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76 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtfertigungsgrund"


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Drucksache 456/1/20

... Auch die Wörter "in den Bereichen Verkehr und digitale Infrastruktur" sind unpräzise. Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung des Rechtsschutzes durch Beseitigung der aufschiebenden Wirkung kann nur sein, dass es sich um öffentliche, das heißt durch die Öffentlichkeit nutzbare Infrastrukturen des Personen-, Güter- oder Nachrichtenverkehrs handeln kann, nicht jedoch um nichtöffentliche, das heißt nur durch bestimmte Privatpersonen ausschließlich nutzbare. Mit "Nachrichtenverkehr" sind dabei jegliche Formen des Telekommunikationsverkehrs gemeint, insbesondere natürlich auch digitale Infrastrukturen. Durch die Verwendung dieses Wortes sollen aber auch hier keine Abgrenzungsschwierigkeiten aufgeworfen werden. Die Regelbeispiele erleichtern die Auslegung weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO

§ 87c

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 5a

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *

28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *

29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *

30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG

44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43

Zu Artikel 4 Nummer 3

45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG

47. Zu Artikel 4 Nummer 3

48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG

50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

54. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 523/19

... es geschützte Berufsfreiheit dar. Ein solcher Eingriff ist erlaubt, wenn er zugunsten eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erfolgt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Europarechtlich ist die Wiedereinführung an den Grundfreiheiten und dem einschlägigen Sekundärrecht zu prüfen. Eingriffe in Grundfreiheiten können grundsätzlich gerechtfertigt werden, wenn ein tragfähiger Rechtfertigungsgrund eingreift und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Handwerksordnung

§ 126

Anlage
A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)

Anlage
B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:

5 Estrichleger:

Behälter - und Apparatebauer:

5 Parkettleger:

Rollladen - und Sonnenschutztechniker:

Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:

5 Böttcher:

5 Glasveredler:

5 Raumausstatter:

Orgel - und Harmoniumbauer:

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürgern

Verwaltung Länder

II.2. Weitere Kosten

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 578/19

... /EG /EG so auszulegen, dass er nur solche Beschränkungen zulässt, die nicht gegen die besonderen Diskriminierungsverbote der europarechtlichen Grundfreiheiten, vorliegend insbesondere gegen die Warenverkehrsfreiheit nach Artikel 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), verstoßen. Hier liegt weder eine offene noch eine versteckte Diskriminierung von EU-Ausländern vor, da die Regelung rechtlich wie faktisch unterschiedslos für In- und Ausländer gilt, die im Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes als Letztvertreiber leichte Kunststofftragetaschen in Verkehr bringen. Das Inverkehrbringensverbot für bestimmte Kunststofftragetaschen stellt jedoch eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit nach Artikel 34 AEUV in Form einer Maßnahme gleicher Wirkung dar. Eine Maßnahme gleicher Wirkung ist jede Maßnahme, die unmittelbar, mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Binnenhandel behindern kann. Die vorliegende Regelung gilt nur für bestimmte Produkte (leichte Kunststofftragetaschen) und unterbindet deren Abgabe an die Endverbraucher in Deutschland. Die darin liegende produktbezogene Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit ist jedoch gerechtfertigt, da das Verbot mit dem Schutz der Umwelt ein über Artikel 36 AEUV als Rechtfertigungsgrund anerkannten Ziel verfolgt und auch im Übrigen verhältnismäßig ist (zu letzterem s unter B. zu Artikel 1 zu Nummer 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verpackungsgesetzes

§ 5
Beschränkungen des Inverkehrbringens.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nutzen des Gesetzes

7. Weitere Gesetzesfolgen

a. Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen

b. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

c. Demographie-Check

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4973, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2 Weitere Kosten

II.3 Umsetzung von EU-Recht.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 184/18

