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"SATellite"


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0904/04B
0450/03
0762/03
Drucksache 181/20

... gebotene Erforderlichkeit für Artikel 2 Nummern 1 und 2 folgt ebenfalls aus der Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit der Bundesrepublik Deutschland: Die Tätigkeit von Satellitenbetreibern und Datenanbietern stellt im gesamten Bundesgebiet einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Es ist nicht denkbar, dass regionale Unterschiede zu einer unterschiedlichen Beurteilung dieser Tätigkeiten führen und damit eine unterschiedliche Regelung erfordern. Eine rechtliche Ungleichbehandlung der Satellitenbetreiber und Datenanbieter auf Länderebene würde zu Rechtsunsicherheit und damit zu unzumutbaren Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehr führen, da deren Tätigkeit ihrer Natur nach die Grenzen der einzelnen Bundesländer überschreitet.



Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 53. Gleichzeitig wird die geplante Erhöhung der für diesen Bereich zur Verfügung gestellten Mittel begrüßt. Die Mittel sind notwendig, um die Programme Galileo, Copernicus, EGNOS et cetera nachhaltig weiterzuentwickeln und die technologische Unabhängigkeit Europas im Bereich der Satellitentechnologien mittelfristig sicherzustellen.



Drucksache 371/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 537/16(B), Ziffer 5), dass zur Erreichung einer flächendeckenden Breitbandversorgung auch weniger dicht besiedelte Regionen stärker in den Fokus genommen werden müssen, da auch dort durch eine 5G-Konnektivität ein deutlicher Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten ist. Die Digitalisierung bietet zusammen mit Robotik, Satellitentechnologie und "big data" insbesondere erhebliche Vorteile für die Entwicklung der Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt. Auch außerhalb von Stadtgebieten und Landverkehrsverbindungen ist daher von einem Bedarf an einer durchgängigen 5G-Konnektivität im Jahr 2025 auszugehen.



Drucksache 399/18

... Weiterhin wird die innerstaatliche Rechtslage an die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk), die auf internationaler Ebene Frequenzzuweisungen vornimmt und völkerrechtlich verbindlich ist, vorgenommen. Die Anpassung betrifft die Heraufstufung des Erderkundungsfunkdienstes über Satelliten (Richtung Weltraum-Erde) zu einem Primärfunkdienst im Frequenzbereich 25,5 - 27 GHz.



Drucksache 391/18

... Technische Maßnahmen, die einen solchen Zugang verhindern sollen, können insbesondere Technologien umfassen, die der Ermittlung des physischen Standorts des Kunden dienen, einschließlich der Verfolgung dieses Standorts anhand einer IP-Adresse oder anhand von über ein globales Satellitennavigationssystem erfassten Koordinaten. Wenn der Ausnahmetatbestand des Absatzes 3 greift, muss der Anbieter dem Kunden jedoch verständlich erläutern, aus welchen Gründen die Sperrung oder Beschränkung erforderlich ist. Die Erläuterung muss in der Sprache der Online-Benutzeroberfläche erfolgen, auf die der Kunde zugreifen wollte.



Drucksache 20/18

... 9. Europäische Kommission (2017): Satellite broadband for schools: Feasibility study, http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=46134.



Drucksache 156/18

... Hochauflösende Satellitendaten von den Sentinel-Satelliten des Programms Copernicus tragen zur Echtzeitüberwachung der natürlichen Wasserressourcen bei, um Dürren oder Umweltverschmutzung zu verhindern. Solche Daten sind für Behörden, Forscher und private Unternehmen im Hinblick auf die Erbringung innovativer Dienstleistungen von großem Nutzen.



Drucksache 137/18

... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergesendet. Diese können von Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung über Satellit ausgestrahlter und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche noch Vergütungsansprüche der Rechteinhaber begründet (BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14 - Ramses). Für Antennengemeinschaften geht die obergerichtliche Rechtsprechung allerdings davon aus, dass diese Grundsätze nicht übertragbar sind und die Weiterleitung von Sendesignalen in Netze dieser Gemeinschaften urheberrechtliche Vergütungen auslöst.



Drucksache 137/18 (Beschluss)

... Fernseh- und Hörfunkprogramme werden nicht nur individuell durch Einzelantennen oder gewerbliche Anbieter, sondern regelmäßig auch über privat organisierte Gemeinschaftsantennen weitergesendet. Diese können von Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch örtlichen Antennengemeinschaften betrieben werden. Für Wohnungseigentümergemeinschaften hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung über Satellit ausgestrahlter und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangener Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche noch Vergütungsansprüche der Rechteinhaber begründet (vergleiche BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14 - Ramses). Für Antennengemeinschaften geht die obergerichtliche Rechtsprechung allerdings davon aus, dass diese Grundsätze nicht übertragbar sind und die Weiterleitung von Sendesignalen in Netze dieser Gemeinschaften urheberrechtliche Vergütungen auslöst.



