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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regelbetrag"


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Drucksache 53/15

... Durch das Häftlingshilfegesetz (HHG) werden Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge zur Linderung einer Notlage gewährt. Gegenwärtig stellen Russlanddeutsche sowie in die Baragan-Steppe verschleppte Rumäniendeutsche 95 Prozent der jährlich über 5 000 HHG-Anträge (Stand 2013). Für beide Gruppen sehen die Arbeitsanweisungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (StepH) unabhängig von der Anzahl der bisher gestellten Anträge eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro pro Jahr vor. Von diesem Regelbetrag wird nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen. Lediglich 15 Prozent der gestellten Anträge sind Erstanträge. Der Rest sind Wiederholungsanträge, die unbegrenzt alle zwölf Monate gestellt werden können. Folglich erklärt sich die auch knapp 70 Jahre nach Kriegsende immer noch relativ hohe Antragszahl dadurch, dass Personen mit ähnlichem Schicksal jährlich den gleichen Antrag auf die gleiche Unterstützungsleistung stellen. Nach Schilderung der StepH wird die Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro nicht als effektive Hilfe wahrgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes

4 Bund

4 Länder

2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

E. Erfüllungsaufwand

1. Änderung des Häftlingshilfegesetzes

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Häftlingshilfegesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Änderung des Häftlingshilfegesetzes

5 Bund

5 Länder

b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

4. Erfüllungsaufwand

a Änderung des Häftlingshilfegesetzes

b Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 185/07 (Beschluss)

... Eine bessere Einbeziehung von Alleinerziehenden ließe sich beispielsweise erreichen, wenn Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsleistung zumindest in Höhe des Regelbetrages (bzw. des zukünftigen Mindestunterhalts), ebenso wie derzeit das Kindergeld und das Wohngeld, anrechnungsfrei gestellt würden. Diese Freistellung müsste in gleicher Weise auch für Zwei-Eltern-Familien Anwendung finden. Denn gerade bei der Ausgestaltung von Leistungen, die Familien im Niedriglohnbereich unterstützen und Arbeitsanreize setzen wollen, sollte die Sicherstellung des existentiellen Bedarfs durch die Eltern anerkannt werden und nicht zum Leistungsausschluss führen.



Drucksache 330/07

... Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 814/07

... Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung


 
 
 


Drucksache 185/1/07

... Eine bessere Einbeziehung von Alleinerziehenden ließe sich beispielsweise erreichen, wenn Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsleistung zumindest in Höhe des Regelbetrages (bzw. des zukünftigen Mindestunterhalts), ebenso wie derzeit das Kindergeld und das Wohngeld, anrechnungsfrei gestellt würden. Diese Freistellung müsste in gleicher Weise auch für Zwei-Eltern-Familien Anwendung finden. Denn gerade bei der Ausgestaltung von Leistungen, die Familien im Niedriglohnbereich unterstützen und Arbeitsanreize setzen wollen, sollte die Sicherstellung des existentiellen Bedarfs durch die Eltern anerkannt werden und nicht zum Leistungsausschluss führen.



Drucksache 758/07

... (UhVorschG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben und stattdessen eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts in § 1612a Abs. 1



Drucksache 252/06

... (UVG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, mit dem das bürgerlichrechtliche Unterhaltsrecht reformiert wird, wird die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im

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Drucksache 252/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Artikel 2
Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer n

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 253/1/06

... Intention des Gesetzgebers bei Schaffung des vereinfachten Verfahrens war es, den Kindern zu ermöglichen, möglichst einfach und schnell einen Unterhaltstitel zu erlangen. Die Begrenzung auf das 1,5-fache des Regelbetrages erschien seinerzeit als eine sinnvolle Grenze. Es ist wenig nachvollziehbar, weshalb nun eine Begrenzung auf das 1,2-fache des Mindestunterhaltes stattfinden soll. Zwar entspricht dies rein rechnerisch etwa der bisherigen Größe des 1,5-fachen des Regelbetrages. Logischer erscheint jedoch die Beibehaltung der 1,5-fachen Regelung im bisherigen § 645 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c, d § 1579 BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1585c Satz 2 BGB , Artikel 3 Abs. 2 § 35 EGZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 1609 Nr. 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 1609 Nr. 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 1609 Nr. 3, 4 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 1615l Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4 BGB

7. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 1 § 645 Abs. 1 ZPO


 
 
 


Drucksache 253/06

... - Das Unterhaltsrecht wird vereinfacht durch die gesetzliche Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder, die Neuregelung der Kindergeldverrechnung, die Aufhebung der Regelbetrag-Verordnung, die Konzentration der Vorschriften zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf eine Norm, eine klare Regelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge sowie durch eine ausdrückliche Regelung, dass nachehelicher Unterhalt beschränkt oder versagt werden kann, wenn der Berechtigte mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Diese Vereinfachung führt zu einer Entlastung von Familiengerichten und Jugendbehörden (Unterhaltsbeiständen) insbesondere bei der Mangelfallberechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung sonstiger Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer Reform des Unterhaltsrechts

II. Ziele der Reform

III. Wesentliche Änderungen

1. Förderung des Kindeswohls

2. Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe

3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Justizentlastung

4. Reichweite der Reform

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Artikel 3

Zu Abs. 2 Anfügung von § 35 EGZPO

Zu Abs. 3 Änderung der Zivilprozessordnung

Zu Abs. 4, 5 Änderung von Gerichtskostengesetz und Kostenordnung

Zu Abs. 6 Änderung von Art. 229 § 2 EGBGB

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 141/06

... (UVG) erhalten Kinder unter 12 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 1. Juli 2005 von monatlich bis zu 170 €. Dies setzt voraus, dass sie bei einem alleinstehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt (bzw. Waisenbezüge) zumindest in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrags-VO abzüglich des halben Erstkindergeldes erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für die Dauer von 72 Monaten gewährt. Mit der Leistung soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder haben, wenn der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht leistungsfähig ist. Unterhaltsansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil gehen auf das Land über, das die eingezogenen Beträge anteilig an den Bund abführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 88/05

... Gesetzbuches als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, so ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

§ 22
Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 1079

Zu § 1080

Zu § 1081

Zu Titel 2

Zu § 1082

Zu § 1083

Zu § 1084

Zu § 1085

Zu § 1086

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 30/05

... es. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.



Drucksache 375/05

... Gesetzbuches als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, so ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 703c
Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung.

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

Artikel 2a
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 960/04

... es. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.



Drucksache 1001/04

... es. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 539/09 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.