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"Rheinpatentverordnung"


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Drucksache 240/05

... Mit der Ergänzung des § 4 Abs. 1 soll ermöglicht werden, die Herstellungskosten von Patentkarten (für den Rhein: von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt beschlossene Rheinpatentverordnung, im übrigen: Richtlinie 96/50/EG des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft) von dem Antragsteller als Auslagen erstattet zu bekommen. Diese Patentkarten müssen fälschungssicher hergestellt werden; dazu ist - trotz des relativ hohen Stückpreises von ca. 55 Euro - die Bundesdruckerei am kostengünstigsten in der Lage. Wegen der geringen Auflagenhöhe führen Abweichungen vom kalkulatorischen Durchschnitt relativ schnell zu Preisänderungen. Die Einbeziehung dieser Kosten in die Prüfungsgebühr ist deshalb nicht sachdienlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


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