Drucksache 626/18

... "§ 9 Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen



Drucksache 371/1/18

... Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 16. Dezember 2016 (BR-Drucksache 537/16(B), Ziffer 5), dass zur Erreichung einer flächendeckenden Breitbandversorgung auch weniger dicht besiedelte Regionen stärker in den Fokus genommen werden müssen, da auch dort durch eine 5G-Konnektivität ein deutlicher Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten ist. Die Digitalisierung bietet zusammen mit Robotik, Satellitentechnologie und "big data" insbesondere erhebliche Vorteile für die Entwicklung der Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt. Auch außerhalb von Stadtgebieten und Landverkehrsverbindungen ist daher von einem Bedarf an einer durchgängigen 5G-Konnektivität im Jahr 2025 auszugehen.



Drucksache 380/18

... Die Gleichheit vor dem Gesetz ist durch die Verfassung garantiert. Gleichzeitig fehlt vielen Bürgern das Vertrauen in die Justiz aufgrund vermuteter politischer Einflussnahme. Gemäß der Verfassung ist die Versammlungsfreiheit garantiert. Die Regierung kann jedoch unter Berufung auf ein Dekret aus dem Jahr 2001 Demonstrationen in der Hauptstadt Algier verbieten. Es wird eine relativ freie Meinungsäußerung zugelassen; die geäußerten Meinungen werden von staatlicher Seite aber weitgehend ignoriert. Es existiert eine private Presse mit zahlreichen Titeln, jedoch sind die meisten Zeitungen auf staatliche Druckereien sowie auf Anzeigen und Werbung der staatlichen Werbe-und Verlagsgesellschaft angewiesen. Ausländische Satellitensender sind frei zugänglich, im Internet findet bisher keine (systematische) Zensur statt.



Drucksache 156/1/18

... 1. Der Bundesrat anerkennt das Ziel der Kommission, einen gemeinsamen Datenraum in der EU anzustreben. Er betont die Bedeutung der Digitalisierung für eine wettbewerbsfähige, umweltverträgliche und tiergerechte Landwirtschaft. Eine besondere Rolle nimmt dabei die intelligente Datennutzung von hochauflösenden Satellitendaten ein, die beispielsweise aus den Sentinell-Satelliten des Programms "Copernicus" oder aus dem europäischen globalen Ortungssystem "Galileo" stammen.



Drucksache 16/18

... Zugang zu EU-generierten Datenquellen wie Satellitenbildern



Drucksache 166/1/18

... 87. Gleichzeitig wird die geplante Erhöhung der für diesen Bereich zur Verfügung gestellten Mittel begrüßt. Die Mittel sind notwendig, um die Programme Galileo, Copernicus, EGNOS et cetera nachhaltig weiterzuentwickeln und die technologische Unabhängigkeit Europas im Bereich der Satellitentechnologien mittelfristig sicherzustellen.



Drucksache 272/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Möglichkeit einer Aufgabenerweiterung der bisherigen Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) zu einer EU-Agentur für das Weltraumprogramm durch die Kommission die bisherige Aufgabenteilung zwischen EU und "European Space Agency" (ESA) gefährdet und zum Aufbau unnötiger Doppelstrukturen führen kann.



Drucksache 185/18

... - wird ab 2019 Leitlinien für die optimierte Nutzung der fortgeschrittenen Dienste (z.B. hohe Genauigkeit, Robustheit, Authentifizierung einzelner Positionen) der Satellitennavigationssysteme der EU, EGNOS/Galileo und deren Einbindung in Fahrzeugnavigationssysteme erarbeiten, um Haftungs- und Sicherheitsfragen zu behandeln.



Drucksache 156/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat anerkennt das Ziel der Kommission, einen gemeinsamen Datenraum in der EU anzustreben. Er betont die Bedeutung der Digitalisierung für eine wettbewerbsfähige, umweltverträgliche und tiergerechte Landwirtschaft. Eine besondere Rolle nimmt dabei die intelligente Datennutzung von hochauflösenden Satellitendaten ein, die beispielsweise aus den Sentinell-Satelliten des Programms "Copernicus" oder aus dem europäischen globalen Ortungssystem "Galileo" stammen.



Drucksache 299/17

... "(1) Kraftfahrzeuge gemäß § 1a speichern die durch ein Satellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben, wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführer und dem hoch- oder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartige Speicherung erfolgt auch, wenn der Fahrzeugführer durch das System aufgefordert wird, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen oder eine technische Störung des Systems auftritt."



Drucksache 312/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Gemeinschaften, die über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Mitglieder dieser Gemeinschaft weiterleiten (Antennengemeinschaft) von der hierfür bisher bestehenden Vergütungspflicht befreit werden können.



