigen Privatpersonen, Forschungsinstituten, Unternehmen, Verbänden, Behörden und sonstigen Sachverständigen als Erkenntnisquellen herangezogen worden.



Drucksache 873/08

... 2. Am Ende eines Verfahrens entscheidet ein Tierarzt oder eine andere sachkundige Person, ob das Tier am Leben bleiben oder schmerzfrei getötet werden soll.



Drucksache 444/08

7Die Voraussetzungen des Satzes 2 sind durch eine Bescheinigung einer sachkundigen Person im Sinne des § 21 der



Drucksache 434/07

... 3. eine sachkundige Person, die für die Einhaltung der in Nummer 2 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anordnungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist (Verantwortlicher) benannt worden ist.



Drucksache 434/07 (Beschluss)

... 3. eine sachkundige Person, die für die Einhaltung der in Nummer 2 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anordnungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist, (Verantwortlicher) benannt worden ist.



Drucksache 283/07

... (2) Die Netzdaten müssen in Form und Inhalt geeignet sein, um sachkundigen Dritten als Entscheidungsgrundlage zu dienen.



Drucksache 820/07 (Beschluss)

... ), also auch auf Beigeladene, sofern diese einen Antrag stellen. Er gilt nicht für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. Behörden und Verbände, diese haben ein Selbstvertretungsrecht (vgl. BSGE 36, 234; 2, 159). Sie sind in der Lage, sich durch einen sachkundigen und erfahrenen Beamten oder Angestellten vertreten zu lassen, was in Absatz 02 nochmals ausdrücklich ausgesprochen wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.