[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reservemittel"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 390/06

... f) Die Kommission braucht in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres einen gewissen Spielraum für Mittelübertragungen im Zusammenhang mit den Personalausgaben. So sollte sie eigenständig über derartige Mittelübertragungen entscheiden können, die 10 % des Mittelansatzes nicht übersteigen, und die Haushaltsbehörde im folgenden Monat von dieser Mittelübertragung in Kenntnis setzen (Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2). Diese Änderung berücksichtigt zum Teil die Abänderungen 39, 41 and 42 des Parlaments. Für den Fall, dass ein Basisrechtsakt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans nicht existierte und die entsprechenden Mittel in die Reserve eingestellt wurden, sollte es der Kommission außerdem aus Effizienzgründen (Vermeidung von Verzögerungen) möglich sein, nach der Annahme des betreffenden Basisrechtsakts automatisch die Übertragung von Reservemitteln zu beschließen (Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d). Allerdings soll sie die Haushaltsbehörde nachträglich von diesen Mittelübertragungen in Kenntnis setzen (Abänderung 40 des Parlaments). In Absatz 2 werden die Verweise angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 312/05

... 7.3. Dem Katastrophenschutz wird im politischen Dialog zwischen der EU und den für Katastrophen anfälligen Ländern in Asien besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Im Hinblick auf die Einrichtung von Frühwarnsystemen für den Indischen Ozean wurde neben der von ECHO bereitgestellten Unterstützung zur Förderung regionaler Ansätze im Rahmen des globalen Kontexts der Vereinten Nationen die Möglichkeit vorgesehen, auf die Reservemittel des Tsunami-Richtprogramms 2005-2006 zurückzugreifen. Ferner sollen die Maßnahmen auf den Aufbau der Kapazitäten der lokalen Gemeinschaften in Bezug auf Kommunikationsinfrastruktur und Planung der Notfallkommunikation abzielen. Außerdem sollten Konzepte zur Risikoverringerung systematisch in die Formulierung und Umsetzung von Wiederaufbauprogrammen einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/05




1. Einleitung

2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion

3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz

3.1. Humanitäre Hilfe

3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge

3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung

3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams

3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU

3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz

3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe

3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU

3.5. Solide Finanzverwaltung

4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen

4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz

4.2. Logistik und Beschaffungswesen

4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität

5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge

5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen

5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme

6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger

7. Schlussfolgerung

Anhang I
Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004

1. Einleitung

2. HUMANITÄRE Hilfe

3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe

4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe

5. Partnerschaften

6. flankierende Massnahmen

7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien

8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung

Anhang II
Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz

1. INDISCHER Ozean

2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean

3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean

4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.