Drucksache 590/17

... h) In Nummer 214 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "D220" gestrichen und in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" werden die Wörter "D224A NAVIGATIONSFUNKDIENST über SATELLITEN D224" gestrichen.



Drucksache 728/17

... 4. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass statt einer Verordnung das Regelungsinstrument der Richtlinie gewählt werden sollte. Zum einen wäre es so leichter möglich, den aktuellen Vorschlag mit der bestehenden Satelliten-und Kabelrichtlinie zusammenzuführen, um eine Fragmentierung der Regulierung zu verhindern. Zum anderen sollte angesichts der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten ein Spielraum zur individuellen Umsetzung in nationales Recht verbleiben.



Drucksache 312/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Gemeinschaften, die über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Mitglieder dieser Gemeinschaft weiterleiten (Antennengemeinschaft) von der hierfür bisher bestehenden Vergütungspflicht befreit werden können.



Drucksache 728/17 (Beschluss)

... 4. Er ist der Überzeugung, dass statt einer Verordnung das Regelungsinstrument der Richtlinie gewählt werden sollte. Zum einen wäre es so leichter möglich, den aktuellen Vorschlag mit der bestehenden Satelliten- und Kabelrichtlinie zusammenzuführen, um eine Fragmentierung der Regulierung zu verhindern. Zum anderen sollte angesichts der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten ein Spielraum zur individuellen Umsetzung in nationales Recht verbleiben.



Drucksache 326/17

... Absatz 6: Die vorgeschlagene Verordnung stützt sich auf in der Satelliten- und Kabelrichtlinie (Richtlinie 93/83/EWG des Rates3) für den Satellitenrundfunk (Ursprungsland) und die Weiterverbreitung über Kabel (obligatorische kollektive Rechtewahrnehmung) verwendete Mechanismen, die die Klärung und den Erwerb der Rechte für bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erleichtern. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften beeinträchtigen oder ändern jedoch nicht die Bestimmungen der Satelliten- und Kabelrichtlinie. Sie umfassen unterschiedliche Arten von Rechten (insbesondere die öffentliche Wiedergabe - mit Ausnahme von Übertragungen - und die Zugänglichmachung) sowie von Dienstleistungen (ergänzende Online-Dienste und Weiterverbreitungsdienste, die auf anderem Wege als über Kabel erbracht werden). Aus diesen Gründen hielt es die Kommission für angebracht, ein eigenständiges Rechtsinstrument vorzuschlagen. Eine Verordnung wurde als das beste Instrument zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten sowie eines gleichzeitigen Geltungsbeginns angesehen. Dies ist besonders wichtig angesichts des grenzüberschreitenden Ziels des Vorschlags und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für Diensteanbieter, die in unterschiedlichen Hoheitsgebieten tätig sind.



Drucksache 120/17

... Ein bewährtes Verfahren beispielsweise in Zypern betrifft die Gewässeraufsicht im Rahmen des Durchsetzungsprogramms für Wasserentnahmen in der Landwirtschaft, bei der auf Satellitenbilder und Inspektionen vor Ort zurückgegriffen wird.28 Dies wird als ein Modell für etwaige künftige Durchsetzungsmaßnahmen zur Kenntnis genommen.



Drucksache 566/1/16

... 11. Der Bundesrat bittet die Kommission um Überprüfung, ob das mit der vorgeschlagenen Verordnung verfolgte Ziel nicht besser durch eine Überarbeitung der bereits bestehenden Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1983 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung erreicht werden könnte. So könnten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den beiden Rechtsakten minimiert und der Grundsatz der Vertragsfreiheit besser gewahrt werden. Dies gilt gleichermaßen in Bezug auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt, BR-Drucksache 612/15. Der Bundesrat verweist zudem insbesondere auf Ziffer 6 seiner der Kommission bereits übermittelten Stellungnahme vom 22. April 2016 (BR-Drucksache 167/16(B)).



Drucksache 193/16

... Die Europäische Dateninfrastruktur wird zur Digitalisierung der Industrie und zur Entwicklung europäischer Plattformen für neue strategische Anwendungen (z.B. in der medizinischen Forschung, Luft- und Raumfahrt und im Energiesektor) beitragen. Damit wird die Nutzerbasis der Hochleistungsrechner vergrößert und der Zugang über die Cloud sowohl für Forscher in den wissenschaftlichen Schlüsseldisziplinen als auch für alle anderen Wissenschaftler erleichtert. Unternehmen, vor allem KMU ohne eigene Kapazitäten sowie öffentliche Behörden (beispielsweise zuständig für "intelligente Städte" und Verkehr) werden von den leicht zu verwendenden Ressourcen, Anwendungen und Analysewerkzeugen profitieren, die die Cloud und die Hochleistungsrechner bieten51. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission den Einsatz von Verarbeitungs- und Nutzungskapazitäten für Sentinel-Satellitendaten, Informationen aus Copernicusdiensten und sonstige Erdbeobachtungsdaten fördern, damit die verschiedenen Datensätze miteinander kombiniert werden können, daraus innovative Produkte und Dienste entstehen und ein größtmöglicher sozioökonomischer Nutzen aus den Erdbeobachtungsdaten für Europa gewonnen werden kann.



