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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Risikoabsicherungen"


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Drucksache 64/06

... " kann dazu führen, dass das mit der Angabe des effektiven Jahreszinses verfolgte Ziel der Vergleichbarkeit der Kosten nicht erreicht, vielmehr der Verbraucher irregeführt wird. Um eine Vergleichbarkeit der Kosten für einen Kredit herzustellen, ist von vergleichbaren Tatbeständen auszugehen. Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung stellt eine von dem Kreditvertrag insoweit unabhängige Leistung dar, als sie dem Verbraucher zur Kapitalansammlung dient. Es sollten Prämien nur für solche Versicherungen als Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag einbezogen werden müssen, die ausschließlich die Rückzahlung an den Darlehensgeber bei Verwirklichung des versicherten Risikos zum Ziel haben. Da der Anteil der Risikoabsicherungen eines Kapitallebensversicherungsvertrags sich nur mit unvertretbarem Aufwand und nur unter fiktiven Annahmen berechnen ließe, sollten allenfalls nur bestimmte Kosten - wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren - in die Berechnung einfließen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/06




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe d und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe e

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Drucksache 64/06 (Beschluss)

... - Die Formulierung "Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag" kann dazu führen, dass das mit der Angabe des effektiven Jahreszinses verfolgte Ziel der Vergleichbarkeit der Kosten nicht erreicht vielmehr der Verbraucher irregeführt wird. Um eine Vergleichbarkeit der Kosten für einen Kredit herzustellen, ist von vergleichbaren Tatbeständen auszugehen. Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung stellt eine von dem Kreditvertrag insoweit unabhängige Leistung dar, als sie dem Verbraucher zur Kapitalansammlung dient. Es sollten Prämien nur für solche Versicherungen als Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag einbezogen werden müssen, die ausschließlich die Rückzahlung an den Darlehensgeber bei Verwirklichung des versicherten Risikos zum Ziel haben. Da der Anteil der Risikoabsicherungen eines Kapitallebensversicherungsvertrags sich nur mit unvertretbarem Aufwand und nur unter fiktiven Annahmen berechnen ließe, sollten allenfalls nur bestimmte Kosten - wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren - in die Berechnung einfließen müssen.

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Drucksache 64/06 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag - allgemein -

Geltungsbereich der Richtlinie

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

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Kreditverträge mit beschränktem Pflichtenkreis

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

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Standardinformationen in der Werbung

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

2 Ausnahmen

Zu Artikel 7

Vertragliche Informationen

Zu Artikel 9

Unbefristete Kreditverträge und langfristige Verträge

Zu Artikel 12

2 Widerrufsrecht

Zu Artikel 13

Vorzeitige Rückzahlung

Zu Artikel 15

2 Forderungsabtretung

Zu Artikel 16

Überschreiten des Gesamtkreditbetrags

Zu Artikel 17

Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung

Zu Artikel 21

Zu Artikel 21

2 Übergangsmaßnahmen

Zu Artikel 26


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.