8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Reiseangebotes"
Drucksache 577/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... Der Bundesrat sieht es aber als nicht notwendig an, den Begriff der Pauschalreise derart auszuweiten, wie es der Richtlinienvorschlag derzeit in Artikel 3 Absatz 2 vorsieht. Den Verkauf von zwei touristischen Leistungen in einem Buchungsvorgang mit einer Pauschalreise gleichzusetzen wird zur Konsequenz haben, dass viele kleinere und mittelständische Anbieter und kommunale Tourismusorganisationen ihr Angebot deutlich reduzieren müssen, weil sie die Mehrbelastungen einer Reiseveranstalterqualifikation nicht tragen können. Eine Verlagerung der Mehrbelastungen auf den Kunden ist nicht möglich, da es für den Kunden nicht nachvollziehbar wäre, warum er bei der Vermittlung von zwei Leistungen verschiedener Anbieter bei dem Vermittler mehr bezahlen müsste als bei der Direktbuchung der beiden Leistungen bei den Anbietern. Diese damit verbundene Reduzierung des Reiseangebotes am deutschen Markt geht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die bisherigen Vermittler von zwei Leistungen müssten nach der vorgeschlagenen Richtlinie Risiken für die - bislang vermittelten - Leistungen übernehmen, die nicht von ihnen zu vertreten sind, sondern in der Sphäre des Leistungsträgers liegen. Das ist nicht sachgerecht.
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... Er sieht es aber als nicht notwendig an, den Begriff der Pauschalreise derart auszuweiten, wie es der Richtlinienvorschlag derzeit in Artikel 3 Absatz 2 vorsieht. Den Verkauf von zwei touristischen Leistungen in einem Buchungsvorgang mit einer Pauschalreise gleichzusetzen wird zur Konsequenz haben, dass viele kleinere und mittelständische Anbieter und kommunale Tourismusorganisationen ihr Angebot deutlich reduzieren müssen, weil sie die Mehrbelastungen einer Reiseveranstalterqualifikation nicht tragen können. Eine Verlagerung der Mehrbelastungen auf den Kunden ist nicht möglich, da es für den Kunden nicht nachvollziehbar wäre, warum er bei der Vermittlung von zwei Leistungen verschiedener Anbieter bei dem Vermittler mehr bezahlen müsste als bei der Direktbuchung der beiden Leistungen bei den Anbietern. Diese damit verbundene Reduzierung des Reiseangebotes am deutschen Markt geht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die bisherigen Vermittler von zwei Leistungen müssten nach der vorgeschlagenen Richtlinie Risiken für die - bislang vermittelten - Leistungen übernehmen, die nicht von ihnen zu vertreten sind, sondern in der Sphäre des Leistungsträgers liegen. Das ist nicht sachgerecht.
Drucksache 652/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
Drucksache 707/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.