Drucksache 83/16

... - dass die Antragsgegner die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin nach Artikel 10 Absatz 2 GG verletzt haben, indem sie es ablehnen, der Antragstellerin die Listen mit den Suchbegriffen (Selektoren) herauszugeben, die der Bundesnachrichtendienst (BND) ab 2004 aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen Selektorenlisten herausgefiltert hatte (Filter-Listen), um zu gewährleisten, dass durch die sodann vertragsgemäß vom BND in die Satellitenstation in Bad Aibling einzuspeisenden Daten nicht deutsche Staatsangehörige erfasst werden würden; hilfsweise,



Drucksache 304/16

... Zu überprüfen ist, ob die Navigations- und Funkausrüstung, einschließlich der Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB), betriebsbereit sind.



Drucksache 811/16

... und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems: Für die künftige emissionsarme Mobilität kommt es auf die rasche Entwicklung und Einführung einer neuen Generation von Elektrofahrzeugen an, die sich durch moderne Batteriekonzepte und neue Antriebsstränge auszeichnen und in eine innovative Ladeinfrastruktur und entsprechende Geschäftsmodelle und Dienste eingebettet sind, außerdem auf eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems, das mit Hilfe moderner Digitaltechnik und des globalen europäischen Satellitennavigationssystems seine Energieeffizienz steigert.39



Drucksache 537/1/16

... 9. Als strategische Ziele für die 5G-Funkverbindung sind in der Kommissionsmitteilung Stadtgebiete und Landverkehrsverbindungen vorgesehen. Nach Auffassung des Bundesrates müssen zur Erreichung einer flächendeckenden Breitbandversorgung jedoch auch weniger dicht besiedelte Regionen stärker in den Fokus genommen werden, da auch dort durch eine 5G-Konnektivität ein deutlicher Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten ist. Die Digitalisierung bietet zusammen mit Robotik, Satellitentechnologie und "big data" insbesondere erhebliche Vorteile für die Entwicklung der Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt. Auch außerhalb von Stadtgebieten und Landverkehrsverbindungen ist daher von einem Bedarf an einer durchgängigen 5GKonnektivität im Jahr 2025 auszugehen. Die ländlichen Gebiete sollten als strategisches Ziel für die 5G-Konnektivität bis zum Jahr 2025 (Seite 7 des Berichts) zusätzlich berücksichtigt werden, da diese Netztechnik für die Realisierung von "smart rural areas" zwingend notwendig ist.



Drucksache 430/1/16

... Eine weitergehende Schutzwirkung war zuvor bereits von Verfassungsrechtsexperten vor dem NSU-Untersuchungsausschuss am 22. Mai 2014 formuliert worden. Danach binde Artikel 10 Absatz 1 GG den BND zunächst dann, wenn er die Kommunikation von Ausländern im Ausland vom Inland aus überwacht, indem er Daten aus terrestrischen leitungsgebundenen Netzen deutscher Provider ausleitet oder von der Empfangsanlage in Bad Aibling aus von einem Satelliten abfängt und dann weiterverarbeitet (die sogenannte "Weltraumtheorie" des BND dürfte als widerlegt gelten, vgl. nur Durner in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Artikel 10 Rn. 64 m. w. N., insbes. auf BVerfGE 100, 313, 363 f., in juris Rn. 178 und Leitsatz 2: hinreichender Gebietskontakt bei Erfassung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs mit Hilfe der auf deutschem Boden stationierten Empfangsanlagen und anschließender Auswertung). Eine Bindung bestehe nach Auffassung der Experten und nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aber auch dann, wenn der BND die Überwachung selbst im Ausland betreibt, weil der räumliche Schutzumfang des Fernmeldegeheimnisses nicht auf das Inland begrenzt sei, solange die im Ausland stattfindende Kommunikation durch Erfassung und Auswertung im Inland hinreichend mit inländischem staatlichen Handeln verknüpft sei. Anknüpfungspunkt für die Bindungswirkung der Grundrechte sei weder der (zufällige) Aufenthaltsort des Grundrechtsträgers oder die (zufällige) Nutzung bestimmter Telekommunikationsnetze noch der Ort des Handelns deutscher Staatsgewalt, sondern entsprechend Artikel 1 Absatz 3 GG das Handeln der deutschen Staatsgewalt als solcher und ihre Auswirkungen auf den Grundrechtsträger. Die Bindung ende erst dann, wenn ein Vorgang in seinem wesentlichen Verlauf von einem fremden Staat nach seinem Willen gestaltet werde (vgl. Stellungnahme von H. -J. Papier für den 1. Untersuchungsausschuss des 18. Bundestages zum Beweisbeschluss SV-2 von Mai 2016; im Ergebnis ebenso die Stellungnahmen von W. Hoffmann-Riem und M. Bäcker, zu finden unter www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/1untersuchungsausschuss/-/280848 ).



