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"Risikomanagerin"


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Drucksache 591/06

... Bei der Aktualisierung der Liste im Rahmen des vorliegenden Verordnungsvorschlags müssen andere legitime und sachbezogene Faktoren berücksichtigt werden. So kann bei der Ingangsetzung des Entscheidungsprozesses die Kommission als Risikomanagerin durchaus eine Maßnahme vorschlagen, die vom Ergebnis der Risikobewertung der Behörde abweicht. Je nach Sachlage müsste die Kommission dann eventuell ihre Gründe für eine solche Abweichung erläutern. Dies steht auch im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Codex Alimentarius zur Risikoanalyse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahme Wirtschaftliche Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

3. Deregulierung Wirtschaftliche Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Kapitel II
Einheitliches Verfahren

Kapitel III
Verschiedenes

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Gemeinschaftsliste zugelassener Stoffe

Kapitel II
Einheitliches Verfahren

Artikel 3
Hauptphasen des einheitlichen Verfahrens

Artikel 4
Einleitung des Verfahrens

Artikel 5
Gutachten der Behörde

Artikel 6
Ergänzende Informationen zur Risikobewertung

Artikel 7
Aktualisierung der Gemeinschaftsliste

Artikel 8
Ergänzende Informationen in Bezug auf das Risikomanagement

Kapitel III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9
Durchführungsvorschriften

Artikel 10
Fristverlängerung

Artikel 11
Transparenz

Artikel 12
Vertraulichkeit

Artikel 13
Notfälle

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Schlussbestimmung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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