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"Reichs"
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... § 28 Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs wird begrüßt. Zur effektiven Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist der Empfängerkreis jedoch auch auf die Träger nach dem
Drucksache 355/1/19
... "7. der Erwerb eines Grundstücks durch ein anerkanntes gemeinnütziges Siedlungsunternehmen nach Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 4 des Reichssiedlungsgesetzes in der Fassung in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 2331-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist.""
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein:
3. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
4. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 294/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2019 - COM(2019) 198 final
... 3. Der Bundesrat betont erneut, dass er eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen im Rahmen des Kompetenzbereichs der EU für geboten hält. Er nimmt dabei auch zur Kenntnis, dass das EU-Justizbarometer 2019 einen stärkeren Fokus auf die Unabhängigkeit der Justiz in den Mitgliedstaaten legt. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine weitere Straffung erfolgen kann und Schaubilder, die keine weiteren Rückschlüsse zulassen, konsequent entfallen sollten. Ein Beispiel ist etwa das Schaubild 1, das ohne jegliche Wertung schlichtweg die Quantität an Reformvorhaben im Justizbereich darstellt.
Drucksache 644/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)
... Die DIN 54115-1 enthält konservative Vorgaben zur Berechnung der Kontrollbereichsgrenzen im Hinblick auf die Einhaltung des Dosisgrenzwerts für Einzelpersonen der Bevölkerung.
Drucksache 141/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern
... Die Weidetierhaltung, insbesondere von Schafen und Ziegen, leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Landwirtschaft. Die Grünlandbeweidung trägt durch die Offenhaltung maßgeblich zum Erhalt jahrhundertealter Kulturlandschaft bei. Diese Kulturlandschaften verlieren ohne die Beweidung ihren typischen Charakter.
Drucksache 496/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
... Darüber hinaus finden nationale Designelemente Anwendung, die gemeinsam mit dem vorgegebenen einheitlichen Sicherheitsmerkmalen nebst Design nach getroffener nationaler Entscheidung auch auf die Aufenthaltstitel als Klebeetiketten nebst Zusatzblättern Anwendung finden. Die bereichsspezifischen Regelungen in der Aufenthaltsverordnung sind an die geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen.
Drucksache 61/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 1. im vorderen Teil des Liegebereichs bis zu 20 Zentimeter ab der Kante des Futtertroges und
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... Beide Zuständigkeitsregelungen tragen auch dem Umstand Rechnung, dass es sich nicht um eine allgemeine Regelung des Versorgungsrechts handelt, sondern um eine aus dem Völkerrecht folgende Sonderregelung für einen kleinen Kreis von Geschäftsbereichsbeamtinnen und -beamten bzw. deren Angehörigen.
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Drucksache 149/19
... "Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt im Bundesgebiet aufgehalten haben, bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers keiner Zustimmung. Für alle übrigen Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers keiner Zustimmung, wenn die Beschäftigung im Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2019 aufgenommen wird; ab dem 1. Januar 2020 kann ihnen die Zustimmung zur Ausübung jeder Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers erteilt werden, wenn die Beschäftigung bis zum 31. Dezember 2020 im Bundesgebiet aufgenommen wird. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind solche im Sinne des Unionsrechts."
Drucksache 78/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Sicherheit und Konnektivität im Eisenbahnverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... "Wird ein sonstiger Energiegewinnungsbereich tatsächlich nicht oder in nur unwesentlichem Umfang genutzt, kann ein späterer Flächenentwicklungsplan die Festlegung des sonstigen Energiegewinnungsbereichs aufheben und stattdessen Gebiete und Flächen festlegen."
Drucksache 570/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... 1.7 Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der in der Verordnung klar beschriebenen Regelungsspielräume für ergänzende nationale Datenschutzbestimmungen, die sowohl im bereichsspezifischen Datenschutzrecht als auch in den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder genutzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Bewertungen nachdrücklich entgegenzutreten, die eine weitere Einengung oder inhaltliche Begrenzung dieser Spielräume nahelegen und damit die Anstrengungen zur Bewahrung nationalen Datenschutzniveaus in Frage stellen würden. Unabhängig davon begrüßt der Bundesrat die vom Rat der Europäischen Union eröffnete Diskussion über Kollisionsregelungen zur Klärung der personalen und territorialen Reichweite solcher nationalen Datenschutzbestimmungen etwa bei der Festlegung von Mindestaltersgrenzen gem. Art. 8 DSGVO.
