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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reichsgerichtes"


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Drucksache 548/16 (Beschluss)

... § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO-E beschränkt den Geltungsbereich auf Waren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben. Auch wenn der Begriff Ware auf körperliche Gegenstände gerichtet ist, entspricht es der Rechtsprechung, dass auch Strom unter den Begriff der Ware fällt (BGH CR 2009, 455 Rn. 8). Allerdings handelte es sich bei den beiden vom BGH in Bezug genommen Entscheidungen des Reichsgerichtes RGZ 56, 403 [404 f.] und 67, 229 [232] um Sachverhalte, die jeweils die physikalischen Strom-Entnahmen an Endabnahmestellen betrafen. In der Entscheidung RGZ 56, 403 sah das Reichsgericht Strom als eine Menge von Sachen im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes an, in der Entscheidung RGZ 67, 229 als Ware, die Gegenstand von Lieferverträgen sein könne. Angesichts der restriktiven Auslegung des § 104

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Drucksache 548/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 548/1/16

... § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO-E beschränkt den Geltungsbereich auf Waren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben. Auch wenn der Begriff Ware auf körperliche Gegenstände gerichtet ist, entspricht es der Rechtsprechung, dass auch Strom unter den Begriff der Ware fällt (BGH CR 2009, 455 Rn. 8). Allerdings handelte es sich bei den beiden vom BGH in Bezug genommen Entscheidungen des Reichsgerichtes RGZ 56, 403 [404 f.] und 67, 229 [232] um Sachverhalte, die jeweils die physikalischen Strom-Entnahmen an Endabnahmestellen betrafen. In der Entscheidung RGZ 56, 403 sah das Reichsgericht Strom als eine Menge von Sachen im Sinne des preußischen Stempelsteuergesetzes an, in der Entscheidung RGZ 67, 229 als Ware, die Gegenstand von Lieferverträgen sein könne. Angesichts der restriktiven Auslegung des § 104

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Drucksache 548/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 779/1/06

... Das geltende Recht kennt dies nicht. Ein solches Recht ist jedoch dem System des deutschen Aktienrechts nicht fremd und bestand bis zur Aktienreform des Jahres 1937. Die Durchsetzung eines solchen Anspruchs hatte bis dahin, wie die Judikative des Reichsgerichtes zeigt, keine besonderen Probleme aufgeworfen.

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Drucksache 779/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu § 38

Zu § 40

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG

6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG

10. Zu Artikel 1 § 8 REITG

11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG

16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG

17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG

18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG

19. Zu Artikel 1 § 18 REITG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG

21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG

22. Zu Artikel 1 § 19 REITG

23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG

24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG

25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG

26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG

27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG

28. Zu Artikel 1 REITG

29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG

Zu Buchste a

Zu Buchste b

30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG

32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO


 
 
 


Drucksache 167/20 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.