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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regelbetrages"


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Drucksache 185/07 (Beschluss)

... Eine bessere Einbeziehung von Alleinerziehenden ließe sich beispielsweise erreichen, wenn Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsleistung zumindest in Höhe des Regelbetrages (bzw. des zukünftigen Mindestunterhalts), ebenso wie derzeit das Kindergeld und das Wohngeld, anrechnungsfrei gestellt würden. Diese Freistellung müsste in gleicher Weise auch für Zwei-Eltern-Familien Anwendung finden. Denn gerade bei der Ausgestaltung von Leistungen, die Familien im Niedriglohnbereich unterstützen und Arbeitsanreize setzen wollen, sollte die Sicherstellung des existentiellen Bedarfs durch die Eltern anerkannt werden und nicht zum Leistungsausschluss führen.



Drucksache 330/07

... Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 814/07

... Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung


 
 
 


Drucksache 185/1/07

... Eine bessere Einbeziehung von Alleinerziehenden ließe sich beispielsweise erreichen, wenn Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsleistung zumindest in Höhe des Regelbetrages (bzw. des zukünftigen Mindestunterhalts), ebenso wie derzeit das Kindergeld und das Wohngeld, anrechnungsfrei gestellt würden. Diese Freistellung müsste in gleicher Weise auch für Zwei-Eltern-Familien Anwendung finden. Denn gerade bei der Ausgestaltung von Leistungen, die Familien im Niedriglohnbereich unterstützen und Arbeitsanreize setzen wollen, sollte die Sicherstellung des existentiellen Bedarfs durch die Eltern anerkannt werden und nicht zum Leistungsausschluss führen.



Drucksache 253/1/06

... Intention des Gesetzgebers bei Schaffung des vereinfachten Verfahrens war es, den Kindern zu ermöglichen, möglichst einfach und schnell einen Unterhaltstitel zu erlangen. Die Begrenzung auf das 1,5-fache des Regelbetrages erschien seinerzeit als eine sinnvolle Grenze. Es ist wenig nachvollziehbar, weshalb nun eine Begrenzung auf das 1,2-fache des Mindestunterhaltes stattfinden soll. Zwar entspricht dies rein rechnerisch etwa der bisherigen Größe des 1,5-fachen des Regelbetrages. Logischer erscheint jedoch die Beibehaltung der 1,5-fachen Regelung im bisherigen § 645 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c, d § 1579 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1585c Satz 2 BGB , Artikel 3 Abs. 2 § 35 EGZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 1609 Nr. 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 1609 Nr. 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 1609 Nr. 3, 4 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 1615l Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4 BGB

7. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 1 § 645 Abs. 1 ZPO


 
 
 


Drucksache 253/06

... - Das Unterhaltsrecht wird vereinfacht durch die gesetzliche Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder, die Neuregelung der Kindergeldverrechnung, die Aufhebung der Regelbetrag-Verordnung, die Konzentration der Vorschriften zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf eine Norm, eine klare Regelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge sowie durch eine ausdrückliche Regelung, dass nachehelicher Unterhalt beschränkt oder versagt werden kann, wenn der Berechtigte mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Diese Vereinfachung führt zu einer Entlastung von Familiengerichten und Jugendbehörden (Unterhaltsbeiständen) insbesondere bei der Mangelfallberechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung sonstiger Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts

II. Ziele der Reform

III. Wesentliche Änderungen

1. Förderung des Kindeswohls

2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe

3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung

4. Reichweite der Reform

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Artikel 3

Zu Abs. 2 Anfügung von § 35 EGZPO

Zu Abs. 3 Änderung der Zivilprozessordnung

Zu Abs. 4, 5 Änderung von Gerichtskostengesetz und Kostenordnung

Zu Abs. 6 Änderung von Art. 229 § 2 EGBGB

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 141/06

... (UVG) erhalten Kinder unter 12 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 1. Juli 2005 von monatlich bis zu 170 €. Dies setzt voraus, dass sie bei einem alleinstehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt (bzw. Waisenbezüge) zumindest in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrags-VO abzüglich des halben Erstkindergeldes erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für die Dauer von 72 Monaten gewährt. Mit der Leistung soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder haben, wenn der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht leistungsfähig ist. Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil gehen auf das Land über, das die eingezogenen Beträge anteilig an den Bund abführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 539/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.