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... § 28 Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... e) Die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl nach Buchstabe c sowie die sonstigen Anforderungen nach Buchstabe c gelten für Wärmepumpen außerhalb des Anwendungsbereichs des Umweltzeichens "Euroblume" ab dem 1. Mai 2011 als vergleichbare Anforderung im Sinne des § 14 Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 des
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Für den Fall, dass Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gröblich oder wiederholt gegen die Pflicht aus Absatz 3 Satz 3 verstoßen, ist im Rahmenvertrag vorzusehen, dass Apotheken Vertragsstrafen von bis zu 50 000 Euro für jeden Verstoß erhalten, wobei die Gesamtvertragsstrafe für gleichgeartete und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang begangene Verstöße 250 000 Euro nicht überschreiten darf. Entsprechende Vertragsstrafen sind gerechtfertigt, da ein Verstoß gegen die Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise verordneter Arzneimittel das Abrechnungsverfahren zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des Sachleistungsprinzips wesentlich erschwert und das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung auf Dauer gefährdet. Um die Durchsetzung der Zahlung von Vertragsstrafen zu erleichtern, wird vorgesehen, dass die Berechtigung zur Versorgung von Versicherten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur vollständigen Begleichung der Vertragsstrafe ausgesetzt werden kann. Dies ist insbesondere von Bedeutung für Apotheken, die ihren Sitz nicht im Geltungsbereich des SGB V haben. Eine Durchsetzung von Zahlungsansprüchen wegen der Verletzung des Rahmenvertrags nach Absatz 2 in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist praktisch mit Schwierigkeiten verbunden. Die Vertragspartner haben die zuständige Stelle bzw. die zuständigen Stellen zur Ahndung von Verstößen gegen Satz 1 und 2 sowie Absatz 3 Satz 3 sowie die Regelungen zur Einleitung und Durchführung des Verfahrens zu vereinbaren. Die bisherigen Regelungen des Rahmenvertrags sind insoweit nicht ausreichend. Derzeit fehlen insbesondere Regelungen zur Zuständigkeit im Fall der Ahndung von Verstößen durch Apotheken, die ihren Sitz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Landesverbandes haben, Regelungen zur Anzeige oder zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens sowie Regelungen zur Verwendung etwaiger vereinnahmter Vertragsstrafen. Die Vertragspartner haben die erforderlichen Regelungen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu treffen. Im Fall der Nichteinigung entscheidet die Schiedsstelle nach Absatz B.
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... Mit diesem Vorschlag soll erreicht werden, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (im Folgenden der "EGF") Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt werden können, die im Zuge eventueller wirtschaftlicher Störungen nach einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden das "Vereinigte Königreich") aus der Union entlassen werden.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... (2) Die Übermittlung elektronischer Dokumente kann auch über einen anderen Übermittlungsweg erfolgen, an den Absender und Empfänger innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundes oder eines Landes zu diesem Zweck angeschlossen sind, wenn die Authentizität und Integrität der Daten gewährleistet ist. Übermittlungswege, die bereits eingerichtet sind, sind bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin zulässig.
Drucksache 649/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Ein steuerlicher Vorteil liegt auch dann vor, wenn er außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes entstehen soll. Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auswirkt und unter Berücksichtigung aller Umstände der Steuergestaltung gesetzlich vorgesehen ist.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 78. Der Bundesrat stellt zustimmend fest, dass die Kommission die Umsetzung der Umwelt- und Naturschutzvorhaben des europäischen Grünen Deals durchweg bereichsübergreifend anlegen will und hierzu auch in der organisatorischen Aufstellung der Kommission neue Ansätze verfolgt. So sollen die Zuordnung der in der Kommission für die Bereiche Energie, Gesundheit (partiell), Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr zuständigen Mitglieder des Kollegiums zum Team des Exekutiv-Vizepräsidenten für den europäischen Grünen Deal und eine enge Verzahnung zwischen den Aufgabenbereichen der relevanten Kommissionsmitglieder dazu beitragen, dass Sektoren wie die Landwirtschaft oder der Verkehr verstärkt Beiträge zur Erreichung von Umwelt- und Naturschutzzielen leisten.