... - für einen erweiterten Zugang ein besonderer Rechtfertigungsgrund vorliegen muss und die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorzusehen sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... haus enden. Als Standort entsprechender Ergänzungen und des Verweises auf § 16 Absatz 4 IfSG würde sich § 36 Absatz 3 IfSG anbieten. Das Betretungsrecht für privaten Wohnraum (unter Verweis auf § 16 Absatz 4 IfSG) sollte allerdings beschränkt bleiben auf die genannten Fälle der infektionshygienischen Überwachung von ambulanten (bzw. nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 IfSG oder § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG fallenden) intensivpflegerischen Einrichtungen. Eine Ausdehnung insbesondere auf jeden Fall der Überwachung ambulanter Pflegedienste im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 7 IfSG würde mittelbar auch alle zu Hause gepflegten Personen der infektionshygienischen Überwachung unterwerfen und erscheint daher zu weit und nicht verhältnismäßig, da keine entsprechenden infektionshygienischen Gefahren, deren Verhinderung als Rechtfertigungsgrund in Betracht käme, ersichtlich sind. Auch bezüglich der übrigen Ziffern des § 36 Absatz 1 IfSG erscheint gegenwärtig ein Verweis auf § 16 Absatz 4 IfSG für den Vollzug nicht zwingend geboten, da bislang durch Ausweitung der Routineüberwachung des § 36 Absatz 1 IfSG bei Auffälligkeiten in den öffentlichen (Betriebs-) Räumen unter Rückgriff auf anlassbezogene Maßnahmen nach § 16 Absatz 1 IfSG auch für private Wohnräume der Vollzug ausreichend sichergestellt werden konnte. Soweit in der bestehenden Aufzählung von der Überwachung unterliegenden Räumlichkeiten in § 36 Absatz 3 IfSG privater Wohnraum ausgenommen ist, kann dieser gleichfalls durch Verweis auf § 16 IfSG, konkret § 16 Absatz 2 Satz 1 IfSG, mit einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV

§ 14a
Nachverteilung

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV

14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV

18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV

20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV

21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV

22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV

23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG

25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG

26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V

29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG

30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG

31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG

32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG

33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI

§ 18d
Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

34. Zu Artikel 11 Nummer 3

35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X

36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI

37. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 376/2/18

... haus enden. Als Standort entsprechender Ergänzungen und des Verweises auf § 16 Absatz 4 IfSG würde sich § 36 Absatz 3 IfSG anbieten. Das Betretungsrecht für privaten Wohnraum (unter Verweis auf § 16 Absatz 4 IfSG) sollte allerdings beschränkt bleiben auf die genannten Fälle der infektionshygienischen Überwachung von ambulanten (bzw. nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 IfSG oder § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG fallenden) intensivpflegerischen Einrichtungen. Eine Ausdehnung insbesondere auf jeden Fall der Überwachung ambulanter Pflegedienste im Sinne von § 36 Absatz 1 Nummer 7 IfSG würde mittelbar auch alle zu Hause gepflegten Personen der infektionshygienischen Überwachung unterwerfen und erscheint daher zu weit und nicht verhältnismäßig, da keine entsprechenden infektionshygienischen Gefahren, deren Verhinderung als Rechtfertigungsgrund in Betracht käme, ersichtlich sind. Auch bezüglich der übrigen Ziffern des § 36 Absatz 1 IfSG erscheint gegenwärtig ein Verweis auf § 16 Absatz 4 IfSG für den Vollzug nicht zwingend geboten, da bislang durch Ausweitung der Routineüberwachung des § 36 Absatz 1 IfSG bei Auffälligkeiten in den öffentlichen (Betriebs) Räumen unter Rückgriff auf anlassbezogene Maßnahmen nach § 16 Absatz 1 IfSG auch für private Wohnräume der Vollzug ausreichend sichergestellt werden konnte. Soweit in der bestehenden Aufzählung von der Überwachung unterliegenden Räumlichkeiten in § 36 Absatz 3 IfSG privater Wohnraum ausgenommen ist, kann dieser gleichfalls durch Verweis auf § 16 IfSG, konkret § 16 Absatz 2 Satz 1 IfSG, mit einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/2/18




Zu Artikel 6 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 45/17

... (14) Um die Anforderung der Verhältnismäßigkeit zu erfüllen, sollte die Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten. Eine Maßnahme sollte nur dann als geeignet betrachtet werden, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen, z.B. wenn ähnliche, mit bestimmten Tätigkeiten verbundene Risiken in vergleichbarer Weise aufgegriffen werden und alle mit den Beschränkungen zusammenhängenden Ausnahmen im Einklang mit dem genannten Ziel angewendet werden. Zudem sollte die nationale Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels beitragen; sie ist daher als nicht geeignet zu betrachten, wenn sie sich nicht auf den Rechtfertigungsgrund auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 43/17 (Beschluss)

... 21. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.



