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68 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sachkostenpauschale"


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Drucksache 276/07

... Nach Absatz 2 wird für erfolglose Widerspruchsverfahren eine Widerspruchsgebühr erhoben. Eine solche Gebühr wurde bereits auf der Basis der EHKostV 2007 erhoben. Der dabei vorgesehene Rahmen für die Festsetzung der Widerspruchsgebühr entsprechend dem Verwaltungsaufwand (50 bis 4.000 Euro) wurde jedoch nicht ausgeschöpft, so dass der Gebührenrahmen der Widerspruchsgebühr nach Absatz 2 auf 50 bis 2.000 Euro eingeschränkt ist. Der Verwaltungsaufwand ist anhand der vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegebenen Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 14/07

... Die erstattungsfähigen Kosten umfassen die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Beitragsermittlung, Erhebung, Festsetzung und Beitreibung entstehenden tatsächlichen Personal- und Sachkosten. Um den mit ihrer Erfassung und Berechnung verbundenen Erhebungs- und Berechnungsaufwand zu verringern, sieht § 13a Abs. 1 Satz 2 vor, dass die Berechnung dieser Kosten nach den in den Grundsätzen zur Berechnung von Personal- und Sachkosten des Bundes ermittelten Durchschnittskosten zu erfolgen hat, wie sie vom Bundesministerium der Finanzen in Gestalt der Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen für Kostenberechnungen des Bundes ermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Absatzfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 42/07

... - Änderung der Gebührenregelung des Kimberley-Zertifizierungssystems für den internationalen Handel mit Rohdiamanten zur Anpassung an aktuelle Personalkostensätze sowie der Sachkostenpauschale,



Drucksache 919/06

... oder der Mitgliederzusammensetzung von Ethikkommissionen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medzinprodukte im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden, gebührenpflichtig. Da sich der Bearbeitungsaufwand im Einzelfall unterschiedlich gestaltet, wird hier ein Gebührenrahmen vorgesehen, der sich am Zeitaufwand orientiert. Berechnungsgrundlage bilden die Personalkostenansätze sowie Sachkostenpauschalen für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundesministeriums der Finanzen. zu Nummer 4 (§ 7)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Kostenverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Brustimplantate-Verordnung

Artikel 4
Aufhebung von MPG-TSE-Verordnungen

Artikel 5
Neufassung der Medizinprodukte-Verordnung und der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Die Höherklassifizierung von Gelenkimplantaten für Hüfte, Knie und Schulter

III. Auswirkungen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 622/05

... es abschmelzbare Ausgleichszulage zu gewähren. Sollten die Beamten gesetzlich in die Bundesanstalt überführt werden, würde ohne weitere Regelung die Stellenzulage sofort entfallen. Die Zahlung von Zulagen und Entschädigungen für dieses Personal aus Gebühreneinnahmen ist sichergestellt. Die Aufgaben des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung fallen - mit Ausnahme der hoheitlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - unter die den Luftraumnutzern in Rechnung zu stellenden Kosten. Diese beinhalten Personalkostenansätze und Arbeitsplatzsachkostenpauschalen unter Zugrundelegung der vorgesehenen Personalstärke und Dotierung - einschließlich eventueller Zulagen. Die Gebührenhöhe wird so berechnet, dass die daraus zufließenden Einnahmen die prognostizierten Ausgaben vollständig decken. Im Hinblick darauf, dass die Gebührensätze für das laufende Jahr auf Schätzzahlen für Kosten und Verkehrsentwicklung beruhen, sieht das Gebührensystem einen Ausgleichsmechanismus vor, der durch Vergleich im Folgejahr zwischen Ist-Kosten und Gebühreneinnahmen und Vortrag des dabei ermittelten Saldos auf die nächste Gebührenperiode dafür sorgt, dass immer Kostendeckung (nicht mehr und nicht weniger) sichergestellt wird.



Drucksache 197/19 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Drucksache 641/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.