32 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Regierungsabkommen"
Drucksache 173/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. September 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Ersatzneubau der Grenzbrücke im Raum Küstrin-Kietz - Küstrin (Kostrzyn nad Odrą)
... Die bestehende Grenzbrücke zwischen Küstrin-Kietz in der Bundesrepublik Deutschland und Küstrin (Kostrzyn nad Odrą) in der Republik Polen ist aufgrund eingeschränkter Tragfähigkeit und erheblicher Baumängel durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Hierzu bedurfte es eines Regierungsabkommens zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, das die grundsätzlichen Regelungen hinsichtlich der Erneuerung und der Erhaltung der Grenzbrücke enthält.
Drucksache 172/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Vor dem Hintergrund des nach wie vor nicht gelösten Streits in der Namensfrage zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland konnte ein Staatsvertrag aus politischen Gründen nicht unterzeichnet werden. In dem nach Klärung der Statusfragen am 13. Juli 2006 unterzeichneten Regierungsabkommen wird die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien entsprechend der deutsch-mazedonischen Vertragspraxis in adjektivischer Form bezeichnet. Daher ist auch das nun umzusetzende Protokoll zur Änderung dieses Abkommens kein Staats-, sondern ein Regierungsvertrag. Durch die Verwendung der adjektivischen Form "mazedonische Regierung" wird die Nennung des Staatsnamens vermieden.
Drucksache 770/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit
... – unter Hinweis auf das am 13. Juli 2009 in Ankara unterzeichnete Regierungsabkommen zwischen Bulgarien, Österreich, Rumänien, Ungarn und der Türkei über den rechtlichen Rahmen des Nabucco-Gaspipeline-Projekts,
Drucksache 174/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Abkommen Büsingen)
... Seit dem 1. Januar 2001 wird im gesamten schweizerischen Zollgebiet (d. h. auch in Büsingen) eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Dies geschieht aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Artikel 12 des Abkommens vom 2. Mai 1992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (sogenanntes Transitabkommen), Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße (sogenanntes Landverkehrsabkommen)) und nachfolgenden Koordinierungsabreden, im Übrigen durch einen schweizerischen Verfassungszusatz und das schweizerische Schwerverkehrsabgabengesetz vom 27. September 1998. Es wird angestrebt, mittels des beiliegenden Regierungsabkommens zum Büsinger Vertrag vom 23. November 1964 sicherzustellen, dass ein Teil der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Fahrten in Büsingen erhobenen und entrichteten LSVA an die Gemeinde weitergeleitet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Elektronisches Erfassungsgerät
Artikel 3 Verteilerschlüssel
Artikel 4 Berechnung des auszurichtenden Betrages
Artikel 5 Gültigkeitsdauer des Verteilerschlüssels
Artikel 6 Fälligkeit
Artikel 7 Streitbeilegung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Geltungsdauer und Kündigung
Anlage zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Abkommen Büsingen)
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
1. Grundbestimmungen Artikel 1 und 2
2. Ausführungsbestimmungen Artikel 3 bis 6
3. Schlussbestimmungen Artikel 7 bis 9
4. Anlage
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 366: Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2004 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat zum Vertrag vom 23. November 1964 über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet über die Erhebung und die Ausrichtung eines Anteils der von der Schweiz in ihrem Staatsgebiet und im Gebiet der Gemeinde Büsingen am Hochrhein erhobenen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA-Abkommen Büsingen)
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Die generelle Einschränkung in Absatz 2 Satz 1, dass dem Vorstand keine Befugnis für bewertende Entscheidungen eingeräumt ist, wird gestrichen, um den Widerspruch zu Satz 2 aufzuheben. Aufgrund dieser Vorschrift wird dem Vorstand für kleinere Projektförderungsmaßnahmen ein Entscheidungsspielraum aufgrund wertender Beurteilung eröffnet. Die Obergrenze für diese Förderungsmaßnahmen von 20 000 Euro wird auf 25 000 Euro angehoben, um dem Vorstand auch die Entscheidung über die Förderung von Maßnahmen nach den §§ 59 und 60 in eigener Zuständigkeit zu eröffnen. Die Neuregelung in Absatz 2 Satz 2 soll in Anpassung an die Praxis der Filmförderungen der Länder sicherstellen, dass die FFA grenzüberschreitend kooperieren und unabhängig von internationalen Regierungsabkommen internationale Koproduktionen zur Erfüllung von gegenseitigen Verpflichtungen fördern kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 661/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
... ) gleichgestellt. Dies geschieht durch Ergänzung der „Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen" vom 12. April 1990 (BGBl. I S. 771), zuletzt geändert durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen" vom 29. September 1999 (BGBl. I S. 2050). Die vorliegende Änderungsverordnung soll in Kraft treten, wenn durch Ergänzung der Anlage zum Regierungsabkommen die Gegenseitigkeit der Anerkennung verbürgt ist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Die Vorschriften im einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 662/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und weiterer Gesetze
...
Redaktionelle Umsetzung des Änderungsbefehls aus
Artikel 9 Nr. 2a und der Neuregelung des Verfahrens in
Artikel 1 § 39 des Zuwanderungsgesetzes. Die
Fortführung einer eigenen Datei bei der Bundesagentur
für Arbeit über erteilte Arbeitsgenehmigungen-EU,
Zustimmungen zu Beschäftigungen und beschäftigte
Arbeitnehmer im Rahmen von zwischenstaatlichen
Regierungsabkommen und Vermittlungsabsprachen, und der
entsprechende Zugriff der Behörden der Zollverwaltung
auf diese Datei ist trotz der neu eingeführten
Speicherung eines Teils dieser Daten auch im
Ausländerzentralregister für einen
Übergangszeitraum noch weiter erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 6 Änderungen sonstiger Gesetze
Artikel 7 Änderungen von Verordnungen
Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 572/03
Verordnung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
... "Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen" vom 29. September 1999 (BGBl. I S. 2050). Die vorliegende Änderungsverordnung soll in Kraft treten, wenn durch Ergänzung der Anlage zum Regierungsabkommen die Gegenseitigkeit der Anerkennung verbürgt ist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil ,
II. Die Vorschriften im einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.