Drucksache 44/17 (Beschluss)

... 18. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 487/17

... Eine europarechtliche Rechtfertigung für die Beschränkung der Grundfreiheiten ist zulässig. Dies folgt aus dem Rechtfertigungsgrund "der wirksamen steuerlichen Kontrolle", bei dem es sich um einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses handelt. Damit ein Gemeinwesen funktioniert, ist es erforderlich, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit seine Abgaben und Steuern entrichtet. Die vorgesehenen Regelungen sind erforderlich, da technische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen, die die Grundlage für die Besteuerung darstellen, im Rahmen von Maßnahmen der Außenprüfung immer schwerer oder nur mit hohem Aufwand feststellbar sind. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bieten keine ausreichenden Möglichkeiten, um Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen ohne großen Aufwand durch die Außenprüfungsdienste vor Ort aufzudecken. Die Regelungen sind auch verhältnismäßig, da sie lediglich eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vorsehen, die bei ordnungsgemäßem Einsatz - ohne ein weiteres Handeln des Steuerpflichtigen - sämtliche digitale Grundaufzeichnungen protokollieren. Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit wird auch dadurch gewahrt, dass die vorgesehenen Regelungen technologieneutral ausgestaltet sind. Durch das Zertifizierungsverfahren wird sichergestellt, dass technische Sicherheitseinrichtungen, die in anderen Mitgliedstaaten entwickelt wurden, grundsätzlich anerkannt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme

§ 2
Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen

§ 3
Speicherung der Grundaufzeichnungen

§ 4
Einheitliche digitale Schnittstelle

§ 5
Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung

§ 6
Anforderungen an den Beleg

§ 7
Zertifizierung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4163, BMF: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 43/1/17

... 32. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.



Drucksache 44/1/17

... 29. Die Umgehung nationaler Berufsvorschriften durch Beantragung einer Dienstleistungskarte sollte als Rechtfertigungsgrund aufgenommen werden, damit der Aufnahme-Mitgliedstaat in Missbrauchsfällen der Ausstellung einer Dienstleistungskarte widersprechen kann. Da eine Harmonisierung der Berufsqualifikationen in den einzelnen Mitgliedstaaten bislang nicht erfolgt ist und auch nicht angestrebt wird, muss es auch darüber hinaus weiterhin Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat geben. Nationale Beschränkungsvorschriften wie § 3a Steuerberatungsgesetz wären sonst quasi hinfällig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 229/16

... Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können. Der Zusammenhang zwischen dem Kontakt Jugendlicher mit Tabakwerbung und der Wahrscheinlichkeit, zu rauchen oder mit dem Rauchen zu beginnen, ist statistisch repräsentativ in mehreren Studien auch auf Deutschland bezogen untersucht (z.B. Hanewinkel/Isensee/Sargen/Morgenstern, Cigarette advertising and adolescent smoking, Am J PrevMed 2010; 28 (4), S. 359-366; Morgenstern/Sargent/Isensee/Hanewinkel, From never to daily smoking in 30 months: the predictive value of tobacco and nontobacco advertising exposure, BMJ Open 2013; 3 e002907). So bestätigen z.B. die Daten der zuletzt genannten Untersuchung einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Kontakts mit Zigarettenwerbung und dem Rauchverhalten von Jugendlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 20a
Verbot der Außenwerbung

§ 20b
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

Im Einzelnen

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... - Effizienzsteigerung und Minimierung der Kosten im Gesundheitswesen Insbesondere dann, wenn die ambulante Rehabilitation betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll ist und damit unter Umständen sogar ein besserer Heilungserfolg erzielt werden kann, ist kein Rechtfertigungsgrund für eine gewerbesteuerliche Ungleichbehandlung gegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 639/11

... Die Anwendung des Rechtfertigungsgrundsatzes obliegt weiterhin den Mitgliedstaaten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Rechtfertigung von Tätigkeiten, bei denen Menschen zwecks nicht medizinischer Bildgebung (z.B. bei der Sicherheitskontrolle in Flughäfen) bewusst Strahlung ausgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 702/10 (Beschluss)

... Da die Sonderabgabe ohne verfassungsrechtlich hinreichenden Rechtfertigungsgrund von der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erhoben wurde, sind die Restmittel nunmehr so zu verwenden, dass in Bezug auf diese von einer gruppennützigen Verwendung im verfassungsrechtlich gebotenen Sinne gesprochen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 und 2

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 ,


 
 
 


Drucksache 25/10

... ) waren bis zum 28. Dezember 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Besonders relevant für das deutsche Gewerberecht ist dabei der Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie. Dieser bestimmt, dass die Mitgliedstaaten die freie Aufnahme und freie Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, nicht vom Vorliegen einer Genehmigung abhängig machen dürfen, es sei denn, dies kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt werden. Auch sonstige Anforderungen an Dienstleistungserbringer dürfen nur dann aufrechterhalten werden, wenn einer der genannten vier Rechtfertigungsgründe vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versteigererverordnung

