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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Regelbedarfsermittlung"


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Drucksache 83/18

... Buches Sozialgesetzbuch sowie zur Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 83/1/18

... Buches Sozialgesetzbuch sowie zur Änderung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/1/18




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 28 Absatz 6 Satz 1 SGB II , Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB II , Nummer 2 - neu - § 77 Absatz 11 Satz 4 SGB II und Artikel 3 Buchstabe a § 34 Absatz 6 Satz 1 SGB XII , Buchstabe b - neu - § 34 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB XII

‚Artikel 2

‚Artikel 3


 
 
 


Drucksache 671/17

... Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2013. Darüber hinaus wird auf den Grundsatz der Regelbedarfsermittlung nach dem Statistikmodell hingewiesen: Die Höhe einzelner berücksichtigter durchschnittlicher Verbrauchsausgaben lässt keine Rückschlüsse auf die Bedarfsdeckung im konkreten Einzelfall zu. Dies gilt insbesondere für selten, weil nur in längeren Zeitabständen anfallende Anschaffungen, wozu im Normalfall auch eine Brille zählt. Ergänzend wird auf die Stellungnahme zu Punkt 4 verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 712/16 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 542/16

... a) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung im Sinne von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zusammenleben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

§ 3
Grundleistungen

§ 3a
Bedarfssätze der Grundleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs

II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene

II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 392/14 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch wird zur Ermittlung der Mehraufwendungen für jedes Mittagessen ein Betrag in Höhe des in § 9 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes festgelegten Eigenanteils berücksichtigt. Die Leistungen nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V

§ 4
Hilfen zur Gesundheit

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

3. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 392/1/14

... Buches Sozialgesetzbuch wird zur Ermittlung der Mehraufwendungen für jedes Mittagessen ein Betrag in Höhe des in § 9 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes festgelegten Eigenanteils berücksichtigt. Die Leistungen nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 752/12

... Durch die Anfügung eines Satz 2 wird die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erleichtert. In der bisherigen Fassung des Gesetzes hängt das Ziel der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft davon ab, ob die Teilnahme an Angeboten in den Bereichen Sport, Spiel Kultur und Geselligkeit in der Weise organisiert ist, dass durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags der Zugang und die Teilhabe ermöglicht werden. Ähnliches gilt für die Teilhabe durch Unterricht in künstlerischen Fächern, bei dem nach dem Wortlaut nur die Vergütung für die pädagogische Leistung zu übernehmen ist. Da die Teilnahme an solchen Aktivitäten aber häufig so organisiert ist, dass durch ehrenamtliches Engagement die Unterrichtung auch kostenfrei angeboten werden kann, scheitert das Mitmachen oft daran, dass die nötige Ausrüstung fehlt (zum Beispiel Musikinstrumente, Schutzkleidung für bestimmte Sportarten). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits im Rahmen der Regelbedarfsermittlung für die überwiegende Mehrzahl der hierfür in Frage kommenden Bedarfe Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind. Dies gilt beispielsweise für Verbrauchsausgaben für den Kauf von Fußballschuhen, die im Rahmen der Abteilung 9 bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 RBEG unter dem Oberbegriff "Sportartikel" erfasst und in Höhe der darauf entfallenden durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben in die Ermittlung des Regelbedarfs eingeflossen sind. Soweit für Bedarfe bereits in der Regelbedarfsermittlung Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind, können nicht nach § 28 Absatz 7 SGB II zusätzliche Leistungen gewährt werden. Ermöglicht werden soll jedoch durch die Änderung, dass in begründeten Ausnahmefällen der nach § 28 Absatz 7 SGB II anzuerkennende Bedarf neben Beiträgen für Sportvereine, Unterrichtsgebühren oder Freizeiten auch für Ausrüstung und Ähnliches verwendet werden kann. Ein solcher Ausnahmefall kann zum Beispiel vorliegen, wenn aufgrund einer besonderen Bedarfslage nachweisbar eine Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist. Die besondere Bedarfslage kann sich dabei allerdings nicht ausschließlich auf Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beschränken. Voraussetzung ist stattdessen, dass die besondere Bedarfslage die Bedarfsdeckung insgesamt tangiert, also keine oder keine ausreichenden Dispositionsmöglichkeiten innerhalb des mit den Regelbedarfen zur Verfügung gestellten monatlichen Budgets bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 34b
Berechtigte Selbsthilfe

