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"Saatgutverkehrsrecht"
Drucksache 445/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Die Erzeugung von Saatgut von Erhaltungsmischungen im Rahmen privater Zertifizierungssysteme ist gängige Praxis und grundsätzlich sinnvoll. Allerdings führt die in der Verordnungsänderung bisher vorgesehene Möglichkeit, private Zertifizierungsunternehmen als Verwaltungshelfer in die Überwachung einzubinden, in der Praxis nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung. Eine Entlastung wird hingegen insbesondere dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde ihre Kontrolldichte und -tiefe selbständig anpassen kann, wenn die Erzeugung im Rahmen eines Zertifizierungssystems erfolgt und die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Damit ist keine Übertragung der amtlichen Überwachung bzw. der saatgutverkehrsrechtlichen Kontrolle auf die Zertifizierungsunternehmen verbunden.
Drucksache 445/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Die Erzeugung von Saatgut von Erhaltungsmischungen im Rahmen privater Zertifizierungssysteme ist gängige Praxis und grundsätzlich sinnvoll. Allerdings führt die in der Verordnungsänderung bisher vorgesehene Möglichkeit, private Zertifizierungsunternehmen als Verwaltungshelfer in die Überwachung einzubinden, in der Praxis nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung. Eine Entlastung wird hingegen insbesondere dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde ihre Kontrolldichte und -tiefe selbständig anpassen kann, wenn die Erzeugung im Rahmen eines Zertifizierungssystems erfolgt und die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Damit ist keine Übertragung der amtlichen Überwachung bzw. der saatgutverkehrsrechtlichen Kontrolle auf die Zertifizierungsunternehmen verbunden.
Drucksache 358/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Mit der Änderung (Aufnahme in das Artenverzeichnis) wird es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht anerkanntes Saatgut der Art Galega orientalis Lam. - Geißraute - in den Verkehr zu bringen. In Deutschland spielt die Art keine wirtschaftliche Rolle, Saatgut von Geißraute wird aber in anderen Mitgliedstaaten, zum Beispiel in Estland, erzeugt. Da die Richtlinie 2007/72/EG für alle Mitgliedstaaten gilt, unabhängig davon, ob die Geißraute auf ihren jeweiligen Märkten eine Rolle spielt, muss ihre Aufnahme auch in das deutsche Saatgutverkehrsrecht erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen*
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 499: Entwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 76/05
Antrag
des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung des Saatgutrechts
... 1) die Reduzierung der Arten, die unter die saatgutverkehrsrechtlichen Regelungen fallen,
Drucksache 76/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung des Saatgutrechts
... 1. die Reduzierung der Arten, die unter die saatgutverkehrsrechtlichen Regelungen fallen,
Suchbeispiele:
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Abfall ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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