§ 11
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

Artikel 2
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

§ 19
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

Artikel 3
Änderung der Schaustellerhaftpflichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1104: Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 702/1/10

... Da die Sonderabgabe ohne verfassungsrechtlich hinreichenden Rechtfertigungsgrund von der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erhoben wurde, sind die Restmittel nunmehr so zu verwenden, dass in Bezug auf diese von einer gruppennützigen Verwendung im verfassungsrechtlich gebotenen Sinne gesprochen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/1/10




1. Zu Artikel 1 und 2

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 , Artikel 2 § 1 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 490/10

... - und -entschädigungsgesetzes eine Entschädigung leisten, für die Inanspruchnahme der gleichen Leistung auch die gleiche Entschädigung zu leisten haben. Ohne diese Regelung läge eine Ungleichbehandlung vor, für die kein sachlicher Rechtfertigungsgrund ersichtlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte

§ 3
Umsetzung der Postbevorrechtigung

§ 4
Unterstützung der Feldpost

§ 5
Telekommunikationssicherstellungspflicht

§ 6
Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 7
Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 8
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Entgelte; Entschädigung

§ 10
Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

2. Zugrunde liegender Sachverhalt

3. Andere Lösungsmöglichkeiten / Erledigung durch Private

4. Informationspflichten

5. Befristung

6. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

8. Änderungen zur geltenden Rechtslage

9. Gesetzesfolgen

9.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf das Preisniveau

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

10. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

11. Gesetzgebungskompetenz

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1181: Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 443/10

... Die Europäische Zentralbank, der Bankensektor und die großen Einzelhandelsunternehmen haben wiederholt gefordert, dass die Hindernisse im grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld in Europa beseitigt werden sollten. Vergangene und künftige Erweiterungen der Euro-Zone sind ein weiterer Rechtfertigungsgrund für eine solche Initiative.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 765/08

... (40) Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so sollte der Verbraucher zunächst vom Gewerbetreibenden verlangen können, dass er sie nachbessert oder durch eine andere seiner Wahl ersetzt, es sei denn, der Gewerbetreibende weist nach, dass diese Art von Abhilfe unzulässig bzw. unmöglich ist oder für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Der Aufwand des Gewerbetreibenden sollte objektiv festgestellt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Kosten, die ihm durch die Beseitigung der Vertragswidrigkeit entstehen, des Werts der Waren und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit. Das Fehlen von Ersatzteilen sollte nicht als Rechtfertigungsgrund dafür angeführt werden dürfen, dass der Gewerbetreibende die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne unverhältnismäßigen Aufwand beseitigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Konkordanztabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vollständige Harmonisierung

Kapitel II
Information der Verbraucher

Artikel 5
Allgemeine Informationspflichten

Artikel 6
Verletzung der Informationspflicht

Artikel 7
Spezielle Informationspflichten von Vermittlern

Kapitel III
Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 10
Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Artikel 11
Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen

Artikel 12
Dauer und Beginn der Widerrufsfrist

Artikel 13
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Artikel 14
Ausübung des Widerrufsrechts

Artikel 15
Wirkungen des Widerrufs

Artikel 16
Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall

Artikel 17
Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall

Artikel 18
Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

Artikel 19
Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Artikel 20
Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Kapitel IV
Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge

Artikel 21
Geltungsbereich

Artikel 22
Lieferung

Artikel 23
Risikoübergang

Artikel 24
Vertragsmäßigkeit

Artikel 25
Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten

Artikel 26
Abhilfe bei Vertragswidrigkeit

Artikel 27
Kosten und Schadensersatz

Artikel 28
Fristen und Beweislast

Artikel 29
Gewerbliche Garantien

Kapitel V
Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln

Artikel 30
Geltungsbereich

Artikel 31
Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln

Artikel 32
Allgemeine Grundsätze

Artikel 33
Beweislast

Artikel 34
Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Artikel 35
Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Artikel 36
Auslegung von Vertragsklauseln

Artikel 37
Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 38
Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 39
Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln

Kapitel VI
Allgemeine Vorschriften

Artikel 40
Ausschuss

Artikel 41
Rechtsdurchsetzung

Artikel 42
Sanktionen

Artikel 43
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 44
Information

Artikel 45
Unbestellte Produkte

Artikel 46
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 48
Überprüfung

Artikel 49
Inkrafttreten

Artikel 50
Adressaten

Anhang I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen

B. Muster-Widerrufsformular

Anhang II
Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Anhang III
Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Anhang IV
Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)

