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"Rechtsbegriffs"


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0625/05
0211/05B
0237/05B
0085/1/05
0683/05
0093/1/05
0905/1/04
0712/04B
0712/04
0267/04
0413/04B
0905/04B
0242/04B
0438/04
0586/04
0821/04
0441/04
0915/04
0546/03
Drucksache 597/1/12

... - Können außerhalb einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis überhaupt Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, oder können dort die notwendigen Anforderungen an Hygiene und Sterilität nicht gewährleistet werden, die für eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind? Hierbei handelt es sich um eine tatsächliche Frage, die im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden muss. Wäre eine Beschneidung außerhalb einer Klinik oder ärztlichen Praxis nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst möglich, besteht die Gefahr, dass für § 1631d Absatz 2 BGB-E kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anwendungsbereich bleibt. Eine weitere Folge könnte sein, dass Beschneidungen von den Gerichten bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Regeln der ärztlichen Kunst" als rechtswidrig angesehen werden, wenn sie nicht in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt werden.



Drucksache 342/12 (Beschluss)

... Die Aufnahme des unbestimmten Rechtsbegriffs des "vergleichbaren Falls" ermöglicht eine humanitäre Lösung für den Fall, dass das Festhalten an dem Erfordernis des Besitzes von Grundkenntnissen der deutschen Sprache für die Betroffenen (Ehegatte und/oder Abkömmling) eine unbillige Härte darstellt. Die Variante des vergleichbaren Falls kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein vorheriger Spracherwerb der geforderten deutschen Grundkenntnisse im Aussiedlungsgebiet aufgrund des Alters oder der Gebrechlichkeit des Familienangehörigen sowie aufgrund von Lernschwäche oder Bildungsferne bei dem konkret Betroffenen nicht vorausgesetzt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 313/12

... Gemäß Satz 4 ist die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der hohen Erfolgsaussicht und die Abwägung der Parteiinteressen bedürfen sowohl bei bewilligenden als auch bei ablehnenden Entscheidungen der Überprüfung durch das Beschwerdegericht. In Mietrechtsfällen erfordert bereits die Sanktion des § 940a Absatz 3 eine besondere Richtigkeitsgewähr. Gegen die Entscheidungen des Berufungsgerichts ist die sofortige Beschwerde hingegen nicht statthaft, § 567 Absatz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 555a
Erhaltungsmaßnahmen

§ 555b
Modernisierungsmaßnahmen

§ 555c
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

§ 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

§ 555e
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 555f
Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

§ 556c
Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung

§ 559
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 283a
Sicherungsanordnung

§ 885a
Beschränkter Vollstreckungsauftrag

§ 940a
Räumung von Wohnraum

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rahmenbedingungen der Reform

1. Wohnungswirtschaftliche Hintergründe

2. Energieeinsparung und Klimaschutz

3. Die Aufgabe des Mietrechts

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Energetische Modernisierung

2. Einheitlicher Rechtsrahmen für die Umstellung auf Contracting gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte

3. Vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen

4. Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnung nach dem Münchener Modell

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen; Nachhaltigkeit

VI. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 555a

Zu § 555b

Zu § 555c

Zu § 555d

Zu § 555e

Zu § 555f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 885

Zu § 885

Zu § 885

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1754: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (BMJ)


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... in denen sich die missbräuchliche Verhaltensweise aus der Netzgebundenheit des Marktes ergibt. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Marktmacht aufgrund des Zugriffs auf ein Netz an Infrastrukturen, Angeboten oder Informationen ergibt. Endkunden des Personen- und Güterverkehrs erwarten in der Regel ein Gesamtangebot des Systems, nicht die einzelnen Elemente daraus. Hingegen soll es bei der allein kartellrechtlichen Zuständigkeit bleiben, wenn der Missbrauch keinen besonderen Netzbezug aufweist, z.B. europaweit freizügig einsetzbare Personen- oder Güterwagen oder die Preisgestaltung auf Punkt-zu-Punkt-Relationen des Fernverkehrs, da ein möglicher Marktmissbrauch dort allenfalls auf den Marktanteilen der Anbieter beruhen würde. Daher ist kein Sachgrund ersichtlich, die Zuständigkeit der Kartellbehörden zu beschneiden. Vielmehr hat sich auch in anderen regulierten Bereichen ein Nebeneinander der Wettbewerbsaufsicht bewährt, so dass dieses System auch für den Eisenbahnsektor übernommen werden sollte. Die in Absatz 4 geregelte Zusammenarbeit der Behörden stellt sicher, dass in derselben Sache nicht mehr als ein Verfahren geführt wird. Bei der Einführung eines offenen Rechtsbegriffs ist es auch eine Maßnahme der Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, eine Behörde mit unbestreitbarer Zuständigkeit als Rückfallebene vorzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 5/1/12

... ) beschlossene Klarstellung des Begriffs des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses mittels Aufzählung von Beispielen ab. Der Bundesrat hält die bislang praktizierte Orientierung des Begriffs des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses an den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für ausreichend und begrüßt zudem ausdrücklich die von der Bundesregierung vorgenommene - und vom Bundestag akzeptierte - Streichung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen, die in ihrer Bedeutung für den Betrieb mit einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vergleichbar sind". Durch die vom Bundestag beschlossene Formulierung "sowie sonstiges geheimnisgeschütztes technisches oder kaufmännisches Wissen" wird jedoch die Streichung eines problematischen unbestimmten Rechtsbegriffs durch die Einführung eines neuen problematischen unbestimmten Rechtsbegriffs konterkariert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c VIG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Satz 6 - neu - VIG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 40 Absatz 1a LFGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 40 Absatz 1a LFGB


 
 
 


Drucksache 342/12

... Die Aufnahme des unbestimmten Rechtsbegriffs des "vergleichbaren Falls" ermöglicht eine humanitäre Lösung für den Fall, dass das Festhalten an dem Erfordernis des Besitzes von Grundkenntnissen der deutschen Sprache für die Betroffenen (Ehegatte und/oder Abkömmling) eine unbillige Härte darstellt. Die Variante des vergleichbaren Falls kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein vorheriger Spracherwerb der geforderten deutschen Grundkenntnisse im Aussiedlungsgebiet aufgrund des Alters oder Gebrechlichkeit des Familienangehörigen sowie aufgrund von Lernschwäche oder Bildungsferne bei dem konkret Betroffenen nicht vorausgesetzt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.