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"Rinderhaltungsverfahren"


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Drucksache 170/05 (Beschluss)

... Satz 1 enthält die Regelungen für die Besatzdichte bei Investitionen in die Mutterkuhhaltung und die Haltung männlicher Rinder. Satz 2 regelt die Besatzdichte bei Investitionen in die extensive Mutterkuhhaltung, die extensive Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung. Hierdurch soll zum einen klargestellt werden, dass bei der Extensivierungsprämie zwischen Fällen der Investition in extensive Rinderhaltungsverfahren, wo ggf. nach Maßgabe der zusätzlich geschaffenen Produktionskapazität die Extensivierungsprämie im Referenzbetrag zu berücksichtigen ist, und der Investition in die Extensivierung der Rinderhaltung, also durch Kauf oder Pacht für mindestens sechs Jahre von geeigneten Flächen, zu unterscheiden ist. Zum anderen ist klarzustellen, dass in Anlehnung an das bisherige Prämiensystem zusätzliche Referenzbeträge nur gewährt werden können, wenn die Besatzdichteregelung gesamtbetrieblich eingehalten wird.

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Drucksache 170/05 (Beschluss)




A Änderungen

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 170/1/05

... Satz 1 enthält die Regelungen für die Besatzdichte bei Investitionen in die Mutterkuhhaltung und die Haltung männlicher Rinder. Satz 2 regelt die Besatzdichte bei Investitionen in die extensive Mutterkuhhaltung, die extensive Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung. Hierdurch soll zum einen klargestellt werden, dass bei der Extensivierungsprämie zwischen Fällen der Investition in extensive Rinderhaltungsverfahren, wo ggf. nach Maßgabe der zusätzlich geschaffenen Produktionskapazität die Extensivierungsprämie im Referenzbetrag zu berücksichtigen ist, und der Investition in die Extensivierung der Rinderhaltung, also durch Kauf oder Pacht für mindestens sechs Jahre von geeigneten Flächen, zu unterscheiden ist. Zum anderen ist klarzustellen, dass in Anlehnung an das bisherige Prämiensystem zusätzliche Referenzbeträge nur gewährt werden können, wenn die Besatzdichteregelung gesamtbetrieblich eingehalten wird.

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Drucksache 170/1/05




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2 B

2 C


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.