Drucksache 44/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... im Rahmen ihres Anwendungsbereichs auf alle Eisenbahnbeförderungen anzuwenden. Für den Schienenpersonennahverkehr und für Museumsbahnen schließen die Absätze 2 und 3 die Anwendung der Verordnung teilweise aus. Deutschland macht damit von der in Artikel 2 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit Gebrauch. Für diese Arten von Eisenbahnen sind die Regelungen der Verordnung nur zum Teil angemessen.
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 15. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die sich aus einer umfassenden europäischen Umsetzungsstrategie ableitenden strategischen Ziele, Indikatoren und Maßnahmen entsprechend in eine neue, auf der Europa-2020-Strategie aufbauende Europa-2030-Strategie integriert werden sollten. Durch einen solchen bereichsübergreifenden Ansatz in Verbindung mit einem Monitoring im Rahmen des Europäischen Semesters kann nach Einschätzung des Bundesrates die koordinierte Umsetzung der 17 SDGs nachdrücklich befördert und sichergestellt werden, so dass sich die Aktivitäten auf EU-Ebene sowie in den Mitgliedstaaten und Regionen gegenseitig ergänzen und verstärken.
Drucksache 14/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Die Verbotsregelung soll sich auf sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung erstrecken, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht. Gesichtsverhüllung meint dabei die Verwendung von Textilien und anderen Gegenständen, die dazu dienen, das Gesicht oder Teile desselben zu verdecken. Erfasst sind mithin etwa Verhüllungen des Gesichts durch eine Maske, eine Burka, eine Sonnenbrille, eine Sturmhaube, einen Motorradhelm oder auch einen Verband, den eine Person zur Behandlung einer physischen Verletzung im Gesicht trägt. Nicht erfasst sind dagegen die natürliche Gesichtsbehaarung, kleinere Pflaster, Brillen mit durchsichtigem Glas oder Bedeckungen nur des Haares oder nur des Halsbereichs, die den Bereich des Gesichts, also die Fläche zwischen Stirn und Kinn, freilassen. Es ist Aufgabe des Vorsitzenden, auf die Einhaltung des Verbots hinzuwirken.
Drucksache 528/19
... "(3) Für britische Staatsangehörige, die am Tag vor dem Tag des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern für das Bundesgebiet besitzen, bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers keiner Zustimmung. Für alle übrigen britischen Staatsangehörigen bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers keiner Zustimmung, wenn die Beschäftigung im Bundesgebiet bis zum Ablauf des 14. Monats nach dem Tag des Austritts aufgenommen wird; danach kann ihnen die Zustimmung zur Ausübung jeder Beschäftigung unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers mit Vorrangprüfung erteilt werden, wenn die Beschäftigung bis zum Ablauf des 26. Monats nach dem Tag des Austritts im Bundesgebiet aufgenommen wird. Tag des Austritts ist der Tag, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam wird, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist. Britische Staatsangehörige sind Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne der Neuen Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland vom 31. Dezember 1982 über die Bestimmung des Begriffs "Staatsangehörige" in Verbindung mit der Erklärung Nr. 63 im Anhang der Schlussakte der Regierungskonferenz, auf der der Vertrag von Lissabon angenommen wurde."
Drucksache 1/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Drucksache 28/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG )
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz -
Drucksache 156/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
... Die Änderung zielt zum einen darauf, die Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf börsennotierte Gesellschaften noch klarer herauszustellen, indem das Merkmal der Börsennotierung "vor die Klammer gezogen" wird.