Drucksache 566/16 (Beschluss)

... 6. Er bittet die Kommission um Überprüfung, ob das mit der vorgeschlagenen Verordnung verfolgte Ziel nicht besser durch eine Überarbeitung der bereits bestehenden Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1983 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung erreicht werden könnte. So könnten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den beiden Rechtsakten minimiert und der Grundsatz der Vertragsfreiheit besser gewahrt werden. Dies gilt gleichermaßen in Bezug auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von OnlineInhaltediensten im Binnenmarkt, BR-Drucksache 612/15. Der Bundesrat verweist zudem insbesondere auf Ziffer 6 seiner der Kommission bereits übermittelten Stellungnahme vom 22. April 2016 (BR-Drucksache 167/16(B)).



Drucksache 258/16

... (56) Das Satellitendatensicherheitsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590), das zuletzt durch Artikel 252 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 537/16 (Beschluss)

... Als strategische Ziele für die 5G-Funkverbindung sind in der Kommissionsmitteilung Stadtgebiete und Landverkehrsverbindungen vorgesehen. Nach Auffassung des Bundesrates müssen zur Erreichung einer flächendeckenden Breitbandversorgung jedoch auch weniger dicht besiedelte Regionen stärker in den Fokus genommen werden, da auch dort durch eine 5G-Konnektivität ein deutlicher Mehrwert für die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten ist. Die Digitalisierung bietet zusammen mit Robotik, Satellitentechnologie und "big data" insbesondere erhebliche Vorteile für die Entwicklung der Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt. Auch außerhalb von Stadtgebieten und Landverkehrsverbindungen ist daher von einem Bedarf an einer durchgängigen 5GKonnektivität im Jahr 2025 auszugehen. Die ländlichen Gebiete sollten als strategisches Ziel für die 5G-Konnektivität bis zum Jahr 2025 (Seite 7 des Berichts) zusätzlich berücksichtigt werden, da diese Netztechnik für die Realisierung von "smart rural areas" zwingend notwendig ist.



Drucksache 30/16

... 1. Die Verordnung regelt den Austausch von Informationen, die durch die Zusammenführung und Analyse von Daten aus Schiffsmeldesystemen und anderen von den Agenturen unterhaltenen oder für sie zugänglichen Informationssystemen generiert werden. Zudem wird der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Agenturen gefördert. Dadurch wird die EFCA in die Lage versetzt werden, Systeme für den Austausch zwischen Agenturen einzurichten, alle damit verbundenen Machbarkeitsstudien auf den Weg zu bringen sowie einen ständigen Datendienst und einen EU-Datenknoten bereitzustellen. Durch Rückgriff auf ihre Erfahrungen mit den anhand von gemeinsamen Einsatzplänen und mit Hilfe von EU-Inspektoren durchgeführten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der Fischerei sowie durch einen erweiterten Geltungsbereich und die Durchführung gemeinsamer Einsätze mit Inspektoren, die mit den entsprechenden Befugnissen in verschiedenen Bereichen (Menschenhandel, Schleuserkriminalität, Fischerei, Grenzschutz, Umwelt, Drogen- und Waffenhandel, Schiffssicherheit usw.) ausgestattet sind, wird die EFCA besser in der Lage sein, den Austausch der Daten zu fördern, die sie anlässlich ihrer Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, u.a. über Schiffsüberwachungssysteme (Vessel Monitoring Systems, VMS) und elektronische Berichterstattungssysteme (Electronic Reporting Systems, ERS), erfasst. Bei VMS-Daten handelt es sich um satellitengestützte Überwachungssysteme. Dadurch können für jedes Schiff jederzeit die aktuelle Position und alle erfolgten Bewegungen auf See festgestellt werden. Diese Daten sind bei der Migrationskontrolle sehr hilfreich, da sie sowohl Grenzkontrollen als auch Such- und Rettungseinsätze ermöglichen. Zudem kann dadurch festgestellt werden, wenn ein Fischereifahrzeug in einen Hafen einläuft, um Migranten an Bord zu nehmen. Da aus diesen Daten auch die Geschwindigkeit des Schiffes abzulesen ist, kann beispielsweise festgestellt werden, wenn ein Schiff langsamer fährt, weil es schwer mit Migranten beladen ist oder weil es ein anderes Schiff hinter sich herzieht. Die ERS werden von Fischern genutzt, um Daten über ihre Fangtätigkeiten elektronisch aufzuzeichnen und zu melden. Somit können durch Vergleich mit ähnlichen Daten über ähnliche Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet ungewöhnliche oder illegale Tätigkeiten festgestellt werden. Da diese Daten auch eine Anlandeerklärung umfassen, lässt sich feststellen, wo ein Schiff seine Fänge angelandet und eventuell illegale Migranten an Bord genommen hat.