Anhang V
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 128/07 (Beschluss)

... 10. Die Bundesregierung wird gebeten, auf eine Ergänzung zur Definition der Rechtswidrigkeit in Artikel 2 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags hinzuwirken, die klarstellt, dass eine Rechtswidrigkeit nur dann gegeben ist, wenn zusätzlich zum Unrechtstatbestand kein Rechtfertigungsgrund greift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 544/2/07

... Ob dieser Rechtfertigungsgrund bereits mit Übergang zum Halbeinkünfteverfahren entfallen ist, kann an dieser Stelle offen bleiben. Denn das Halbeinkünfteverfahren ist in seiner materiellen Wirkung immer noch ein typisiertes Anrechnungsverfahren. D. h. der Anteilseigner wird nur deshalb niedriger besteuert, weil bereits eine Vorbelastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft gegeben ist. Insofern war es nicht erforderlich, die EK 02-Heraufschleusung im Falle der Ausschüttung mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens aufzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/2/07




Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 128/1/07

... 13. Die Bundesregierung wird gebeten, auf eine Ergänzung zur Definition der Rechtswidrigkeit in Artikel 2 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags hinzuwirken, die klarstellt, dass eine Rechtswidrigkeit nur dann gegeben ist, wenn zusätzlich zum Unrechtstatbestand kein Rechtfertigungsgrund greift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 354/07

... Die Ausschlusskriterien für die Vertreter von Niederlassungen ausländischer Gesellschaften gelten wie sich bereits aus der Verweisung auf die für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften geltenden Ausschlusstatbestände ergibt, auch für die vertretungsberechtigten Organe inländischer Gesellschaften. Eine Diskriminierung ausländischer Gesellschaften liegt damit nicht vor. Als rechtfertigendes zwingendes Erfordernis kommt hier der Schutz des geschäftlichen Verkehrs vor ungeeigneten Vertretern einer Gesellschaft in Betracht. Von der Vertretung ausgeschlossen werden solche Personen, die als Betreuter einem Einwilligungsvorbehalt unterliegen und damit ähnlich einem beschränkt Geschäftsfähigen zu behandeln sind, die einem Berufsverbot unterliegen, das mit dem Gegenstand der Gesellschaft übereinstimmt, und die einschlägige Vorstrafen aufweisen. Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Gebhard die Sicherung eines bestimmten Ausbildungsstandes als Rechtfertigungsgrund anerkannt. In einer weiteren Entscheidung hat er die Sicherung der Qualifikation eines bestimmten Berufsstandes und damit der fachlichen Eignung als Rechtfertigung angesehen (Rs. C-298/99 Kommission gegen Italien, Slg. 2002 I, 3129 Rdnr. 38). Die hier vorliegende Anknüpfung an Merkmale, die für eine persönliche Eignung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung geschäftlicher Belange von entscheidender Bedeutung sind stellt damit ebenfalls eine hinreichende Rechtfertigung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)

§ 1
Umstellung auf Euro

§ 2
Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 3
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 13
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 14
Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung der Kostenordnung

Artikel 16
Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 20
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Artikel 22
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 23
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 24
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 25
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 1 Nr. 50)

Anlage 1
(zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag

§ 1
Firma

§ 2
Sitz

§ 3
Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4

§ 4
Stammkapital

§ 5
Geschäftsanteile

§ 6
Vertretung

§ 7
Gründungsaufwand

3 Hinweise:

Anlage 2
(zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung

Anlage 2
(zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Satz 2 - neu -

Zu Satz 3 - neu -

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Artikel 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu § 6

Zu § 6a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 10

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 660/07

... Artikel 30 Satz 1 EG enthält als Rechtfertigungsgrund den Tierschutz. Da die Einführung des Prüf- und Zulassungsverfahrens die Nutztiere gerade vor Haltung in tierschutzwidrigen Ställen schützen soll, greift dieser Rechtfertigungsgrund durch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 820/07