Drucksache 621/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
... Mit der Einführung von § 45a wird erstmals der Begriff der Einrichtung im SGB VIII weiter legaldefiniert. Das zuerst aufgeführte Kriterium "Unterkunftsgewährung" beruht auf § 45 Absatz 1 Satz 1 a.F., in dem es mit "Unterkunft erhalten" umschrieben ist. Gleiches gilt für die Kriterien "Betreuung" und "ganztägig oder für einen Teil des Tages". Mit den Kriterien "gewisse Dauer" und "förmliche Verbindung ortsgebundener räumlicher, personeller und sachlicher Mittel" wird der institutionelle Charakter von Einrichtungen betont. Nur das Betreiben einer solchen Institution unter Verantwortung eines - den dort tätigen Personen übergeordneten Trägers - kann Gegenstand des Erlaubnisvorbehalts nach § 45 sein. Mit Übergabe an diese Institution werden die Einwirkungsmöglichkeiten der Personensorgeberechtigten verringert und das Wohl der Kinder oder Jugendlichen hängt verstärkt von deren Einbindung in die Organisation und Struktur der Einrichtung ab. Dieser Umstand wird durch das Kriterium "außerhalb ihrer Familie" unterstrichen. Dauerhaftigkeit, Verbindung sachlicher und personeller Mittel zu einem bestimmten Zweck (dazu siehe unten) und Losgelöstheit von den konkreten Personen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen, waren bereits Teil der Begründung zum Einrichtungsbegriff des KJHG (BT-Drucksache 11/5948, Seite 83 f.) und wurden seither zur Auslegung von § 45 Absatz 1 Satz 1 a.F. herangezogen. Diese Kriterien finden nun Eingang in den Gesetzeswortlaut. Mit den (neben "Unterkunftsgewährung" und "Betreuung") aufgeführten Kriterien "Beaufsichtigung", "Erziehung", "Bildung" und "Ausbildung" wird die Auflistung der Zwecke vervollständigt, denen eine Einrichtung im Sinne des Kinder- und Jugendhilferechts dienen kann. Hierdurch werden "Einrichtungen", die besonderen Zwecken außerhalb des Bereichs des SGB VIII dienen und bei denen Betreuung und Unterkunft im weiteren Sinne nur untergeordnete Bedeutung haben, abgegrenzt (zum Beispiel Krankenhäuser und Sporteinrichtungen), womit einem weiteren Klarstellungsbedarf im Gesetz Rechnung getragen wird (vgl. Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage, § 45 Rn. 30). Eine Mindestanzahl tatsächlich genutzter oder nur vorgehaltener Plätze ist kein konstitutives Merkmal; das Schutzbedürfnis der Betroffenen ist nicht von einer bestimmten (Mindest-) Platzzahl abhängig.
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... Zudem ist fraglich, ob die notwendige Evidenz bereits in einem Zeitraum von 18 Monaten überhaupt gewonnen werden kann. Auch in Umständen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des pharmazeutischen Unternehmers liegen, kann es begründet sein, dass so rasch keine ausreichende Evidenz gewonnen werden kann. Eine Verlängerung dieser Frist, etwa auf 24 Monate, ist daher zu prüfen.
Drucksache 1/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... Das SÜG grenzt den betroffenen Personenkreis jedoch ein: Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach § 1 Absatz 4 SÜG übt unter anderem aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung oder wer innerhalb einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung ("Militärischer Sicherheitsbereich") beschäftigt ist. Lebenswichtig sind Einrichtungen, deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde.
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
Drucksache 361/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Drucksache 666/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung - BußAktÜbV)
... Die Verordnung bedarf der sprachlichen Klarstellung im Hinblick auf § 2: § 2 Absatz 1 Satz 2 normiert eine Verpflichtung ("sind") der Übertragung der elektronischen Akten in die Papierform für den Fall, dass die empfangende Stelle noch keine elektronischen Akten führt. Gleichzeitig ist jedoch in § 2 Absatz 2 für die identische Konstellation die Möglichkeit ("können") vorgesehen, die Akten dennoch in elektronischer Form zu übermitteln. Angesichts der unterschiedlichen Regelungsinhalte für identische Sachverhalte und gleichzeitig der scheinbar kein Ermessen zulassenden Formulierung von § 2 Absatz 1 Satz 2 ergibt sich Klärungsbedarf hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 2 Absatz 2. Allein durch die Angaben in der Begründung ergibt sich, dass § 2 Absatz 1 Satz 2 gerade keine ermessensausschließende Variante sein soll, sondern § 2 Absatz 2 als Ausnahme von dem in § 2 Absatz 1 Satz 2 normierten Grundsatz eine Privilegierung von Stellen, die frühzeitig elektronische Akten führen, bezweckt. Da dies jedoch aus dem Normtext heraus nicht ersichtlich ist, erscheint ein entsprechender Hinweis erforderlich. Dies umso mehr, als die vergleichbare Regelung von § 3 Absatz 2 der Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten eine derartige Klarstellung - in der hier vorgeschlagenen Form - enthält.
Drucksache 41/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... sicherzustellen, ergibt sich hinsichtlich der bereichsspezifischen Datenschutzregelungen in den Rechtsverordnungen ein Anpassungsbedarf.
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
Drucksache 4/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Die vorgeschlagenen Neuregelungen im materiellen Strafrecht und die Erweiterung des Anwendungsbereichs der technischen Ermittlungsmaßnahmen können zu einem Mehraufwand für Polizei und Justiz führen, dessen Umfang derzeit noch nicht quantifizierbar ist. Der Mehraufwand ist angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt.