Drucksache 566/16

... Zu den Online-Angeboten von Rundfunkveranstaltern gehören insbesondere Simulcasting-Dienste (Online-Übertragung von Fernseh- bzw. Hörfunkprogrammen parallel zur herkömmlichen Satelliten-, Kabel- oder terrestrischen Übertragung), Fernsehnachholdienste (Catchup-Dienste)2 und Podcasts. Trotz der wachsenden Vielfalt an Online-Diensten sind die Programme der Rundfunkveranstalter häufig europäischen Bürgern in anderen Mitgliedstaaten online nicht zugänglich. Außerdem variiert die Anzahl der über Weiterverbreitungsdienste bereitgestellten Fernseh- und Hörfunkkanäle aus anderen Mitgliedstaaten unionsweit.



Drucksache 535/16

... Erstens soll eine vorgeschlagene Verordnung 7 für neue Online-Wege der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen günstige Bedingungen schaffen, die denen für die herkömmlichen Wege (Übertragung über Satellit und Weiterverbreitung über Kabel) vergleichbar sind. Mit den sich an der3



Drucksache 15/16

... In Bezug auf Fernseh- und Hörfunkprogramme enthält die Satelliten- und Kabelrichtlinie16 bereits Vorschriften, die die für bestimmte grenzübergreifende Tätigkeiten erforderliche Rechteabklärung erleichtern sollen. Diese Vorschriften wurden lange vor dem Aufkommen des Internets als Verbreitungskanal für Rundfunksendungen konzipiert und gelten nur für Satellitenrundfunk und Kabelübertragungen. Die Kommission überprüft die Richtlinie gegenwärtig im Hinblick auf eine etwaige Anwendung auf das Online-Umfeld.



Drucksache 495/16

... Die Regelung ist in Anlehnung an die - sachlich vergleichbare - Vorschrift des § 4 Absatz 2 SatDSiG als Rechtsfolgenverweisung auf die Regelungen zur einfachen Sicherheitsüberprüfung im Sicherheitsüberprüfungsgesetz gestaltet. Wenngleich auf die einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem SOG verwiesen wird, so wird doch inhaltlich ein weiteres Oberprüfungsinstrument geschaffen, das neben bereits bestehende Instrumente (personeller Geheimschutz, vorbeugenden personellen Sabotageschutz, Satellitendatensicherheit) tritt. Bewertungen von etwaig ermittelten sicherheitsempfindlichen Erkenntnissen werden sich gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 SOG am Zweck dieses neuen Instruments orientieren, zu verhindern, dass Extremistinnen und Extremisten an Kriegswaffen ausgebildet werden.



Drucksache 538/16

... Will Europa sich eine Führungsposition bei der Einführung von 5G sichern und die neuen Marktchancen, die sich durch 5G nicht nur im Telekommunikationssektor sondern in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft eröffnen, frühzeitig nutzen, so muss es hierfür einen ehrgeizigen Zeitplan vorsehen. Die Digitalisierung der europäischen Industrie sollte heute auf der Grundlage der verfügbaren Ressourcen (insbesondere 4G/LTE, Wi-Fi und Satellitenfunk) eingeleitet und ab 2018 durch die schrittweise Nutzung von 5G vorangetrieben werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ihren nationalen Breitbandplänen und dem Forum für das Internet der Zukunft (FIF) wie auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über 5G-PPP unterstützen, um gemeinsame Ziele und konkrete Schritte für Erprobung und Ausbau der 5G-Technik festzulegen16.



Drucksache 29/16

... Mit der derzeitigen land- und satellitengestützten Technik ist es nach wie vor schwierig, kleine Gummi- oder Holzboote auszumachen, mit denen Migranten über das Mittelmeer gebracht werden. Diese Arten von Booten erzeugen in der Regel keine ausreichende Reflexion, um auf Radarsatellitenbildern abgebildet zu werden. Mit der optischen Aufklärung können nur ganz gezielt - und nur tagsüber und bei wolkenlosem Himmel - sehr kleine Flächen erfasst werden. Satelliteninformationen sind im Allgemeinen nur zu bestimmten Zeiten, je nach Flugbahn der Satelliten verfügbar. Durch zusätzliche Dienste auf der Grundlage von RPAS (Drohnen), können diese Lücken geschlossen werden.



