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"Regelanordnung"
Drucksache 39/08
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... Wenn auch das Fahrverbot für den Bereich der allgemeinen Kriminalität geöffnet werden soll, behält es seine besondere Bedeutung für den Bereich der Verkehrsstraftaten und der sogenannten Zusammenhangstaten. An der bislang in § 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Regelanordnung in Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 soll daher festgehalten werden. Um zu einer häufigeren Anwendung des Fahrverbots in den Zusammenhangsfällen, in denen ein Kraftfahrzeug als Tatmittel eingesetzt wurde, zu gelangen, soll auch insoweit eine Regelvorschrift eingeführt werden. Vor allem wenn der Täter das Kraftfahrzeug zur Vorbereitung (Fahrt zum Tatort) oder zur Durchführung der Tat (Transport der Beute) missbraucht hat, soll danach regelhaft ein Fahrverbot – allein oder neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe – verhängt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die beiden vorgenannten Regelanordnungen in einem neuen Absatz 2 zusammengefasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 44 Verhängung eines Fahrverbots
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 39/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... bestimmten Regelanordnung in Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 StGB soll daher festgehalten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 15a Fahrverbot
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 479/06
Gesetzesantrag des Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG )
... b. Einer besonders sorgfältigen Abwägung bedarf die Entscheidung über die Versagung einer Strafrahmenverschiebung des Weiteren bei Delikten – insbesondere Mord –, die das Gesetz allein mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Wegen der absoluten Strafandrohung können, anders als bei zeitiger Freiheitsstrafe, die selbstverschuldete Trunkenheit oder ein anderer selbstverschuldeter Rauschzustand nicht im Rahmen der einfachen Strafzumessungserwägungen schuldmindernd berücksichtigt werden. Deshalb bedarf es genauer Prüfung, inwieweit in solchen Fällen von der Regelanordnung des Absatzes 2 abzuweichen ist. Die Einzelheiten bleiben der Entwicklung in der Rechtsprechung überlassen. Zu bedenken ist jedoch, dass angesichts der besonderen Schwere der Rechtsgutsbeeinträchtigung auch der Kontrollverlust und die Umstände, die ihn ermöglicht haben, besonders schwer wiegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Allgemeines
II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss
III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage
IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1
II. Zu Artikel 2
Drucksache 479/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG )
... b) Einer besonders sorgfältigen Abwägung bedarf die Entscheidung über die Versagung einer Strafrahmenverschiebung des Weiteren bei Delikten - insbesondere Mord -, die das Gesetz allein mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Wegen der absoluten Strafandrohung können, anders als bei zeitiger Freiheitsstrafe, die selbstverschuldete Trunkenheit oder ein anderer selbstverschuldeter Rauschzustand nicht im Rahmen der einfachen Strafzumessungserwägungen schuldmindernd berücksichtigt werden. Deshalb bedarf es genauer Prüfung, inwieweit in solchen Fällen von der Regelanordnung des Absatzes 2 abzuweichen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss
III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage
IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 678/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer
... In der vorliegenden Fassung der Entschließung ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, welche Sanktionen ein Verstoß gegen das Alkoholverbot nach sich ziehen würde, jedoch wäre gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG mittelbar die Regelanordnung eines Fahrverbots die Folge. Dort heißt es: "Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen."
Drucksache 678/1/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für junge Fahrer
... In der vorliegenden Fassung der Entschließung ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, welche Sanktionen ein Verstoß gegen das Alkoholverbot nach sich ziehen würde, jedoch wäre gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG mittelbar die Regelanordnung eines Fahrverbots die Folge. Dort heißt es: "Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen."
Drucksache 109/17
Drucksache 228/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Drucksache 539/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuch es und zur Änderung anderer Vorschriften
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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