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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtsmittelausschluss"


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Drucksache 901/07 (Beschluss)

... Entsprechend anderen verfahrensrechtlichen Änderungen ist sicherzustellen, dass sich bei laufenden Verfahren nicht die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen ändern. Besonders zu beachten ist, dass landgerichtliche Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ergangen aber noch anfechtbar sind, nach dem Inkrafttreten weiterhin nach Maßgabe der alten Vorschriften anfechtbar sein müssen, da der Rechtsmittelausschluss nur gerechtfertigt ist, wenn in erster Instanz das Oberlandesgericht entschieden hat. Hinsichtlich der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen finden die Übergangsvorschriften der §§ 71

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 901/07

... Entsprechend anderen verfahrensrechtlichen Änderungen ist sicherzustellen, dass sich bei laufenden Verfahren nicht die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen ändern. Besonders zu beachten ist, dass landgerichtliche Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ergangen aber noch anfechtbar sind, nach dem Inkrafttreten weiterhin nach Maßgabe der alten Vorschriften anfechtbar sein müssen, da der Rechtsmittelausschluss nur gerechtfertigt ist, wenn in erster Instanz das Oberlandesgericht entschieden hat. Hinsichtlich der allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen finden die Übergangsvorschriften der §§ 71

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 329/1/05

... Prozessuale Übergangsvorschriften sollten nur dann aufgehoben werden, wenn feststeht, dass alle von ihnen erfassten Übergangsfälle tatsächlich abgewickelt sind. Es spricht viel dafür, dass die Auswirkungen der Aufhebung solcher Vorschriften in der Entwurfsbegründung (in der Allgemeinen Begründung Nummer IV.1., S. 117 sowie in der Einzelbegründung zu Artikel 109) nicht zutreffend dargestellt wird. Nach den Prinzipien des intertemporalen Prozessrechts ist auf ein schwebendes Verfahren grundsätzlich das Prozessrecht in der aktuellen Fassung anzuwenden. Abweichungen können sich nur aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift und aus anderen Grundsätzen des Prozessrechts - insbesondere einem schützenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der Verfahrensregelung - ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, BGHZ 114, 1). Es spricht einiges dafür, dass auch für die Beachtlichkeit von prozessualen Übergangsregelungen nichts anderes gilt. Die im vorliegenden Entwurf herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 48) betrifft lediglich die Frage, ob ein bereits anhängiges Rechtsmittel zulässig bleibt, wenn mit Wirkung für die Zukunft ein Rechtsmittelausschluss geregelt wird. Wegen der nach alledem bestehenden rechtlichen Risiken einer Aufhebung sollte diese daher unterbleiben, solange die Möglichkeit besteht, dass noch Übergangsfälle anhängig sind. Dies erscheint hinsichtlich des Sechsten Gesetzes zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/05




2 A.

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 14 Nr. l,1a - neu - § 4 Satz 1 EGGVG

5. Zu Artikel 20

6. Zu Artikel 21

7. Zu Artikel 23

8. Zu Artikel 27 Nr. 1 § 44a Abs. 1 Nr. 2 DRiG

9. Zu Artikel 27 Nr.1a - neu - , Nr. 2 § 107 DRiG

10. Zu Artikel 39 Nr. 1a - neu - § 110a Abs. 7 - neu - BNotO

11. Zu Artikel 42 Nr. 3a - neu - § 216 BRAO

12. Zu Artikel 49 Nr. 5 § 33 EGZPO

13. Zu Artikel 50 Nr. 1 § 142 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ZPO

14. Zu Artikel 50 Nr. 2 Buchstabe b § 786 Abs. 2 ZPO

15. Zu Artikel 50 Nr. 4 § 1006 Abs. 1 Satz l, 2 ZPO

16. Zu Artikel 109

17. Zu Artikel 123 Nr. 01 - neu - § 55 Abs. 2 BGB

18. Zu Artikel 127 Artikel 8 I. Nr. 8 Abs. 1 GleichberG

19. Zu Artikel 131

20. Zu Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 VermG

21. Zu Artikel 208 Abs. 6 Achter Abschnitt des EGHGB

22. Zu Artikel 209 Abs. 2 Nr. 01 - neu - Inkrafttreten

2 B.

23. Der Finanzausschuss,


 
 
 


Drucksache 329/05 (Beschluss)

... Prozessuale Übergangsvorschriften sollten nur dann aufgehoben werden, wenn feststeht, dass alle von ihnen erfassten Übergangsfälle tatsächlich abgewickelt sind. Es spricht viel dafür, dass die Auswirkungen der Aufhebung solcher Vorschriften in der Entwurfsbegründung (in der Allgemeinen Begründung Nummer IV.1., S. 117 sowie in der Einzelbegründung zu Artikel 109) nicht zutreffend dargestellt wird. Nach den Prinzipien des intertemporalen Prozessrechts ist auf ein schwebendes Verfahren grundsätzlich das Prozessrecht in der aktuellen Fassung anzuwenden. Abweichungen können sich nur aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift und aus anderen Grundsätzen des Prozessrechts - insbesondere einem schützenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der Verfahrensregelung - ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, BGHZ 114, 1). Es spricht einiges dafür, dass auch für die Beachtlichkeit von prozessualen Übergangsregelungen nichts anderes gilt. Die im vorliegenden Entwurf herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 48) betrifft lediglich die Frage, ob ein bereits anhängiges Rechtsmittel zulässig bleibt, wenn mit Wirkung für die Zukunft ein Rechtsmittelausschluss geregelt wird. Wegen der nach alledem bestehenden rechtlichen Risiken einer Aufhebung sollte diese daher unterbleiben, solange die Möglichkeit besteht, dass noch Übergangsfälle anhängig sind. Dies erscheint hinsichtlich des Sechsten Gesetzes zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2 1.

2. Der Bundesrat bittet,

3. Der Bundesrat bittet,

4. Zu Artikel 14 Nr. 1, 1a - neu - § 4 Satz 1 EGGVG

5. Zu Artikel 20

6. Zu Artikel 21

7. Zu Artikel 23

8. Zu Artikel 27 Nr. 1 § 44a Abs. 1 Nr. 2 DRiG

9. Zu Artikel 27 Nr. la - neu - , Nr. 2 § 107 DRiG

10. Zu Artikel 39 Nr. 1a - neu - § 110a Abs. 7 - neu - BNotO

11. Zu Artikel 42 Nr. 3a - neu - § 216 BRAO

12. Zu Artikel 49 Nr. 5 § 33 EGZPO

13. Zu Artikel 50 Nr. 1 § 142 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ZPO

14. Zu Artikel 50 Nr. 2 Buchstabe b § 786 Abs. 2 ZPO

15. Zu Artikel 50 Nr. 4 § 1006 Abs. 1 Satz l, 2 ZPO

16. Zu Artikel 109

17. Zu Artikel 123 Nr. 01 - neu - § 55 Abs. 2 BGB

18. Zu Artikel 127 Artikel 8 I. Nr. 8 Abs. 1 GleichberG

19. Zu Artikel 131

20. Zu Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 VermG

21. Zu Artikel 208 Abs. 6 Achter Abschnitt des EGHGB

22. Zu Artikel 209 Abs. 2 Nr. 01 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.