Drucksache 68/16

... Die Gleichheit vor dem Gesetz ist durch die Verfassung garantiert. Gleichzeitig fehlt vielen Bürgern das Vertrauen in die Justiz aufgrund vermuteter politischer Einflussnahme. Gemäß der Verfassung ist die Versammlungsfreiheit garantiert. Die Regierung kann jedoch unter Berufung auf ein Dekret aus dem Jahr 2001 Demonstrationen verbieten. Seitens der Sicherheitskräfte kommt es gelegentlich zu nach dem Gesetz allerdings verbotenen Misshandlungen gegenüber Personen. Es wird eine relativ freie Meinungsäußerung zugelassen; die geäußerten Meinungen werden von staatlicher Seite aber weitgehend ignoriert. Es existiert eine private Presse mit zahlreichen Titeln, jedoch sind die meisten Zeitungen auf staatliche Druckereien sowie auf Anzeigen und Werbung der staatlichen Werbe- und Verlagsgesellschaft angewiesen. Zeitungen üben daher häufig Selbstzensur aus, um ihre Einnahmen nicht zu gefährden. Ausländische Satellitensender sind frei zugänglich, im Internet findet bisher keine (systematische) Zensur statt.



Drucksache 289/16

... (14) Um den Kunden den Zugang zu Informationen über den Verkauf von Waren und die Bereitstellung von Dienstleistungen im Binnenmarkt zu erleichtern, und die Transparenz, insbesondere in Bezug auf Preise, zu steigern, sollten Anbieter weder durch den Einsatz technischer Mittel noch auf andere Weise auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden verhindern, dass die Kunden vollen und gleichberechtigten Zugang zu Online-Schnittstellen haben. Solche technischen Maßnahmen können insbesondere Technologien umfassen, die der Ermittlung des physischen Standorts des Kunden dienen, einschließlich dessen Verfolgung anhand der IP-Adresse, ferner über ein globales Satellitennavigationssystem erfasste Koordinaten oder Daten im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen. Allerdings sollte dieses Diskriminierungsverbot in Bezug auf den Zugang zu Online-Schnittstellen nicht so aufgefasst werden, als ergäbe sich daraus für die Anbieter eine Verpflichtung zur Tätigung eines Handelsgeschäfts mit den Kunden.



Drucksache 60/16

... (1) Im Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP), das mit dem Beschluss Nr. 243/2012/EU20 festgelegt wurde, gaben das Europäische Parlament und der Rat als Ziele vor, bis zum Jahr 2015 mindestens 1200 MHz an für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste in der Union geeigneten Funkfrequenzen auszuweisen, die Weiterentwicklung innovativer audiovisueller Mediendienste dadurch zu fördern, dass bei eindeutig nachgewiesenem Bedarf ausreichend Frequenzen für die satellitengestützte und terrestrische Bereitstellung solcher Dienste zur Verfügung gestellt werden, und genügend Frequenzen für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Programme Making and Special Events, PMSE) bereitzustellen.



Drucksache 512/15

... c) zur Betankung von Satelliten durch in einem Mitgliedstaat ansässige Satellitenhersteller.



Drucksache 59/15

... cc) In Nummer 264 werden in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Angaben "RUNDFUNKDIENST" und "RUNDFUNKDIENST über SATELLITEN" gestrichen.



Drucksache 440/15

... 1. eine in Deutschland gelegene Satelliten-Bodenstation für die Aufwärtsstrecke nutzen oder



Drucksache 295/15

... Am 7. August 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Ausschreibung zum Aufbau eines europaweiten mobilen Satellitenfunkdienstes (MSS). Aus insgesamt 4 Bewerbern wurden mit der Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2009 (2009/449EG) die Anbieter / Betreiber Inmarsat Ventures Limited sowie Solaris Mobile Limited ausgewählt. Ihnen wurden laut Artikel 3 dieser Entscheidung in jedem Mitgliedsstaat folgende Funkfrequenzen im 2 GHz-Band zugeteilt:



Drucksache 270/1/14

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke - COM(2014) 344 final



Drucksache 270/14

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke COM(2014) 344 final



Drucksache 270/14 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke - COM(2014) 344 final



Drucksache 211/1/13

... "39 Im Frequenzbereich 1 980 - 2 010 MHz und 2 170 - 2 200 MHz dürfen durch den Mobilfunkdienst und den Mobilfunkdienst über Satelliten in der Bundesrepublik Deutschland auch Rundfunksignale übertragen werden."