Drucksache 256/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Zu Vergleichszwecken sind auch die Daten des Zensus 2011 in die Auswertungsdatenbank aufzunehmen. Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dürfen die Auswertungsdatenbank im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs nutzen und eine Kopie der enthaltenen Daten speichern. Es gilt die Löschungsfrist nach § 16 Absatz 1 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021."
Drucksache 264/19
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur grundlegenden Reform des Computerstrafrechts
... Auch gezielte Cyber-Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger speichern, belegen das Ausmaß und die Bedeutung dieses Deliktsbereichs, der den Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt vor gravierende Herausforderungen stellt.
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die durch das Gesetz erzielten Wirkungen in Bezug auf die Stärkung des bürgerlichen Engagements und des Ehrenamts durch die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle auf Bundesebene und unterbreitet ihm Vorschläge für die Weiterentwicklung der Stiftung. Der Bericht soll auf Grundlage der begleitenden Forschungsergebnisse im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts die nachhaltige Entwicklung von bundesweit koordinierten Ansätzen, Initiativen und Projekten sowie die Entwicklung relevanter zielgruppen- und bereichsspezifischer digitaler Lösungen durch die Arbeit der Stiftung aufzeigen.
Drucksache 141/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
... Die Weidetierhaltung, insbesondere von Schafen und Ziegen, leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Landwirtschaft. Die Grünlandbeweidung trägt durch die Offenhaltung maßgeblich zum Erhalt jahrhundertealter Kulturlandschaft bei. Diese Kulturlandschaften verlieren ohne die Beweidung ihren typischen Charakter.
Drucksache 423/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit
... geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen (insbesondere das Recht auf Achtung des Intim- und Sexualbereichs) dar (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 10 CS 09.747, BeckRS 2009, 43260, Rn. 9). Es kann zur Folge haben, dass betroffene Personen in der Öffentlichkeit die Wahl ihrer Kleidung überdenken, damit keine unbefugten Aufnahmen ihrer Intimbereiche etwa auf Gehwegen, in
Drucksache 670/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... Hierin wird deutlich, dass das Psychotherapiestudium sich einschließlich des Bereichs der Grundlagenwissenschaften nicht ausschließlich auf die psychologische Bezugswissenschaft beziehen darf, sondern - auch im Bereich des grundlagenorientierten Forschungsorientierten Praktikums I - gleichberechtigt die anderen Bezugswissenschaften einschließlich der Psychotherapiewissenschaft umfassen muss.
Drucksache 399/19 (Beschluss)
... Im Übrigen sollte sichergestellt werden, dass die von den Unternehmen des EBV im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung vorgehaltenen Logistikressourcen auch im Krisenfall bestmöglich genutzt werden, da auch hier eine wirtschaftliche Betätigung dieser Unternehmen stattfindet. Eine Entpflichtung des verantwortlichen Wirtschaftsbereichs würde im Ergebnis dazu führen, dass die für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zuständigen Katastrophenschutzbehörden im Krisenfall gezwungen sein könnten, eine Logistikkette für den Verkauf von Treibstoff durch Unternehmen des EBV an Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen einzurichten. Dies entspricht nicht der Aufgabenstellung der Katastrophenschutzbehörden.
Drucksache 591/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... auch der Beginn der Eckausrundung als Bezugsgröße für ein Parkverbot gelten. Diese Regelung ist aber nicht praktikabel und würde weder zu einer Vereinfachung für die Verkehrsteilnehmenden noch für Überwachungskräfte beitragen. Der Begriff "Eckausrundung" ist unklar und regelmäßig nicht besser erkennbar als der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Die praktische Auslegung des Beginns der "Eckausrundung" kann sich, je nach den baulichen Gegebenheiten, im Einzelfall schwierig gestalten. Die vorgeschlagene Formulierung mit "oder" führt dazu, dass sich die Kfz-Führer zwischen den beiden Kriterien (Entfernung von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder Entfernung vor Beginn der Eckausrundung) entscheiden können. Das bringt nicht den beabsichtigten Sicherheitsgewinn, weil sich der Parkende immer an der für ihn günstigeren Regelung orientiert. Die ursprüngliche Formulierung enthält zu viele Kriterien, die ein Verkehrsteilnehmer von der Fülle und Diversität nicht berücksichtigen kann (verschiedene Längenangaben bei unterschiedlichen örtlichen Situationen). Darüber hinaus mangelt es an Eindeutigkeit des dann nach Schnittkantenmethode und Eckrundungsmethode wahlweise unterschiedlich ausfallenden Verbotsbereichs. Die bisherige Formulierung, nach der die (tatsächlichen oder gedachten) Schnittkanten der Fahrbahn als Bezugsgröße gelten, soll deshalb beibehalten werden.