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfes

III. Auswirkungen auf den Haushalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 752/12 (Beschluss)

... Durch die Anfügung eines Satzes 2 wird die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erleichtert. In der bisherigen Fassung des Gesetzes hängt das Ziel der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft davon ab, ob die Teilnahme an Angeboten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit in der Weise organisiert ist, dass durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags der Zugang und die Teilhabe ermöglicht werden. Ähnliches gilt für die Teilhabe durch Unterricht in künstlerischen Fächern, bei dem nach dem Wortlaut nur die Vergütung für die pädagogische Leistung zu übernehmen ist. Da die Teilnahme an solchen Aktivitäten aber häufig so organisiert ist, dass durch ehrenamtliches Engagement die Unterrichtung auch kostenfrei angeboten werden kann, scheitert das Mitmachen oft daran, dass die nötige Ausrüstung fehlt (zum Beispiel Musikinstrumente, Schutzkleidung für bestimmte Sportarten). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits im Rahmen der Regelbedarfsermittlung für die überwiegende Mehrzahl der hierfür in Frage kommenden Bedarfe Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind. Dies gilt beispielsweise für Verbrauchsausgaben für den Kauf von Fußballschuhen, die im Rahmen der Abteilung 9 bei den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 RBEG unter dem Oberbegriff "Sportartikel" erfasst und in Höhe der darauf entfallenden durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben in die Ermittlung des Regelbedarfs eingeflossen sind. Soweit für Bedarfe bereits in der Regelbedarfsermittlung Verbrauchsausgaben als regelbedarfsrelevant berücksichtig worden sind, können nicht nach § 28 Absatz 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 30
Berechtigte Selbsthilfe

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 34b
Berechtigte Selbsthilfe

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfes

III. Auswirkungen auf den Haushalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 553/12

... Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) eingeführte Regelbedarfsermittlung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2013

§ 2
Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziel

1. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen

2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

3. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes

II. Gleichstellungspolitische Bedeutung

III. Nachhaltigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

2. Asylbewerberleistungsgesetz

3. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

4. Kriegsopferfürsorge

5. Wohngeld

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

1. Methodik der Fortschreibung

2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2013

2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes

2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer

2.3. Veränderung des Mischindexes für die Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2013 nach § 28a SGB XII

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2301: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013


 
 
 


Drucksache 543/11

... XII enthaltenen Werte zugrunde zu legen sind, sondern die sich aus der Regelbedarfsermittlung nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 RBEG ergebenden Beträge. Für die Beträge in der Anlage zu § 28 SGB XII werden für die Regelbedarfsstufen 4 bis 6 die sich nach § 8 Absatz 2 RBEG ergebenden Werte übernommen. Diese entsprechen den bis 31. Dezember 2010 geltenden Regelsätzen für Kinder und Jugendliche, denen die gleiche Altersstufung zugrunde liegt wie den Regelbedarfsstufen 4 bis 6:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

§ 2
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fortschreibung der Regelbedarfsstufen mit der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen

3. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

4. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes

II. Gleichstellungspolitische Bedeutung

III. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

1. Methodik der Fortschreibung

2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2.1. Erste Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 1 SGB XII

2.2. Zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

2.2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes

2.2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer

2.2.3. Veränderungsrate des Mischindexes für die zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

1. Sozialhilfe nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz

2. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

3. Kriegsopferfürsorge

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1870: Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012


 
 
 


Drucksache 84/11

... Buches Sozialgesetzbuch. § 28 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Für die Bemessung der Leistungen für die Schülerbeförderung nach § 28 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist ein Betrag in Höhe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 6 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes entsprechend zu berücksichtigen. Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird zur Ermittlung der Mehraufwendungen für jedes Mittagessen ein Betrag in Höhe des in § 9 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes festgelegten Eigenanteils berücksichtigt. Die Leistungen nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes. § 19 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/11




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032, 17/4058, 17/4095, 17/4303, 17/4304 -

Anlage
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

1. Zu Artikel 1 § 10 RBEG

§ 10
Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d Inhaltsverzeichnis zum SGB II ,

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
(weggefallen).

3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe h Inhaltsverzeichnis zum SGB XII , Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1 SGB XII ,

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 137
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

4. Zu Artikel 3a - neu - § 10 Absatz 3, 4 Satz 2 SGB VIII

'Artikel 3a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

5. Zu Artikel 5 §§ 3, 5, 6a, 6b -neu-, 7, 7a, 8, 9 Absatz 3 -neu-, 11, 13 Absatz 4 -neu-, 14, 16, 20 Absatz 8 - neu - BKGG

'Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

§ 6b
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 7
Zuständigkeit.

§ 7a
Datenübermittlung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 37a - neu - EGZPO

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37a
Übergangsbestimmung zur Prozesskostenhilfe

7. Zu Artikel 12 Absatz 2a - neu - § 25 SGB I

§ 25
Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld.

8. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

9. Zu Artikel 14 Inkrafttreten

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 789/2/10

... d) Im Rahmen der Regelbedarfsermittlung wären grundsätzlich auch die Bedarfe haushaltsangehöriger Erwachsener aus den Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abzuleiten gewesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/2/10




I. Verfassungsrechtlich problematische Regelungen des Gesetzes

II. Unzumutbare Mehrbelastung für die Kommunen, für die ein adäquater Ausgleich fehlt

III. Der Bundesrat hält es für unverzichtbar,

IV. Der Bundesrat bedauert,


 
 
 


Drucksache 661/1/10

... Die Änderungen dienen der Grundlegung einer verfassungskonformen Regelbedarfsermittlung. Dazu ist es erforderlich sicherzustellen, dass grundsätzlich nicht nur Haushalte, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach diesem Buch oder nach dem Zweiten Buch beziehen, nicht zu berücksichtigen sind. Außerdem ist eine Regelung erforderlich, nach der ein einheitlicher Anteil von zumindest 20 Prozent der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Herausnahme der in Satz 1a genannten Haushalte als geeignet bestimmt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein vorab:

1. Zur Ermittlung des Regelbedarfs im Bereich Gesundheitspflege

2. Zur Satzungslösung

3. Zur Änderung des Verwaltungsbudgets

4. Zur Belastung der Kommunen

5. Zur Bildungsteilhabe von Kindern

Zu den einzelnen Vorschriften:

6. Zu Artikel 1 § 9 RBEG

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 5 Absatz 2 Satz 1 SGB II

8. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a § 9 Absatz 1 SGB II , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 1a - neu - SGB II

9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11a Absatz 1 Nummer 4 - neu - SGB II

10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 11b Absatz 1a - neu - SGB II

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstaben a und b § 13 Absatz 1 SGB II

12. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB II

13. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II

14. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absätze 2, 4 und 5 Satz 3 SGB II

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

15. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 SGB II , Nummer 57 § 77 Absatz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 2 Satz 1a - neu -, Absatz 2a - neu - SGB XII , Nummer 40a - neu - § 134a - neu - SGB XII

§ 134a
Übergangsregelung zu § 35

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 77

16. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22 Absatz 7 Satz 3 Nummer 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 SGB XII

17. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 22a, 22b, 22c SGB II

18. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 22a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

20. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 Absatz 3a - neu - SGB II

22. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 27 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 4 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 4 SGB XII

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5 Satz 1 SGB XII

25. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 28 Absatz 5a - neu -, § 29 Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 Satz 2a - neu - SGB II , Artikel 3 Nummer 12 § 34 Absatz 5a - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu § 29

Zu § 29

26. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 29 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 2, Absatz 2 Sätze 2 bis 4, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5, § § 30, 30a SGB II

§ 30
Zahlung an Anbieter von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Gutscheine

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30a

27. Zu Artikel 2 Nummer 31 §§ 31, 31a, 31b, 31c - neu -, 32 SGB II

§ 31
Minderung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages

§ 31a
Wiederholte Pflichtverletzung

§ 31b
Wirkung und Dauer der Minderung oder des Wegfalls

§ 31c
Weitere Minderungs- und Wegfallgründe

§ 32
Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes

28. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 38a - neu - SGB II

§ 38a
Rückforderungen gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften

29. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II

30. Zu Artikel 2 Nummer 32 § 42a Absatz 2 Satz 2 SGB II

31. Zu Artikel 2 Nummer 42a - neu - § 48 Absatz 3 SGB II

32. Zu Artikel 2 Nummer 57 § 77 Absatz 3 SGB II

33. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XII

34. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 28 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 3, Satz 5 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 SGB XII

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

35. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 35 Absatz 1 Satz 01 - neu -, Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Sätze 3 bis 6, Absätze 2a - neu - bis 2c - neu -, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 3 Nummer 25 § 44 Absatz 1 Satz 3 SGB XII

37. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - SGB XII

38. Zu Artikel 3 Nummer 29 Buchstabe a § 82 Absatz 1 Satz 1b - neu - bis 1d - neu - SGB XII

39. Zu Artikel 3 Nummer 29a - neu - § 83 Absatz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 3 Nummer 32a - neu - § 96 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XII

41. Zu Artikel 1 1a - neu - § 12 Absatz 1 c Satz 6 VAG


 
 
 


Drucksache 661/2/10

... b) Weitere Forderungen für eine Ermittlung der Regelbedarfe für haushaltsangehörige Erwachsene aa) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen der Regelbedarfsermittlung auch die Bedarfe haushaltsangehöriger Erwachsener grundsätzlich aus den Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abzuleiten sind.

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Drucksache 661/2/10




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 661/10

... II). Mit der Entscheidung des Gesetzgebers, welche Verbrauchsausgaben für die Regelbedarfsermittlung berücksichtigt werden, wird die individuelle Entscheidung über die Verwendung des monatlichen Budgets deshalb nicht vorweg genommen. Folglich wird mit der Ermittlung von Regelbedarfen nicht entschieden, wofür und in welchem Umfang Leistungsberechtigte das Budget verwenden. Allein die Höhe des Budgets wird bei der Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Statistikmodell ermittelt. Diese Art der Leistungserbringung, verbunden mit der Einschränkung des Prinzips der Einmalleistungen, ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet worden (Rn. 150).

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Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 428/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 428/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 541/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.