... Die Ausgestaltung der öffentlichen Bekanntgabe der Widersprüche berücksichtigt auch, dass in Massenverfahren, in denen der Kreis der Betroffenen groß ist und sich nicht immer von vornherein überschauen lässt, auch das Verfassungsprinzip der Rechtssicherheit tangiert ist und bringt dieses mit dem Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes in Einklang (BVerwGE 67, 206, 209 f.). Für das Verwaltungsverfahrensrecht ist anerkannt, dass ein besonderer Rechtfertigungsgrund für die öffentliche Bekanntgabe nicht nur die schwierige Ermittlung der einzelnen Adressaten ist, sondern auch die schiere Vielzahl von Adressaten (BVerfG, NVwZ 2000, 185, 186 f.). Dies gilt auch, wenn die ungewöhnliche Vielzahl der Individualbekanntgaben Personal und Sachmittel in unzumutbarem Ausmaß bindet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 329/06

... Bereits bei der Feststellung, ob tatbestandlich eine mittelbare Benachteiligung vorliegt, ist das Vorliegen sachlich rechtfertigender Gründe zu prüfen. Auf die weiteren speziellen Rechtfertigungsgründe, die das Gesetz in den §§ 5, 8 bis 10 sowie § 20 vorsieht, kommt es dann regelmäßig nicht mehr an. Wie bei der unmittelbaren Benachteiligung genügt eine abstrakte Gefährdungslage nicht: Der Benachteiligte muss von der mittelbaren Benachteiligung konkret betroffen sein bzw. es muss eine hinreichend konkrete Gefahr bestehen, dass ihm im Vergleich zu Angehörigen anderer Personengruppen ein besonderer Nachteil droht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 779/1/06

... In der Schlechterstellung eines ausländischen REIT durch den deutschen Gesetzgeber kann ein Eingriff in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) liegen, der nicht durch ein legitimes mit dem EG-Vertrag zu vereinbarendes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den EuGH insbesondere Erwägungen wirtschaftlicher Art wie zum Beispiel die Vermeidung steuerlicher Mindereinnahmen oder eine Stärkung gerade des Finanzplatzes/ Immobilienstandortes Deutschland im Wettbewerb mit anderen Staaten keinen Rechtfertigungsgrund darstellen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung des EuGH könnten mit Einführung der deutschen REIT-Aktiengesellschaft eine ausländische in einem Mitgliedstaat ansässige REIT eine Steuerfreistellung im Inland verlangen, und zwar ggf. sogar unabhängig von einer Höchstbeteiligungsquote auf Anlegerseite (die zum Beispiel bei den bereits eingeführten französischen REIT nicht besteht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu § 38

Zu § 40

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG

6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG

9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG

10. Zu Artikel 1 § 8 REITG

11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG

16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG

17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG

18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG

19. Zu Artikel 1 § 18 REITG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG

21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG

22. Zu Artikel 1 § 19 REITG

23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG

24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG

25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG

26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG

27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG

28. Zu Artikel 1 REITG

29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG

Zu Buchste a

Zu Buchste b

30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG

31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG

32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO


 
 
 


Drucksache 329/1/06

... ", sind Wohnraummietverhältnisse - die kurzfristige Vermietung von Hotel- oder Fremdenzimmern ausgenommen - nicht vom Anwendungsbereich erfasst und damit auch nicht regelungsbedürftig. Der bisher in § 19 Abs. 3 AGG-E formulierte Rechtfertigungsgrund gehört systematisch in § 20 AGG-E, der sich mit der zulässigen unterschiedlichen Behandlung befasst. Er betrifft allein eine unterschiedliche Behandlung wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, da nur insoweit ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot greifen kann, das sich auf die Vermietung von Wohnraum - nicht nur die kurzfristige Vermietung von Hotel- oder Fremdenzimmern - bezieht. Er ist durch Artikel 5 der Richtlinie 2000/43/EG gedeckt, da er die Voraussetzungen für ein Zusammenleben der Kulturen ohne wechselseitige Ausgrenzung schafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG

4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,

5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG

6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG

7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG

9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG

10. Zu Artikel 1 § 22 AGG

11. Zu Artikel 1 § 24 AGG

12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz


 
 
 


Drucksache 509/05

... Wenn die wirtschaftliche Effizienz der Märkte nicht mehr gewahrt ist, kann es sein, dass die Mitgliedstaaten oder die Union einen staatlichen Eingriff in die Märkte vornehmen möchten, um das Marktversagen zu korrigieren. Einige der oben genannten Ursachen für das Marktversagen lassen sich durch Regulierungsmaßnahmen oder andere Mittel beseitigen. In einigen Fällen würden die Mitgliedstaaten jedoch gern auf das Mittel der staatlichen Beihilfe zurückgreifen. Ein wichtiger Rechtfertigungsgrund für den Rückgriff auf staatliche Beihilfen ist somit das Vorliegen eines Marktversagens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.