Drucksache 563/1/19
... Im Übrigen sollte sichergestellt werden, dass die von den Unternehmen des EBV im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung vorgehaltenen Logistikressourcen auch im Krisenfall bestmöglich genutzt werden, da auch hier eine wirtschaftliche Betätigung dieser Unternehmen stattfindet. Eine Entpflichtung des verantwortlichen Wirtschaftsbereichs würde im Ergebnis dazu führen, dass die für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zuständigen Katastrophenschutzbehörden im Krisenfall gezwungen sein könnten, eine Logistikkette für den Verkauf von Treibstoff durch Unternehmen des EBV an Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen einzurichten. Dies entspricht nicht der Aufgabenstellung der Katastrophenschutzbehörden.
Drucksache 366/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
... Im Interesse der Normenklarheit sollte diese Bereichsausnahme ausdrücklich Eingang in die jeweilige Gesetzesformulierung finden, um Anwendungsprobleme zu vermeiden.
Drucksache 552/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... − Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren.
Drucksache 505/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
Drucksache 577/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, wie durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 1766a BGB es ermöglicht werden kann, dass zwei Personen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, gemeinsam adoptieren können, ohne dass es dabei zu einer Schlechterstellung von Ehepaaren bei Fremdadoptionen kommt. Die Prüfung soll sowohl die Stiefkindadoption wie auch die Fremdkindadoption umfassen.
Drucksache 154/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... es die Wahrung des Grundsatzes der Einehe nicht umfasse; beide Begriffe seien auch nicht gleichzusetzen. Der Rechtsbegriff des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei vielmehr bereichsspezifisch auszulegen, habe aber als festen Begriffskern die Orientierung auf die staatliche Ordnung, so dass eine bestehende Zweitehe nicht in Widerspruch zu einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Der Gesetzgeber sei aber nicht gehindert, die Anspruchseinbürgerung bei bestehender Mehrehe nicht zuzulassen. Mit der Orientierung der Anspruchseinbürgerung am Grundsatz der Einehe wird zudem ein Beschluss der Frühjahrsinnenministerkonferenz vom Juni 2018 umgesetzt, wonach die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel-und Mehrehe, notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "Die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden können ländliche oder strukturschwache Teilgebiete eines Planungsbereichs bestimmen, die auf ihren Antrag für einzelne Arztgruppen oder Fachrichtungen von den Zulassungsbeschränkungen auszunehmen sind. Für die Bestimmung der ländlichen und strukturschwachen Teilgebiete stellt der Landesausschuss im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde allgemeingültige Kriterien auf, die den jeweiligen Entscheidungen zugrunde zu legen sind. Der Landesausschuss hat sich dabei an den laufenden Raumbeobachtungen und Raumabgrenzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu orientieren oder eine vergleichbare Abgrenzung ländlicher Gebiete durch die für die Landesplanung zuständigen Stellen zu Grunde zu legen. Die zusätzlichen Arztsitze sind in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemäß § 99 aufzustellenden Bedarfsplänen auszuweisen."
Drucksache 361/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Drucksache 670/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... (6) Gegenstand der fünften Station ist der Kompetenzbereich Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen. In diesem Kompetenzbereich hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat zu zeigen, dass sie oder er die Patientinnen und Patienten angemessen und diagnosebezogen über empfohlene Behandlungsmöglichkeiten informiert und auch solche Behandlungsmöglichkeiten einbezieht, die außerhalb des eigenen Spezialisierungsbereichs liegen.
Drucksache 532/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Es ist dem Antragsteller auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 222a Absatz 1 Satz 2 StPO-E durchaus zuzumuten, ihm bekannte Umstände, auf die er seinen Ablehnungsantrag stützt, unverzüglich geltend zu machen.
Drucksache 43/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Im Juli 2016 wurde im Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) auf Initiative des Vereinigten Königreichs ein europäisches Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie
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