Drucksache 737/13

... 36. betont die grundlegende Bedeutung von Satellitentechnologie für technologisch hochstehende Einsätze, im Besonderen in Bezug auf Kompetenzen im Bereich von ISR, Kommunikation und Navigation sowie in Bezug auf die Notwendigkeit, die Verwendung knapper Ressourcen auf der Grundlage eines gemeinsamen Ansatzes zu optimieren, wobei alle potenziellen zivilmilitärischen Synergien genutzt werden müssen, um unnötige Überschneidungen zu vermeiden; ermutigt in diesem Zusammenhang zu einer weitergehenden Zusammenarbeit der Europäischen Weltraumorganisation, der EDA und der Kommission und fordert dazu auf, weitere EU-Mittel für die Programme Copernicus (GMES) und Galileo zur Verfügung zu stellen;



Drucksache 38/13

... (a) die Ausrüstung von Fischereifahrzeugen mit Satellitenüberwachungsanlagen;



Drucksache 184/13

... Zur Verringerung des Kollisionsrisikos müssen Satelliten und Weltraummüll aufgespürt und überwacht, ihre Positionen katalogisiert und ihre Bewegungen (Flugbahn) bei Kollisionsgefahr verfolgt werden, damit die Satellitenbetreiber so vorgewarnt werden, dass sie die Position ihrer Satelliten verändern können. Diese Tätigkeit wird als Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking -



Drucksache 265/13 (Beschluss)

... , der die Kabelweitersendung von urheberrechtlich geschützten Werken regelt, mit der Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (ABl. EG (Nr.) L 248 vom 6.10.1993, S. 15) in deutsches Recht eingefügt (BGBl. 1998 I, S. 902). Dem damaligen Stand der Technik entsprechend wurde das Recht der Kabelweitersendung in der Richtlinie - und dieser folgend auch im deutschen Recht - technisch definiert als "Weitersendung durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme". Diese Formulierung ist heute nicht mehr zeitgemäß, da neue technische Übertragungssysteme entwickelt wurden, die sich weder Kabelsystemen noch Mikrowellensystemen zuordnen lassen. Angesichts der technologischen Konvergenz ist eine Beschränkung auf die Weitersendung über Kabel- und Mikrowellensysteme nicht mehr sachgerecht. Erste Ansätze einer technologieneutralen Ausgestaltung des § 20b



Drucksache 321/13

... Mit den reservierten Frequenzen verfügen Rundfunkveranstalter über ein wertvolles öffentliches Gut, das die Grundlage für ihre eigene Programmgestaltung sowie die anderer Rundfunkveranstalter bildet. Ein erheblicher Nettonutzen ergab sich aus der Neuzuteilung eines Teils der durch die Abschaltung des analogen terrestrischen Fernsehens frei gewordenen Frequenzen ("digitale Dividende") - des 800-MHz-Bandes -, die dem Ausbau drahtloser Breitbandanschlüsse in entlegenen Regionen zugute kommt. Bestätigt wurde dies durch das Programm für die Frequenzpolitik49, in dem als Ziel ein Frequenzbereich von 1200 MHz für drahtlose Breitbandanschlüsse gesetzt wird, wodurch ein noch größerer Druck besteht, die verfügbaren Funkfrequenzen zu nutzen. Das vorhandene Frequenzspektrum kann die terrestrische und satellitengestützte Übertragung audiovisueller Inhalte und die Einrichtung interaktiver Funktionen für die Bereitstellung von Inhalten und zusätzlichen Diensten erleichtern. Durch die Konvergenz stellt sich die Frage, welche Rolle der terrestrische Rundfunk bei der Erbringung dieser Dienstleistungen künftig spielen wird. In der Branche werden zunehmend Hybridmodelle erprobt, die die Vorteile der Breitbandkommunikation im Hinblick auf individuelle Angebote an online abrufbaren Inhalten mit der Effizienz des Rundfunks im Hinblick auf die Herstellung von Inhalten (z.B. Liveübertragungen von Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen) kombinieren, die zeitgleich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.



Drucksache 290/13

... Die Komplexität parametrischer Systeme und das Basisrisiko können ein wichtiger Hemmfaktor für eine weitere Verbreitung solcher Versicherungssysteme sein. Es ist wichtig, dass die Wetterforschung verlässliche Indizes festlegt. Nur wenn in dem jeweiligen Gebiet durch Wetterstationen in angemessener Nähe zu den Versicherten und die Kartierung der Risikozonen eine systematische Erfassung sichergestellt ist, kann diese Versicherungsart weiter verbreitet werden. Wenn eine ausreichende Zahl an Wetterstationen vorhanden ist, müssen darüber hinaus Daten über versicherte Ereignisse erhoben, aktualisiert, weitergegeben, archiviert und verfügbar gemacht werden. Satellitendaten in Verbindung mit numerischen Analysen und Prognosen haben die Wettervorhersagen kontinuierlich verbessert.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.